Kurt Altherr hat geschrieben:Hallo Thomas,
Karl May verwendete fast gleichzeitig mehere Pseudonyme wie Ernst von Linden, M. Gisela und Emma Pollmer u.v.m..
Es daher durchaus legitim sich selbst mehrer Pseudoyme - auch in einem Forum - zuzulegen.
Der Volkssport gewisser Forenteilnehmer bei "Karl May & Co." Pseudonyme stets zu enttarnen und preisgeben zu müssen, ist, wie mir eine namhafte Persönlichkeit der Karl-May-Szene schriftlich mitteilte, durchaus strafrechtlich relevant.
Zur Vertiefung der Thematik sei auf
http://www.realname-diskussion.info/faq.htm hingewiesen, wobei besonders Punkt 17 zu beachten ist. Inwieweit sich ein(e) Nutzer/in eines Pseudonyms verselbstständigt ist dem Teilnehmer überlassen oder bedarf einer juristischen Klärung, inwieweit und wie weit dies zulässig ist. Jedenfalls kein Grund, lieber Thomas, einen Forenteilnehmer aus einem Forum - [...]- zu entfernen.
[...]
Es tut mir ja nun leid um Hrn. Hilgers' Biografie, aber hier fühlt man sich bemüßigt, einen kurzen Kommentar abzugeben.
"Karl May verwendete fast gleichzeitig mehere Pseudonyme (...) Es ist daher durchaus legitim ..."
Nein, ist es nicht.
Es ist durchaus legitim, sich mehrere Pseudonyme zuzulegen. Es ist aber nicht DAHER (= weil Karl May es tat) legitim. Es sei denn, mir wäre entgangen, daß Karl May nicht nur in den "dark and bloody grounds" als anerkannter Westmann Rechtsnormen (das "Gesetz der Prärie") setzte, sondern auch in der lieben, alten Heimat, wo sie dann wohl bis heute fortzudauern scheinen....
"Der Volkssport (...) Pseudonyme stets zu enttarnen und preisgeben zu müssen..." ist für den "Enttarnten" vermutlich ebenso ärgerlich, wie für die durch die "Tarnung" Gefoppten die Unsitte, als selbsternannter virtueller Verkleidungskünstler sich nicht nur mit sich selbst zu unterhalten (das kostet nur ein wenig Speicherplatz), sondern als vorgeblich rat- und hinweissuchender Ahnungsloser die Gutmütigkeit anderer Forenbesucher weidlichst auszunutzen und diesen damit ihre kostbare Zeit zu stehlen, nur um der eigenen Langeweile zu entkommen.
"Inwieweit sich ein(e) Nutzer/in eines Pseudonyms verselbstständigt ist dem Teilnehmer überlassen oder bedarf einer juristischen Klärung, inwieweit und wie weit dies zulässig ist."
Darauf kann ich nur mit den Worten einer mir lieben jungen Dame (meines dreijährigen Patenkindes) entgegnen: "Hmmm?"
Der Nutzer eines Pseudonyms ist doch wohl der Inhaber desselben, oder nicht? Der Teilnehmer, so scheint es mir zumindest aus dem Zusammenhang, ist wiederum derjenige, der ggf. unter Nutzung des Pseudonyms in einem Forum sich betätigt. Inwieweit er sich verselbständigt (seit wann verselbständigen sich Personen?), ist ihm also selbst überlassen.
Das ist nett und erfreut sich meiner uneingeschränkten Zustimmung.
Inwieweit die Verselbständigung des Nutzers (also seiner selbst) jedoch der juristischen Klärung bedarf, erschließt sich mir nicht so recht, noch weniger jedoch, inwieweit und wie weit dies wiederum zulässig ist. Es sei denn, es handele sich hier um eine kurze Darstellung der notwendigen Schritte zur Selbständigkeit...
Ich darf dem zitierten Ausspruch jener jungen Dame ein von Herzen kommendes "Prost!" hinzufügen.
"Jedenfalls kein Grund, lieber Thomas, einen Forenteilnehmer aus einem Forum - [...]- zu entfernen."
Aus der Erinnerung heraus will mir scheinen, daß es weder die Selbständigwerdung, noch die Verselbständigung, noch die mangelnde juristische Prüfung des Forenteilnehmerinnens [sic!] war, sondern schlicht die Tatsache, daß nach einer gewissen Zeit des Schabernacks - um nicht zu sagen, des öden Mummenschanzes - gar zu viel wurde, welche zum Ausschluß führte.