Rechtsfrage

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rodger
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Rechtsfrage

Beitrag von rodger »

Ein kleiner Verlag hat mich, da ich dort einmal ein Buch bestellt habe, in seiner Kundendatei. Mit fatalen Folgen.
Nun wurde mir vor einiger Zeit seitens dieses Verlages ein Buch im Wert von ca. 50 € zugesandt, das ich nicht bestellt habe. Nundenn, habe ich gedacht, es durchgelesen und beiseite gelegt.
Nun erreichte mich heute seitens des Verlags die Nachricht, man habe sich geirrrt, und ich möchte doch bitte das Buch an den richtigen Adressaten weiterleiten und mir die Kosten erstatten lassen.
Sorry, habe ich geantwortet, ich habe in meiner Freizeit Besseres zu tun als unverlangt gesandte Ware einzutüten und zur Post zu tragen. Für Fehlleistungen des Verlages sei ich nicht verantwortlich.
Daraufhin schrieb man mir, ich habe das Buch genutzt und müsse es nun bezahlen ...
Ich habe mit einem Link zu einer Info der Verbraucherberatung geantwortet. Aus dem verlinkten Text geht m.E. eindeutig hervor, daß ein Kunde für irrtümlich gelieferte Ware weder eine Zahlungs- noch eine Aufbewahrungs- oder Rücksendungspflicht hat.
Darufhin bekam ich dann eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung und die Mitteilung, dadurch, daß ich das Buch genutzt habe, hätte ich einen Kaufvertrag geschlossen.
M.E. dummes Zeug. Ich habe im Internet mehrere Artikel gefunden, aus denen m.E. ganz klar hervorgeht, daß ich in einem solchen Fall zum Zahlen der Rechnung nicht verpflichtet bin.
Ich habe dem Herrn vom Verlag auch mitgeteilt daß ich die Rechnung nicht bezahlen werde, und mir weitere Belästigungen verbitte.

Hat jemand eine Meinung zu alledem ?
Soll ich ggf.einen Anwalt einschalten ?
Zuletzt geändert von rodger am 18.6.2020, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
Rene Grießbach
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Re: Potzdonner

Beitrag von Rene Grießbach »

Ich weiß es zwar nicht ganz genau, ob Du zur Zahlung verpflichtet bist, aber so, wie Du es schilderst, hab ich das auch schon gehört bzw. gelesen. Nämlich "daß ein Kunde für irrtümlich gelieferte Ware weder eine Zahlungs- noch eine Aufbewahrungs- oder Rücksendungspflicht hat." Inwieweit diese Regelung noch mit Ausnahmen versehen ist, wie das bei Gesetzen üblich ist, und in wieweit der Hinweis auf die von Dir vorgenommene Nutzung des Buches richtig ist, weiß ich nicht. Vielleicht wäre es um des lieben Friedens willen sinnvoll, das Buch zurückzuschicken, mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger".


Aber bei der ganzen Sache gibt es noch einen weiteren ganz interessanten Punkt, nämlich, dass Du aufgefordert wurdest, das Buch an den richtigen Adressaten weiter zu leiten.
Das ginge ja nur, wenn Du die Daten des richtigen Adressaten bekommen würdest und damit läge ganz klar ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung seitens des Verlages vor.
Ich würde es mir jedenfalls verbitten, wenn meine Daten an irgendwelche mir wildfremden Leute gegeben werden würden, weil meine bestellte Ware irrtümlich dorthin gesendet wurde. Wie kommt der Verlag dazu, überhaupt so was in Erwägung zu ziehen?
Bei so was kann man relativ unkompliziert beim Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen und dann könnte es für den Verlag teuer werden. Jedenfalls teurer als die 50 EURO, die sie von Dir verlangen.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz ... reden.html

https://www.datenschutz.org/verstoss/

Auszug aus letzterem LINK:

Haben Sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhalten? [...]

Egal ob bezogen auf den Datenschutz in Behörden, im Internet, bei Vertragspartnern, in Behörden usf.: Der richtige Ansprechpartner ist in all diesen Fällen regelmäßig der zuständige Datenschutzbeauftragte. Ein solcher muss sowohl auf Landesebene, im Bund als auch in datenverarbeitenden Unternehmen bestellt werden. Gegenüber diesem können Sie eine entsprechende Anzeige etwa wegen der unberechtigten Weitergabe persönlicher Daten oder anderer Datenschutzverletzungen einbringen.
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rodger
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Re:

Beitrag von rodger »

Heute erhielt ich eine Mail in der dies stand:
Glauben Sie tatsächlich, dass Sie sich widerrechtlich das Eigentum eines anderen auf diese Art und Weise aneignen können?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ich Ihnen noch diese allerletzte Mahnung sende. Was ich hiermit tue.
Sollte der offene Rechnungsbetrag in der laufenden Woche auf dem Verlagskonto eingegangen sein, dann ist die Sache erledigt.
Sollte dies nicht geschehen, wird der Vorgang weitergegeben. Somit kommen weitere Kosten auf Sie zu.

In Ihrem eigenen Sinne sollten Sie diese letzte Frist unbedingt zu beachten,
Was soll ich tun ?
Einen Anwalt einschalten ?
Ich habe ehrlich gesagt auch ein bißchen Schiss daß der Typ mir einen Inkassoschläger auf den Hals hetzt ... (soviel nebenbei bemerkt zum Thema Erwartungen an Mitmenschen ...)

Mittlerweile habe ich dem hartnäckigen Herrn dies geschrieben:
Die Rechtslage dürfte nach § 241 a BGB sowie UWG Schwarze Klausel 29 eindeutig sein.

Noch einmal ausführlich hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Nicht- ... 22970.html

Ein Kaufvertrag kommt nicht durch Annahme nichtbestellter Ware zustande.
Sie stellen es so dar, aber es entspricht nicht der Rechtslage.
Zuletzt geändert von rodger am 18.6.2020, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Rene Grießbach
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Re: Potzdonner

Beitrag von Rene Grießbach »

Ich glaube jetzt doch, dass es kein Fehler wäre, wenn du einen Anwalt einschaltest.

Kostet zwar auch Geld, aber wenn du an den Typen von dem Verlag das Geld überweisen würdest, denkt der, das kann er immer so machen. Wer weiß, vielleicht gibt es den ominösen wirklichen Empfänger gar nicht und das ganze ist ein Geschäftstrick? (reine Überlegung, spekulieren will ich da mal nicht.)

Find ich übrigens auch schade, dass sich niemand anders hier im Forum dazu äußert. Es ist doch davon auszugehen, dass der eine oder andere, der hier früher mal geschrieben hat, etwas mehr Kompetenz in Rechtsfragen besitzt.
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Re:

Beitrag von rodger »

Rene Grießbach hat geschrieben: Wer weiß, vielleicht gibt es den ominösen wirklichen Empfänger gar nicht und das ganze ist ein Geschäftstrick?
Nein, das wird nicht so sein.

Der Kleinverleger hätte sich sagen sollen, ok, 50 € halt futsch, selber schuld. Stattdessen droht er und geht einen Kunden auch vom Ton her recht aggressiv an ... (ok, ich war auch nicht gerade höflich ... aber ich habe auch keinen Verlag ... :D )
Find ich übrigens auch schade, dass sich niemand anders hier im Forum dazu äußert.
Man kann die Lust verlieren, überhaupt hier zu schreiben ... alles schläft, einsam wacht ...
Zuletzt geändert von rodger am 18.6.2020, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Rene Grießbach
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Re: Potzdonner

Beitrag von Rene Grießbach »

Gibt es in der Sache Neuigkeiten?

Die Frage stelle ich nicht aus purer Neugier, sondern aus Interesse und für den Fall, dass mal ähnliches vorkommt.
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Re:

Beitrag von rodger »

Ich habe dem Herrn in einer wilhelmbuschigen ("im Gesichte Seelenruhe, an den Füßen milde Schuhe") Anwandlung sein Buch zurückgeschickt und hoffe, nun nicht mehr von ihm zu hören ...

Durchaus interessante Bücher, die er verlegt, kann man teilweise auch woanders bestellen.
Z.B. bei einem anderen Kleinverleger (& Autor) ...

:D
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