Harald Mischnick

Karl Mays Großmutter Kretzschmar und ihre Verwandten

Häuser, Teiche, Erben, Paten – Spurenlesen im alten Ernstthal

 

1. Vorbemerkung

Ursprünglich sollte diese Ausarbeitung ganz anders aussehen, meine ältere namens ›Der Nachfahr der Müller‹ ersetzen oder auf den neuesten Stand bringen. Die Fülle der in den letzten Jahren digitalisierten Archivalien und deren gründliche Auswertung veranlasste mich jedoch zur Neukonzipierung. Während der umfassenden Materialsammlung kam mir die unten thematisierte Abhandlung von Hainer Plaul zur Kenntnis und sorgte für einen weiteren Schwerpunkt meiner nun folgenden Ausführungen. Zusätzlich beschäftigten mich die nicht nur für die biographische Karl-May-Forschung interessanten Komplexe Froschtümpel, Verwandtschaftskreise und Häusergeschichte sowie Wasserstolln – und erwiesen sich wie erwartet als miteinander verwoben. Manchmal könnte ich auf forscherisches Neuland vorgedrungen sein und deswegen vorkommende scheinbare Abschweifungen vonnöten werden.

Manche Kaufbucheintragungen nach dem Tode des Hausbesitzers oder spätere Verzichte nach ausgezahlten oft alten Erbansprüchen lassen teils komplizierte familiäre Geflechte rückverfolgen. Grundrisse, ja Raumaufteilungen von Häusern können rekonstruiert werden, ebenso frühe Abwasserentsorgungsmaßnahmen, Zuwanderungen und Abwanderungen, sozialer Aufstieg, Hungersnöte, Verarmung, das Wachsen der Stadt Ernstthal samt etlichen quasi wandernden Straßennamen, am deftigsten betreffend Obergasse, als die im Laufe der Jahrzehnte gleich drei Gassen bezeichnet wurden. Als wichtig erwies sich, die Geschichte der drei Ernstthaler Bleichen teilweise aufzuarbeiten. Zudem sind Gebäude bereits zu Karl Mays Lebzeiten verschwunden oder markant umgewidmet worden. Bei manchen Hausverkäufen war auch in Ernstthal die Bedingung eingetragen, das Haus beim Weiterverkauf zuerst in der Familie oder Verwandtschaft anzubieten.

Ernstthaler Markt um 1842

Ernstthaler Markt um 1842 – Archiv: Wolfgang Hallmann

Familiengeschichte ist von mir vom genealogischen Standpunkt aus erörtert worden. Dieser mag von dem anderer Wissenschaften abweichen. Genealogie erfordert aber, sich in vielen Themenbereichen zu bewegen und sich umfangreiche Allgemeinkenntnisse aneignen. Aufgrund der digitalisierten im Internet abrufbaren Archivalien muss man nicht mehr im Archiv quasi gegen die Zeit oder mit Ausleihbeschränkungen arbeiten, sondern kann eine umfassende Quellenschau betreiben, besonders wenn die originalen Dokumente in mehreren Archiven liegen, an mehreren gleichzeitig arbeiten und noch genealogische Speziaslsites aufrufen, deren Inhalte überprüfen, gegebenenfalls die manchmal abenteuerlichen Schlussfolgerungen mit den Primärquellen in Einklang oder Widerspruch bringen, Fehler da und dort aufdecken. Man darf vor allem nicht vergessen, dass im damaligen Deutschland keine Einheitlichkeit nach Normen existierte, weder bei der Rechtschreibung noch bei Münzen, Gewichten, Längenmaßen, und bis 1870 auch nicht betreffend das Staatswesen. Zudem gehörte Ernstthal, da unter schönburgischer Jurisdiktion, bis 1878 noch nicht vollumfänglich zu Sachsen.

 
2. Grundsätzliches

Nachdem vor etlichen Jahren meine bereits angesprochene Ausarbeitung ›Der Nachfahr der Müller‹ erschien, ergaben sich eine Vielzahl neuer Erkenntnisse, zu verdanken hauptsächlich unzähligen Digitalisierungen von Archivgut, die ins Internet gestellt wurden und somit den Nutzern den oft langen Weg in diverse Archive (und in den Archiven Tätigen Zeit, die sie nicht mehr mit Lesesaalaufsicht und manch nervigem Benutzer verbringen müssen) erspart, aber auch Ressourcen schont, zum Beispiel den Abrieb von Mikrofilmen minimiert und der leider fast unvermeidlichen Verschwendung von Druckerschwärze am Mikrofilm-Readerprinter in Form von mehr oder minder dicken schwarzen Rändern der Kopien ein relatives Ende bereitet. Zudem stellen Readerprinter für die Archive eine hochpreisige Anschaffung dar und können nichtsdestotrotz sehr störanfällig sein.

Das Sächsische Hauptstaatsarchiv[1] hat in erheblichem Umfang vor allem kommunale und Amtsgerichtsbücher sowie Unterlagen aus dem Bergarchiv Freiberg digitalisiert und in das Internet gebracht; dafür, sich dieser Mammutaufgabe zu unterziehen, gebührt den Beteiligten mein großer Dank und der aller, die solches Archivgut nutzen.

Mir geholfen hat bei einer weiteren Abhandlung aus meiner Feder, Karl Mays Vorfahren in anderen meist sächsischen Orten betreffend, auch eine Aufarbeitung des Nachlasses des schon länger nicht mehr unter uns weilenden Genealogen Erich Gleisberg, der vor allem im mittelsächsischen Raum arbeitete, in großem Umfang Kirchenbücher einsah und Gerichtsbücher auswertete.[2] Weiterhin ist eine große Anzahl von Ortsfamilienbüchern erstellt und bei mehreren Verlagen oder Genealogievereinen veröffentlicht worden, die die Arbeiten am Archivgut der betreffenden Gemeinde sehr erleichtern. Aber auch kirchliche Stellen, ob nun evangelische, katholische oder Latter Days Saints (die so genannten Mormonen), engagieren sich und machen Originalquellen im Internet zugänglich – auch wenn manche über kostenpflichtige Portale räsonieren, sind doch die Aufwendungen dafür erheblich günstiger als Zeit, Fahrtkosten, Essen, Trinken, Übernachtungen und Archivgebühren einplanen zu müssen.

Aufgrund der Materialfülle teile ich wie angekündigt die Neuigkeiten zu Karl Mays Vorfahren und deren Verwandtenkreise in zwei Abhandlungen auf. Die hier vorgelegte erheblich umfangreiche beschränkt sich auf Ernstthal und, weniger intensiv, Hohenstein, die andere, kürzere, wird vornehmlich über Mittelsachsen und Freiberg referieren. Viele Orte sind hinzugekommen, die Heimat von Karl Mays Vorfahren sind, Müller und Gelehrte, einfache Leute und Honoratioren. Nur eine Müllerfamilie, die Schnepf, erwies sich als irrig eingesetzt, da sich die Ehe des Müllers Benedix Schmidt mit einer Tochter aus dieser Familie als kinderlos erwies, doch sehr viele mehr gesellten sich hinzu, allerdings nicht in Ernstthal. Etliche Rätsel sind aber bis heute solche geblieben. Im Folgenden wird auch der Versuch unternommen, einige davon einer Klärung näherzubringen, eine 2022 neu aufgekommene Theorie in der May-Forschung zu diskutieren.

 
3. Über die Digitalisierungen

Bei der Arbeit mit Digitalisaten ist mir leider einiges nicht nur positiv aufgefallen. So kann man zwar bei familysearch Karteien aus dem Nachlass des sächsischen Genealogen Alfred Maschke durchblättern, doch sind sie manchmal, obwohl alle Karten akkurat durchnummeriert sind, verfilmt worden, ohne sich um die korrekte Abfolge zu bemühen. Davon abgesehen hatte Maschke gewöhnungsbedürftige Vorstellungen von Phonetik der Namen und stellt sie zu nicht immer logischen Buchstabengruppen zusammen.

Die sehr verdienstvollen Digitalisierungen des Sächsischen Hauptstaatsarchivs sind nicht die Mikrofilme selbst, sondern Kopien, angefertigt per Readerprinter. Das kann den nötigen Quellennachweis beeinflussen. Manche Seiten sind dreimal abgezogen und zu Einzelbildern geworden, bei anderen ist die alte Blattzahl, in den Ernstthaler Kaufbüchern meist rechts oben, wegen Dunkelheit der Kopie am oberen Rand kaum noch zu erkennen, wieder andere Seiten stehen spiegelverkehrt auf dem Kopf. Das ist mit den vorgegebenen Werkzeugen aktuell (Februar 2023) nicht immer ausgleichbar. Ein Quellennachweis GB XY Nummer Z Bild 234 ist also nicht zu empfehlen – eine Korrekturverfilmung könnte alles verschieben. Bedauerlicherweise scheint manchmal nicht vermerkt worden zu sein, wenn in größerem Umfang leere Seiten nicht vom Film abgezogen wurden.

 
4. Primärquellenkritik

Leider ist man schon bei der Aktenerstellung auch manchmal sehr großzügig vorgegangen. So finden sich in der Volkszählung für Ernstthal 1871 im Stadtarchiv Hohenstein-Ernstthal die erfassten Namen für das Haus Nummer 251 in der Obergasse nicht unter denen der 250, sondern unter jenen für das Haus 104 am Markt[3]. Sind das Konzepte, und ein Aktuar musste das Durcheinander mühevoll für die vorgesetzten Ämter in die korrekte Reihenfolge bringen? Davon abgesehen steht in der Liste auch noch sachlicher Unfug, zum Beispiel: May, Wilhelmine, geboren 1816 Ernstthal, und das ist bekanntlich beides falsch. So etwas ist geeignet, die gesamte Erfassung zu entwerten.

Natürlich sind noch nicht alle infrage kommenden Primärquellen im Internet vorhanden. So fehlen mit Stand Februar 2023 noch die meisten sächsischen Kirchenbücher; für Ernstthal muss deswegen auf diverse teils schon lange bekannte oder auf meist genealogischen Seiten abrufbare Kirchenbuchdaten zurückgegriffen werden. Man darf allerdings diese Daten nicht ungeprüft übernehmen, da manche nur als komplett falsch bezeichnet werden müssen, zum Beispiel wird für Johanne Christiane einmal als geschätztes (!) Geburtsjahr 1785 angegeben – da kennt jemand die Problematik, aber nicht den genauen Text des Taufeintrags von 1810 und hat falsche Schlüsse gezogen, ihren Sohn als nicht außer- sondern unehelich angesehen[4].

Wer sich länger mit verfilmten oder originalen Folianten beschäftigt, wird allen Varianten von Nummerierung begegnet sein, also Foliierung und Paginierung, sprich Seiten- und Blattzählungen, aber auch argen Schludrigkeiten: unfoliiert, Zählung bricht mitten im Buch ab oder springt von Blatt auf Seite, foliierte oder auch nicht Zusatzblätter a, b, c, d und so weiter, Zählungssprünge wie die auf die 271 folgende 372 oder gar mitten im Vorgang, gestempelte Paginierung, Doppelzählungen, Register einschließende Nachpaginierungen, Zahlen oben, unten, in der Mitte, drei unterschiedliche Paginierungen in einem Buch – auf so etwas muss man sich stets einstellen. Manchmal folgen nach zig leeren Blättern plötzlich wieder Einträge!

 
5. Fragestellungen und Themenkomplexe

Meine Abhandlung beschränkt sich wie oben angekündigt nicht auf die reine Karl-May-Biographieforschung, sondern sieht über den Tellerrand hinaus, richtet sich auch an Genealogen[5], Stadtgeschichtsforscher und Altbergbauhistoriker, da diverse Verträge die seinerzeitige Be- und Entwässerung abhandeln. So wurden auch die Beschreibungen zweier Häuser und Wasserrechtsprobleme in diesen Text aufgenommen, ebenso Verträge betreffend die Ernstthaler Bleichen.

Wer war Vater des Heinrich August, ab spätestens Ende 1826 genannt May? Und wo befand sich der Froschteich aus Karl Mays Kindertagen? Diese Fragen könnten miteinander verwoben sein, weswegen sie gemeinsam besprochen werden. Beide Komplexe betreffend haben sich eben dank diverser neuerer Digitalisierungen, die man bei mehreren nicht allesamt genealogisch orientierten Adressen im Internet einsehen kann[6], interessante Neuigkeiten herausgestellt. Räumliche Nähen und familiäre Zusammenhänge haben sich aus den Texten diverser Kaufverträge ergeben. Etliche Stätten sind jedoch schon länger mit dem Etikett ›ehemalig‹ zu versehen. Die Auswertung führt auch zu einem kleinen Streifzug durch die Häusergeschichte einiger Ernstthaler Baulichkeiten.

 
6. Zu einer neuen Hypothese – und eine problematische Primärquelle

In den Karl-May-Haus-Informationen befindet sich in der Nummer 37 (2022) ein Artikel von Hainer Plaul[7]. Darin postuliert er, der wahre Vater des Heinrich August sei dessen Stiefvater Christian Traugott Vogel gewesen. Dagegen spricht schon dessen Sterbeeintrag 1826, er habe zwei Stiefkinder hinterlassen, demzufolge keine eigenen. Hätte er Heinrich August anerkannt, wäre der Wortlaut jedoch automatisch ein anderer gewesen, da hierfür seinerzeit schon Vorschriften bestanden[8]. Pfarrer sind verpflichtet, mit Hinterbliebenen ein so genanntes Beerdigungsgespräch zu führen. Das gehört zu ihren gängigen Obliegenheiten, genauso, sich um die Trauer der Hinterbliebenen zu kümmern. Von wem außer der Witwe kann dem Herr Pfarrer die Information zuteil geworden sein, Vogel habe zwei Stiefkinder hinterlassen? Warum sollte sie zwei Stiefkinder Vogels referieren, wenn Heinrich August ein gemeinsames Kind gewesen wäre?

Aus genealogischer Sicht komme ich in dieser Frage auf ganz andere Möglichkeiten, da sowohl die Vornamen Heinrich August als auch seine Paten und die mehrerer seiner Kinder interessante Schlussfolgerungen hervorrufen. Warum wartete Christian Traugott Vogel, wenn er wirklich der Vater gewesen wäre, nicht nur das Trauerjahr lang bis 1819, das allerdings noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war, sondern fast vier Jahre, bevor er 1822 die Witwe heiratete? Am Tage vor dem vierten Todestag des ersten Ehemannes wurde aus der Witwe Kretzschmar die Ehefrau Vogel. Das war eher unüblich. Die Mutter der Witwe, Maria Rosina geborene Bäumler, ist erst am 9. 8. 1820, 61 Jahre alt, nach 40 Jahren Ehe gestorben. Warum sind keine entsprechenden Akten vorhanden, die eine Adoption oder Anerkennung des Stiefsohns bezeugt hätten? Und warum beeinflusste Christian Traugott Vogel im Falle der Vaterschaft nicht in irgend einer Weise vor der Taufe die Vornamengebung seines angeblichen Sohnes? Warum lässt Heinrich August keinen seiner vielen Söhne, von denen nur Carl Friedrich die ersten Monate überlebte, auf Christian Traugott oder überhaupt mit dem Namensbestandteil Christian taufen?

Vogel stammt aus Mülsen St. Jacob – wann ist er nach Ernstthal gekommen? Im Ernstthaler Bürgerbuch[9] ist er nicht zu finden. Dieses macht auf mich allerdings den Eindruck, eine spätere, vielleicht nicht vollständige, Abschrift eines anderen Dokuments zu sein, denn in den ersten Jahren sind auffallend wenig Neubürger eingetragen. Merkwürdig ist auch, dass, als das unüblich war, sämtliche Vornamensteile Carl als Karl geschrieben werden. Ist dieses bei Anlegung mit Nachträgen zum vorigen Bürgerbuch begonnen worden, dann eine Zeitlang unfertig liegengeblieben und später das alte Bürgerbuch teilweise mit Lücken übertragen worden?

Von 1781 bis Ende 1803 sind nur 50 Neubürger in der Liste vorhanden, mehrfach sogar ohne exaktes Datum, von 1781 bis 1800 deren 32, von 1781 bis 1790 nur 5. Ein weiteres Kalenderjahr, 1814, fehlt völlig, obgleich in diesem Jahr laut Kaufbuch Einbürgerungen stattfanden. Ich wage, die korrekte Führung dieses so genannten Bürgerbuchs mindestens in den ersten vierzig Jahren anzuzweifeln. Oftmals, nicht nur 1814, kann dieses Verzeichnis, wenn in den Kaufbüchern Beteiligte an Kaufhandlungen als Bürger bezeichnet werden, zu ihnen keinerlei Auskunft geben. Die Bezeichnung Bürger konnte seinerzeit nicht nach irgendwessen Belieben oder Willkür vergeben werden, denn Bürger zu sein war ein sozialer Rang und verbunden mit Pflichten und Privilegien und natürlich Gebühren bei der Erlangung.

Versierte Genealogen beschränken sich bei der Suche nach ihren eigenen oder anderweitigen Vorfahren eben nicht auf das Blättern in Kirchenbüchern, schreiben nicht einfach unreflektiert Kirchenbucheinträge ab und nennen das dann Forschung. Ein besonders negatives Beispiel jedoch begegnete mir 2021. Ein vorgebliches Ehepaar in der Pfalz kam mir in einer Ahnenliste verdächtig vor, da andere Genealogen eine erste Ehe vermerkt hatten. Beim Abgleich mit dem Kirchenbuch ergab sich, dass der so genannte Familienforscher, zudem ignorierend, dass Vater und Sohn die gleichen Vornamen haben, den Bräutigam mit – – – seiner Stiefmutter verheiratet hat, obgleich der aufgebotene ältere Mann im Kirchenbuch ausdrücklich als Witwer bezeichnet wurde.

Sorgfältig Primärquellen konsultierende Genealogen notieren die Paten, interessieren sich aber nicht nur für deren Namen und Herkunft, sondern versuchen auch, falls sie nicht direkt im Eintrag stehen (›XY des Kindes Großmutter‹ oder zum Beispiel auch gern in lateinischer Sprache: ›avus infans‹), verwandtschaftliche, berufliche oder anderweitige Beziehungen zu den Eltern herauszufinden, weitere oft nichtkirchliche Quellen einzusehen. Dazu zählen in Sachsen vor allem die Gerichtsbücher von Ämtern und Gemeinden und die Landsteuerregister[10].

 
7. Patenschaftsgebräuche, Vergabe von Vornamen, Wanderungsbewegungen

Das Pate stehen war in früheren Zeiten regional und konfessionell sehr unterschiedlich geregelt. Zum Beispiel war in Teilen des evangelischen Hessen bis ins 19. Jahrhundert nur ein Pate üblich, der oder die auch meist automatisch Namenspate/in des Kindes wurde, so im seinerzeit auch für das heutige Bad Soden nordwestlich von Frankfurt am Main bis 1813 kirchlich zuständig gewesenen Dorf Sulzbach, woanders im heutigen Hessen mussten Pätter und Gödel, also je einmal männlich und weiblich, Pate sein, im evangelischen Ascher Ländchen war im 19. Jahrhundert nur ein Pate üblich, im westlichen Erzgebirge bis hin nach Ernstthal mussten zwei Paten vom gleichen Geschlecht und eine/r vom anderen vorhanden sein, im Raum Zittau hingegen wurden in jenen Zeiten evangelisch generell fünf Paten gebeten. Bei Adligen wurde manchmal, besonders bei Kirchenpatronatsherren, ein ganzes Blatt im Kirchenbuch nur mit hochgestellten Paten samt Adelstitel und Rang vollgeschrieben. Ebenso konnte in manchen Gegenden vorkommen, dass unehelich Geborene bis ins 18. Jahrhundert hinein sieben, neun, elf oder mehr Paten hatten, von denen einige kurz vor der Heirat standen. Und Pate sein bedeutete, das Geld für ein Geschenk an das Patenkind zur Hand zu haben. Kleriker, Honoratioren und Kinderlose standen besonders häufig Pate. Das gilt allerdings nur für evangelische Taufen. Man muss dabei stets bedenken, dass seinerzeit Kirche und Staat noch nicht getrennt waren, manche Bischöfe auch weltliche Gebietsherren waren.

Beinahe überall ist in süddeutschen Gebieten, während zum Beispiel in Nordfriesland andere Traditionen gepflegt wurden[11], noch bis mindestens in die 1840er Jahre die Tendenz zu erkennen, den ersten Kindern die Vornamen der Eltern- und Großelterngeneration zu geben und die Paten in diesem Bereich zu suchen, erst bei späteren Kindern frei zu wählen. Diese Gewohnheiten wurden von Adligen, Honoratioren, Pfarrern und finanziell Gutsituierten gern durchbrochen und auch in den damaligen Großstädten und beim Militär oft nicht mehr eingehalten. Zudem war anfänglich außer eben in den großen Städten und bei Soldaten der Verwandtschaftsgrad zu den Eltern häufig recht eng. Allerdings lockerten sich im Laufe der Jahrzehnte mit verbesserten Mobilitätsangeboten die Beziehungen. Die Eisenbahn ermöglichte ein zwar teureres aber dafür schnelleres Fortkommen. Handwerksburschen mussten allerdings verpflichtend mehrere Jahre wandern und kamen viel weiter herum als man sich das heute vorstellen kann. War eine Meisterstube verwaist und eine attraktive fleißige junge Witwe vorhanden oder zu verheiratende Meistertöchterlein, wo Söhne fehlten, blieben die Gesellen eben dort, erwarben das Meisterrecht, was auch gutes Geld kostete, und wanderten nicht weiter, sondern heirateten ein. Die Papiermüller sind sogar in ganz Europa unterwegs gewesen. Auch nach Ernstthal kamen, wie die Familiennamen von Hauskäufern namens Castagna, Howorka und Rasin verraten, auch schon im 18. und 19. Jahrhundert Zuwanderer aus dem Handwerk manchmal von weither!

Die Kaufbücher dokumentieren auch Abwanderungen, manchmal nach weit entfernten Orten. Der weiter unten erwähnte Johann Jäckel stammt aus dem Ascher Ländchen als der einzigen seit 1649 verbrieft evangelischen Herrschaft, die der Zedtwitz, in ganz Nordböhmen. Hingegen wechselte der zeitweilige Stadtrichter Langer, der zuvor in Chemnitz lebte, beruflich in das Baltikum. Manchmal deutet ein ungewöhnlicher Vorname eines Kindes oder eines seiner Elternteile auf Zuwanderung hin. Als ich vor mehreren Jahren bei einer genealogischen Arbeit in einem Kirchenbuch des Hintertaunus auf den im 18. Jahrhundert dort unüblichen Vornamen Elias stieß, vermutete ich Zuwanderung. Das erwies sich als richtig: Der Vater Elias Kluge kam aus Dresden.

Der angesprochene patenschaftliche Usus scheint auch bei Karl May und dessen frühen Geschwistern relativ sorgfältig eingehalten worden zu sein. Der erste Sohn von Heinrich August ist prompt wieder Heinrich August genannt worden. Spätestens um 1750 war auch in Sachsen und den Schönburgischen Landen in Gebrauch gekommen, bevorzugt zwei oder später sogar drei Vornamen (zuerst bei Höhergestellten) zu vergeben. Der Vornamensteil August war aus gutem fürstlichem Grund in Sachsen und den Schönburgischen Receßherrschaften sehr häufig[12], Heinrich hingegen seltener, obgleich Namensteil eines für Hohenstein, nicht jedoch Ernstthal, zuständigen zeitweise regierenden Fürsten, als zwei Vornamen Heinrich plus August oder andersherum hingegen extrem selten. Eine vergleichende Durchsicht des Registers zum Taufbuch der Kreuzkirche in Dresden für das Jahr 1810, das man wie etliche sächsische Kirchenbücher gebührenpflichtig beim evangelischen Kirchenbuchportal archion[13] einsehen kann, hatte zum Ergebnis, dass von 383 männlichen Täuflingen genau ein Junge Heinrich August genannt wurde, weiterhin, dass im Gegensatz zu Ernstthal die Vornamen Carl Friedrich und Christian Friedrich nicht gerade häufig gewählt wurden. Ein weiterer Abgleich mit dem Kirchenbuch im Städtchen Buttstädt bei Weimar förderte zutage, dass dort um 1810 der Vorname August Heinrich, meist zusammen mit einem weiteren, etwas öfter anzutreffen war.

Manche Vornamen treten in bestimmten Regionen gehäuft auf. Typisch bayrische Vornamen, diese meist aus katholischen Gebieten, erkennt man noch heute, markantes Beispiel: Korbinian. Anderswo trifft man im 19. Jahrhundert oder früher gehäuft Philipp oder Leonhard, beide speziell in Hessen, Oswald (im Großraum Aue), Balthasar (Umgebung von Freital) oder Leopold an. Eine Durchsicht der evangelischen Kirchenbücher Goslar Marktkirche und Selb für das Jahr 1810 ergab, dass in Goslar Heinrich August zusammen mit einem dritten Vornamen sporadisch vorkommt, in Selb hingegen kein Heinrich, aber auffällig oft Johann Nicol, und jeder Täufling musste als einzigen einen Namenspaten haben. Auch das Kirchenbuch Greiz wurde eingesehen – im Jahre 1810 genau 3 Täuflinge mit dem Vornamen Heinrich August von insgesamt 205, und in der Stadt lebte ein Fleischermeister Petschold mit diesen Vornamen; er könnte zur Namenswahl Anlass gegeben haben.

Das Volkszählungsregister für Ernstthal 1871[14] nennt zwar alle Einwohner, reduziert aber nach Stand der Dinge alle Vornamen auf Rufnamen, beim Ehepaar May Heinrich und Wilhelmine, also bei ihm der erste Name von zweien, bei ihr der andere. Demzufolge dürfte er mehr als Heinrich bekannt gewesen sein. Die Verkürzung auf Heinrich kann schon eine gewisse Verschleierung der Herkunft darstellen, da Heinrich etliche Ernstthaler, nicht nur mit Vornamen, hießen. Der volle und in dieser Form seltene Vorname konnte schon, gewollt oder auch nicht, Aufmerksamkeit hervorrufen.

Interessant ist, dass die Namen der Paten des Heinrich August auf den ersten Blick ohne Kenntnis von Hintergründen keinen eindeutigen Hinweis auf den Vater ergeben. Keiner von ihnen ist Leineweber oder eines solchen Gattin. Auch Vornamen wahrten Traditionen, bei Jungen kamen allerdings in Ernstthal und Umgebung schon um 1820 relativ häufig, wie auch das Bürgerbuch ausweist, Eduard, Ferdinand, Hermann, Julius und Ludwig hinzu. Die Vornamen jener, die 1810 Bürger wurden, lauten Johann Georg, Carl Heinrich, Carl Heinrich, Carl Friedrich, Friedrich Wilhelm, Christian Heinrich, Carl Heinrich Ludwig; Christian Heinrich Friedrich als einziger Zugewanderter dieses Jahres kam aus Oberschlema nahe Aue. Die Vornamen jener, die am gleichen Tag wie Heinrich August eingebürgert wurden, lauten: August Friedrich, Carl Friedrich, Johann Gottlob, Carl Wilhelm, Carl Gottlob, Wendelin Ferdinand, Carl Friedrich Wilhelm. Alle stammten aus Ernstthal, und bis auf den Strumpfwirker Wendelin Ferdinand Wirth waren alle Weber. Dessen Vater zählte ebensowenig wie er bis 1848 zu den Hausbesitzern. –

Der Rufname der Johanne Christiane (das männliche Gegenstück Johann Christian ist in Ernstthal eher selten vergeben worden) scheint offiziell nicht bekannt zu sein. Eine Andeutung liefert jedoch das von Karl May in ›Mein Leben und Streben‹ erwähnte Hakawati-Märchenbuch. Meine Auffassung lautet weiterhin, dass ein Buch mit höchstwahrscheinlich orientalischen Märchen, vielleicht sogar von Wilhelm Hauff, in der Familie May existierte, dessen Original-Titelblatt entweder fehlte oder entfernt worden war, möglicherweise waren auch mehrere schmale Bücher zusammengebunden worden, und dass anstatt des Titelblatts auf einem der Vorsatzblätter eine Alternative angebracht war, von Karls Mutter oder Großmutter oder beiden mühsam aber liebevoll im Stil des Kräuterbuchs gestaltet, um einen Blickfang für die Kinder darzustellen. Die Verwendung der Namen ›Christianus Kretschmann‹ oder wahrscheinlicher ›Kretschmarn‹ und ›Wilhelmus Candidus‹ (= Christiane Kretschmar und Wilhelmine Weise) deutet darauf hin. Das Buch dürfte von Wilhelmine auch als Großmutter bei der Beaufsichtigung ihrer eigenen Enkel verwendet worden sein und kann mit dem Selbmannschen Haus und dessen Interieur 1898 verlustig gegangen sein.

 
8. Näheres zu diversen Paten

Zu Johanne Christianes Paten konnte einiges herausgefunden werden. Johann Friedrich Immanuel Reinhold Bürger Zeug- und Leineweber in Ernstthal, Ehemann ihrer Patin Christiana Maria, kauft Anna Dorothea verwitwete Johann Gottfried Förster Bürger Zeug- und Leineweber deren Haus auf der Niedergasse[15] zwischen Johann Gottlob Loose und Johann Jacob Pommer, am 9. 8. 1764[16] in Lehn erhalten, um 98 Gulden ab 11. 11. 1765[17].

Die Erben des Christian Gottlieb Müller Bürger und Schuhmacher als Witwe Johanne Christiane, Ernst Friedrich Müller Bürger und Schuhmacher, 22 Jahre alt, Dorothea Elisabeth geborene Müller verheiratet mit David Friedrich Selbmann Bürger Zeug- und Leineweber verkaufen an ihren Sohn und Bruder Gottlob Friedrich Müller Bürger und Schuhmacher das Haus auf der so genannten Ober- oder Gottesackergasse (!) zwischen der Höhlin und Ehrlig Häusern um 338 Gulden 13. 2. 1786[18].

Christiana Dorothea älteste Tochter des Bürgers Zeug- und Leinewebers Samuel Möbius ist Tochter einer Schwester des älteren Christian Friedrich Bäumler, also eine nahe Verwandte. Demzufolge ist bei zwei der drei Paten eine Klärung vonnöten, kann aber nur über eine Art noch zu erstellendes Häuserbuch erfolgen, da in den seinerzeitigen Kirchenbüchern nur sehr selten Wohnadressen stehen.

Friedrich Gottlob Müller geht 1792 in Concurs. Im Kaufbuch ist sein Haus samt immobiler Einrichtung penibel eingetragen; so etwas ist sehr selten geschehen und wird deswegen hier stilistisch leicht verbessert folgen. Das Haus ersteigert sein Schwager David Friedrich Selbmann um 355 Gulden laut Belehnung vom 29. 7. 1792[19].

Das Haus liegt auf der »obern oder vulgo Gottesackergasse« zwischen Georg Samuel Ehrlich und Johann Friedrich Köhler, ist zwanzig Ellen achtzehn Zoll breit und 13 ½ Ellen tief, und das niedere Stockwerk steinern. Das »Parterre ist vorne heraus  a) Eine große Wohnstube 8 Ellen breit und 13 ½ Ellen tief, und gehen aus solcher 2 Fenster vorne heraus und 2 Fenster hinten hinaus, hat einen Kachelofen mit einer blechernen Ecke und einer eisernen Ofenblase benebenst Thürgen« und ist nur mit einer Brettdecke versehen. b) eine kleine Wohnstube rechter Hand, welche 6 Ellen 6 Zoll breit und 6 Ellen 6 Zoll tief ist, 2 Fenster vorn und ein Kachelofen mit einer blechernen Ecke, kupferne Ofenbleche, blecherne Bratröhre und »dergleichen Ofenthürgen«, sonst aber wie in der  Stube, ebenfalls mit einer hölzernen Brettdecke. »An dieser Stube c) eine Haus- oder sogenannte Kornkammer, welche von der nämlichen Größe ist und 1 Fenster hinten hinaus« hat, d) das »Kehrhaus« ist 5 Ellen 10 Zoll breit und 13 ½ Ellen tief, e) »ist in einem solchen Haus ein guter Keller«, welcher 6 Ellen 18 Zoll breit und 5 Ellen tief ist. Eine Treppe hoch f) ist vorne heraus eine Oberstube 8 Ellen 3 Zoll breit und 6 ½ Ellen tief, und 2 Fenster in den Garten hinaus, ein Kachelofen mit Töpfen und Ofenblase, töpfernem Rohr auch »blechernen Ofenthürgen« sonst aber ebenfalls eine Brettdecke hat. »Ferner ist in solchem Gestock« h) eine 6 Ellen 6 Zoll breite Kammer mit Fenster nach hinten hinaus. i) Der »Kahr oder Hausboden« ist 5 Ellen breit und geht übers ganze Haus, hat auch ein Fenster vorne heraus, k) zwei Treppen hoch sind 4 mit Brettern verschlagene Kammern, über diesen ist ein »gespindeter Wäschboden«. Das Dach ist mit Schindeln gedeckt. l) An dem Wohnhaus ist ein kleines Seitengebäude 6 Ellen breit und 5 ½ Ellen tief, welches übersetzt ist und oben eine Kammer mit 3 Fenstern hat, ebenfalls mit Schindeln gedeckt. m) Hinter dem Haus ist ein Garten 24 ½ Ellen lang und vorne am Haus so weit das Gebäude geht 18 ½ Ellen und sodann 23 Ellen breit. – Eine sächsische Elle entspricht 56,683 Zentimetern.

Das bedeutet, dass das, was man in Freiberg, vielleicht auch anderswo, ›Heimlichkeit‹ nannte, entweder nicht vorhanden war oder nicht erwähnt wurde, vielleicht im nicht beschriebenen Parterre des Seitengebäudes untergebracht war.

 
9. Johanne Christiane und ihre Familien

Johanne Christiane ist ebenso wie ihre Tochter vorehelich gezeugt worden, seinerzeit ein Makel. Hierbei kann allerdings die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass Johanne Christiane 1802 oder 1803 gar nicht mit dem Zeugungsvorgang einverstanden war. Seinerzeit jedoch galten Frauen aufgrund der biblischen Paradies-Erzählung außer in Kriegszeiten, wenn Soldateska wütete, oder wenn der Mann im Vollrausch unter entsprechender Lärmentwicklung agierte (dafür wurde er zugunsten der ehrbaren Jungfrau ordentlich zur Kasse gebeten), oder wenn die Frau als ›blöde‹ bekannt war, fast schon automatisch als Verführerinnen der ach so unschuldigen Männer, und manch ein Mann, der auf seine männlichen Vorrechte gepocht hatte, musste einige Monate später, oft zähneknirschend oder gegen den Willen der Geschwängerten, diese heiraten. Karl May erzählt merkwürdig distanziert und wenig von seiner Tante, die ja vorehelich gezeugt wurde, und nichts über ihren Sohn. Sie scheint in seiner Kinder- und Jugendzeit eine sehr marginale Rolle gespielt zu haben.

Wie schnell die Ehe der Mays in einen desolaten Zustand geriet (vielleicht sogar von Anfang an?), wissen wir nicht, ebensowenig, ob Johanne Christiane noch lange in Hohenstein lebte und wo. Merkwürdig und auffällig ist auch, dass nach der Geburt 1803, derentwegen die angehenden Eltern heiraten mussten, keine weitere erfolgte, denn damals sind Vielkinderehen in ganz Deutschland üblich gewesen, manche sogar mit 20 oder 21 Kindern, Zwillingsgeburten eingeschlossen (zum Beispiel Nachfahren des Rechenmeisters Adam Ries).

Zwar ist Johanne Christiane über zehn Jahre älter als ihr Bruder, doch ihre Elternehe währte bis zum Tode der Mutter vierzig Jahre. Von den Paten der vorehelich geborenen Tochter stammen zwei aus Hohenstein und eine aus Ernstthal, Johanne Christiane, einzige Tochter des Gottlob Friedrich Etzold Bürger Zeug- und Leineweber in Ernstthal.

Gottlob Friedrich Etzold kauft seinem Vater Christian Friedrich als einziger Sohn dessen Haus auf der Hintergasse zwischen Römer und Häußler sub No: 44 um 300 Gulden ab 6. 4. 1815[20] (wobei er zur amtlichen Bestätigung seinen Bevollmächtigten Adam Gotthilf Horn schickt, also seinen Schwager, und zur Bestätigung des Erhalts von Kaufgeldern erscheint Käufers Schwester Johann Christiane verwitwete Haubner mit Geschlechtsvormund Friedrich Gottlieb Horn im Amte 15. 8. 1826), das dieser von den Miterben seines Schwiegervaters Johann David Horn auf der Hintergasse zwischen Gottfried Römer und Christoph Wezols(?) Häusern, als Tochter Johanna Maria ∞ ebenjenen Etzold mit Curator Andreas Etzold, Adam Gotthilf, 14 Jahre alt, mit Curator Johann Adam Knor(?), Daniel Friedrich, 10 Jahre alt, mit Curator Johann Ernst Böhm, August Friedrich, 8 Jahre alt, mit Curator Gottfried Römer, um 90 Gulden kauft 7. 8. 1773[21], wobei der Käufer verspricht, die noch unmündigen Kinder bis zum 12. Lebensjahr zu kleiden und zu speisen. David Friedrich (!) Horn »ist in Monath Juni 1772 bey damaliger HungersNoth in äußerster Armuth verstorben«. Horn ist kein Einzelfall im Kaufbuch. In jener Hungerkatastrophe starben in manchen Gegenden Deutschlands die Menschen mindestens zu Hunderten, fielen, wie manche Quellen besagen, sogar auf der Straße einfach tot um.

Einen drastischen Beleg für diese Hungersnot und ihre Folgen liefert ein weiterer Kaufvertrag, der uns noch gründlicher bezeugt, welche Auswirkungen diese schlimmen Zeiten hatten. Die Erben des Johann Michael Pezold Bürger Zeug- und Leineweber, als Witwe Christiana Rosina jetzt ∞ Georg Samuel Ehrlig mit Curator Christian Gottlieb Müller Bürger und Schuhmacher sowie Tochter Maria Susanna, 11 Jahre alt, mit Tutor Johann Samuel Götze Bürger Zeug- und Leineweber verkaufen an ihren jetzigen Ehemann und Stiefvater Georg Samuel Ehrlig Bürger Zeug- und Leineweber das im Jahre 1737 sub hasta erstandene Wohnhaus samt »Gärtgen« auf der »Ober- oder Gottes Acker Gasse« zwischen Johann Friedrich Gödel und Christian Gottlieb Müller um 150 Gulden. Das hinterbliebene Pezoldische Kind soll die freie Herberge bis zur Heirat haben. Geschehen vor den Stadtgerichten 27. 6. 1780. Dem Kind sollen ¾ der Gelder zustehen. Bei der Confirmation berichtet der Tutor Götze, dass Johann Michael Pezold bei der damaligen Hungersnot im Jahre 1772 »unter verarmten Umständen« gestorben sei und etliche Schulden hinterlassen habe, die die Witwe durch ihren Verdienst zum Teil abgetragen, auch das Kind ohne Zuchtgeld 9 Jahre lang erzogen habe »und dieselbige, dieses ihr Kind gegen die wenigen Zinnßen, auch noch bis nach erfüllten 14ten Jahre erziehen, zur Schule halten und um heil. Abendmahl befördern solle und wolle, so wäre nach seinem Ermeßen dem Kinde vortheilhaft, wenn selbiges nach erfülltem 14ten Jahre« ihren Erbteil empfange und freie Herberge im Hause habe, solange sie ledig sei, und die Mutter für die väterlichen »Meubles« 10 Gulden bei ihrer Heirat oder erfülltem 21ten Lebensjahr unbeachtet des Kindesanteils an den Meubles, sollte deren Preiss nicht so viel betragen, bezahlen solle. Confirmation 14. 2. 1781[22]. Demzufolge stand der Mutter Zuchtgeld für Kinder zu, das zweifellos der Vater zu reichen hatte, worauf diese verarmte Witwe nicht nur verzichten, sondern auch Schulden abarbeiten musste, ihr Kind pflichtgemäß zur Schule schickte und zu den bedeutsamsten Kirchgängen, diesem zum vollendeten 14. Lebensjahr väterliche Erbgelder und mindestens ein Anteil an seinen »Meubles« zustanden.

 
10. Mit 12 Jahren eine reguläre Arbeit antreten!

Nach vollendetem 12. Lebensjahr konnten seinerzeit und auch noch zu Karl Mays Jugendjahren Kinder in ihren ersten Dienst geschickt werden. Seine Arbeit als Kegelbub im Alter von 12 Jahren ist also kein verfrühter Einstieg in das Arbeitsleben, sondern seinerzeit gang und gäbe gewesen!

In jene Fabrikschule in Chemnitz, in der der junge Hilfslehrer Karl May Ende 1861 kurzzeitig unterrichtete, hatten Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren  n a c h  d e r  A r b e i t, die sich über mehrere Stunden erstreckte, zu gehen, da sie noch schulpflichtig waren! Was wir heute als Sommerferien kennen, war um 1860 mindestens in Sachsen noch nicht üblich: Kinder in Sachsen hatten in der Erntezeit zwar vier Wochen Schulferien, mussten aber nichtsdestotrotz zu  Religionsstunden (!) in der Schule erscheinen[23]. Hieran kann man gut sehen, dass das Hauptaugenmerk seinerzeitiger Bildung für die unteren Stände nicht die Vermittlung umfangreichen Allgemeinwissens war. Das blieb jenen Jungen vorbehalten, denen sich die Möglichkeit eröffnete, auf eine weiterführende Schule oder gar auf ein (teures) Gymnasium zu gehen.

 
11. Aussagen von Kirchenbucheinträgen

Der Sterbeeintrag des Christian Friedrich May deutet, da er nicht die seinerzeit übliche genaue Todeszeit enthält (ganz im Gegensatz dazu Christian Traugott Vogel 1826 mit exakter Angabe), sondern nur lakonisch »des Nachts« lautet, darauf hin, dass er allein lebte und auch im Gegensatz zu meiner früheren Interpretation in seiner Wohnung starb; die eingetragene Todesart »unordentliche Lebensweise« lässt schlussfolgern, dass er schon lange nicht mehr regelmäßig arbeitete (er starb im Alter von 38 Jahren und einigen Wochen). Außerdem legt der Text des Eintrags als hinterlassen ausdrücklich nebst der Witwe fest: ein Töchterlein, was besagt, dass er Heinrich August nie als seinen Sohn anerkannte.

Plaul schreibt zwar, dass der Eintrag kein Indiz für eine nicht anerkannte Vaterschaft sei, da der Herr Pfarrer im Kirchenbuch nachgeschlagen und nur einen Taufeintrag gefunden haben könne. Dem ist zu entgegnen: Was ist dann bei Leuten, die verheiratet und mit Kindern irgendwohin zuzogen? Sollen die auswärtig Gebotenen in Sterbeeinträgen dann unter den Tisch fallen? Und warum soll der Pfarrer nicht die Hinterbliebene befragt haben? Ein Beerdigungsgespräch gehört zu den normalen pastoralen Aufgaben. Seinerzeit grassierten keine Krankheiten, die das verhindert hätten. Der 1818 in Hohenstein die erste Pfarrstelle innehabende Pastor Wagner kannte seine Schäfchen seit nunmehr 13 Jahren, war also schon im Amte, als Heinrich August, wenn auch in Ernstthal, getauft wurde. Sollte das wirklich nicht dem Herrn Pfarrer in Hohenstein zu Ohren gekommen sein? Zudem stand auch in Ernstthal dem Pfarrer ein Cantor zur Seite, und im Jahre 1810 amtierte schon seit 1770 und noch bis zu seinem Tode 1819 Samuel Friedrich Trübenbach, dessen Familie in Ernstthal mehrere Häuser erwarb und wieder verkaufte. Er kannte mit Sicherheit die diversen familiären Verbindungen in Ernstthal.

 
12. Zur Familie Christian Friedrich May

Christian Friedrich May hätte immerhin knapp siebeneinhalb Jahre Zeit gehabt, sich zur Vaterschaft zu bekennen. Allerdings ist auch keine Scheidung eingereicht worden; eventuell fehlte ihm oder ihr das Geld, sie in die Wege zu leiten – er scheint nicht mehr regelmäßig gearbeitet zu haben. Hinzu kommt, dass verheiratete Frauen damals meist nicht regulär arbeiten durften, und somit, wenn sie kein eigenes Geld hatten (ihr sogenanntes Eingebrachtes), vom Ehemann finanziell abhängig waren. Ihnen standen nur angeblich typische weibliche Arbeiten zu: Nähen, Waschen, Spülen, Putzen, Kinderbeaufsichtigung, Hebamme, Krankenpflege oder in vornehmen Häusern Bedienstete zu sein.

Sollte sich Johanne Christiane wirklich nur darauf verlassen müssen, dass ihr Ehemann eventuell einmal arbeitete und ihr dann noch vom Verdienst etwas abgab, um mit dem verpflichtet zu reichenden Zuchtgeld den Lebensunterhalt des gemeinsamen Kindes zu sichern? Wir wissen ja nicht, ob die Ehe jemals eine gute war oder nur aufgrund Schwangerschaft pflichtgemäß aber ungern zustande kommen musste.

Weiterhin hatten anders als heute Frauen jenseits des Adels oft keine Schränke voller Kleider, sondern mussten sich häufig mit einem Kleid für den Werktag und einem für den Sonntag begnügen. In manchen der von mir eingesehenen Ernstthaler Kaufverträge steht, dass der Stiefvater die unmündigen Kinder bis zum 12. Lebensjahr zu kleiden und zu nähren habe, Pflichten, die somit auch dem leiblichen Vater oblagen. Eine Scheidung ist auch damals schon möglich gewesen. Wir werden einem Fall begegnen.

Zusätzlich fragt sich: Wieso soll Johanne Christiane anlässlich Besuchen beim Großvater, wie Plaul postuliert, den drei Jahre jüngeren Vogel kennen gelernt haben? Mülsen St. Jacob ist ein langgezogenes so genanntes Straßendorf. Da muss man nicht automatisch aufeinander treffen, zumal wenn man als Auswärtiger aus der Stadt in ein Dorf kam. Und im Alter von 12 Jahren konnte man in einen Dienst geschickt werden. Das bedeutete oft genug, einen Esser weniger am Tisch zu haben. Wir wissen ja auch nicht, ob sich ihr Vater mit seiner Stiefmutter verstand, die sein Vater im Alter von 54 Jahren 1786 geehelicht hatte, 19 Jahre jünger als er, als der Sohn längst verheiratet und Vater war. Sie bedeutete für Johanne Christiane auch nur die Stiefgroßmutter. Wie weiter unten ausgeführt wird, ist das Elternhaus des Christian Traugott Vogel bereits 1796 nach des Vaters Tod von den Erben verkauft worden.

Gegen Christian Friedrich May spricht auch der Verkaufsvertrag, den dessen Vater für sein Haus im Jahre 1807 abschließt und den Plaul in seiner Abhandlung erwähnt. Dieser lautet in Regestform: Christian Friedrich May Bürger Zeug- und Leineweber verkauft sein Haus mit Garten am Ziegenberg in Hohenstein zwischen den Hauptner- und Straußischen Häusern und mit No. 45 bezeichnet an Carl Heinrich Compaß Bürger Zeug- und Leineweber um 300 Thaler. Davon stehen dem Kirchenaerarium in Callenberg (eine Geld verleihende Institution) 100 Gulden zu. 150 Gulden sind beim Kauf bar gegeben worden, 50 Gulden sind in jährlichen Tagzeiten zu reichen. Der Verkäufer behält den Auszug für sich und seine damalige Ehefrau Johanne Christiane geborene Wendebaum beiderseits auf Lebenszeit vor und hierzu die untere Stube, die obere Kammer vorn heraus, den nötigen Brennholzraum im hinteren Schuppen auf der rechten Seite sowohl unten als auch oben und dass der Käufer dasjenige von den beiden Eheleuten so zuletzt am Leben im Krankheitsfalle zu pflegen und zu warten habe. Geschehen am 19. 5. 1807, vom Amt bestätigt 23. 10. 1807[24]. Im Ursprungstext den Auszug betreffend sind noch die Wörter »und Familie« enthalten, aber dann durch Unterpunkten unauffällig gestrichen (Nur Durchstreichen und dann unterpunktieren pflegt ›gilt doch‹ zu bedeuten).

Dass Christian Friedrich May nicht an seinen gleichnamigen einzigen Sohn verkauft, ist definitiv auffällig, ebenso, dass er für den überlebenden Ehepartner die Pflege und Wartung durch den Käufer ausdrücklich sichert, denn sonst hätte sie durch Sohn und/oder Schwiegertochter geschehen müssen, zudem wurde dem Sohn dadurch jegliches Auszugrecht gestrichen. Zu jenem Zeitraum scheint schon eine Distanzierung vom einzigen Sohn und natürlichen Erben bestanden zu haben und den Eltern bewusst gewesen zu sein, dass er nicht imstande oder willens war, das Haus in Pflege zu halten.

Christoph Benjamin Wendebaum Bürger Zeug- Lein- und Wollenweber in Hohenstein verkauft sein auf dem Ziegenberg sub No: 45 gelegenes halb brauberechtigtes Wohnhaus mit Garten an seinen Schwiegersohn Christian Friedrich May Bürger Zeug- Lein- und Wollenweber um 200 Gulden. Der Verkäufer behält sich den Auszug vor, und sollte er oder sein Eheweib sterben, will Käufer den Letzten in seine Stube nehmen und dieser im Krankheitsfall unentgeltlich (!) vom Käufer gepflegt und gewartet werden. So geschehen am 4. 2. 1788[25].

Dieser Verkaufstext zeigt einen krassen Gegensatz zu dem nicht stattfindenden an den leiblichen Sohn auf. Die Schwiegerleute erlangen beim Verkauf 1788 alle Pflicht auf Pflege durch den Schwiegersohn, dieser jedoch übergibt jene Aufgabe 1807, obwohl selbst Vater eines verheirateten Sohnes, einem Fremden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Sohn fast 28 Jahre alt, bereits mehrere Jahre verheiratet und hat eine kleine Tochter. Der Ausschluss vom Hauserbe jedoch deutet darauf hin, dass er schon 1807 der »unordentlichen Lebensweise« huldigte und schürt Zweifel daran, dass Johanne Christiane oder gar deren Eltern bereit waren, das (noch?) widerspruchslos zu akzeptieren. Gehörte er etwa zu jenen Ehemännern, die erst nach der Hochzeit ihre Larve aufgeben? Wollte Johanne Christiane überhaupt von ihm schwanger werden? Wollte Christian Friedrich May gar seine Einheirat in eine gutsituierte Ernstthaler Familie mit Hausbesitz erzwingen? Auffällig ist, dass knapp nach der Hochzeit das Elternhaus der jungen Ehefrau, das jetzt einer ihrer Brüder besaß, verkauft werden musste. Allerdings hatte ein weiterer Bruder in der Nähe Hauseigentum erwerben können.

In früheren Zeiten ist oft am Wohnort der Braut geheiratet worden. Fragen tun sich auf: Lebte das junge Paar nach der Hochzeit durchgehend in Hohenstein, bis Johanne Christiane die gemeinsame Wohnung verließ? Vielleicht sind diesbezügliche Mieterakten für Hohenstein erhalten geblieben.

Im Jahre 1818 wird Johanne Christiane nicht nur der Pflicht gemäße Pflegerin ihrer in Ernstthal lebenden Eltern gewesen sein (über den Gesundheitszustand der Mutter scheint wenig bekannt zu sein); mag sein, dass ihre Tochter sie hierbei unterstützte.

Man muss bedenken, dass seinerzeit Mädchen nach der Schule, so sie denn vor 1837 in Sachsen eine besuchten, was ja noch keine Pflicht war, keine Ausbildung erhielten, die wenigsten Geld hatten oder die Qualifikation für eine Höhere Töchterschule erreichten und dass Mädchen bis zur Heirat unter väterlicher Vormundschaft standen, dann der des Ehemannes, und auch die spätere Witwe musste einen Vormund haben (so genannter Geschlechtsvormund). Besaßen Frauen in Städten Häuser oder auf dem Dorf Güter, musste ein Mann grundsätzlich Lehnträger sein, bei Verheirateten meistens der Ehemann. So ist Heinrich August May in einer Archivalie als Hausbesitzer genannt worden, obgleich das Haus seiner Frau gehörte, nur weil er ihr Ehemann und somit Lehnsträger war. Frauen, Witwen und Mädchen mussten zwar persönlich vor Behörden erscheinen, durften dort aber, da weiblich, nicht selbst sprechen, sondern mussten einen Mann an ihrer Stelle (der wörtliche Vor-Mund) reden lassen, bei Käufen oder Verkäufen ihres eigenen Besitztums die Genehmigung des Ehemanns oder Vormunds einholen. Heutzutage fliegen Mädchen im Alter von 20 Jahren als Mündige in den Urlaub nach Lanzarote oder sonst wohin, seinerzeit wurden Mädchen in diesem Alter, wenn sie nach einem Spaziergang mit dem Verlobten auch nur fünf Minuten später als erlaubt zuhause ankamen, vom Vater geohrfeigt, und das ist gang und gäbe gewesen.

Johanne Christiane hatte einen Geliebten, aber sie verzichtete. Die Aussage ist doppelbödig. War der Geliebte auch von seiner Seite außerehelich, und verzichtete sie deswegen nach der Geburt auf dessen Namensnennung? Ist er ein ihr gegenüber in irgendeiner Hinsicht Höhergestellter gewesen? Durfte er sich nicht zu seinem Kind bekennen, da verheiratet gewesen? Ein bekannt gewordener Ehebruch konnte seinerzeit schwerwiegende Folgen haben. Ist er etwa in bestehender Ehe nicht Vater geworden oder hatte lauter Mädchen? Und wollte Johanne Christiane wirklich nur dem Vater gehören? Ihrem? Oder dem Vater ihres Kindes? Oder Karl Mays Vater? Ist die Heirat mit Christian Traugott Vogel überhaupt eine von ihrer Seite freiwillig eingegangene gewesen? Musste sie einen, wie man früher sagte, ältlichen Hagestolz ehelichen, um dem Kind einen Vater zu geben? Als zuvor nicht Verheirateter konnte und durfte er ja auch keine regulären eigenen Kinder haben.

Johanne Christiane verbrachte ab 1822 zuerst als Ehefrau, dann als Witwe, ihr weiteres halbes Leben unter dem Familiennamen Vogel. Christian Traugott hat aber keinerlei Versuch unternommen, ihren Kindern oder auch nur dem Sohn zu seinem Namen zu verhelfen. Gemeinsame Kinder sind auch nicht gezeugt worden. Man bedenke: Karl Mays Schwester Wilhelmine musste auf mütterliche oder elterliche Anordnung hin 1872 einen Mann, den sie nicht liebte, heiraten, um kleinen Kindern wieder zu einer Mutter zu verhelfen (und ihren Eltern sowie der Schwester die Wohnung sichern?). Das wie schon erwähnt leider nicht immer zuverlässige Volkszählungsregister 1871 nennt abgekürzte Namen und Geburtsjahre: Heinrich 1859, nur zehn Jahre jünger als seine Stiefmutter, Paul 1860, Linnea (!) 1863, Holda 1868.

 
13. Ein Fast-Vornamensvetter: Carl Heinrich August Ehrig und seine Familie

In Ernstthal wurde laut Bürgerbuch wenige Wochen vor Heinrich August, am 6. 8. 1810, ein Carl Heinrich August mit dem Familiennamen Ehrig getauft, der jedoch aus einer ganz anderen sozialen Schicht kam und auch nicht der erste Sohn gewesen sein dürfte. Sein Vater war der Stadtgerichtsassessor Christian Friedrich Ehrig, seine Mutter Caroline Wilhelmine, Schwester des Strumpfwirkers und zeitweisen Besitzers des Gasthauses zum Tannenbaum Carl Gottlob Schenck. Deren Vater war der am 25. 6. 1799 gestorbene »Ehrn David Schenck Bürger und Gastwirth«. Ohne dass dabei die verwandtschaftlichen Beziehungen erwähnt werden, kauft der Vater Ehrig dem Carl Gottlob Schenck den Tannenbaum am Markt sub No: 93 zwischen Mehnert und Weißpflog um 1000 Thaler ab 17. 4. 1820[26], Ehrig als 1792 jüngster Sohn seiner Mutter Susanna Regina jetzt verehelichte Johann Christoph Andrä Witwe des Georg Christoph Ehrig deren am 30. 10. 1777[27] (Vater † 10. 8. c. a., Haus lokalisiert auf der Hintergasse, Witwe ist eine geborene Naumann, er hinterlässt unter anderem »3 Handwercksstühle«, Christian Friedrich ist zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt, Bruder Friedrich Gottllob 18, Bruder Carl August 17) in Lehn erhaltenes Haus auf der Strumpfwirkergasse sub No: 76 (neu 85) zwischen Christian Gottlob Strohbach und Heinrich Gottlob Arnold um 200 Gulden 20. 8. 1792[28]. Seine Brüder Friedrich Gottlob und Carl August sind kinderlos und ohne Erben gestorben gemäß einem Eintrag im Kaufbuch am 10. 3. 1846. Beide lebten in Plauen. Familiäre oder verwandtschaftliche Verbindungen zu den May, Kretzschmar und Bäumler sind nicht zu erkennen.

Carl Heinrich August Ehrig ist Hausbesitzer durch Kauf des Hauses Strumpfwirkergasse 79 alter und 88 neuer Nummer zwischen Müller und Layritz von Johanne Christliebe geborene Wagner verwitwete Friedrich um 425 Thaler 6. 9. 1841[29], aber schon 1861[30] nicht mehr nachzuweisen; sein Besitznachfolger ist Friedrich Wilhelm Albani; er ist aber nicht sein direkter Abkäufer. Der Besitzer de Hauses 1858 ist wegen Verblichenheit der Seite schwer zu entziffern, lautet aber weder Ehrig noch Albani. Für 1861 ist in ganz Ernstthal kein Ehrig mehr als Hausbesitzer nachgewiesen. Dieser Carl Heinrich August also wurde in eine Familie höheren Standes seit mehreren Generationen mit entsprechendem Denken hineingeboren.

 
14. Namensgebung – und etwas zu zwei Paten

Ist Heinrich August, eventuell die volle Wahrheit unauffällig verschleiernd, nach seinem leiblichen Vater benannt worden?  Der Eintragende vermerkt, von späterer Hand wegen des angeforderten Geburtsscheins Nr. 75 teilweise überschrieben: »1tes unehel. Kind«. Eigentlich müsste der leibliche Vater von der Namensgebung unterrichtet gewesen sein. Namen wurden seinerzeit nicht wegen eventuell schönen Klangs vergeben oder gar weil sie gerade in Mode waren. Bei den männlichen Vornamen konnte allerdings der des regierenden Fürsten hineinspielen, wenn auch nicht bei einem Erstgeborenen. Heinrich ist zwar der Name sämtlicher reußischer Herrscher, ohne je eine numerische Reihenfolge einzuhalten, eine Verbindung dorthin ist aber nicht zu erkennen.

Eine Zeitlang wurde in einigen Bereichen des deutschen Sprachraums, wenn Eltern nur einen Vornamen nannten, vom Pfarrer fast automatisch Johann dazugeschrieben, manchmal ohne die Eltern davon zu unterrichten. Außerdem kam im 18. Jahrhunderts nicht nur in Teilen Deutschlands, sondern auch in den jeweiligen Nachbarländern, aus religiösen so genannten pietistischen Gründen der Usus in Schwang, Kindern auf erwartete Frömmigkeit hinweisende Vornamen zu geben, die keine weltliche Modeerscheinung waren, sondern eine Art Programmaussage, prompt von Generation zu Generation weitergereicht wurden und auf den altdeutschen Personennamen Gottfried und Gotthard beruhten; sie konnten sich aber nicht überall durchsetzen; Gotthold, Gottreich, Gotthelf, Fürchtegott, Traugott, Ehregott und ähnliche, latinisiert Amadeus, slawisch Bogumil, mögen hier als Beispiele genannt sein.

Bemerkenswerterweise wurden für Johanne Christianes Sohn eher seltene und dadurch auffällige Vornamen gewählt, nicht etwa die gehäuft vorkommenden wie Carl Friedrich, Christian Friedrich, Friedrich Wilhelm. Christian Friedrich allerdings hätte sich der Ehegatte verbeten. Deswegen kann die Vornamensgebung nur als undezenter Hinweis angesehen werden.

War also der Vater kein Weber? Eine Patin ist Strumpfwirkergattin, ein Pate übte diesen Beruf aus. Er scheint in höherem sozialen Ansehen gestanden haben als die Weber und ist auch viel weniger in Ernstthal vertreten gewesen. Einige nominelle Strumpfwirker waren auch Bleichereibesitzer. Sein jüngerer Pate, der verheiratete Strumpfwirkermeister Carl August Müller, seinerzeit auch junger Vater, ist ebenso wie seine Frau nicht in Ernstthal geboren worden, sondern laut geneanet[31] am 23. 1. 1778 in Waldenburg, starb aber in Ernstthal am 27. 2. 1828 und wurde, allerdings erst Jahre nach der Taufe von Heinrich August, Hausbesitzer. Woher kannte er Johanne Christiane oder deren Eltern? Oder kannten sich seine Frau und die junge Mutter? Die Müllers sind als beide fremd nach Ernstthal gekommen. Dessen Erben als die Witwe Hanne Christiane geborene Hösel, die also auch nicht aus Ernstthal stammt, sondern aus Eichlaide nahe Waldenburg, mit Curator Johann Gottlob Semmler (ein Strumpfwirker) und die allesamt unmündigen Söhne Friedrich August (geboren laut Bürgerbuch 5. 2. 1810), Friedrich Eduard und Hermann mit gemeinsamem Altersvormund Friedrich Wilhelm Rascher Bürger und Strumpfwirker (meint: Roscher, laut Bürgerbuch * 19. 10. 1774 Grüna bei Chemnitz, Bürger ohne Datum 1802, † 9. 3. 1845, Schwiegersohn des Christian Gottlob Weigel Bürger Zeug- und Leineweber Besitzer des Hauses Niedergasse zwischen Strohbach und Schnabel sub No: 152, spätere Nummer 169, Kauf um 450 Thaler 21. 1. 1812, Hausverkauf 1847) erhalten das ererbte Haus mit der Brandcatasternummer alt 154 (neu 171, später zur Mittelstraße geschlagen), gelegen 1814 am Markt herunter zwischen Strohbach (im Text falsch: Seebach) und Baumgärtel, ein Haus, das einst Johann Gottfried Krauße von seinem Vater Stadtgerichtsassessor Johann Gottfried Krauße erkauft und am 10. 11. 1798[32] in Lehn erhält, vom Erblasser um 250 Gulden erworben und am 9. 9. 1814[33] damit belehnt wird, das seine Erben dann in gemeinsames Lehen erhalten 8. 7. 1828[34]. Sie verkaufen das Haus weiter an den Leinewebermeister Carl Albert Eduard Beyer um 375 Thaler 13. 11. 1829[35]. Dabei wird eine vom Vorbesitzer Johann Gottfried Krauße 1801 aufgenommene Hypothek beim Waisenhaus in Glauchau mit übernommen. – Eine Hypothek konnte seinerzeit aber auch in aus dem Hauskauf herrührender Verpflichtung zur regelmäßigen Zahlung von Geldern an Familienmitglieder des Verkäufers bestehen.

Über die Patin Irmsch aus Hohenstein konnte bislang Näheres nicht herausgefunden werden. Das dortige Hauskaufbuch nennt zwar einen Irmisch, aber dieser ist vor März 1803 gestorben, gut situiert, hinterlässt keine Witwe namens Christiana Rosina und auch keine Söhne. Also können jene Namensträger nur Mieter gewesen sein.

 
15. Ein wichtiger Pate und seine Verwandten

Hochinteressant ist der ältere Pate. Johann Christoph Schubert, ein unverheiratet zugezogener Tischlermeister, * 27. 4. 1775 in Schneeberg, im Alter von knapp 18 Jahren am 20. 3. 1793 Bürger in Ernstthal, † 29. 9. 1851 Ernstthal, ∞ am 24. 4. 1803 in Ernstthal, wo er ein sehr vermögender Mann wird, im Jahre 1810 zwar gut und einheimisch verheiratet aber noch lange nicht Hausbesitzer.

Zur Zeit seiner Geburt ist der Vater Christoph Soldat in Schneeberg, später Handarbeiter im nahen Beierfeld bei Aue, * etwa 1740 nicht Beierfeld, † 5. 8. 1815 Beierfeld im Alter von 75 Jahren an Altersschwäche; leider sind keine Daten zur Ehefrau oder anderen Kindern im Kirchenbuch Beierfeld oder dessen sorgfältiger Verkartung durch Pfarrer Gustav Beyer vor nahezu hundert Jahren vorhanden! Weitere Kinder in Schneeberg laut Register zum dortigen Taufbuch, erstellt vom oben bereits genannten Genealogen Alfred Maschke[36]: Johanna Sophia 27. 6. 1767 unehelich, Johann Christian 20. 6. 1771, Johanna Maria 8. 12. 1773, Carl Heinrich 23. 7. 1777, die Mutter ist nie angegeben; das scheint seinerzeit in Schneeberg unüblich gewesen zu sein. Zum Traubuch Schneeberg für die Zeit um 1770 ist im Internet leider kein Register vorhanden. Er ist als Bürger in Schneeberg nicht nachzuweisen, und in Beierfeld als einem Dorf konnte man in Sachsen nicht Bürger werden.

Johann Christoph Schubert kauft seinem Schwiegervater Christian Friedrich Layritz dessen Haus alte und auch neue Catasternummer 7 am Markt in der obern Gasse zwischen Engewald und Scheer samt einem Stückchen Garten unter Lichtensteinischer Jurisdiction um 1200 Thaler ab, wobei Verkäufers einziger Tochter Christiana Dorothea ∞ ebenjenen Schubert (* 31. 3. 1779 Ernstthal, † 7. 3. 1855 Ernstthal) und Verkäufers einzigem Sohn Christian Gottlob je 100 Gulden zustehen, Verkäufers Layritz Eheweib Johanna Rosina für ihr Eingebrachtes 300 Gulden, und einige Schulden bezahlt werden müssen am 23. 1. 1830[37]. Die Ehefrau Johanna Rosina des Christian Friedrich Layritz ist jene zweiter Ehe, Tochter des Webers Johann Wilhelm Klauß, dessen Besitz wir später noch begegnen werden, eine verwitwete Schneidermeister Carl Friedrich Anger. Johann Christoph Schubert hatte mindestens einen Sohn, der auch Tischler wurde, Carl Heinrich, * laut Bürgerbuch am 2. 2. 1821 in Ernstthal, Bürger in Ernstthal 28. 2. 1848. Er ist sowohl im Ernstthaler Volkszählungsregister 1861, dort als Hauseigentümer, als auch im Ernstthaler Adressbuch 1889 unter Markt 2 nachgewiesen.Christian Gottlob Layritz, * ca. 1781, dieser ∞ dann vor 1821 eine Johanna Christiana Weber, hinterlässt bei seinem Tode den mündigen Sohn und Hauskäufer Gottlob Friedrich und den unmündigen Sohn Carl Gottlob, 18 ¾ Jahre alt, mit Altersvormund Carl Friedrich Schubert ein Weber und Handelsmann. Christian Gottlob Layritz kauft am 27. 7. 1833 Heinrich Wilhelm Eduard Beyer dessen Haus Neue Sorge neue Nummer 89 und alte Nummer 80 ab. Der Verkauf, bei dem die Mutter Johanne Christiane das Haus dem Sohn Gottlob Friedrich um 525 Thaler überlässt, geschehen am 12. 2. 1842[38], listet etliche Zahlungsverpflichtungen auf: Bei Johanne Christiane verwitwete Friedel bestehen 184 Gulden 13 Neugroschen 4 Pfennige Schulden, 52 Gulden 14 Neugroschen 23 Pfennige bei Stadtrichter Layritz, 42 Gulden bei Herrn Friedrich Leberecht Mothes[39], weiter Schulden bei den Drescherischen Erben, deren Vater vor Beyer das Haus besessen hat. Am 17. 7. 1846 berichten Johann Gottfried Schmidt, Ehemann der Antonie Auguste Cecilie geborene Friedel, als Erbin ihrer Mutter sowie Mothes und der Stadtrichter[40], dass die Schulden komplett bezahlt seien. – Die Weber sind keine Ernstthaler Familie; die Ehefrau könnte der sehr vermögenden Hohensteiner Kaufherrenfamilie Weber entstammen.

Christian Friedrich Layritz, auch Viertelsmeister, kauft als älterer Bruder, Bürger Zeug- und Leineweber den Miterben seines Vaters Johann Georg Layritz, laut Kaufbuch † 6. 7. 1797 (erster Layritz in Ernstthal, Schwiegersohn des Zeug- und Leinewebers Johann Philipp Kobsch oder Kapsch, anfänglich: Kappisch), als Herr Christian Gottlob Layritz Stadtgerichtsassessor und Mitmeister des Zeug- und Leineeberhandwerks, Johann Ernst Layritz Bürger Zeug- und Leineweber und Christiana Friederica ∞ ehelicher Curator Johann Friedrich Wagner Bürger Zeug- und Leineweber, das Wohnhaus samt Garten, am 13. 1. 1756 in Lehn erhalten, gelegen auf der obern Gasse Brandcatasternummer 7 zwischen August Friedrich Triemer und Christian Friedrich Scheer, um 1000 Gulden ab 8. 1. 1798[41]. Die Confirmation[42] bezeichnet Christian Gottlob als Stadtgerichtsassessor und Zeug- und Leineweberfabricant. Hierbei sind allerdings 571 Gulden 9 Groschen oder 500 Thaler Schulden zu bezahlen bei Herrn Bürgermeisters und »berühmten Rechtsconsulenten Tobias Hempels zu Zwickau Eheliebsten Frau Johannen Henrietten Carolinen Hempelin«. Für die Zahlung haftet eidlich Käufers Ehefrau Johanna Rosina 9. 1. 1798, cassiert und die Zahlung samt Zinsen bestätigt vom Sohn Doctor Friedrich Moritz Hempel 15. 2. 1828.

Johanna Rosina Layritz verkauft mit Einwilligung ihres ehelichen Curators Christian Friedrich Layritz, zur Zeit Viertelsmeister, mit Vormund Christian Gottlob Layritz Stadtgerichtsassessor (!) an Johann Ernst Layritz ihr Wohnhaus mit Hintergebäude und Gärtchen auf der obern Gasse zwischen Friedrich Lebrecht Mothes und Johann Georg Meyer sub No: 88 (neu 98), vorher Angerisches Haus[43], am 20. 7. 1792 in Lehn erhalten, um 555 Thaler. Der verwitweten Gebhardt verbleibt die freie und »lebenswierige« Herberge laut Kauf vom 17. 4. 1783 als der Stube und Kammer hinten heraus ungestört. Geschehen vor den Stadtgerichten 8. 1. 1798[44]. Vom Kaufgeld stehen 342 Gulden 8 Groschen oder 300 Thaler Herrn Bürgermeisters und »fürnehmen Rechts=Consulenten« Tobias Hempel Eheliebster (siehe oben) zu. Dafür haftet des Johann Ernst Layritz Ehefrau Johanna Caroline geborene Reichelt (vielleicht aus Hohenstein) mit Geschlechtsvormund Johann Gotthilf Hauck Bürger Zeug- und Leineweber selbstschuldnerisch.

Am 17. 7. 1792 erwirbt Johanna Rosina als Ehefrau des Carl Friedrich Anger mit von Anger bestätigtem Curator Christian Gottlob Layritz vom Ehemann dessen am 26. 1. 1789 in Lehn erhaltenes Wohnhaus mit »Gärtgen« auf der obern Gasse zwischen Frau Vodisch und Johann Georg Meyer samt sämtlichen Mobilien, auch Tische, »Bencke«, Stühle, Laden, Zinn, Kupfer, Messing, Schränke, Kisten und Kästen, nebst allen männlichen »Meubles«, auch alle Waren und Handwerksvorräte, besonders die Vorräte an Materialwaren, um 410 Gulden. 200 Gulden will der Verkäufer als ihr Eingebrachtes und für ihre gezeigte Liebe und Treue überlassen, je 100 Gulden sollen die älteste Tochter Christiane Friedericke und die zweite Tochter Christiane Wilhelmine, derzeit 10 und 8 Jahre alt, nach Ablauf ihres 21. Lebensjahrs als Mithilfe erhalten, doch ist sie schuldig, ihre beiden Kinder bis in das vierzehnte Jahr oder bis sie »ihr Brod zu verdienen im Standte sind«, unentgeltlich zu erziehen und sie zu »Schule und Christenthum« fleißig anzuhalten, und sie sollen freie Herberge erhalten, solange die Mutter das Haus besitzt. Der Gebhardtin steht weiter freie Herberge zu. Am 9. 1. 1798 wird für die Töchter der jetzt ∞ Christian Friedrich Layritz als Christiane Friedericke, zu Neujahr 1798 16 Jahre alt, und Christiane Wilhelmine, Anfang Oktober 1797 13 Jahre alt, zum gemeinsamen Vormund Abraham Richter Bürger und Töpfer bestellt. Dieser quittiert über die erhaltenden 200 Thaler.

Obiger Verkauf ist hochinteressant. Anger verkauft an seine Ehegattin und stirbt irgendwann später. Die nunmehrige Witwe heiratet den Bruder ihres Geschlechtsvormunds, der selbst schon länger Witwer ist und zwei heranwachsende Kinder hat, geboren 1779 und 1781. Die Witwe im Auszug ist auch die erste Schwiegermutter des zweiten Ehemannes der nun verwitweten Anger, und das Haus wird dann verkauft an den dritten der drei Brüder Layritz, Bruder des Geschlechtsvormunds und ihr neuer Schwager. Das Haus ist, wie wir später erfahren werden, durch eine Art Tausch Angerscher Besitz geworden.

Auch die weitere Hausgeschichte bis 1848 ist bemerkenswert: weiterverkauft, siehe unten, an Pfefferkorn, und nach einiger Zeit durch Heirat wieder in den Besitz der Layritzschen Sippe gekommen!

Christian Gottlob Layritz erwirbt das Haus seiner Mutter Maria Rosina, die von deren einzigem Bruder Johann Gottlob Kapsch als Universalerbin eingesetzt war, am 20. 7. 1771[45] (seinerzeit zwischen Johann Gottlob Bäumler und Johann Samuel Spindler, aus dem Erbe des Vaters Johann Philipp Kapsch um 500 Gulden erkauft am 19. 5. 1766) zugeschrieben, wobei deren Curator Johann Gottfried Heinrich, Bürger Zeug- und Leineweber, ist, gelegen auf der obern Gasse zwischen Johann Gottlob Bäumlers Erben und Herrn Christian Friedrich Uhlich, um 770 Gulden 10. 11. 1789[46]. Er ist ∞ vor 30. 8. 1781 mit Christiana Elisabeth Böttger Tochter des Leinewebers Johann David Böttger, laut Hausverkauf nach dessen Tode ist sie 15 Jahre alt, und das Haus, gelegen in der Niedergasse zwischen Simon Klärner und August Friedrich Wolff, wird verkauft an den Glaser Christian Friedrich Schultze, dem wir auch noch begegnen werden, um 190 Gulden 29. 7. 1773[47].

Die Kinder und Erben des Johann Philipp Kapsch Bürger Zeug- und Leineweber als Christiana Dorothea mit Curator und Ehemann Gottlieb David Oeser Bürger und Sattler in Glauchau, Maria Rosina ∞ Johann Georg Layritz Bürger Zeug- und Leineweber, Dorothea Elisabeth ∞  Gottlob Friedrich Meyer Bürger und Weißbäcker verkaufen das hinterlassene Haus samt Garten in der obern Gasse zwischen Johann Gottlob Bäumler und Johann Samuel Spindler an den Bruder Johann Gottlob Kapsch, fast 21 Jahre alt, mit Curator Johann Christoph Andrä Bürger Zeug- und Leineweber am 19. 11. 1766[48].

Johann Ernst Layritz stirbt laut Kaufbuch am 9. 10. 1817, hinterlässt die Witwe Johanne Caroline und insgesamt sechs Kinder. Das (jetzige) Wohnhaus am Markt hinunter unter No: 95 zwischen Weißpflog und Böttcher samt Gärtchen, dem Strumpfwirker Johann Friedrich Schindler (laut dessen Kauf: Christian Friedrich Schindler, der das Haus, hier noch zwischen Reinheckel und Krause, seinem Vater Johann Gottlob Schindler senior, wie er Bürger und Strumpfwirker, um 325 Gulden am 22. 8. 1800[49] abhandelt) um 440 Gulden abkauft und am 18. 4. 1804[50] in Zuschrift erhält, nachdem er sein voriges an Johann Carl Pfefferkorn Bürger und Barbier gleichentags um 700 Thaler verkauft, wird dem Sohn Christian Friedrich (also gleichen Vornamens wie sein Onkel) zugeschrieben 30. 3. 1820[51]. Das Haus Markt alte Nummer 95, jetzt zwischen Weißpflug und Böttcher, verkauft er um 950 Thaler bei weiterhin freier Herberge für seine Mutter Caroline verwitwete Layritz an Heinrich Ludwig Stöhrel 28. 8. 1829[52]. Er tätigt Hauskäufe, unter anderem den des Gasthofs zur Grünen Tanne sub No: 93 samt Vorder-, Seiten- und Hintergebäude nebst Garten zwischen Mehnert und Weißflog von (oben genanntem) Christian Friedrich Ehrig Bürger Zeug- und Leineweber so wie dieser am 11. 4. 1820 in Zuschrift erhalten, um 1400 Thaler am 7. 8. 1829[53]. Dieser Gasthof diente zeitweise auch als Ernstthaler Rathaus, doch ist ein reguläres bis zum Ende der Grundstücksgeschäfte dokumentierenden Kaufbücher 1849 nicht nachzuweisen, interessanterweise auch nicht in der Volkszählung 1861. Dieser Christian Friedrich Layritz übernimmt sich finanziell. Bei der Subhastation am 10. 3. 1842 nach seinem Tode wird das Wohnhaus Nr. 54 neuer Zählung, erworben nach 1830, von Karl Heinrich Günther (verheiratet mit Johanne Christiane geborene Wolf) um 1006 Thaler ersteigert, zugeschrieben 21. 9. 1842[54].

Anscheinend bestand die gesamte schriftliche Überlieferung vor allem aus den im Jahre 1848 elf Kaufbüchern und die Stadtführung aus einem halben Dutzend Nebenamtlicher. Dann genügte als Amtssitz des Stadtgerichts wohl die beste Stube eines Gutsituierten mit edlen Möbeln sowie einem repräsentativen Schrank darin! Das Bürgermeisteramt samt der Entflechtung von Stadtverwaltung und Stadtgericht scheint erst im Rahmen der kommunalen Neuordnung in den Schönburgischen Landen 1839 eingerichtet worden zu sein; einiges deutet darauf hin, dass das Stadtgericht sich bis in die 1860er Jahre in der internen Hackordnung über dem Bürgermeister stehend erachtete.

Auch das Haus sub No: 90 alter Nummerierung (neu 99) am Markt zwischen Mothes und Engelmann samt Gärtchen und Hofraum, wie am 1. 8. 1822 in Zuschrift erhalten, kommt in den Besitz eines Layritz; der Kaufmann (und künftige Stadtrichter, nicht der spätere ›reiche Layritz‹) Friedrich Wilhelm Layritz kauft dieses Haus dem Herrn Carl Gottlob Ernst Martius Kauf- und Handelsmann in Hohenstein und Lichtenstein als Bevollmächtigtem des Herrn Friedrich Christian Martius Kaufmann und Pachter des Rathskellers in Hohenstein um 1225 Thaler ab. Dazu gehört ein Stückchen Garten, 12 ¼ Ellen breit und 25 ½ Ellen lang, das von Mothesens Haus und Garten herrührt, am Leichenweg neben Barthels Garten und unten an Knoblochs Hof (der Glaser Knobloch) grenzend innen liegend, sowie ein Stückchen Wieswachs zu einem Sipmaß mit eingezäuntem Garten und Obstbäumen, das einen  kleinen Teich enthält, am Weg nach dem Brauhaus, unten zwischen Stolze, Wilde (siehe unten) und Knobloch (hier der Leineweber) und oben neben Knoblochs Garten gelegen (das die gestorbene Mutter am 8. 6. 1806 in Zuschrift erhalten hat), 20. 9. 1824[55]. Laut deren Belehnung ist das Stückchen Wieswachs mit kleinem Teich, eingezäunt, verraint und versteint, am Brauhausweg oben (hier nicht: Norden) an Stolzes und Knoblochs, unten an Schultzes Garten gelegen, von Stadtrichter Kauf- und Handelsmann Gottlob Leberecht Martius dem Handelsmann Christian Friedrich Oelsner in Hohenstein und dem Handelsmann Reichelt ebenda am 28. 4. 1797[56] abgekauft worden. Die Lokalisation an jenem Tag ist identisch und das Stückchen Wieswachs und Teich von Christian Friedrich Simons Erben erkauft worden. Dieser Teich ist aber nicht identisch mit dem von Karl May beschriebenen, da eingezäunt und somit für Kinder unerreichbar, aber mindestens zeitweise Eigentum des Stadtrichters Layritz.

Christian Gottlob Wild Bürger und Weißbäcker, laut Bürgerbuch geboren 4. 11. 1763 in Ernstthal, kauft seinem Schwiegervater Christian Ernst Matthes Bürger und Bleicher dessen Haus samt Gärtchen auf der niedern Gasse zwischen Christian Weißpflug und Johann August Friedrich sub No: 142 um 450 Gulden ab, wobei der verwitweten Frau Heinrich die freie Herberge verbleibt 25. 2. 1795[57]. Matthes erkauft dieses Haus mit gleichen Nachbarn von Johann Gottlob Schindler Bürger und Strumpfwirker um 350 Gulden 20. 10. 1791[58], dessen Kauf von den Miterben Heinrich 1783. Die Leser werden noch Näheres dazu erfahren.

Der oben genannte Tischlermeister und angeheiratete Layritz-Verwandte Schubert wird auch 1837 Pate der in bestehender Ehe geborenen Tochter Auguste Wilhelmine des Heinrich August, könnte also die Wahrheit gekannt haben. Sonst ist keiner zweimal Pate sowohl bei Heinrich August als auch dessen Kindstaufen (bei Carl August Müller sowieso unmöglich). Schuberts Ehefrau ist, siehe oben, eine geborene Layritz; sie gehört zudem ab 1818 dem Verwandtenkreis des Heinrich August in Ernstthal an, denn die Bäckerstochter Johanna Sophia Bernhard heiratet den Leineweber Christian Friedrich Bäumler, deren Schwester Christiana Rosina den Bäckermeister Carl Friedel, der vielfach Geld verleiht, und deren Enkelin am 25. 1. 1818 den späteren Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritz, Sohn des oben genannten Christian Gottlob Layritz, der in jenem Jahr bereits Stadtrichter ist, somit ein weiterer angeheirateter Cousin Schuberts. Bei Friedel haben die Bäumlers zudem Schulden, doch ist er für den Vater kein Fremder, sondern der vermögende angeheiratete Schwager. Man fragt sich ganz leise, ob bei der Ehestiftung außer Geld zu Geld noch andere eher inoffizielle Motive bestanden. Die vorigen Kaufhandlungen belegen, dass die Layritz ursprünglich einfache gelernte Weber waren, die binnen einer Generation einen großen sozialen und finanziellen Aufstieg bewerkstelligten.

 
16. Soll … sein

Herrschte bei Patenschaften etwa eine gewisse Systematik? Musste man etwa bei un-, außer- oder vorehelichen Kindern mehrheitlich Paten außerhalb der Familien der Eltern zu Gevatter bitten, um den Familien der Eltern eine Möglichkeit zur Distanzierung von damals als Fehlverhalten eingestuftem Handeln einzuräumen? Und welche Hinweise erlaubte in diesen Fällen die soziale Stellung der Paten? Irmsch aus Hohenstein mit unbekanntem familiärem Hintergrund, Müller samt Gattin fremd, Schubert hingegen mit schon 1810 seit Jahren vorhandenen familiären Verbindungen in das aktuelle Stadthonoratiorentum: Schwiegervater Viertelsmeister, und dessen Bruder seit mehreren Jahren Stadtrichter, anders ausgedrückt: Ehefrau des Paten ist die Nichte des aktuellen Herrn Stadtrichters mit Bürgermeisterfunktion.  

Selbst nach erst zwei Monaten Amtszeit dürfte der damals neue Pfarrer genau wissen, wer die höchsten weltllchen Positionen in der Stadt innehat und wohin verwandtschaftliche Beziehungen bestehen, zumal bei jenen, die rund um das Pfarrhaus wohnen, und dass er nicht einfach hinschrieb, der Vater sei unbekannt, sondern dass der Schwängerer ein Unbekannter gewesen sein s o l l, deutet auf eine Portion Misstrauen gegenüber der ihm gemachten Mitteilung seinerseits hin, also dass ihm willentlich etwas Entscheidendes verschwiegen wurde. Zudem hat auch seinerzeit eine Pfarre in einer Stadt nicht aus einem einzigen Kirchendiener bestanden. Damals waren Schule und Kirche noch nicht getrennt, sodass ein examinierter Lehrer oder Rector auch Pfarrer werden konnte.

Die Paten der vorehelich wohl in Hohenstein gezeugten Schwester kommen zweimal aus Hohenstein und einmal aus Ernstthal. Verbindungen zu Höhergestellten sind nicht zu erkennen. Und dann kommt zur Taufe des außerhalb der bestehenden Ehe (ein seinerzeitiger schwerer moralischer Makel!) mit einem wahrscheinlich schon problematisch – und so mit einem sozialen Makel behafteten – handelnden Mann, dem die eigenen Eltern als ihrem einzigem Sohn ihr Haus nicht verkauften (was sich wohl herumsprach und noch ein Manko war), gezeugten Sohnes in Ernstthal als Pate jemand, der Schwiegersohn und Schwiegerneffe zweier Brüder ist, die in Ernstthal aktuell zum Honoratiorentum gehören. Soll das Zufall sein? Der Mutter und ihren Eltern dürften dessen familiäre Verbindung natürlich bestens bekannt gewesen sein; ihm wurde ja ihrerseits offiziell ein so genannter Gevatterbrief geschrieben. In diesem Fall ist wohl kaum eine mühevolle Suche nach jemandem, der sich der unehelichen Geburt erbarmte und Pate wurde, im Spiel gewesen. Und seinerseits lagen auch gute Gründe vor, dem Ansinnen stattzugeben.

Hochinteressant ist die sich ergebende Konstellation: Christan Friedrich Layritz, in erster Ehe vor 1779 ∞ mit Christiana Rosina Tochter des Uhrmachers Johann Gottlieb Gebhardt, in zweiter Ehe mit der verwitweten Anger geborene Klauß, ist Schwiegervater des Johann Christoph Schubert, hat den Webermeister August Friedrich Gebhardt zum Schwager, und einer von Gebhardts Schwiegersöhnen ist der Kürschnermeister August Heinrich Kühn, von dem wir noch einiges erfahren werden. Er dürfte zugezogen sein. Christian Friedrichs Schwester Christiana Friederica Layritz († vor 14. 3. 1826) ist ∞ mit Johann Friedrich Wagner, Meister Bürger und Leineweber, diese verkauft nach dessen Tod am 1. 3. 1819 samt ihren ihrem Geschlechtsvormund Christian Friedrich Layritz (!) und den Kindern Johanne Christiane, * ca. 1784, ∞ Carl August Knobloch Bürger und Leineweber sowie Tochter Christiane Wilhelmine, 21 Jahre (weiterhin unverheiratet beim Erbgeldverzicht am 14. 3. 1828, die Mutter ist nicht mehr am Leben), mit Geschlechtsvormund Carl August Teichgräber, das hinterlassene Wohnhaus samt Gärtchen sub No: 223 (neue Nummer 253, zwei Hausnummern entfernt vom seinerzeitigen Bäumlerschen Haus) zwischen Dünnebier und Wagner, am 1. 8. 1790 in Lehn erhalten, an den Sohn und Miterben Meister Johann Friedrich Wagner Bürger und Leineweber um 330 Thaler 9. 7. 1821[59] (Beim Hauskauf des Schuhmachers Johann Christoph Dünnebier, dessen Vater Carl Gottfried laut Bürgerbuch in Mügeln geboren war, vom Vetter und Berufskollegen Christoph Gottlob Otto um 300 Thaler hat das Haus die Nummer 222 und ist lokalisiert auf der Obergasse zwischen Bäumler und Wagner 17. 10. 1819[60]. Also war dieser Wagner wirklich der übernächste Nachbar zu Bäumler. Beim Kauf am 12. 2. 1777[61] von den Erben des Leinewebers Kraft um 190 Gulden befindet sich das Haus auf der Obergasse zwischen Johann Gottfried Trimmer und Georg Friedrich Weißpflug.

Am 27. 4. 1846[62] wird das Haus in der Obergasse zwischen Dünnebier und Schäfer unter der Nummer 253 verkauft von der Tochter Christiane Wilhelmine, deren Vater am 28. 1. 1840 gestorben ist, als einziger Erbin an deren Ehemann Carl Hermann He/ärtel um 600 Thaler, dieser besitzt das Haus auch noch 1861, und 1889[63] wohnt in diesem Haus ein weiterer Härtel, Hermann, wohl der Sohn). Wagners Vorbesitzer beim Kauf ist Johann Gottfried Triemer Bürger Zeug- und Leineweber, und das Haus samt Gärtchen ist lokalisiert »auf der Ober= oder sogenannten Gottes=Acker=Gasse« zwischen den »Ottischen sonst Kraftischen und den Weißpflugischen« Häusern, am 31. 3. 1762 in Lehn erhalten. Der Kaufpreis beträgt 320 Gulden. Einige kleinere Schulden bestehen, unter anderem 1 Gulden 16 Groschen bei Adam Salomon Barth. Geschehen vor den Stadtgerichten am 11. 4. 1790[64].

 
17. Carl August Knobloch und seine Familie

Carl August Knobloch, * laut Bürgerbuch 18. 1. 1778 in Ernstthal, ist Hauswirt der Mays 1845 bis wahrscheinlich 1851; er erwirbt das hinterlassene am 25. 2. 1776 in Lehn erhaltene Haus samt Garten am Markt zwischen August Friedrich Lohse und Christian Friedrich Meyer von den Erben seines Vaters Johann Gottfried Knobloch, als der Witwe Anna Rosina geborene Marsteller und Bruder Carl Friedrich, um 600 Gulden, von denen 200 Gulden den Kindern erster und zweiter Ehe (wobei sich herausstellt: der Mutter) zustehen, falls sie bedürftig werden, am 14. 4. 1803[65]. Zur Bezahlung der Hauskauf- und Tagzeitgelder leiht Knobloch 100 Thaler von Herrn Postmeister Carl Gottlob Herold in Oberlungwitz. Dieses Capital hat er bar ausgezahlt erhalten. Pro Jahr sind fünf Prozent Zinsen zu bezahlen. Für die Bezahlung setzt er sein Haus am Markt sub No: 166 samt Mobiliar zu Pfande 20. 11. 1821. Nach Vorlage der Quittungen wird die Hypothek cassiert im Justizamt Glauchau 20. 1. 1847[66].

Johann Nikolaus Marsteller ist Leineweber und Stadtgerichtsassessor in Ernstthal (sowohl sein Familienname als auch sein Vorname sind in Ernstthal ungewöhnlich, geneanet listet einen Nicolaus Marsteller 200 Jahre früher im südhessischen Pfungstadt auf; eine kurze Einsicht in das dortige Kirchenbuch bei archion ergab, dass um 1700 in Pfungstadt mindestens ein Nicolaus und ein Christoph Marsteller lebten). Die † Schwester der Anna Rosina namens Johanna Christiana war ∞ mit Friedrich Gottlob Krüger und hat nur eine gleichnamige 12 Jahre alte Tochter hinterlassen, das Haus am Markt zwischen Christian Friedrich Meyer und Reinwarth geht an die Tochter Marsteller ∞ Knobloch um 400 Gulden 13. 8. 1776[67]. Der Vater des Johann Gottfried ist Johann Georg Knobloch laut dessen Zeugenschaft beim sofortigem Weiterverkauf an den Ehemann. An der Grundstücksgrenze ist ein Teich vorhanden. Am 1. 8. 1814 verzichtet Christiane Friedericke geborene Grad ∞ Johann Gottlieb Leipziger Bürger und Leineweber in Hohenstein ihrem Vetter Carl August Knobloch wegen erhaltener von ihrer Großmutter Anna Rosina verwitwete Knobloch zustehender Erbgelder. Laut ihrem eigenen Verzicht von 1. 10. 1811 ist Anna Rosina in erster Ehe mit NN Grad verheiratet gewesen. Am 8. 6. 1816 verzichten Johanne Christiane Grad, Carl Gottlob Grad Leinewebergeselle und Caroline Friedericke geborene Grad ∞ Carl Ludwig Kreitemeier Bürger und Leineweber (* laut Bürgerbuch 3. 12. 1798 Ernstthal, sein Vater zählt aber nicht zu den Hausbesitzern, er wird Bürger 11. 3. 1816, ab 1821 bis mindestens 1861 Besitzer des Hauses Obergasse alte Nummer 209, neu 234) ihrem Vetter Carl August Knobloch wegen erhaltener Erbgelder ihrer † Großmutter Anna Rosine Witwe Knobloch.

 
18. Knobloch geschiedene Selbmann

Diese Familie Knobloch ist seinerzeit nicht die einzige dieses Namens in Ernstthal: Johanna Christiana Knobeloch (!) geborene Schultze geschiedene (!) Selbmann verkauft mit Curator Johann Friedrich Eberhardt, Gerichtsdiener in Ernstthal (nicht als Hausbesitzer nachzuweisen), bettlägerig aber bei vollkommener geistiger Gesundheit, ihrem Ehemann Meister Johann Christian Knobeloch Bürger und Glaser (in der Confirmatio wieder: Knobloch) ihr neben Lack sub No: 177 befindliches Haus samt Garten, von der Hausecke an in gerader Linie bis zum Weg hingeht und unten 12 Ellen vom Malz- und Brauhaus entfernt ist, ebenso 12 Ellen von der Fahrstraße gelegen wie am 12. 10. 1803 in Zuschrift erhalten, um 500 Gulden 3. 2. 1824[68]. Er kauft ihr die Gerade ab 2. 1. 1814[69], also hat sie keine Töchter. Christian Friedrich Selbmann Bürger Zeug- und Leineweber in Ernstthal hatte laut Testament seiner Mutter 210 Gulden Erbteil zu erhalten; das Geld ist ihm vom Stiefvater ausgezahlt worden 23. 4. 1824. Johanne Eleonore verwitwete Knobloch verkauft an Meister Johann Michael Schellenberg/er (beide Versionen im Kaufvertrag!) Sattler in Ernstthal, ihr Wohnhaus mit Gärtchen und Seitengarten auf der vorderen Gasse neben Lack sub No: 177 (neu 196), wie von ihrem † Ehemann Johann Christian Knobloch ererbt und am 2. 6. 1825[70] in Zuschrift (laut deren eine geborene Hofmann. Er † 18. 4. 1825) erhalten, um 1190 Thaler 30. 12. 1826[71].

Die Erben des Christian Friedrich Schultze als Witwe Maria Reginal[72] mit Curator Adam Salomon Barth, Tochter Johanne Christiane ∞ Christian Friedrich Selbmann Bürger Zeug- und Leineweber in Hohenstein (Lehnschein in Hohenstein für Christian Friedrich Selbmann wegen seines Weibes Johanne Christiane geborene Schultze 8. 12. 1801, für das Hintergebäude mit Wissen der Mutter Maria Rosina verwitwete Schultze, am 21. 3. 1803, und am 17. 9. 1805 verzichtet die jetzt geschiedene Ehefrau nach Erhalt ihr zustehender Gelderl[73], ∞ vor Mitte 1796, laut Kauf ihres Hauses vom Vater als verheiratete Selbmann um 350 Gulden 20. 8. 1796[74]; Hauskauf ihres Vaters in Hohenstein, der Bürger und Glaser in Hohenstein vorher Ernstthal ist, ebenda von Johann Samuel Winklers Erben um 250 Gulden 6. 5. 1789[75]) mit Curator Advocat Stauß in Hohenstein regeln den Nachlass nach Streitigkeiten. Das hinterlassene Wohnhaus sub No: 177 geht an Johanne Christiane ∞  Selbmann um 600 Gulden 29. 10. 1803[76].

 
19. Hauskäufer Knobloch

Eine Verwandtschaft zu Carl August Knobloch ist möglicherweise vorhanden, jedoch ist laut dessen Erbteilung Johann Gottfried der einzige Sohn des Johann Georg Knobloch. Dieser, Bürger alhier, kauft Christian Häselbarth Bürger alhier dessen Wohnhaus und Gärtchen am Markt an der Ecke neben Johann Ernst Richters Haus (Nachbar 1780 ist Herr Christian Friedrich Richter, bei Ziermanns Weiterverkauf an Johann Gottlob Francke um 250 Gulden 3. 7. 1804[77] befindet sich das Haus am Markt sub No: 159 am Weg neben der Frau Uhlig, neu 176; laut einem Verzicht vom 26. 2. 1811 ist Franke der Schwiegersohn, und das Haus ist um 1842 weiterhin Familienbesitz, ebenso 1861) um 115 Gulden ab. Der Vorbesitzer Andreas Paul (Schwiegervater des Häselbarth laut dessen Hauskauf 11. 6. 1745[78]) behält nebst seinem Weib die freie Herberge. Ihm soll ein Webstuhl in der Stube und das erste Fenster zum Markt zu seiner Handreichung eingeräumt werden nebst zwei Kammern auf dem Boden 17. 5. 1746[79].

Des vor ungefähr 7 Monaten gestorbenen Johann Georg Knobloch Kinder und Erben als Johann Gottfried Knobloch Bürger Zeug- und Leineweber, Christiana Rosina geborene Knobloch mit ihrem Ehemann Christian Friedrich Ziermann auch Bürger Zeug- und Leineweber und dem constituierten Vormund Johann Gottlieb Werner Bürger Zeug- und Leineweber versichern, dass ihr Vater die Confirmationsurkunde über das von Christian Häselbarth erkaufte Haus vom Amt nicht erhalten habe. Diese befindet sich auch nicht im Ernstthaler Amtsbuch, wohl aber unter den Lehnsreichungen des Stadtgerichts unterm 17. 5. 1746. Ihr Vater hat alle Gelder richtig bezahlt, und beglaubigte Quittungen sind auch vorhanden. Knobloch hat am 22. 6. 1780 das Haus an seinen Schwiegersohn Ziermann verkauft, und der Kauf ist auch confirmiert worden, geschehen 22. 2. 1781[80].

Dieses Haus befindet sich also mindestens 115 Jahre ununterbrochen in Familienbesitz, wahrscheinlich noch erheblich länger, denn das erste Ernstthaler Adressbuch aus dem Jahr 1889 nennt in diesem Haus drei Weber namens Franke, und zwar Oscar, Gottlob und Gottlieb. – Im Register für das Kaufbuch Ernstthal 001 ist kein Kauf eines Knobloch vorhanden. Dieses ist im Gegensatz zu allen späteren nach Vornamen geordnet worden.

Meister Carl Friedrich Knobloch (* laut Bürgerbuch 10. 11. 1776 Ernstthal, † 12. 7. 1846 Ernstthal, ∞ mit einer gebürtigen Schubert) kauft der Demoiselle Amalie Friedericke Trübenbach (Tochter des Kantors) deren Wohnhaus samt Hintergebäude am Markt zwischen Matthes und dem Martinischen Garten, wie am 1. 4. 1819 in Zuschrift erhalten, um 260 Thaler ab 10. 10. 1821[81]. Dieser dürfte der Bruder des Carl August sein.

 
20. Die Selbmann und das Haus Markt 185 früher 168

Christian Friedrich Selbmann Bürger Zeug- und Leineweber kauft Christian Gottlob Vogel Bürger und Leineweber in Hohenstein sowie dessen Sohn Wilhelm Friedrich Vogel Bürger und Leineweber alhier deren Haus auf der Hintergasse sub No: 84 (neu 93) zwischen Nagel und Scheibner samt Eckhaus und Hofraum, wie am 18. 5. 1813 in Lehn erhalten, um 200 Thaler ab 2. 12. 1816[82]. Dieses Haus verkauft er an Johanne Christiane Sophie geborene Wahl ∞  Friedrich Gottlob Pfefferkorn Bürger und Chirurgus um 250 Thaler 16. 2. 1819[83]. Für die Frau verwitwete Hercht (die an Vogel verkauft hatte) erbittet er den Auszug.

Die Kinder der † Johanna Dorothea Langer als Christiana Dorothea, 24 Jahre alt, mit ihrem Geschlechtsvormund Georg Adam Jahn Bürger und Leineweber, Meister Friedrich Gotthilf Langer Bürger und Weißbäcker, Friedericke Wilhelmine, 19 Jahre alt, mit ihrem Geschlechtsvormund Carl Friedrich Friedel Bürger und Weißbäcker, verkaufen an Christian Friedrich Selbmann Bürger und Leineweber das von ihrer Mutter ererbte Wohnhaus samt Gärtchen am Markt zwischen Haases Haus und der Schulwohnung sub No: 168, wie am 17. 4. 1817 in Gesamtzuschrift erhalten, um 490 Thaler 16. 2. 1819[84]. Bei der Confirmation (eigentlich: Confirmatio Judicalis, also der rechtsgültigen Bestätigung im übergeordneten Amte) ist die Tochter Christiana Dorothea ∞ mit Daniel Friedrich Neubert Bürger und Weißbäcker in Hohenstein mit gleichem Geschlechtsvormund 29. 11. 1819. Die Erben des Christian Friedrich Selbmann als Witwe Johanna Christiana geborene Stöhrel, Sohn Christian Friedrich, 20 ½ Jahre alt (auch hier gleichen Vornamens wie der Vater), und Sohn Carl Heinrich beide mit Altersvormund Herr Johann Jäckel ansässiger Bürger und Weberfabricant betreffend: Die Söhne verkaufen ihrer Mutter des hinterlassene Wohnhaus mit Gärtchen sub No: 168 alter und 185 neuer Nummer am Markt zwischen Christian Friedrich Haases Gasthof und der Mädchenschule um 490 Thaler 28. 5. 1841[85]. Ein Lehnsträger ist nicht eingetragen worden. Die ausführlichere Hausgeschichte wird uns weiter unten beschäftigen.

Ein Christian Friedrich Selbmann im passenden Alter, geboren 20. 12. 1820 in Ernstthal gemäß Bürgerbuch, wird am 1. 10. 1842 Bürger in Ernstthal, wechselt aber bald danach am 9. 10. 1843 nach Hohenstein und »verentleibt« sich 16. 5. 1844. Laut Volkszählungsregister 1861 ist die Witwe weiterhin Hausbesitzerin, Sohn Carl Heinrich (Jahrgang 1832) wohnt als Mieter mit Frau und Söhnen ebenso im Haus wie die Familie May. Der Mietvertrag des Heinrich May kann demzufolge nur mit der verwitweten Mutter abgeschlossen worden sein. Hierbei ist unklar, ob alle Mieter den Garten gemeinsam mit der Vermieterin nutzen konnten oder ob jeder seinen abgeteilten Bereich hatte.

Das Bürgerbuch nennt zwar einen weiteren Christian Friedrich Selbmann, * 14. 10. 1810 in Ernstthal, doch wäre er zu jung, um etliche der vorgenannten Käufe zu tätigen, außerdem wird bei ihm auch nicht auf Bürger werdenden Söhne hingewiesen.

 
21. Mühlen, Bleichen, Teiche

Der oben erwähnte Teich am Knoblochschen Grundstück ist, wie im Folgenden belegt wird, verdächtig, als eine von zwei räumlich nur wenige Meter voneinander entfernt liegenden Möglichkeiten identisch zu sein mit dem Froschteich in ›Mein Leben und Streben‹ und war definitiv kein Lustweiher auf einem der Grundstücke, in deren Häusern Karl May bis zum Einzug als Seminarist in Waldenburg 1856 beziehungsweise 1860 in der Zeit vor der erreichten Aufnahme in das Plauener Seminar lebte. Überhaupt ist heute kaum mehr vorstellbar, dass Vierzehnjährige eine Ausbildung zum nach heutigen Begriffen Schmalspurpädagogen beginnen können und als geprüfte neunzehnjährige Lehramtscandidaten danach diese Junglehrer im Alter heutiger Abiturienten Kinder von 12 bis 14 Jahren unterrichten, die vor den Stunden in in einer Fabrikschule ihre mehrstündige Arbeit zu absolvieren hatten, diesen Autorität zeigen könnten, oder dass zwölf Jahre alt gewordene Kinder fast schon automatisch in einen Dienst, etwa als Knecht oder Magd auf einem Bauernhof oder eben Arbeiter in einer Fabrik, gegeben wurden, oder dass im Seminar in Plauen pubertierende Selbstbeschäftigung der ausschließlich männlichen Zöglinge als unchristlich gebrandmarkt und geahndet wurde. Aber das nur nebenbei.

Bei der Lektüre der Autobiographie denkt man anlässlich der Darstellung des Teiches, in dem die Frösche quakten, wie von Karl May beschrieben an ein kleines Gewässer, zumal er heute nicht mehr existiert und schon zu Karl Mays Kindertagen zugeschüttet worden sein soll. Und niemand stellte sich anscheinend die Frage: Warum ein Teich, der kein Lustteich war, in einem Privatgrundstück? Ein so genannter Lustgarten war zeitweise im Grundstück einer der drei Bleichen vorhanden, alle anderen Hausgärten waren reine Wirtschaftsgärten. Seinerzeit konnte man so etwas nicht einfach aus Lust und Laune anlegen; eine Kanalisation nach heutigen Begriffen war eben nicht vorhanden und erst recht kein Bach in der Nähe. Woher also außer von oben kam das Wasser?

Diverse Forscher lokalisieren ihn im sehr schmalen Grundstück des Geburtshauses, wo kein Platz war und Karl May zu jung, um sich lebhaft erinnern zu können; außerdem müsste er in alten Flurkarten und Rissen enthalten und bei den vorigen Hausbesitzerwechseln erwähnt worden sein, so wie bei etlichen anderen in dieser Abhandlung als Regesten wiedergegebenen Vorgängen geschehen. Auch in den Kaufverträgen für Ernstthaler und Hohensteiner Grundstücke auf Oberlungwitzer Flur[86] ist jeder vorhandene Teich, oft auch in den Überschriften, sorgfältig mit aufgeführt worden. Diverse Kaufverträge in den Gerichtsbüchern offenbaren jedoch, was er unter wechselnden Bezeichnungen und wo wirklich gewesen sein dürfte, ohne aber im Bereich des Marktplatzes je der einzige gewesen zu sein.

Karl-May-Geburtshaus um 1910

Karl Mays Geburtshaus mit seiner Nichte Auguste Anna Beyer und ihrer Tochter um 1910. Der Garten ist wie das Haus erkennbar schmal. – Aufnahme vermutlich von Klara May.

Im Bereich zwischen Markt, Niedergasse, Vorder- alias früher Obre Gasse und späterer Braugasse befanden sich, wie oben bereits angerissen, mehrere stehende Gewässer und Gräben sowie Baulichkeiten, die teils noch vor Karl Mays Geburt anderen Zwecken zugeführt wurden, so ist die zeitweilige Knabenschule am Markt zuvor über beinahe hundert Jahre Meisterhaus der Leineweber gewesen. Allerdings enthält das letzte Kaufbuch für Ernstthal im Jahre 1848 Eintragungen, die auf die bevorstehende Umgestaltung eines Bleichhauses zum Schulgebäude hinweisen; diese ist spätestens 1861 vollzogen gewesen. In welches oder mehrere nacheinander ist Karl May zur Schule gegangen? Im stark verblichenen Volkszählungsregister 1858 ist die Nutzung des ehemaligen Bleichhauses als solches nicht vermerkt worden, wohl aber 1861.

Eines der Häuser auf der oberen Reihe der Niedergasse in Marktplatznähe war noch bis fast Ende des 18. Jahrhunderts mit voller Ausstattung Mühle einschließlich Mühlgang und Mühlgraben. Nahebei befanden sich Bleichen und Färben, deren Grundstücke und Gebäude ab den 1780er Jahren teils einem häufigen Besitzerwechsel unterlagen, Konkurse eingeschlossen.

Ein ursprünglich zum einen Objekt gehöriges Gebäude wird zur Färbe, enthält am 5. 3. 1847[87] vier Kessel, Schuppen und Garten, als die Ehegattin des August Markus Preßler, Juliane Friedericke gebürtige Leuschel aus Limbach (Eltern von Karl Mays erster Liebe Anna Preßler), sich von ihrem Besitz unter der neuen Hausnummer 134 trennt und an den Webermeister und Handelsmann Friedrich Gottlob Wetzel um 600 Thaler verkauft (Der Vertrag ist in Limbach abgeschlossen worden, wo Preßler arbeitete). Jene Färberei gehört zum Orlamünde-Simonschen Concurs und wird samt Färbereigebäude, Seitengebäude, Gras- und Obstgarten, Lust-, Küchen- und Blumengarten, gelegen zwischen der Straße nach Oberlungwitz und Herrn Schmidts und Herrn Rahlenbecks in Hohenstein Bleiche sowie dem Dienerischen Grundstück sub No: 126 um 2730 Thaler sub hasta von Carl Ludwig Richter Schwarz- und Schönfärber in Ernstthal erworben, eingetragen 29. 7. 1825[88]. In den 1830er Jahren erfolgt ein Besitzerwechsel.

Drei Bleichen, miteinander konkurrierend, standen nahe beieinander. Eine neuere enthält beim Verkauf des Bleichebesitzers Carl Friedrich Büttner an Henriette Wilhelmine verheiratete Friedrich Gotthilf Wagner Bleicher in Niederlungwitz geborene Barth seines am 23. 7. 1822 meistbietend erstandenen hinter dem Malz- und Brauhaus gelegenen Bleichplans samt Wohnhaus, Mandel, Presse, Stall, Trockenhaus, neuem Pauschhaus sub No: 150, einschließlich zugehörigem Wasser, Neuberts Hoffnungsstolln genannt, nebst dem dazu gehörigen Teil eines alten Wassers, dem  Gräfenstolln, dessen Zugang sich an der so genannten Lohmühle im Wetzelischen Gartengrundstück befindet, auch das Wasser, welches er durch einen Stolln nach der Mitternachtsseite auf dem von ihm aus dem Tascheschen Creditwesen erstandenen oberen Bleichplan angetrieben und gewonnen, ferner das Wasser auf ebendemselben Bleichplan aus dem ausgeschroteten Wasserbehälter unweit und unter dem Tröltzschschen Wohnhaus (neue Nummer 149), weiterhin das von Christian Gottlieb Wetzel erkaufte Röhrwasser. Aus dem Neubertischen Hoffnungsstolln ist Wasser zu leiten, ein Teil an die Commun zu Ernstthal, ein Teil in das vormalige Meisterhaus der Weberinnung unter 129 alter und 143 neuer Nummerierung, ein Teil in das Pfefferkornische Haus unter 172 alter und 191 neuer Nummerierung, der Wasserabfall vom Bleichplan und der Walke aus der früher Rahlenbeck und Schmidtschen Bleiche, jetzt Hausers Plan. Der Kaufpreis beträgt 2480 Thaler 18. 8. 1841[89]. Die Käuferin Wagner verkauft bald wieder, und zwar gemeinsam an Herrn Johann Paul Seydel Apotheker aus Ehrenfriedersdorf jetzt Ernstthal und Friedrich Wilhelm Jäger aus Oberlungwitz im Auftrag seiner Mutter Johanne Christiane verwitwete Jäger als Erbin des Herrn Florian Jäger ebenda um 3480 Thaler 17. 12. 1842[90]. Seydel veräußert die Bleiche an die Commun Ernstthal um 3800 Gulden 28. 3. 1845[91]. Das Bleichhaus wurde, wie oben bereits vermerkt, bald danach zum Schulhaus, und das Grundstück ist ab 1848 parzelliert worden. Ein älteres Bleichhaus hingegen war vier Hausnummern von der einstigen Mühle entfernt, die unter dem Namen Carlmühle bekannt war und in den 1770er Jahren einem häufigen Besitzerwechsel unterzogen, bis der Mühlenbetrieb schließlich irgendwann nach dem letzten Verkauf 1782 stillgelegt wurde. Auch sie war mit dem obligatorischen Mühlgraben versehen. Die einstige Mühle befand sich im Haus alte Brandcatasternummer 137 und neue 154, der Hausbesitzer in Karl Mays Jugendjahren hieß Carl Friedrich Stoltze, nach dem die Mühle aber nicht benannt war, das Gebäude war seit 1782 Familienbesitz und sogar 1861 immer noch. Ein zeitweiliger direkter Nachbar der ehemaligen Mühle war ein gewisser oben schon erwähnter August Heinrich Kühn.

Zum Bleichbetrieb ist Wasser vonnöten. Ein naher Bach jedoch war und ist nicht vorhanden, also musste das Wasser anderswoher bezogen und bereitgehalten, für einen Abfluss gesorgt werden.

 
22. Ein verdächtiger Teich

Auf die Spur den Teich betreffend brachte mich einer der Kaufverträge des Knobloch-Hauses. Anna Rosina geborene Marsteller verehelichte Knobloch mit Curator Salomon Friedrich Lohse Bürger und Weißbäcker verkauft das ihr aus dem Marstellerischen Erbe zugeschriebene Wohnhaus (dessen eine Hälfte sie zuvor von den Miterben erkauft als Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer in väterlicher Gewalt seines mit dem † Eheweib Johanna Christiana geborene Marsteller gezeugten unmündigen Kindes Johanna Christiana um 200 Gulden. Diese Teilung war im Testament der Mutter Johanna Rosina, am 15. 2. im Amt eröffnet, enthalten und vorgenommen 13. 8. 1776; Johann Nicolaus Marsteller selbst amtiert noch als Stadtgerichtsassessor 6. 2. 1776) an ihren Ehemann Johann Gottfried Knobloch, Bürger Zeug- und Leineweber, dessen Beistand sein Vater Johann Georg Knobloch, gleichen Berufs, ist, um 400 Gulden 13. 8. 1776[92].

Am gleichen Tag wird eine »Registratura« vorgenommen, also eine Berainung durch die Stadtgerichtsassessoren Herren Johann Christian Friedrich Uhlig, Johann Gottfried Krauß, Christian Friedrich Richter und Christoph Friedrich Großer eingetragen. Die vordere Hausbreite beträgt 20 Ellen, die Länge durch das Haus an der Reinwarthischen Seite 32 ½ Ellen, von dort 6 Ellen in der Breite nach dem Meisterhause und zu allem ein Stein befindlich, sodass nunmehr die Gartenbreite 26 Ellen beträgt, von den Steinen am Meisterhausgarten bis nach dem Oelsnerischen und Reicheltischen Teich zu 19 Ellen, von da bis zum dritten Stein 54 Ellen, von da bis zum vierten 29 ½ Ellen, vom vierten bis zum fünften am Teichdamm 39 ½ Ellen, zusammen 152 Ellen. Von der Breite an dem Teich dann hinunter bis an Gottlieb Schmidts Garten 26 ¾ Ellen und ist alda ein Stein gesetzt worden (eine Elle betrug 56,683 Zentimeter, und 54 Ellen entsprechen rund 30,61 Metern, 39 ½ Ellen sind demzufolge rund 22,39 Meter, die Hauslänge beträgt rund 18,42 Meter, also hatte der Garten eine recht erhebliche Größe). An der oberen Seite vom vorbenannten Stein aus geht es in gerader Linie bis an Besitzers Haus. »Solches ist anher bemercket worden.« –

 
23. Das Knobloch-Haus

Dieses Haus ist von Maria verheiratete Marsteller samt Garten, lokalisiert seinerzeit am Markt zwischen Jacob Ruhms Erben und Johann Friedrich Reinwarth, an ihren Ehemann Johann Nicolaus Marsteller um 200 Gulden verkauft worden 28. 1. 1745[93], geschehen im Beisein des Stadtrichters Johann Dietrich Hauck und der Assessoren Samuel Selbmann und Johann Michael Hofmann. Sie war Marstellers erste Ehefrau, aber nicht die Mutter der Anna Rosina verheiratete Knobloch, denn sie verkauft ihre Gerade an ihren Ehemann um einen Speciesthaler bar 29. 1. 1745[94], hat also keine Tochter. Der Kauf des Hauses durch die Ehefrau ist bislang in den Kaufbüchern nicht zu finden.

Obige Beschreibung des Grundstücks hat ihre besondere Bedeutung für die biographische und genealogische Karl-May-Forschung deswegen, da Häuser nach der Katastrophe 1898 nicht nur in stark veränderter Gestalt, sondern auch mit in allen Belangen verschobenen Grundstückszuschnitten wieder errichtet wurden. Das betrifft die Gebäude von Selbmann bis ehemaliges Leinewebermeisterhaus. In den Katasterplänen 1898 und 1911 stimmen die Grundstücksgrenzen in Hausnähe definitiv nicht mehr überein.

Die Erben des eben genannten Nachbars Johann Gottlob Schmidt, als Witwe Maria Rosina mit Curator Christlieb Schüler Bürger und Schuhmacher, Tochter Johanna Rosina ∞ Anton Capitain Bürger und Strumpfwirker in Hohenstein, Sohn Ernst Gottlob Schmidt Bürger Zeug- und Leineweber, verkaufen an Christian Friedrich Schultze Bürger und Glaser den vom Ehemann und Vater hinterlassenen am 11. 10. 1751 in Lehn erhaltenen Bauplatz mit dem inzwischen erbauten Haus samt Garten auf der Vordergasse zwischen Gottlob Friedrich Lohse und Käufers Bauplatz um 400 Gulden, von denen 220 Gulden bereits bezahlt wurden. Geschehen vor Stadtrichter Johann Christian Lange, Vizestadtrichter Christian Friedrich Richter und den Assessores Christian Friedrich Uhlig und Christoph Friedrich Großer 30. 8. 1781[95], Confirmation 25. 10. 1781 (Das heißt, dass sich das Knoblochsche Grundstück bis Richtung Vordergasse erstreckte).

Die Angaben deuten darauf hin, dass das Nachbarhaus Richtung viel spätere Knabenschule sehr schmal war und dass im Gartenbereich das Knoblochsche Haus an das Grundstück der späteren Knabenschule ex Meisterhaus der Weberinnung grenzte. Das wird bestätigt durch die Zeichnung des Marktplatzes an der Pfarrhausseite um 1865. Dieses zeigt ein hohes, schmales, pro Etage dreifenstriges und im Gegensatz zu den Nachbargebäuden dreigeschossiges Haus, jedoch im Bereich des Daches nicht wie ringsum Fensterreihen, die auf zwei Dachgeschosse schließen lassen. Anders als beim Geburtshaus befinden sich die beiden Erdgeschossfenster links neben der Haustür. Anscheinend war das Haus in etwa halb so breit wie das Knoblochsche. Ein im Internet beim Sächsischen Hauptstaatsarchiv einsehbarer Katasterplan der Stadt Hohenstein-Ernstthal aus dem Jahre 1911[96] dokumentiert, wie oben bereits angedeutet, gegenüber der Zeit bis Mitte 1898 stark veränderte Grundstücksgrenzen im Westen und Süden. Das erwähnte bis 1898 südlich an das Knoblochsche angrenzende schmale Haus ist nicht mehr vorhanden. Ein in der Karl-May-Literatur verwendeter Katasterplan von 1898[97], fälschlich als Stadtplan bezeichnet, zeigt anstelle des früheren Meisterhauses eine Baulücke, nördlich das schmale Bahner-Reinwarth-Haus, dann die Häuser Knobloch, Stadt Glauchau, Selbmann mit gegenüber 1911 erheblich anderen Zuschnitten von Grundstücken und Gebäuden. Westlich des Knobloch-Hauses ist in dessen Gartenbereich eine runde Markierung mit Doppelrand vorhanden, diese ist 1911 nicht mehr eingetragen. 1898 ist eine nördliche Flurstückgrenze eines westlich der Häuser vorhandenen Grundstücks (Flurstück 345?) in gedachter Verlängerung nach Osten identisch mit der Nordgrenze des Knobloch-Hauses, die Südgrenze ebenfalls in gedachter Verlängerung mit der des angrenzenden, 1911 hingegen ist die Nordverlängerung identisch mit der des Nachfolgerbaus der Stadt Glauchau, die Südgrenze wäre mitten im Knobloch-Haus bei Verschwinden des schmalen Reinwarth-Bahner-Hauses. Entweder sind die Grundstücksgrenzen und Hauszuschnitte massiv verändert worden oder bei einer Vermessung ist etwas falsch gelaufen.

Außerdem zeigt der Plan, dass mitten im Geviert nach 1898 zwei große massive Gebäude errichtet wurden, weiterhin, dass bis 1898 das Gasthaus Zur  Stadt Glauchau Hintergebäude hatte, die danach verschwanden, während hinter dem Selbmann-Haus welche errichtet wurden. Auch scheint 1898 im Bereich des Weißpflog-Hauses am Markt eine Baulücke zu sein. Fragt sich: Sind an den genannten Stellen tatsächlich keine Häuser vorhanden gewesen oder ist die kennzeichnende Markierung vergessen worden?

Das Grundstück des Knobloch-Hauses ist wegen der Tatsache, daran zu rainen, in etlichen Kaufverträgen genannt worden und dürfte deswegen recht groß gewesen sein. Überhaupt zeigen viele Käufe, dass die Grundstücke im Bereich südwestlicher Marktplatz und westliche obere Reihe der Niedergasse meistens nicht gerade klein waren. Über die Frühgeschichte dieses Bereiches kann man nach Stand der Dinge viel im ersten Kauf- und Handelsbuch finden. Dieses ist anscheinend bislang noch nicht genealogisch ausgewertet worden.

 
24. Die Carlmühle

Lenken wir unser Augenmerk wieder auf die einstige Mühle! Zu dieser liegen noch weitere Kaufverträge vor: Christian Friedrich Stolze Bürger und Schuhmacher bittet die Gerichte in sein Haus. Sie treffen ihn krank im Bett liegend aber bei vollkommen gutem Verstand an. Er verkauft sein Wohnhaus sub No: 137 (neu 154) zwischen Gebhardts Wohnhaus und der Frau Stadtrichterin Martius Garten, von Johanne Christiane Neubert am 10. 1. 1782 als Mahlmühle mit Wohnhaus erkauftes Haus samt Garten, der zwischen Knoblochs und den unteren Reihegärten innen liegt und bis an Herrn Semmlers Garten geht, an seinen Sohn Carl Friedrich Stolze Bürger und Strumpfwirker um 500 Gulden 18. 10. 1806[98]. Der Vater stirbt am 23. 10. 1806. Am 22. 11. 1806 werden die Erben als Witwe Christiane Dorothea mit Curator Christian Gottlieb Beyer Gerichtsschreiber, Johanna Elisabeth ∞ Heinrich Ernst Wolf Bürger und Leineweber, 25 Jahre, mit Curator Leineweber Adam Gottlob Zahn, und Sohn Carl Friedrich, 22 Jahre, Strumpfwirkergeselle, auch mit ½ Scheffel Feld auf den Waldplätzen belehnt. Ein an die Tochter verkauftes Stück Feld befindet sich zwischen Langs Garten und Schülers Feld innen, oben an den Weg nach Lungwitz, unten an den Communteich (er wird uns weiter unten begegnen) und denen sonst in der hintren Gasse befindlichen Häuser Gärten innen liegend, um 110 Gulden mit der Gerechtigkeit, neben dem Teich mit dem Wagen auf das Grundstück frei ein- und auszufahren, und der Beschwerung, dass der Besitzer des Grundstücks den Weg und das Gatter in baulichem Zustand halten muss, auch den Nachbarn Schüler, Richter, Grabner und Frau Martius die freie Aus- und Einfahrt gestatte 10. 11. 1806.

Carl Friedrich Stolze Bürger und Strumpfwirker verkauft an Christian Gottlob Wild Bürger und Weißbäcker von seinem am 15. 10. 1806 in Zuschrift und Lehn erhaltenen Wohnhaus samt Garten hinter Käufers Wilds und seinen Nachbarn Oertel, Plahner und Schülers Gärtenzaun bis zum letzten Eck mit 67 Ellen, von da schief und den Berg hinunter zu Martinßens Garten an der Ecke mit 23 ¾ Ellen, von diesem hin bis zu Knoblochs Rainung mit 16 Ellen an Knoblochs Zaun bis zu Weißpflogs Gärtchen mit 91 Ellen (51,58 Meter) und von da bis Käufers Wild Garten mit 27 ¾ Ellen nach heutigen Tages geschehener Anweisung und Berainung um 130 Thaler 14. 6. 1819, Confirmation 30. 7. 1819[99].

Christian Gottlob Wild Bürger und Weißbäcker verkauft an Carl Heinrich Wilhelm Bürger und Weißbäcker als sein Pflegesohn sein Wohnhaus auf der Niedergasse unter No: 159 zwischen Ebersbach und Weißpflog, am 23. 2. 1795 von Christian Ernst Matthes um 450 Gulden erkauft, sowie das Gartengrundstück, das er am 14. 6. 1809 von Carl Friedrich Stoltze um 130 Thaler erkauft hat, welches südlich 6 ½ Ellen an vorbeschriebenes Hausgrundstück, an Ebersbachs, Ranfts und Lorentzs Gärten, von da ab südwestlich schief den Berg hinauf bis an Layritzens Gartenzaun 23 ¾ Ellen, dann westlich an diesem Zaun 16 Ellen bis an Knoblochs Rainung, nördlich an Knoblochs Zaun bis an Weißpflogs Garten 91 Ellen, und von dort östlich bis zum ersternannten Haus gehörigen Gärtchen 27 ¾ Ellen grenzt und zwischen diesen Grundstücken in Rainen und Steinen liegt, um 540 Thaler 6. 2. 1842[100].

Die weiteren Käufe werden hier rückläufig wiedergeben: Johanna Christiana Neubert vorher verwitwete Mattheus mit Mandat für Johann Gotthilf Neubert als ihr Schwiegervater und Lehnträger, Bleichebesitzer in Ernstthal, verkauft an Meister Christian Friedrich Stoltze Bürger und Schuhmacher die ihr vom verstorbenen Ehemann Samuel Matheus (Kauf 27. 3. 1778![101]) testamentarisch verschriebene und am 15. 7. 1778[102] in Lehn erhaltene Mahlmühle samt Wohnhaus und dem zwischen Anger und dem Oelsnerischen Schutzteich inne liegenden kleinen Gärtchen nebst dem dazu gehörigen größeren Garten, der zwischen Johann Gottfried Knoblochs und den unteren Reihegärten (zweifellos denen der Niedergasse) inne liegt, um 420 Gulden 9. 1. 1782[103]. Bei der Lehnsreichung für die Witwe ist deren Curator Samuel Friedrich Stephan ein Bürger Zeug- und Leineweber. Lehnträger wird Johann Gottlieb Neubert Bürger und Bleichebesitzer 15. 7. 1778.

Christiana Dorothea Heyne mit Curator Johann Leberecht Lange Bürger Zeug- und Leineweber in Hohenstein verkauft an Meister Samuel Matthäus ein Bürger und Mahlmüller alhier anietzo aber in Gablenz (Welchem? Wohl nicht das bei Stollberg) ihre am 6. Ju… (6. oder 7., Datum in der Bindung) 1777 in Lehn gereichte Mahlmühle mit einem Gang samt Wohnhaus und kleinem Garten, gelegen auf der Niedergasse zwischen Johann Gottlieb (!) Klausens Erben (falsch, meint: Johann Wilhelm) und dem Oelsner- und Reicheltischen Teich nebst einem Garten, der vom Haus an zwischen Johann Gottfried Knoblochs und der Frau Lang Gärten mit Rainen und Steinen innen liegt, um 350 Meißnische Gulden. Viele Schulden sind zu bezahlen. Die ersten vier Tagzeiten stehen Meister Christian Herrichts Kindern und Erben zu, die letzte 1782 Meister Christian Friedrich Schultze Bürger und Glaser ex jure cesso[104]. Johann Gottfried Thierfelders 27. 3. 1778.

Johann Gottfried Thierfelder Bürger und Mahlmüller verkauft an Christiana Dorothea Witwe des Johann Georg Heyne Bürger und Zeugmacher in Waldenburg seine Mahlmühle samt Wohnhaus und dem kleinen Gärtchen auf der Niedergasse zwischen Johann Wilhelm Klauß Erben und dem Oelsner- und Reicheltschen Schutzteich »benebenst« einem Garten, der am Haus eng anliegt, zwischen Johann Gottfried Knoblochs und der Frau Langin Gärten um 330 Gulden 3. 4. 1777[105]. Auf dem Grundstück stehen sehr viele Schulden (Mit jedem weiteren Verkauf wachsen die auf dem Grundstück stehenden Verbindlichkeiten).

Johanne Christiane mit Consens ihres Ehemannes Michael Dost verkauft an Johann Gottfried Thierfelder, Bürger und Weißbäcker aus Thurm, ihre am 19. 4. 1775 in Lehn erhaltene Mühle mit einem Gang samt dem Wohnhaus und dem daran befindlichen kleinen Gärtchen, welches auf der niederen Gasse zwischen Johann Wilhelm Klaußen Haus und dem Simonischen Schutzteich innen liegt, und einem Stück Garten, welches am Mühlteich außen und Herrn Nicolai Marstellers und Frau Lang Gärten innen liegt, um 330 Gulden 1. 2. 1776[106].

Das Klaussche Haus wird seinerzeit als Baustelle verkauft von Hercht an Klaus, auf der Gasse 14 Ellen, in der Länge an Johann Samuel Plauers (! = Planer) Garten 21 Ellen, und Verkäufers am Mühlgraben 14 Ellen lang, auf der niedern Gasse zwischen Verkäufers und Johann Samuel Plauers Häusern (ohne einen Teich zu tangieren) um 400 Thaler 18. 8. 1764[107]. Dessen Erben als Witwe Maria Rosina jetzt ∞ Johann Christoph Spindler Bürger Zeug- und Leineweber, Sohn Johann Gottlob, Zeug- und Leinwebergeselle, Tochter Rosina ∞ Käufer Anger mit Curator Stiefvater Spindler verkaufen das hinterlassene neu erbaute Haus auf der niederen Gasse zwischen Anna Rosina Plahner und der so genannten Carlmühle an den Schwiegersohn und Schwager Carl Friedrich Anger Bürger und Schneider (siehe oben, dessen Witwe später Christian Friedrich Layritz heiratete) um 140 Gulden 18. 2. 1782[108]. Der nächste Besitzer wird am 26. 1. 1789 August Friedrich Gebhardt sein. – Anna Rosina Planer kauft ihr Haus auf der niedern Gasse zwischen Johann Christoph Planer und Johann Wilhelm Klauß deren Ehemann Johann Samuel Plahner, als Bauplatz vom Vater Johann Christoph Planer erworben, um 150 Gulden ab 24. 8. 1768[109]. Wir werden diesem Vorgang in anderem Zusammenhang später noch einmal begegnen.

Anna Christiana verehelichte Dost erwirbt von Maria Rosina Müller (!) deren Mahlmühle samt Wohnhaus und Gärtchen auf der niedern Gasse zwischen Johann Wilhelm Klauß und dem Simonischen Schutzteich, weitere Beschreibungen wie vor, um 330 Gulden 16. 3. 1775[110]. Laut Confirmation heißt die Verkäuferin (eine Müllerstochter) jedoch Pfüller und ist 21 Jahre alt 19. 4. 1775.

Peter Stiegler Bürger in Ernstthal und Richter in Langenchursdorf verkauft an Johann Gottlieb Pfüller Bürger in Ernstthal und Müller in Abtei Oberlungwitz in väterlicher Gewalt seiner Kinder Johann Gottlieb, 19 Jahre, und Johanna Maria Rosina, 18 Jahre, seine von Julius Friedrich Korb erkaufte Mühle samt niederem Wassergraben und dem Gärtchen zwischen Johann Wilhelm Klauß und dem Simonischen Schutzteich sowie ein Stückchen Garten zwischen Herrn Marsteller und Frau Lang um 670 Gulden 22. 12. 1771[111].

Julius Friedrich Korb verkauft seine von Christian Hercht erkaufte und am 6. 12. 1770 in Lehn erhaltene Mahlmühle samt Wohnhaus und Gärtchen auf der niederen Gasse zwischen Johann Wilhelm Klauß und dem Simonischen Schutzteich nebst einem Stück Garten am Mühlhaus zwischen Herrn Marsteller und der Frau Lang Garten an Peter Stiegler um 670 Gulden 11. 11. 1771[112].

Das bedeutet sieben Besitzerwechsel binnen zwölf oder sechs binnen acht Jahren, während die beiden Vorbesitzer jeweils jahrzehntelang die Mühle betrieben. Erst nach Aufgabe des Mühlbetriebs ist wieder Besitzkontinuität eingetreten.

Johann Christian Hercht Bürger und Müller verkauft seine Mahlmühle samt Wohnhaus und Garten, der zwischen dem niederem Wassergraben und Wohnhaus und dem Simonischen Teich inne liegt, ein Stückchen Garten zwischen der Seidelischen Bleiche und Johann Christoph ›Andreas‹ Garten sowie einem Stück Garten, 1743 dem Leinewebermeisterhaus abgekauft (dazu nichts im Kaufbuch vorhanden) und zwischen Herrn Marstellers Garten und Frau Meutzner innen liegend sowie einen Teich, von Johann Georg Heilmann gekauft und am 1. 6. 1746 in Lehn erhalten und an Andräs Haus inne liegend, an Julius Friedrich Korb um 520 Gulden 4. 7. 1770[113]. Korb verkauft ein Stückchen Garten an der Seidelischen Bleiche sowie den anstoßenden und an Johann Christoph Andräs Haus anliegenden Teich an Johann Gottlieb Neubert Bürger und Bleichmeister zu einem Schutzteich um 40 Thaler 9. 4. 1771[114].

Johanna Rosina Witwe des Johann Georg Heilmann Bürger und Fleischhauer mit Curator Andreas Christoph Spindler Bürger Zeug-und Leineweber verkauft an Johann Gottlieb Neubert Bürger und Bleichmeister ihr am 21. 8. 1756 in Lehn erhaltenes Wohnhaus samt Scheune nebst dem daran befindlichen Garten, Teichen und Röhrwaser an den förderen Wegen und am Brauhaus innen liegend, um 1000 Gulden. Die Verkäuferin behält sich die freie Herberge, zwei Grätzbeete und die Fische in beiden Teichen vor. Geschehen vor den Stadtgerichten 4. 4. 1771. Auf dieses Haus wird von der Herrschaft eine neue Bleiche konzessioniert[115].

Johann Georg Heilmann verkauft seinen oberen Teich bei Samuel Köhlers Haus an Christian Hercht um 22 Gulden. Der Teichdamm steht auf Verkäufers Garten, deswegen behält sich der Verkäufer dort die Gräserei bis an den Zaun, der auf dem Damm steht, vor. Er verspricht, das Wasser seines mittleren Teiches bis auf 1 ½ Ellen aufzudämmen, damit der Käufer das Wasser aus seinem Teich auf seine Mühle leiten kann, so wie bei seinen Vorgängern in Gebrauch gewesen 31. 1. 1746[116].

Eine derartige Beschreibung der Besitzverhältnisse am Teichdamm ist für keinen der anderen Schutzteiche vorhanden, sodass unklar bleibt, ob die Grundstücksgrenze mittig verlief oder ob jeweils eingezäunt war.

Carl Schubert verkauft seine Mahlmühle mit einem Gang und dem dazu gehörigen niederen Wassergraben samt Wohnhaus zwischen Christoph »Blaner« und Herrn Simons Teich inne liegend samt einem bisschen Garten so an Herrn Samuel Rudolphs Bleiche und Samuel Köhlers Garten anstößt, an Christian Herget um 253 Gulden 22. 8. 1729[117]. Nach ihm als wahrscheinlicher Erbauer dürfte die Mühle benannt worden sein. Die Beschreibungen der Nachbarschaft verändern sich auch dadurch, dass aus Gärten Raum abgeteilt und darauf neue Häuser errichtet wurden, so das Johann Wilhelm Klaussche. Carl Schubert gehört als Richter und Müller in Ernstthal zu den Paten des Vorfahrs von Karl May Johann Gotthard Teucher am 7. 6. 1688. In erster Ehe war Schubert seit Oktober 1685, getraut vor Kirchenbuchbeginn in Ernstthal wohl in Oberlungwitz, verheiratet mit Rosina, Tochter des Niederen Gastgebers Mattheus Schonland ebenda, wohl aus Hohenstein gekommen, der Mädchenname der Mutter des Täuflings konnte bis dato nicht ermittelt werden; dessen Vater ist Johann Teucher, ein Tischler in Hohenstein und später Ernstthal. Er ist zweimal verheiratet gewesen; auch der Familienname seiner ersten Ehefrau ließ sich bislang nicht feststellen. 

Ernstthal 1688
 
Ernstthal um 1685 – Archiv: Wolfgang Hallmann

Carl Schubert besitzt nicht nur die Mühle, sondern auch ein weiteres Haus, denn Christina Witwe (zweiter Ehe, eine geborene Schüppel) des Carl Schubert mit Vormund Michael Wolf verkauft dessen hinterlassenes Haus samt Garten zwischen dem vorderen Fußsteig an Herrn Seydels Bleiche und Johann Gottlob Arnolds Garten inne liegend an ihren Sohn Christian Samuel Schubert um 180 Gulden 13. 12. 1739[118]. Christian Samuel Schubert verkauft ein Stückchen seines Gartens vorderhalb seines Hauses 11 Ellen breit und 17 Ellen lang am vorderen Luggäßchen und Samuel Friedrich Stephans Garten innen liegend an Johann Gottfried Andrä um 7 Gulden 2. 9. 1782[119]. Diese Schubert haben definitiv nichts mit dem gleichnamigen Patenonkel zu tun.

Obige Mühle war nicht die einzige ehemalige im Stadtgebiet von Ernstthal, nur ist sie länger in Betrieb gewesen, was einige Vorgänge belegen. Mit der späteren Loh- oder Luhmühle hat sie nichts zu tun.

 
25. Die namenlose Mühle des Samuel Köhler und eine Bleiche

Samuel Köhler Bürger und Müller in Ernstthal, wohnend in Oberlungwitz, verkauft an Johann Christoph Andrä Bürger Zeug- und Leineweber sein Haus samt Garten auf der niederen Gasse zwischen der Seidelischen Bleiche und Christian Samuel Schuberts Häusern um 480 Gulden 30. 8. 1763[120]. Laut Confirmation hatte Köhler das Haus von seiner Stiefmutter Susanna Samuel Köhlers Witwe (laut damaligem Kauf mit Curator Christian Selbmann, gelegen zwischen Herrn Samuel Rudolph und Carl Schubert) und dem Bruder Gottlieb als Haus mit Mühle samt Garten und Teich am 7. 8. 1727[121] um 160 Gulden erkauft und am 20. 11. 1727 in Lehn erhalten[122], ist aber jetzt nur noch Wohnhaus und Garten. Die im Verkauf angegebene Mühle sei eine bloße Mühlstube und Mühlgebäude gewesen, in seinem Wohnhaus befindlich, während seiner Besitzzeit eingegangen, der Teich sei bracken liegen geblieben und mit zum übrigen Garten geschlagen und gemacht worden. Seine Stiefmutter ist schon lange tot und der Bruder in Armut gestorben. Geschehen am 15. 8. 1764.

Andrä verkauft sein Wohnhaus samt Gras- und Grätzgarten auf der fördern Gasse, jetzt zwischen dem Luggäßchen und der Seidelischen Bleiche lokalisiert, an Herrn Paulus Malß Bürger Kauf- und Handelsherr in Hohenstein um 400 Gulden. Der Viertelsmeister Christian Friedrich Reuther wird Lehnsträger 14. 6. 1785[123]. Am 9. 2. 1794 ist der Käufer gestorben. Seine Kinder erster Ehe als Christiane Friedericke mit Curator Herr Carl Gottfried Voigt Kauf- und Handelsherr in Zwickau, auch für Herrn Carl Gotthold Malß Kauf- und Handelsmann 20 ½ Jahre alt, Herr Hofrath und Amtmann Ludwig Adolph Nözold als Vormund der Kinder zweiter Ehe Christian Gottlob, 13 Jahre, und Elisabeth Amalie, 12 Jahre alt, erhalten das Haus in Lehn 18. 8. 1794[124]. Sie verkaufen an Johane Christiane ∞ Adam Heinrich Meusel mit Curator Herr Johann Christian Friedrich Uhlig Stadtgerichtsassessor und mit Genehmigung ihres Ehemannes das genannte Haus mit Garten um 450 Gulden. Die Verkäufer sichern sich »den freien Ein- und Ausgang zu ihrem Stolln in welchen sie von Neubert das Waßer herauf pumpen«. Der bisherige Eingang ins Grundstück ist eine Öffnung im Zaun gewesen, doch soll jetzt hier eine verschlossene Pforte gehalten werden. Geschehen am 18. 8. 1794. Die Käuferin »accordiert« den vom Verkäufer reservierten Aus- und Eingang für den auf Käufers Eigentum sich befindenden Wasserstolln unter der gegenteiligen Verheißung, auch unter der folgenden Bedingung, dass sich. falls der Malßische Bleichenbesitzer diesen Wasserstolln nicht weiter unterhalten will, »ingleichen« wenn der Verkäufer das anliegende Grundstück nicht mehr als Bleiche nutzen will, der reservierte Aus- und Eingang und auch die Öffnung des Zauns wegfallen werde.

Christiane Friedericke Uhlig geborene Malß mit ihrem ehelichen Vormund Samuel Friedrich Uhlig Kauf- und Handelsmann in Hohenstein, Herr Carl Gottlob Malß Kauf- und Handelsmann in Hohenstein, Christian Gottlob Malß ein Handelslehrling, Elisabeth Amalia Malß mit Vormund Hofrath und Amtmann Adolph Ludwig Nözold verkaufen an Johann Georg Tasche Bürger Zeug- und Leineweber in Hohenstein auch Bleichenbesitzer die vorhin Seydelische nachher Malßische Bleiche samt Grundstücken, zum Teil Hohensteiner, zum Teil Ernstthaler Lehn, mit dem Ernstthaler Anteil von Frau Christiana Maria Seydel geborene Rudolph nachgelassene Kinder als † Johanne Christiane ∞ NN Roch in Penig, † Christiana Sophia ∞ Malß in Hohenstein Kinder als Frau Uhlich und Johann Gottlob Malß, Belehnungsurkunde vom 12. 8. 1783[125]. Die verehelichte Roch hat der verehelichten Malß ihren Anteil käuflich überlassen, siehe Registratur vom 8. 8. 1785. Zur Bleiche hat Herr Stadtrichter Samuel Rudolph in Hohenstein hinzugekauft a) Ein Platz, damals Wiese, neben Andreas Rentsch, Christian Riedel und Carl Schubert Gütern unten am Mühlgraben gelegen, ein Stück Grundes hinter Samuel Köhlers Wohnhaus zwischen Carl Riedel und Carl Schultes gelegen, von Christian Steinert um 140 Gulden erkauft 3. 3. 1700 ohne Rückverweis im Handelsbuch, b) Ein Stück Wiesengrund, der Pechgraben oder Grafenstolln genannt[126], ist von Samuel Köhler am 9. 11. 1715[127] um 50 Gulden an Herrn Rudolph verkauft worden, gelegen an Herrn Käufers in Ernstthal Lehnstück zwischen Christian Riedel und Carl Schubert, c) ein Stücklein Wiese und Grund an Käufers in Ernstthal bereits habenden Grundstück, an Christian Riedels Garten, oben aber an die Straße bis an Carl Schuberts Fußsteig, von Herrn Rudolph dem Carl Schubert um 60 Gulden abgekauft 6. 2. 1715[128], wobei Käufer die »wilden Wasser« von der Straße auf »sothanem« Platz hereinzunehmen gelobet. Stadtrichter Rudolphs Tochter Christiana Maria ∞ Herr † Johann Gottfried Seydel Kauf- und Handelsmann in Hohenstein, Bleiche damals zwischen Adam Tasche, Johann Michael Jähnert, Jeremias Landgraf[129] und dem Mühlgraben gelegen samt der an Riedels Garten und der Straße gelegenen Wiese und Grund der Pechgraben und Grafenstolln (auch Gräfenstolln) genannt, am 6. 2. 1732[130] um 650 Gulden erkauft und in Lehn erhalten. Die Bleiche wird, siehe oben, weiterverkauft an genannten Herrn Johann Georg Tasche um 2500 Gulden 10. 6. 1798[131].

 
26. Eine weitere hier Neubertsche Bleiche

Johann Georg Tasche kauft nicht nur die Malßische, sondern auch eine Neubertische Bleiche. Johann Gottlieb Neubert Bürger und Eigenthumsbleicher auch Zeug- und Leineweber verkauft an Herrn Johann Georg Tasche Bürger und Handelsmann seine am 10. 5. 1795 sub hasta erstandene Bleiche (der Christiane Rosine Neubert, ersteigert um 1035 Gulden[132]) samt Wohnhaus und Zubehör als zwei kupferne eingemauerte Kessel, sechs Dreschschlegel mit Eisen beschlagen, drei Fässer, jedes mit zwei eisernen Reifen, zwei gute gangbare Schiebeböden, eine Gölde mit zwei eisernen Reifen zum Wasser einschöpfen, zwei Warenböcke, das Wohnhaus gelegen auf der fordern Gasse an der Lichtensteiner Rainung und der Fahrstraße an Christian Friedrich Simons Gärten wie auch am Fußsteig nach Oberlungwitz innen liegend. 8 Groschen Wassergeld sind an den Inhaber der oben liegenden vorhin Johann Gottlieb Neubertischen Bleiche zu entrichten. Der Kaufpreis beträgt 1800 Gulden 9. 9. 1800[133]. Die Confirmation besagt, dass Verkäufers Ehefrau Johanne Christiane geborene Stephan nach Entlassung ihres bisherigen Curators Johann Paul Härtel und mit Einwilligung ihres Ehemannes bestätigtem Geschlechtsvormund Johann Friedrich Günther Bürger und Einwohner in Glauchau zusammen mit ihrem Ehemann das Wohnhaus samt Zeughaus und Scheune an Tasche verkaufen und bis zur Bezahlung als stillschweigendes Unterpfand erhalten 13. 11. 1800. Die herrschaftliche Genehmigung wegen Erlass des Wasserzins wird eingetragen. Der ursprüngliche Eigentümer ist der Vater Johann Christian Neubert.

Herr Johann Georg Tasche Bürger und Handelsmann in Hohenstein verkauft an Christian Gottlieb Diener Bauer und Einwohner in Oberlungwitz sowie dessen Schwiegersohn Johann Gottfried Steinbach Erbbesitzer in Oberlungwitz, welcher soeben das Bürgerrecht erhalten hat (nichtsdestotrotz fehlt er im Bürgerbuch; in diesem ist für das gesamte Jahr 1814 keine Einbürgerung vermeldet worden!), sein Wohnhaus mit Bleichplan und den übrigen dazu nötigen Gebäuden, in der untersten Ecke der Ernstthaler Flur befindlich samt Traufhaus und Scheune nebst Wiesengrundstück »zeithero« zu einem Bleichplan gebraucht, gegen Morgen an den Fußsteig nach Oberlungwitz, gegen Mittag an die Lichtensteiner Grenze, gegen Abend an den Oberlungwitzer Fahrweg, gegen Mitternacht an den Simonschen Garten und Wiese rainend, so wie am 9. 9. 1800 in Zuschrift und am 13. 11. 1800 in Lehn erhalten, samt 2 Gulden Wasserzins, an den Besitzer der oberen gegenwärtig August Friedrich Neubertischen Bleiche zu entrichten, um 1450 Thaler. Der Mitkäufer Steinbach soll die Bleiche nach dem Ableben des Käufers und dessen blödsinnigen Sohnes Christian Gottlieb, gegenwärtig 50 Jahre alt, unbeschadet seines übrigen Nachlasses gratis erhalten. Er behält sich jedoch, solange er lebt, Eigentumsrecht und Nutzung vor. Nach seinem Tode soll Steinbach die Bleiche als sein Eigentum betrachten. Steinbach nimmt das Geschenk an. Geschehen 20. 5. 1814[134], Lehnsreichung 10. 9. 1814.

Auch obengenannte Verkäufe nennen in der Nachbarschaft einen Teich, benannt nach den jeweiligen Besitzern. Die wie dargelegt ab 1770 mehrfach verkaufte Carlmühle kommt wie oben geschrieben 1782 wieder in feste Hände, bleibt aber nicht mehr lange Mühle.

Der Verkauf von Köhler an Andrä und der vorige Besitzerwechsel des Grundstücks belegen die Existenz zweier Mühlen recht nahe beieinander, die beide noch im 18. Jahrhundert als Mühle aufgegeben wurden. Die Köhlersche Mühle scheint keinen speziellen Namen gehabt und auch nur recht kurz existiert zu haben; ob sie mit der Luh- oder Lohmühle identisch sein könnte, muss noch geklärt werden. Die Kaufverträge weisen darauf hin, dass sich in ihrer Nähe alte Wasserstolln dahinzogen. Bleichen benötigen Wasser, und dass 1771 die nun dritte, die Neubertsche, eingerichtet wird, zeugt von der Bedeutung der Bleicherei in der Weberstadt Ernstthal.

Ein Stückchen Garten aus dem Mühlgrundstück der Carlmühle, 36 Ellen breit und 27 ½ Ellen lang, zwischen Knoblochs und Stadtrichter Langes Gärten, wird verkauft an Herrn August Ludwig Lange Bürger und Strumpfwirker durch seinen Vater, den Stadtrichter Johann Christian Lange auch Handlungsdiener, um 50 Gulden 24. 1. 1790[135]. Dieser war im Jahre 1744 von Christian Hercht dem Meisterhaus abgekauft worden, der Vorgang ist aber nicht im Kaufbuch vorhanden. Bei der Gesamtbelehnung von Haus und Grundstück der Witwe Christiane Dorothea Elisabeth geborene Landrock des August Friedrich Lange ist auch das erwähnte Stück Garten zwischen Knobloch und dem Langeschen Garten mit aufgeführt worden am 15. 5. 1800[136].

Viele in den Mühlkäufen oder denen der Bleichen genannte Nachbargrundstücke sind entweder relevant, um die räumlichen oder gar familiären Zusammenhänge aufzuhellen, oder sie betreffen Häuser, die in Karl Mays jungen Jahren eine wichtige Rolle spielen, oder deren Eigentümer ein seinem Leben oder dem seiner Eltern, Verwandten und Großmutter, weswegen auch sie im Folgenden in Regestform dargebracht werden. Die diversen verwandtschaftlichen Beziehungen sind bislang sehr selten aufgehellt worden.

 
27. Gasthaus ›Zur Stadt Glauchau‹

Herr Gottfried Sigismund Höcke Bürger und Apotheker alhier kauft von Frau Eva Maria Schubert mit Curator Herr Andreas Ebersbach Stadtgerichtsassessor ihr am 15. 5. 1750 in Lehn erhaltenes Wohnhaus nebst darin befindlichem Garten am Markt zwischen Johann Nicolaus Marsteller und Johann Christian Wolf um 500 Gulden ab 13. 11. 1770[137]. – Dessen Hausverkauf ist im Kaufbuch nicht eingetragen worden! Der Verweis auf der ersten Seite des Vorgangs im Kaufbuch unten über eine Veräußerung an Christian Gottlob Schönland 1786 ist definitiv falsch; dieser kauft am angegebenen Tag ein Haus auf der Hintergasse.

Frau Rosina des hiesigen Rectors Gabriel Friedrich Trübenbach Eheliebste mit Curator Johann Gottfried Krauß Bürger Zeug- und Leineweber verkauft an Christian Friedrich Meyer Bürger und Fleischhauer das am 11. 7.. c. a. von Herrn Johann Sigismund Hecke (!) erkaufte Wohnhaus samt Garten am Markt zwischen Herrn Nicolaus Marstellers und Friedrich Wilhelm Wolfs Häusern um 420 Gulden. Den Schubertschen Erben stehen Gelder zu. Der Käufer hat die Anzucht[138] aus dem verkauften Haus, die bis in des Nachbars Marsteller Keller Anzucht geht[139], jederzeit baulich zu erhalten. Geschehen vor den Stadtgerichten 26. 8. 1773[140], Confirmation 1. 10. 1774 (Höcke ist in Ernstthal nie Apothekenbesitzer gewesen, war also nur angestellter Apotheker). – Die Ehefrau des Christian Friedrich Meyer, Johanna Christiana, mit Curator Johann Gottlieb Winter Bürger und Strumpfwirker, verkauft das aus dem Concurswesen ihres Ehemannes am 28. 6. 1811 sub hasta erstandene und am 27. 8. 1811 in Lehn erhaltenes Wohnhaus mit Gärtchen am Markt zwischen den Langerischen und Knoblochischen Häusern sub No: 167 an Christian Friedrich Haase Bürger und Fleischhauer um 600 Thaler 23. 3. 1813[141]. Bei der Confirmation heißt der Käufer fälschlicherweise Christian Benjamin Haase 11. 5. 1813. Der Bürger, Fleischhauer und Gasthofbesitzer Herr Christian Friedrich Haase verkauft an Herrn Christian Salomon Beck Bauergutsbesitzer und Rosshändler in Kappel bei Chemnitz sein am 23. 3. 1813 von Johanna Christiana Meyer erkauften und am 11. 5. 1813 in Lehn erhaltenes unter Nr.184 am Markt zwischen Knobloch und der verehelichten Fechner (! Kein Beweis für eine Wiederverheiratung der Witwe Selbmann unter diesem Namen) gelegenes Hausgrundstück an Wohnhaus mit Hintergebäuden, Gastwirtschaft und Hofraum, welche besage der mit übergebenen Hohen Resolution vom 8. 8. 1823 zum Betriebe der ›Zur Stadt Glauchau‹ begnadigt worden, um 4500 Thaler. Die bestehenden Schulden werden übernommen. Geschehen vor den Untergerichten Ernstthal 5. 2. 1847, Confirmation 7. 3. 1847[142]. – Erst für den 3. 12. 1861 ist als Hausbesitzer der in der Karl-May-Forschung genannte Wirt Ebersbach nachgewiesen; der Eigentümer 1858 laut dem stark verblichenen Volkszählungsregister vom 3. 12. 1858 könnte Engelmann heißen. Die Wirtsleute, die den hungernden Nachbarn May Kartoffelschalen gaben, dürften somit Haase geheißen haben, außer die Ebersbachs wären im Gasthof Pächter gewesen.

Ernstthaler Markt Westseite

Die Westseite des Ernstthaler Marktes um 1865. – Archiv der St.-Trinitatis-Kirche Ernstthal.

 
28. Das Selbmann-Haus

Daniel Wolf Gastwirt zum Tannenbaum in Ernstthal hat heute sub hasta das Christian Ernst Scherffische Wohnhaus um 136 Gulden erstanden und erhält darüber den Lehnschein 31. 10. 1748[143]. Daniel Wolf Bürger und Gastwirt verkauft an seinen ältesten Sohn Johann Christian Wolf Bürger Zeug- und Leineweber sein am 31. 10. 1748 in Lehn erhaltenes zweites Wohnhaus nebst Garten zwischen Frau Eva Maria Schubert und dem Schulhaus um 300 Gulden, davon 100 Gulden an Verkäufers jüngste Tochter Eva Rosina verehelichte Schantz[144] anstelle der Mithülfe, und 10 Gulden aus den Tagzeiten sollen an Verkäufers Enkelin Johanna Rosina Schüppel zum Kleidergeld gehen. So geschehen in den Stadtgerichten 16. 5. 1770[145] (Den Tannenbaum, am 1. 10. 1721 in Lehn erhalten, lokalisiert am Markt zwischen Friedrich Bernhard Lässig und  Johanna Rosina Heilmann, verkauft er an seinen Sohn Johann Daniel Wolf um 500 Gulden 16. 5. 1770[146]). Zur Confirmation begeben sich Amtmann und Stadtgerichte in den Wolfschen Gasthof. Der Verkäufer liegt krank aber bei guten Verstand darnieder. Der Verkäufer entlässt den Sohn bevorstehenden Handels halber »manu stipulata« aus väterlicher Gewalt. Das Wohnhaus mit Garten hatte der Verkäufer aus Christian Friedrich Schärfen Concurs sub hasta erstanden. 100 Gulden vom Verkaufspreis behält der Käufer als Mithülfe ein. Geschehen 23. 5. 1770.

Johann Christian Wolf verkauft an seinen »Eydam« Friedrich Wilhelm Wolf (!) Bürger Zeug- und Leineweber dieses Haus am Markt, jetzt lokalisiert zwischen Herrn Apotheker Höcke und dem Schulhaus, um 300 Gulden. Der Verkäufer behält sich auf 4 Jahre freie Herberge in der Oberstube nebst der daran befindlichen Stubenkammer und der Kammer unten im Hause vor. Geschehen bei den Stadtgerichten 5. 8. 1771, Confirmation 11. 11. 1771[147].

Die Erben des Friedrich Wilhelm Wolf als Johanne Christiane geborene ∞ Wolf  Christian Friedrich Kahl in Chemnitz durch ihren Bevollmächtigten Leineweber Christian Friedrich Andrä, Christiane Friedericke geborene Wolf ∞ Leineweber Carl Heinrich Schulze in Hohenstein, Leinewebergeselle Friedrich Wilhelm Wolf, 25 Jahre alt, Christiana Dorothea Wolf, 20 Jahre alt, mit Vormund Christian Friedrich Andrä Bürger und Leineweber, verkaufen an Frau Johanna Dorothea verehelichte Langer geborene Hiller mit Curator Gerichtsschreiber Christian Gottlieb Beyer, nachdem Friedrich Wilhelm Wolf Bürger und Leineweber † am 7. 8. 1807, das hinterlassene Haus samt Gärtchen am Markt sub No: 168 zwischen der Schulwohnung und Meister Meyers Haus, als auch das von Johann Daniel Wolf dazu gekaufte Gärtchen, wie »Defunctus« von seinem damaligen Schwiegervater Johann Christian Wolf am 5. 8. 1771 und letzteren am 27. 8. 1778 in Lehn erhalten, um 525 Gulden. 250 Gulden gehen an das Hospital zu Glauchau (auch Geldverleihorganisation), 11 Gulden 9 Groschen für das Begräbnis, 263 Gulden 12 Groschen an die Gläubiger. Geschehen 11. 1. 1809[148].

Den Erben der Christiana Dorothea Langer als Christiana Dorothea, 22 Jahre alt, mit Geschlechtsvormund Georg Adam Jahn Bürger und Leineweber, Friedrich Gotthilf, Bürger und Weißbäcker, 21 Jahre, Wilhelmine Friederike, 17 Jahre, mit Altersvormund Carl Friedrich Friedel Bürger Weißbäcker und Gerichtsbeisitzer, berichten, dass ihre Mutter am 10. 1. dieses Jahres gestorben sei und unter anderem ein Wohnhaus mit Gärtchen am Markt sub No: 168 zwischen der Schulwohnung und Haases Haus hinterlassen habe. Dieses Haus erhalten die Erben in Lehn 18. 4. 1817[149], Confirmation 29. 11. 1819. Dem Vater Friedrich Gotthilf Langer Bürger und Weißbäcker † 23. 8. 1810 gehört auch das Haus samt Garten sub No: 169 zwischen der Pfarrwohnung und Lässig, am 30. 9. 1793 in Lehn erhalten, verkauft an den Sohn Friedrich Gotthelf Langer Bürger und Weißbäcker um 650 Thaler 3. 5. 1819[150]. –

Johann Daniel Wolf verkauft von seinem am 19. 10. 1775 erkauften Haus ein Stückchen Garten 25 ½ Ellen breit und 18 ¾ Ellen lang, verraint und versteint, um 27 Thaler bar an Friedrich Wilhelm Wolf 29. 5. 1778[151]. Die Breite an Käufers Garten von Christian Friedrich Meyers Garten bis an den Schulgarten ein Stein gesetzt beträgt 28 ¾ Ellen, die Länge bis an Johann Samuel Steinbachs Garten, an jeder Ecke ein Stein gesetzt, beträgt 35 ¾ Ellen, Confirmation 27. 8. 1778. Der Stammhausbesitzer dieses Gartens Christian Friedrich Korndörffer (Johann Daniel Wolff Bürger und Fuhrmann verkauft an Christian Friedrich Korndörffer Bürger und Leineweber sein am 19. 10. 1775 in Lehn erhaltenes Wohnhaus samt Garten auf der fördern Gasse zwischen Georg Samuel Steinbach und der Pfarrwohnung um 250 Gulden; der Verkäufer und sein Weib Juliana Maria erhalten freie Herberge. Zum Auszug gehört auch der Pferdestall 8. 5. 1783[152]) hat seine Hypothek vollständig entrichtet 25. 8. 1792. Das einst dazugehörige Haus war Friedrich Gottlob Fischerisches Erbe, der ∞  mit Eleonora Sophia, sie jetzt II. ∞ mit Gottlieb Vogel begüterter Bauer in Oberlungwitz, und der drei Töchter erster Ehe Christiana Sophia, Johanna Christliebe und Christiana Friedericke hinterlässt, das Haus gelegen auf der vorderen Gasse zwischen Georg Samuel Steinbach und der Pfarrwohnung und von Johann Daniel Wolf, Bürger und Fuhrmann, um 250 Gulden erworben worden am 7. 8. 1773[153]. Die ursprüngliche Länge des Gartens betrug 39 ½ Ellen, die Breite des Gartens von Christian Friedrich Meyers Garten an zwischen Georg Samuel Steinbachs erstem Stein bis an Friedrich Wilhelm Wolfs Garten zum zweiten Stein 26 Ellen. Dieser abgeteilte Garten wird beim Weiterverkauf des Hauses an Selbmann nirgends erwähnt, ist also nicht mit verkauft worden!

 
29. Neues zur zeitweiligen Apotheke[154]

Frau Christiana Juliana ∞ Christoph Friedrich Großer Bürger und Handelsmann geborene Meutzner (belehnt als jetzt einzige Erbin ihrer Mutter Johanna Rosina nach dem Tode ihrer Schwester mit dem Wohnhaus am Markt samt Garten aus Christian Schuberts Erbe um 250 Gulden erkauft und am 13. 5. 1752 in Lehn erhalten 31. 1. 1771, gleichentags Geradeverkauf an ihren Ehemann[155]) mit Curator Meister Samuel Reißmann Bürger Zeug- und Leineweber verkauft an Frau Catharina ∞ Johann Christian Lang Bürger und Handelsmann in Chemnitz (später Stadtrichter in Ernstthal!) samt Curator Herr Johann Georg Wolf Bürger und Handelsmann alhier mit Einwilligung ihres Ehemannes das von ihrer seligen »Mama« ererbte den »31. 1. h. a.« in Lehn erhaltene und unten am Markt alhier zwischen dem Leinewebermeisterhaus und Christian Gottlob Weißpflogs (falsch für: Gottlob Friedrich) Garten inne liegende Wohnhaus mit Hintergebäude und daran liegendem Garten um 1600 Gulden in Louisdor, davon 800 Gulden sogleich bar. Zum Reukauf sind 100 Gulden gesetzt worden. Geschehen im Stadtgericht vor den Assessoren Herr Andreas Ebersbach, Herr Nicolai Marsteller und Stadtrichter Johann Georg Abendroth 6. 2. 1771[156]. Das Apotheken- und Weinschankprivileg ist nicht mit verkauft worden.

Herr Johann Christian Lange kauft seiner Eheliebsten Catharina geborene Ritter nebst deren Curator Herrn Johann Georg Wolff Bürger und Handelsmann ihr Haus am Markt zwischen dem Leinewebermeisterhaus und Johann Georg Wolff vorher Weißpflogs Garten, wie von Frau Christiana Juliana Großer am 6. 2. 1771 um 1600 Gulden erkauft, samt Hintergebäude und Garten, wobei jedoch das in der Kaufurkunde erwähnte Apotheken- und Weinschankprivileg (!) vorlängst cassiert und weggefallen ist, um 900 Reichsthaler oder 1028 Gulden ab. Laut Gerichtsconcession vom 1. 2. 1775 sind den Erben des Herrn Christian Wilhelm Korn 350 Gulden samt Zinsen zu entrichten. Geschehen im Beisein des Herrn Interimsstadtrichters Christian Friedrich Richter und des Stadtgerichtsassessors Christian Friedrich Uhlig 10. 6. 1781[157].

Der Erbin des am »25. 6. a. c.« gestorbenen August Ludwig Lange, Kaufmann, Bürger und Strumpfwirker in Ernstthal, als Witwe Christiane Dorothea Elisabeth geborene Landrock mit Curator Herr August Immanuel Böhme Bürger Strumpfwirker und Stadtrichter (Der Vorname Immanuel kommt in Ernstthal mehrfach vor, ist aber anderswo selten; in Hohenstein ist im 18. Jahrhundert der Variante Emanuel nachgewiesen), wird das hinterlassene Wohnhaus am Markt zwischen dem Leinewebermeisterhaus und des Seifensieders Friedrich Gottlob Krüger Garten, das der Erblasser von seiner Mutter Johanna Catharina Lang um 1200 Gulden erkauft und am 31. 1. 1796[158] in Lehn erhalten hatte, ein Stückchen Garten 36 Ellen lang und 27 ½ Ellen breit zwischen Johann Gottfried Knobloch und obigem Hausgarten, das der Erblasser von Christian Friedrich Stoltze um 50 Gulden erkauft und am 26. 6. 1790[159] in Lehn erhalten hatte, sowie etliche Immobilien teils durch am 8. 8. 1799 publiziertes Testament ihres Ehemanns, teils durch den mit ihrem Schwiegervater Johann Christian Lange Kaufmann zu Reval »am 20. 3. a. c.« getroffenen Vergleich, besonders aber durch den nach ihres Ehemanns Ableben geborenen und »am 25. 3.a. c«. gestorbenen Sohn August Daniel Leberecht Lang, auf sie als einzige Berechtigte vererbt worden, ihr in Lehn gegeben. Sie gelobt die Bezahlung von Schulden. Der Vormund wird Lehnsträger 15. 5. 1800[160]. Also hat sie als natürliche Erbin ihres nur wenige Wochen alt gewordenen Sohnes eine zusätzliche Erbberechtigung erhalten.

Beim Verkauf dieser Immobilien, das Haus gelegen zwischen dem Leinewebermeisterhaus und dem Garten des Seifensieders Friedrich Gottlob Krüger an den Verlobten der Witwe, Johann Gottlob Semmler Bürger und Strumpffabricant, um 1400 Thaler wird unter dem vielen Gläubigern an erster Stelle genannt der Schwiegervater Herr Johann Christian Lange jetzt Kaufmann zu Reval (= Tallinn!) mandatorium Herrn Commerzienraths Langens zu Zwickau 15. 5. 1800[161]. Das Haus war vorher angeblich Martiusscher (Stadtrichter in Ernstthal, dieser ist aber nicht als Käufer oder Verkäufer dieses Hauses nachzuweisen) Besitz.

Semmler verkauft das Haus sub No: 163 zwischen dem Leinewebermeisterhaus und Meyers Gärtchen an Christiana Dorothea ∞ Gautzsch geborene Wassermann mit Ehemann Herr Friedrich Wilhelm Gautzsch praktizierender Arzt und Apotheker aus Freiberg samt dem von Stoltze herrührenden Garten um 1050 Thaler 23. 6. 1817[162]. Ab dann ist dieses Haus wieder Apotheke.

Auf Gautzsch folgt für einige Jahre Zacharias Ferdinand Heitzsch, der die Apotheke am 15. 1. 1839 samt Seiten- und Hintergebäude am Markt sub No: 180 mit Apothekenprivileg vom 30. 7. 1817 erworben hat und nun samt den zur Apotheke gehörenden Inventarstücken zur Anfertigung und Aufbewahrung der Arzneimittel, Gefäße und Gerätschaften mit Einschluss aller vorhandenen »Arzneistoffe und Waaren, Droguen und Praeparaten« und zusammengesetzten Mittel an Herrn Herrmann Anton Horn Bürger und Apotheker aus Chemnitz, »dermalen« in Freiberg, um 13500 Thaler verkauft 8. 9. 1842. Am 3. 9. 1844 verzichtet Heitzsch als Apotheker und Besitzer der Mühle (!) zu Großzschachwitz bei Dresden wegen der erhaltenen Kaufgelder[163].

 
30. Neben der Apotheke

Gottlob Friedrich Weißfloh[164] (!) Bürger Huf- und Waffenschmied verkauft an Johann Georg Wolff Bürger Zeug- und Leineweber sein am 26. 5. 1753 in Lehn erhaltenes (väterliches) Wohnhaus samt Garten auf der Niedergasse zwischen Friedrich Gottlob Friedel und der Frau Langin Häusern um 250 Gulden. Auf dem Haus stehen 5 Gulden für den ortsabwesenden Esaias Nötzold als Erbe des Johann Michael Nötzold und 48 Gulden für des Verkäufers Mutter Sophia Weisflog, weiterhin 5 Gulden 15 Groschen für Georg Lindner in Tirschheim. Geschehen vor den Stadtgerichten 26. 2. 1772, confirmiert 4. 5. 1772[165].

Johann Georg Wolf Bürger Zeug- und Leineweber auch Brauhausvorsteher verkauft an Johann Samuel Vogel Bürger und Handarbeiter sein von Gottlob Friedrich Weißflog erkauftes und am 4. 3. 1772 in Lehn erhaltenes Haus auf der niederen Gasse zwischen (Carl) Gottlob Friedrich Friedel und des Herrn Verkäufers Wagenschuppen und Garten, von Friedels Haus bis an die Gassenecke 16 ½ Ellen inclusive der Auflage an Friedels Stubenmauer, von da aus bis zu Verkäufers Wagenschuppen 16 ¾ Ellen, ferner hinter gedachtem Schuppen eine Miststelle 6 Ellen in der Länge und 2 ½ Ellen in der Breite, der Käufer ist verpflichtet diese in gutem Stande zu halten ebenso wie die Anzucht die durch Käufers Li… geht, um 150 Gulden. Der Verkäufer muss den Käufer seinen Dünger in der Trage frei und ungehindert über seinen Garten, der am Haus anliegt, schaffen lassen. Sollte der Käufer verkaufen wollen, soll der Verkäufer den ersten Anbot haben 5. 6. 1778[166]. Bei der Confirmation macht der Verkäufer geltend, dass er den zum »vorhin« Weißflogischen Haus gehörenden zwischen dem Frau Langischen Haus und der Gasse hin gelegenen ungefähr 32 Ellen langen Garten, worauf er »dermalen« einen Wagenschuppen erbaut, ausbedungen habe, ebenso dessen wegen dieses nicht mit verkauften Garten. Dafür bezahlt er dem Käufer die Hälfte der jährlichen Abgaben. Der Verkäufer erkennt unter anderem an, dass ihm ohne herrschaftliche Erlaubnis die Zerteilung der Grundstücke nicht zustehe und durch die Einrichtung des Wagenschuppens die Gasse im Ansehen »deformiert« wurde. Geschehen am 28. 8. 1778. Vogel kann nicht zahlen und gibt das Haus zurück. Käufer entscheidet, dass dessen Eheweib Maria Dorothea, solange sie sich nicht wieder verheiratet, in diesem Haus Herberge haben solle. Geschehen 6. 7. 1779[167].

Die Kinder, Enkel und Erben des Johann Georg Wolf als die Meister August Friedrich, Johann Georg und Friedrich Wilhelm Wolf, alle Bürger Zeug- und Leineweber, Jungfer Johanne Christiane Auerbach (nicht in Ernstthal) mit Curator Christian Gottlob Layritz, Frau Christiane Dorothea Krüger geborene Wolf durch ihren ehelichen Vormund Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer, Frau Johanne Sophie Weichelt geborene Wolf durch ihren ehelichen Vormund Christian Gottlob Weichelt Bürger Zeug- und Leineweber, Christian Gottlob Wolf Bürger Zeug- und Leineweber, Witwe Christiane Dorothes Wolf geborene Weise mit Curator Johann Dietrich Hauck Bürger Zeug- und Leineweber sind im Amt erschienen und haben das von ihrem Erblasser am 18. 3. 1786 beim Amt niedergelegten und am 29. 7. 1790 publizierten Testament angehört, unter sich beraten und eingewilligt, dass die Witwe Christiane Dorothea in dem Gottlob Friedrich Weißpflog abgekauften, zwischendurch an Vogel verkauften und wieder rückerworbenen Wohnhaus zwischen Herrn Stadtrichter Lang und dem Friedelischen Haus als Prälegat überkommen und ihr in die Lehn gereicht werden soll solange sie lebt oder bis sie sich wieder verheiratet. Lehnträger ist August Friedrich Wolf. Geschehen im Amt 12. 8. 1790[168]. Bei der Erstellung des Gesamtlehnscheins ist die Johanne Christiane Auerbach ∞ mit Herrn Geleitssteuereinnehmer August Friedrich Simon in Zwochau. Sie erhalten durch ihren Bruder und Vetter Friedrich Wilhelm Wolf in Gesamtbelehnung mit dem von ihrer am »4. 3. c. a.« gestorbenen Stief- und Stiefgroßmutter Susanna Dorothea verwitwete Wolf besessene zwischen Frau Stadtrichter Lang und des »Becken Friedel« Häusern an der Marktecke gelegenen Wohnhaus samt Garten, wie vom Ehemann als Prälegat erhalten unter der Bedingung, dass dieses nach dem Tode an seine Erben zurückfalle. Den 7 Erben ist der Gesamtlehnschein am 2. 6. 1794 ausgestellt worden[169].

Die Erben verkaufen dieses Haus samt Gärtchen unter der Brandcatasternummer 148 zwischen Johann Gottlob Friedrich Friedel und der Stadtrichterin Lang an Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Seifensieder um 240 Gulden 25. 7. 1794, Confirmation 19. 8. 1794[170]. Das Haus ist noch 1800 im Besitz von Krüger. Die Verkäufe nach 1800 an Schenck und 1808 von der Schwiegermutter Marie Sophie Schenck an Ehrig fehlen in den Kaufbüchern in Gegensatz zu einem anderen zeitweise Schenckschen Gebäude.

 
31. Das Haus Markt 191 später 216

Johann Gottlob Semmler kauft Carl Friedrich Krüger Bürger und Töpfer sein Haus auf der Vordergasse zwischen Köhler und Georgi samt Garten sub No: 191 (neu 216) ab, wie von Steinbach erhandelt und am »16. 6. a. c.« in Zuschrift erhalten[171]. (Verkäufer ist Johann Georg Steinbach Bürger und Leineweber, das Haus sub No: 191 befindet sich zwischen Köhler und Georgi und war am 17. 1. 1814 Steinbach in Lehn gegeben worden, Preis 735 Thaler am 10. 6. 1817[172], Vorbesitzerin Johanne Christiane verwitwete Krüger geborene Steinbach, von der Frau Selbmann erhandelt und am 19. 2. 1813 in Lehn erhalten), um 630 Thaler ab, wobei dem Apotheker Kober in Lichtenstein eine beträchtliche Summe zusteht. Bei der Confirmation erscheinen auch Herr Heinrich Christoph Carl Kober Apotheker in Lichtenstein und Advokat Karl Friedrich Scharschmidt in Ernstthal als Gevollmächtigter des Herrn Johann Degner Kauf- und Handelsmann in Braunschweig (!) wegen bestehender Schulden, die aber schon 1813 vorhanden waren und von den Vorbesitzern Selbmann herrühren, 13. 11. 1817[173] (Etliche Strumpfwirker scheinen nicht nur vermögend gewesen zu sein, sondern auch auf weit entfernten Messen wie eben in Braunschweig gehandelt zu haben. Der Bleichebesitzer Neubert ist eigentlich Strumpfwirker gewesen).

Semmler verkauft einen Teil des Hauses, der sich zur Aufbewahrung von Jahrmarktgegenständen eignet, vorn 7 ¾ Ellen breit, an Semmlers Seite 19 Ellen tief, unten 3 ½ Ellen breit, von Lippolds Seite 7 ½ Ellen schief und 13 Ellen tief, vom Markt herunter neben Verkäufers und neben Lippolds Haus, wie am 3. 10. 1817 in Zuschrift erhalten, das so genannte Bretterhaus, mit No: 244 bezeichnet, an die Stadtgerichte und Viertelsmeister als Stadtrichter Christian Gottlob Layritz, Stadtgerichtsassessor und Gerichtsschreiber Christian Gottlieb Beyer, Ernst Ehregott Lässig Stadtgerichtsassessor, Christian Ernst Kretzschmar Stadtgerichtsassessor, Friedrich Wilhelm Reichelt und Carl Gottlob Engewald die Viertelsmeister, um 112 Thaler 12 Groschen, wobei 62 Thaler 12 Groschen die fünf Mitglieder des Stadtgerichts zahlen und 50 Thaler die beiden Viertelsmeister. Nach Ablauf von 39 Jahren muss der Vertrag »renoviert« werden. Lehnsträger wird Herr Friedrich Wilhelm Layritz Leineweber und Handelsmann 1. 12. 1826[174]. Das Gebäude scheint im Karl Mays Jugendjahren ganz offiziell unter der Bezeichnung Budenhaus bekannt gewesen zu sein.

 
32. Ein Teichanrainer

Christian Friedrich Schultze Bürger und Glaser kauft der Johanne Christiane Herkert (meint wohl: Hercht) jetzt ∞ Gerichtsfrohn Johann Conrad Zipfel den von ihrem Vater ererbten am 31. 7. 1770 in Lehn erhaltenen Garten samt Bauplatz, der auf der Ober- oder Vordergasse (!) zwischen Johann Gottlob Schmidt und dem Brauteich inne liegt und 23 ½ Ellen beträgt, in der Mitte von Gottlob Schmidts Garten und dem Wassergraben beim Brauhaus, unten zwischen Johann Gottfried Knoblochs Garten und dem Oelsnerischen Teich innen liegend, um 50 Reichsthaler ab. Käufer ist gehalten, einen Raum zum Teichschlamm, wenn geschlämmt wird, zu leiden, doch soll der Schlamm nicht über einen Monat liegen bleiben. Käufer will einen Platz zum Bleichen, 6 Ellen im Geviert, einrichten. Geschehen 24. 8. 1780[175]. Den Platz sollen sie nur solange gebrauchen wie sie in der Frohnveste wohnen. Confirmation 24. 2. 1781.

Johanna Sophia ∞ Gottlob Heinrich Dittrich, Bürger Schwarz- und Schönfärber, verkauft an Johann Georg Becker Inwohner in Lößnitz, laut Überschrift aber Frau Johanne Christliebe Zipfel, ein Stückchen Garten zu einer Baustelle, das auf der fördern Gasse zwischen Johann Gottlob Schmidts Haus und Garten, auf der anderen Seite am Wassergraben beim Brauhaus und unten an Verkäuferin Teich innen liegt, um 46 Thaler. Dabei ist zu bedenken, dass sich die Verkäuferin unten am Teich einen Raum zum Teichschlämmen, wenn wieder geschlämmt wird, auf dem verkauften Garten vorbehält, jedoch soll jederzeit dahin gesehen werden, dass der Schlamm nicht über einen Monat liegen bleibt, was von beiden Seiten auch akzeptiert wird. Geschehen 13. 6. 1770, confirmiert 31. 7. 1773[176]. Beim Gartenkauf ist keine Rede davon, dass dieser von ihrem Vater ererbt wäre! – Der Glaser Schultze begegnet uns auch anderweitig.

 
33. Die Simonsche Bleiche

Die Kinder, Kindeskinder und Erben des Herrn Christian Friedrich Simon Kauf- und Handelsmann als Herr Johann Christian Friedrich Uhlich Stadtgerichtsassessor wie auch Kauf- und Handelsmann in väterlicher Gewalt seines mit seinem gestorbenen Eheweib Christiana Sophia gebotene Simon gezeugten Kindes Christiane Friederike, Christiane Friedericke Simon mit Curator Johann Ernst Richter, Christian Friedrich mit Curator Johann Gottfried Krauße Stadtgerichtsassessor, August Friedrich Simon mit Curator Johann Gottfried Wolf Bürger und Leineweber als Verkäufer und dann Herr Christian Friedrich Oelsner und Herr Johann Friedrich Reichel beide Kauf- und Handelsherren in Hohenstein um die von ihrer Mutter Johanna Sophia jetzt verheiratete Dittrich erkauften und »25. 5. a. c.« in Lehn erhaltenen Grundstücke als 1. das Wohnhaus zwischen Johann Dietrich Hauck und den Dittrichschen Hauptgebäuden, 2. das Hauptwohngebäude zwischen Obigem und dem Malz- und Färbhaus mit Hintergebäuden, Hofraum und Scheunenplatz, 3. das Vorhaupt vor dem Haus am Fahrweg, 4. das Röhrwasser welches auf Christoph Friedrich Großers vorhin Wolfs Wiese (eventuell ein Stückchen Feld bei der Vogelstange, von den Brüdern und Handarbeitern Johann Daniel und Johann Friedrich Wolf erkauft am 21. 4. 1775[177] um 30 Gulden und weiterverkauft an die Schützengesellschaft, vertreten durch die Vorsteher Christian Friedrich Ehrig und Friedrich Wilhelm Arnold, um 45 Gulden 2. 4. 1794[178], dann lokalisiert am Schießplatz, jeweils ohne Wasserangelegenheiten zu erwähnen) zugeleitet und bei Gottlieb Neumann vorher Schöppel gefasst ist, wobei der Neumannsche Kaufvertrag das Haus zwar rainend auf der einen Seite neben einem ehemals Simonschen Teich und Feld, auf der anderen Seite jedoch mit dem Lungwitzer Weg 18. 10. 1774[179] lokalisiert, (Christian Gottlob Lorenz ersteigert das Naumannsche Haus sub hasta, laut Lehnschein lokalisiert auf der Hintergasse am Lungwitzer und Nutzunger Weg zwischen dem sonst Simonischen Teich und Feld innen 6. 5. 1784[180]) ohne Verwendung des Wortes ehemalig für den Teich, der aber woanders lag als der uns interessierende; 5. der Baumgarten hinter der Baderey und Wohnhaus oben am Weg zwischen Johann Dietrich Hauck und Neubert (eine weitere Bleiche) vorher Heilmann direkt an die Bleiche anstoßend, 6. die Bleiche rechts an den Wohngebäuden unten 6 Ellen weit von Christoph Heinrichs Garten entfernt, die sich die Verkäuferin zu einem Weg vorbehalten, nebst den darauf befindlichen  Bleichgebäuden, dem Bleichteich zwischen dem Baumgarten und dem Bleichhaus innen liegt, ferner 7. den eigentümlichen Gebrauch von Gewässern: aus dem Mühlteich über der Carlmühle, welches durch die Stadt als Stollnwasser geleitet und beim Bergamt Scheibenberg als Lehn aufgenommen wird und welches der Besitzer aus dem Mühlteich von Ostern bis Michaelis genießen darf, 8. das Steinbachsche und Himmelreichsche Wasser, weiterhin 9. den Teich über der Carlmühle zwischen dem Weg und den Marstellerischen und Meisterhausgärten (Das ist der hier besprochene Teich). Das alles erwerben die Käufer um 2230 Reichsthaler. Die Verkäufer behalten sich die Wegnahme der Scheune und einiger alter Ställe vor, weiter unter anderem den Abfall des Röhrwassers im Wohnhaus nach dem Färbeteich zu lassen solange das Röhrwasser im Haus gangbar ist und die Röhren welche durch den Bleichplan gelegt und nach der Färbe zu gehen, geschehen 8. 5. 1776[181]. Gemäß einem Verzicht vom 27. 1. 1789 ist u. a. Herr August Friedrich Simon cand. theol. und Hofmeister zu Bitterfeld (seine nächste berufliche Station siehe oben), die Brüder in Ernstthal und Hohenstein verblieben. Diese Grundstücke sind seit mindestens 1705 Familienbesitz gewesen.

Die Erben des Herrn Johann Friedrich Reichelt Kauf- und Handelsherr in Hohenstein, als Herr Christian Friedrich Burkhardt Kauf- und Handelsherr allda und Herr Johann Nicolaus Hagen Kauf- und Handelsherr daselbst als Verkäufer und Herr Carl Rahlenbeck Kauf- und Handelsherr in Hohenstein als Käufer: Die Erben des vor 19 Jahren † Herrn Kaufherrn Reichelt und die Erben des gleichfalls † Herrn Christian Friedrich Oelsner beide Kauf- und Handelsherren in Hohenstein haben die von den Simonschen Erben 1776 um 2230 Thaler erkaufte Bleiche mit folgenden Immobilien als ein Wohnhaus zwischen dem Türckeschen Wohnhaus und dem Simonschen Garten mit Seiten- und Hintergebäude, Schuppen, Wagen, Remise und Trockenhaus sub No: 127, den Obst- und Grasgarten, so hinter dem Trockenhaus oben am Weg und unten am Bleichplan bis zum Teich geht, den Bleichplan, gegen Morgen mit der Simonschen Wiese, gegen Mittag mit dem Simonschen Garten, gegen Abend an den Simonschen Garten und den Bleich-Gemüsegarten und gegen Mitternacht mit dem Bleichobstgarten rainend, einen Teich neben dem Obstgarten und der Simonschen Wiese, ein Röhrwasser, das auf der gegenwärtig Postmeister Heroldschen Wiese gefasst und hergeleitet ist, den Gebrauch folgender Gewässer: aus dem Mühlteich hinter der Carlmühle, das durch die Stadt als Stollnwasser geht und beim Bergamt Scheibenberg in Lehn genommen wird, das Steinbach- und Himmelreichsche Wasser, der Wasserabfall, von der oberhalb gelegenen Neubertischen Bleiche abgeleitet, innegehabt. Von allem haben sie jeweils die Hälfte geerbt. Diese Hälfte gehört aber eigentlich zur Reicheltschen und Oelsnerschen jetzt Oelsnerschen und Rahlenbeckischen Handlung in Hohenstein, weswegen sie ihre Hälfte an Herrn Carl Rahlenbeck Mitinhaber der Handlung abtreten. Der Kaufpreis beträgt 2000 Thaler 23. 7. 1819[182]. Die Oelsnerischen Erben entsagen gleichentags zugunsten Herrn Johann Peter Schmidt Kauf- und Handelsherr in Hohenstein, und ihm wird sein Anteil in Lehn gegeben.

Johann Peter Schmidt Kauf und Handelsherr in Hohenstein verkauft an Carl Rahlenbeck Kauf- und Handelsmann ebenda (auch bekannt als Freimaurer und Meister vom Stuhl) seinen halben Anteil an der Bleiche als ein Wohnhaus an der Fahrstraße nach Hohenstein hinunter zwischen dem Türckeschen Haus und dem Richterschen Teichgarten sub No: 127 (siehe weiter oben), einen Obst- und Grasgarten hinter dem Trockenhaus oben an der Fahrstraße und unten am Bleichplan, den Bleichplan gegen Morgen an der Böhmischen Wiese, gegen Mittag am Richterschen Garten, gegen Mitternacht an den Bleich-Obstgarten rainend, einen Teich unter dem Obstgarten und der Böhmischen Wiese, ein Röhrwasser, das auf der gegenwärtig Postmeister Heroldschen Wiese gefasst und hergeleitet ist, den Wasserabfall von der oberhalb gelegenen Bleiche, an die Herren Rahlenbeck und Schmidt 1810 zu gleichen Teilen verkauft. Schmidt übergibt seinen Anteil an Rahlenbeck 15. 6. 1830[183]. Beim Verkauf eines Teils der Böhmeschen Wiese an Johann Gottlieb Mehnert Bürger und Zimmermann um 50 Thaler als Baustelle wird besonders vermerkt, dass das Wasser auf Schuberts Seite durch Schleuse und einen Graben geleitet werde, dass solches auf der Mitte des verkauften Bauplatzes herausfließe und um damit den unteren Teil der Wiese zu wässern. Auf der Seite nach dem Teich sollen von unten herauf zwei Stockwerke keine Fenster gesetzt werden. Geschehen vor den Stadtgerichten am 18. 8. 1827[184].

Die hier genannte Böhmesche Wiese, die der Kunstgärtner Herr Carl Friedrich Böhme in Hohenstein aus dem Concurswesen der Friedericke Charlotte Orlamünde und des Christian Friedrich Simon erworben hat, hinter der Niedergasse befindlich, raint gen Morgen mit dem Schülergäßchen (auch heute noch ein Straßenname) oder so genannten Mühlensteig, gegen Mittag mit Christian Gottlieb Dieners Grundstück, gegen Abend mit Herrn Rahlenbecks und Schmidts Teich, gegen Mitternacht an Reichelts und Schuberts Gärtchen und die Fahrstraße laut Belehnung am 28. 7. 1825[185].

Der Nachbesitzer des 1823 von diesem erworbenen Schubertschen Hauses, der Fleischhauer Carl Gottlob Pieler (er gehört zu den Paten des Heinrich Wilhelm May 1851), belässt gegen jährlich 15 Neugroschen Zins eine Vereinbarung von Schubert mit dem Besitzer der Färberei Herrn Friedrich August Hauser, auf dessen Kosten in seinem Keller zwei Brunnen und im Hof einen zu bohren, um das Wasser mittels Röhren in dessen Färberei zu leiten, eingetragen 17. 7. 1846[186].

Johanna Sophia Witwe des Bürgers Schwarz- und Schönfärbers Gottlob Heinrich Dittrich verkauft an ihren zweiten Sohn erster Ehe Christian Friedrich Simon Bürger Schwarz- und Schönfärber die sub No: 120 befindliche zwischen Johann Gottlob Neubert junior sowie den Herren Reichelt und Oelsner Bleiche innen gelegene Schwarz- und Schönfärbe mit allen Kesseln, Mandeln, Tischen, Druckformen, den am Haus angelegten Garten, den an der Oelsnerischen und Reicheltischen Bleiche neu angelegten Garten, die so genannte Beaten sonst Triemerische Wiese mit den darauf befindlichen Bäumen, der gegen Abend anstoßenden Wiese sowie dem Weg zwischen der Oelsnerischen und Neubertschen Bleiche, mit allen Seiten- und Hintergebäuden, der Scheune, zwei Kühen, einem Mandelpferd nebst Schiff und Geschirr um 1500 Reichsthaler 10. 3. 1796[187]. Die Malz- und Färbeteiche sind ausgefüllt und zu Gärten geworden.

Christina Charlotte verwitwet gewesene Simon jetzt ∞ Orlamünde mit Geschlechtsvormund Herr Advocat Johann Nicol Keyling in Hohenstein sowie Gottlieb Friedrich Simon ein Sattler zu Hohenstein als Altersvormund für Christian Friedrich, Christiana Juliana und Christiana Friedericka die Simon Gesamtlehn für die väterlichen von der Mutter erkauften und am 12. 3. 1796 in Lehn erhaltenen Grundstücke als Wohnhaus mit Färbe, Hofraum, Mandel, Hintergebäude und Scheune zwischen dem Färbeteich und dem Oelsner- und Reicheltischen Garten, den daran gelegenen Garten, den vormaligem Malz-, dann Färbeteich zwischen dem Oelsnerischen Wohngebäude und der Färbe, jetzt ausgefüllt und umgestaltet zu einem Garten, die zwei kleinen Teiche hinter dem Oelsnerischen Bruchhaus jetzt Wiese, den so genannten Bietegarten jetzt Wiese von Christoph Trümer herrührend mit den darauf befindlichen Bäumen zwischen dem Winkelmannschen Garten und der jetzt Oelsnerischen Bleiche, die gegen Abend anstoßende Wiese und dem zwischen der Oelsnerischen und der Neubert junior Bleiche hinführenden Weg. Diese werden zusammen veräußert, um die Gläubiger zu befriedigen. Eingetragen 21. 10. 1814[188]. Friedrich August Simon Kauf- und Handelsherr in Leipzig bringt vor, seine Mutter Johanne Christiane Simon geborene Auerbach (siehe oben) aus Leipzig sei bekanntlich Nutznießerin des von seiner Großmutter verwitwete Dittrich herrührenden Feldgrundstücks, aus der Simonschen Bleiche herührend, drei Scheffel Maß, am 18. 9. 1819 in Lehn erhalten. Auf dem Grundstück habe er jedoch dem Postmeister Herold in Oberlungwitz zuständige Gelder liegen. Dieses Geld zu bezahlen hat er von der Mutter erhalten. Das bestätigt eine Cession vom 30. 8. 1822.

Alle Nennungen des Teichs zusammengenommen lassen darauf schließen, dass er vielleicht schon in der Phase der Stadtgründung als Teil eines Bleichgrundstücks angelegt wurde und sich auch mit dem Teichdamm auf der Westgrenze des später Knoblochschen Grundstücks befand. Möglicherweise tangierte er dessen Grenze an einer Stelle nur oder war ihr nahe, um am Teichdamm auf eine gewisse Strecke mit dieser identisch zu sein. Darauf deutet die Setzung der Rainsteine hin. Seine Speisung und sein Abfluss kann eigentlich nur durch natürliche Gegebenheiten oder Verrohrungen erfolgt sein. Stand er in Verbindung mit dem mehrfach erwähnten unteren Mühlgraben?

Im Internet einsehbar ist eine Akte über Differenzen, die der Nachbesitzer einer Neubertschen Bleiche namens Carl Friedrich Büttner mit Carl Gottlob Pfefferkorn[189] hatte. Daraus geht hervor, dass dort das Bergamt Scheibenberg wegen Grubenwasser einbezogen war. Das ist beim Simonschen oder Rahlenbeck-Oelsnerschen Teich nicht der Fall, also beschäftigte er nur die Commune und vielleicht auch die Herrschaft. Seine Größe lässt sich vielleicht noch genauer feststellen.

 
34. Nebenan der Froschtümpel?

Ganz genau genommen schreibt Karl May jedoch, das Gewässer in einem Garten seiner Kindheit sei ein Tümpel gewesen, ohne sich über dessen Größe fassbar zu äußern, doch auch hier muss das Wasser von irgendwo herkommen und abfließen. Natürlich konnte er sich als Kind kein Bild vom wahren Umfang des Gewässers machen. Als Auslöser eines inoffiziellen Tümpels in Betracht kommen die Gegebenheiten in beziehungsweise unter einem Grundstück neben dem Knoblochschen. Gleichartiges ist in den Kaufhandlungen für das Gebäude des zeitweiligen Gasthauses Stadt Glauchau nicht vorhanden.

Hier kommt ein seinerzeitiges Nachbargebäude infrage, das auch eine gewisse Rolle in Karl Mays persönlicher früher Familiengeschichte spielt und eine Zeitlang Reinwarthscher Besitz war. Zuvor gehörte deren erstem ein anderes Haus. Johann Reinwarth Bürger und Schneider in Ernstthal erkauft von Daniel Marci ein Haus (Dieses Haus befindet sich ohne nähere seinerzeitige Lokalisation zwischen Christoph Frentzel und Christoph Leichsenring 10. 7. 1730[190]. Daniel Marcius ist Organist). Daran sind noch 85 Gulden 2 Groschen zu bezahlen. Daraus ist ein Concurs entstanden. Käufers Eheweib Susanna Maria Reinwarth hat aber den Vorschlag gemacht, dass sie mit Genehmigung ihres Ehemannes das Haus übernehmen und bezahlen könne. Die Marciusschen Creditoren haben dem Vorschlag entsprochen. Susanna Maria Reinwarth mit Curator Constituto Johann Gabriel Bernhardt Bürger und Bäcker in Ernstthal (Vorfahr von Karl May) hat im Amt angelobt, dass ihr Ehemann die Lehn am von ihm bewohnten Haus resigniert, und ihr Vormund wird Lehnsträger. Dafür erhält sie einen unterschriebenen Schein mit aufgedrucktem Amtssiegel. Geschehen im Amt zu Glauchau  24. 4. 1743[191]. – Das Haus (alre No: 143, neue Nummer 160) wird verkauft an Christian Weißpflug 1. 6. 1760[192].Weiteres zum Haus und seinen Besitzern siehe unten.

Die Erbin des Meister Johann Friedrich Reinwarth Bürger und Schneider als Witwe Johanna Rosina verkauft an den Sohn Meister Gottlob Friedrich Reinwarth Bürger Zeug- und Leineweber das hinterlassene und am 29. 6. 1745 in Lehn erhaltene Wohnhaus nebst Hofraum am Markt zwischen dem Meisterhaus der Zeug- und Leineweber und Johann Gottfried Knobloch um 40 Gulden, wobei etliche Schulden zu bezahlen sind. Die Mutter erhält freie Herberge. Käufer ist gehalten, den Graben, in welchem das Wasser unter seinem Haus weggeführt wird, jederzeit in gutem Stand zu halten (Diese Bedingung ist schon in Johann Friedrich Reinwarth Bürgers und Schneiders Kauf vom 5. 10. 1744[193] von Christian Ernst Scharff junior Bürger alhier mit den Nachbarn Webermeisterhaus und Johann Nicolaus Marsteller um 70 Gulden enthalten. Ein Rückverweis dort auf das erste Kaufbuch Folio 197b scheint falsch zu sein und eine Bauplatzzuteilung für Christian Ernst Scherff senior zu betreffen). Geschehen vor den Stadtgerichten 12. 8. 1780[194]. Laut Confirmation vom 24. 2. 1781 ist das Haus sehr baufällig.

Vorgenannten Käufers Witwe Johanna Dorothea und deren unmündige Töchter Johanna Dorothea, 6 oder 8 Jahre alt (Text der Rückseite durchgeschlagen), und Johanna Christiana, 4 Jahre alt, diese mit gemeinsamem Vormund Johann Gottfried Knobloch, verkaufen das schuldenbelastete Grundstück an die Witwe um 90 Gulden, Nachbarn wie vor (Verkäufe von Immobilien durch die oder namens der Kinder an die verwitwete Mutter waren damals Usus). Die Witwe des Vorbesitzers behält ihren Auszug. Der Graben unter dem Haus zur Abführung des überflüssigen Wassers auf dem Markt muss jederzeit in gutem baulichem Stand gehalten werden. Geschehen 29. 11. 1783, Confirmation 4. 12. 1783[195].

Die Witwe und Käuferin verkauft ihr Haus samt Hofraum am Markt sub No: 165 an Meister August Friedrich Lohse Bürger Zeug- und Leineweber um 190 Gulden am 22. 5. 1801[196]. Sie behält sich als Auszug vor die niedere Wohnstube, die Kammer auf dem Hintergebäude, das darüber befindliche »Bödgen« und den halben Oberboden. Ein Garten oder Gärtchen findet keine Erwähnung. Weiterhin bestehen etliche Schulden, auch bei der nach ihres Vaters Tode zur Welt geborenen Tochter Christiane Friedericke. Der Käufer hat den Graben unter dem Haus  zur Abführung des überflüssigen Wassers auf dem Markt jederzeit in gutem und tüchtigem Stand zu halten.

Beim späteren Verkauf des Hauses sub No: 182 durch die bisherige Besitzerin, die körperlich kranke und bettlägerige aber geistig gesunde Hebamme Marie Rosine Bahner, die die Gerichtspersonen zu sich hat rufen lassen, an ihren Schwiegersohn Johann Gottlieb Werner, ein Weber in Hohenstein und dasiger Schutzverwandter, die das Haus am 12. 8. 1832 (Vertrag derzeit, Februar 2023, nicht online einsehbar) von Meister Johann Traugott Spohns Erben erworben hatte, unter Beibehaltung des Auszugs der Witwe Johanne Friedericke Spohn, bestehend in Bewohnung der unteren Stube, einer Kammer auf dem Hausboden und einem Holzplatz auf dem obersten Boden, um 300 Thaler am 3. 8. 1844 ist der Graben nicht mehr erwähnt worden, Confirmation am 24. 9. 1846[197]. Anlässlich der Volkszählung 1861 ist als Besitzer Georg Fehrmann aufgeführt; er hat keine Mieter. Laut Ernstthaler Adressbuch 1889 lebt dort der als Schuhmachermeister eingetragene Georg Fehrmann. Bei der Neuzuschreibung des Webermeisterhauses am 29. 7. 1820 heißt der Nachbar Spohn; dessen Kauf von Lohse ist jedoch im zuständigen Kaufbuch nicht eingetragen.

Oben genannte Marie Rosine Bahner ist die Amtsvorgängerin von Christiane Wilhelmine May als Hebamme. Das Haus scheint ähnlich schmal wie das Geburtshaus Karl Mays gewesen zu sein und ist nach 1898 nicht wieder aufgebaut worden. In den Beschreibungen des Knoblochschen Hauses bei den Verkäufen wird vermerkt, dass dessen Garten mit dem des Meisterhauses raine. Das zeitweise Reinwarthsche Haus hatte nur ein Hintergebäude. Dann hätte der Graben auf jeden Fall Knoblochschen Grund und Boden durchlaufen müssen, um zu einem Gewässer zu gelangen – warum den Hausbesitzern die Pflege des Grabens aufzuerlegen, wenn das Wasser hinter dem Haus einfach irgendwo hätte versickern dürfen? Und wenn dort vor dem Haus die tiefste Stelle des Markts war, dann auch dahinter, und so konnte sich dort fast schon automatisch Wasser sammeln, falls nicht in Röhren. Wasser sucht sich immer seinen alten Weg nach tiefen Stellen. Das erfuhren die Dresdener in besonders drastischer Weise während der Flutkatastrophe 2002, als sich die Weißeritz vorübergehend ihr altes Bett zurückeroberte, teils mitten durch das Hauptbahnhofgelände.

Wohin also führte der Graben unter dem Haus und wie lange existierte er nach 1801? War er etwa 1844 und später nicht mehr vonnöten, aber vorhanden und in einen desolaten Zustand geraten? Oder versteckte er sich in den 1844 übernommenen nicht näher beschriebenen, schon im vorigen Kauf 1832 definierten, im Kaufvertrag nut summarisch erwähnten Verpflichtungen? Er dürfte in den zeitweise so genannten Oelsnerischen Schutzteich geführt haben, und wenn er marode (seinerzeitiger Begriff: wandelbar)  geworden war, sein Wasser zur Entstehung des Tümpels, an den Karl May sich erinnert, geführt haben.

Alle Verträge nennen unter dem Haus keine Verrohrung, sondern einen Graben. Also dürfte das Haus auch keinen Keller, der dann feucht gewesen wäre, gehabt haben. Und nach dem Haus begann je nach dessen Lage das Grundstück des Meisterhauses oder, wahrscheinlicher, das von Knobloch, oder sie grenzten sogar aneinander. Der Katasterplan von 1898 zeigt in diesem Bereich Grundstücksgrenzen, die mit den Gegebenheiten vor 1848 nicht übereinstimmen. Einen offenen Graben zu erhalten wird beiden Grundstückseigentümern nicht vorgeschrieben. Ist das Wasser, das ja nicht permanent kam, dann einfach über eine Ecke des Grundstücks in den Teich geflossen? Ist dabei an der tiefsten Stelle des Grundstücks ein wilder Teich mit Abfluss zum offiziellen entstanden?

Karl Mays Gartenbeschreibungen, die nicht zum Geburtshaus passen, könnten hier eher zutreffen. Im Haus Knobloch lebten mehrere Mietparteien und die Hauseigentümerfamilie. Ist der Garten gemeinsam genutzt oder für jeden etwas abgeteilt worden, wenn auch nicht mit einem störenden Zaun? Dann könnte der Gartenanteil der Mays teilweise in jenem Bereich links der Hinterfront des Knobloch-Hauses zu suchen gewesen sein, wo der große Garten in südliche Richtung ausschweifte, dann mit dem Hinterhaus des Reinwarth-Bahnerschen Gebäudes rainte und dem Garten des früheren Meisterhauses, das dann Knabenschule wurde.

Dort könnten sich auch fünf Kinder aufgestellt und ein schmales Grundstück dargestellt haben, da ja nach der Registratura der Knoblochsche Garten sechs Ellen weit nach Süden ausschweifte, umgerechnet 3,40 Meter. Die Frösche können in einem Tümpel ebenso wie im angrenzenden großen Teich gequakt haben, von dem wir ja nicht wissen, in welchem Zustand er war.

Stadtplan 1889

Stadtplan von Hohenstein und Ernstthal 1889 – Archiv: Wolfgang Hallmann.

Ein weiterer Stadtplan samt Grundstücksgrenzen aus dem Jahre 1889 gehört zu den Illustrationen dieser Abhandlung. Er zeigt im Bereich westlich des Markts auffällige Unterschiede zu den Plänen von 1898 und 1911. Eine auffallend große Fläche ist noch nicht parzelliert worden. Sie enthält kein Gebäude. Hier könnte im östlichen Teil bis hin zur Westgrenze des Knoblochschen Grundstücks der besprochene Teich zu suchen sein. Der Platz der Knabenschule ex Meisterhaus ist als zwei Gebäude schraffiert worden; das steht im krassen Widerspruch zur Reihung der Gebäude und auch den Angaben im ersten Ernstthaler Adressbuch im gleichen Jahre, denn in diesem ist das Haus 181 nicht in der Nummerierung unterteilt worden. überhaupt erweckt die Schraffur den Eindruck, von einem Ortsunkundigen durchgeführt worden zu sein, denn sie geht vom Hintergebäude der Stadt Glauchau nahtlos auf ein Hofbauwerk in der Centralstrasse, vorher Vordergasse, über. Ansonsten bestätigt er, dass das Knoblochsche Grundstück nach Süden hin entlang eines Teils des Hintergebäudes des kleinen Hauses ausschweifte, im Plan jedoch scheint das Hinterhaus des Nachbargebäudes komplett an den Knobloch-Garten zu grenzen, was bis 1848 aber so nicht der Fall war. Weiterhin ist in den Plan etwas eingezeichnet, das auf Grundstücksgrenzen keinen Bezug nimmt und somit ein Stollnverlauf sein mag.

In welchen Teich schafften Großmutter und Enkel die nun heimatlosen Frösche? In den ferneren Großen Zechenteich oder in einen eher näheren? Christian Gottlob Lorentz Bürger und Schuhmacher verkauft an die löbliche Commun, vertreten durch die Viertelsmeister Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer und Christian Friedrich Lorentz Bürger und Schuhmacher, wegen des jetzigen Wassermangels in der Stadt seinen am 4. 1. 1771 in Lehn erhaltenen aus dem …schen Erbe (Rückseitentext durchgeschlagen) erhaltenen Teich, gelegen zwischen Christian Friedrich Lorentz und Christian Gottlieb Neuberts Häusern innen, in Dämme gefasst, und von Lorentzens Ecke bis an Heynes Rain 64 Ellen lang, von da bis an den … (unleserlich) gegenüber 44 Ellen breit, von da bis an Neumanns Ecke 64 Ellen breit, von da bis an Lorentzens Ecke 70 Ellen breit, der beraint ist, bei Übernahme von 5 Groschen 3 Pfennig Zins an die Herrschaft, um 25 Gulden, wovon die Hälfte bei der Confirmation bar entrichtet wird, die andere Hälfte zu Michaelis 1783 abgetragen werden soll. Geschehen vor den Stadtgerichten 12. 9. 1782. Laut Confirmation stehen 136 Gulden zum Teil noch unverfallene Tagzeiten bei Friedrich Immanuel Lorentz, Christian Friedrich Lorentz und Christiane Dorothea Lorentz verehelicht gewesene Wolf auf dem Teich. Geschehen 31. 1. 1783[198] (Da hat man sich ja trotz des postulierten Wassermangels im Amt reichlich Zeit gelassen!).

Dieser Teich ist zusammen mit ungefähr vier Scheffeln Feld und Wiese, am 30. 5. 1766 in Lehn erhalten, gelegen bei der Stadt herein an dem Schüppelschen Garten, oben am nach Lungwitz führenden Weg und an die Ernstthaler Gärten und Johanna Sophia Wagners Feldern unten rainend von Theodor Lorentz um 500 Gulden an seinen Sohn Christian Gottlob Lorentz verkauft worden. Geschehen 28. 12. 1770[199]. Laut einer unvollständigen Registratura am 22. 4. 1775 ist Theodorus Lorentz Bürger und Schuhmacher Miterbe von Auguste Ludomille (!) verwitwete Lorentz, Friedrich Immanuel Lorentz Bürger und Schuhmacher in Waldenburg, Christian Friedrich Lorentz Bürger und Schuhmacher alhier, Christiana Dorothea ∞ Johann Georg Wolf Bürger Zeug- und Leineweber. Mehrere von mir eingesehene Verträge in den Kaufbüchern deuten an, dass dieser Communteich im Bereich Neue Sorge zu suchen wäre.

Soweit zu den Erkenntnissen um den Froschteich zu Karl Mays Jugendzeiten; im Zusammenhang damit beziehungsweise wenn Verkäufe an Miterben stattfinden und diese benannt werden, kommen immer wieder Namen von Personen vor, die in der Familien- oder Verwandtschaftsgeschichte des Heinrich August eine Rolle spielten oder gespielt haben können.

 
35. Bäckerfamilie Friedel und die Leuschel

Weitere Kaufverträge lassen vor allem heute vergessene verwandtschaftliche Beziehungen offenkundig werden. Johanna Christiana Concordia verwitwete Friedel geborene Leuschel mit Curator Friedrich Gottlob Störl Fabricant und Handelsmann alhier und ihre Töchter Johanne Christiane Rebecka geborene Friedel (* 14. 10. 1799) ∞ den späteren Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritz (er * laut Bürgerbuch 10. 3. 1792 in Ernstthal), Töchter Antonie Auguste Cecilie (? vor 1846 Johann Gottfried Schmidt) und Friedericke Ernestine, beide mit Curator Friedrich Wilhelm Weber Kauf- und Handelsmann in Hohenstein (dessen Gattin Amalie Wilhelmine ist 1844 Patin bei Christiane Wilhelmine May) sind die Erben des Bäckermeisters Carl Friedrich Friedel, der »am 22. 3. laufenden Jahres« gestorben war und sie testamentarisch eingesetzt hat. Das hinterlassene Haus Hintergasse sub No: 71 (neu 80), wie am 2. 9. 1803 in Zuschrift erhalten, empfangen die Erben in Lehn mit Lehnsträger Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritz. Geschehen vor den Stadtgerichten 10. 11. 1829[200].

Weiterhin kauft die Witwe dem Carl Friedrich Heinrich Schütz Bürger und Schneider alhier dessen Haus und Garten gelegen von der Büttnerschen Bleiche herunter an der Fahrstraße, das an Herrn Martins Garten und Lässigs Bauplatz grenzt und mit der No: 134 bezeichnet (neu 151) wie am 30. 9. 1825 in Zuschrift und am 3. 5. 1826[201] in Lehn erhalten, um 400 Thaler ab, wobei der Verkäufer die neu erbaute Oberstube für seinen Schwiegervater Carl Heinrich Leuschel, dessen Ehefrau und Tochter Caroline auf Lebenszeit die freie Herberge, die Gartennutzung und den Dünger erbittet. Geschehen vor den Stadtgerichten 12. 11. 1829[202]. Schütz hat dieses Haus seinem Schwiegervater Carl Heinrich Leuschel, einem Strumpfwirker, um 450 Thaler und den Auszug abgekauft. Dessen Belehnung erfolgt am 15. 6. 1798, und auf dem Haus stehen 350 Thaler Schulden bei Friedel. Carl Heinrich Leuschel kauft dieses Haus, das sein Vater Johann Georg Leuschel, ein Mahlmüller, am 3. 12. 1768 in Lehn erhalten hat, gelegen zwischen Langes und Geißdorfs Gärten und dem Querweg sub No: 134, von diesem um 200 Gulden. Der Käufer hat den Weg vor seinem Haus mit zu erhalten. Geschehen vor den Stadtgerichten 13. 1. 1798[203]. Die vorherigen Käufe enthalten keinen Hinweis dahingehend, dass das Haus je Mühle gewesen wäre. Laut dessen Kauf 1768[204] mit den seinerzeitigen Nachbarn Johann Dittrich Hauck und Christan Friedrich Wolff stammt Leuschel aus Thurm, ist Mahlmüller und verabschiedeter Mousquetier im Gräflich Solmsischen Regiment. Der Vorbesitzer ist August Friedrich Richter Bürger Zeug- und Leineweber. Bei Herrn Nicolaus Marsteller bestehen Schulden.

Johanne Christiane Concordia verwitwete Friedel bittet die Stadtgerichte zu sich. Sie liegt zwar krank im Bett, ist aber klaren Verstandes. Sie verkauft ihrer ältesten Tochter Johanne Christiane Rebecka, verheiratet mit Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritz, ihr Wohnhaus mit Hofraum in der Hintergasse neben Wolfs Gasthof an der Ecke zur Strumpfwirkergasse sub No: 80 sowie den hinter dem Haus befindlichen Obstgarten mit hineingebauter Scheune, gegen Morgen an den Neusorger Fahrweg, gegen Mittag an ein in hiesiger Stadtflur gelegenes Grundstück des Herrn Postverwalters Herold in Oberlungwitz, gegen Abend an die Strumpfwirkergasse und gegen Mitternacht an das »beniemte« Wohnhaus und den Wolfschen Gasthof grenzend mit Wohnhaus, Seitengebäude, Scheune und Wagenschuppen, wie am 12. 11. 1829 aus der Hinterlassenschaft des am 22. 3. desselben Jahres gestorbenen Ehemanns Herrn Carl Friedrich Friedel übernommen, um 1600 Thaler, davon 650 Thaler für das Haus. Die Verkäuferin behält sich das Benutzungsrecht für das Haus auf beliebige Zeit vor. Die Verkäuferin erhält zum Auszug die obere Stube nebst Stubenkammer, die Kammer über der Oberstube unterm Dach, den Raum des oberen Bodens über voriger Dachkammer, den kleinen Keller im Wohnhaus und den dritten Teil des im Garten zu erbauenden Obstes auf Lebenszeit. Geschehen 25. 1. 1842[205]. Die Verkäuferin quittiert die erhaltene Bezahlung. Lehnsträger wird der Ehemann.

Carl Friedrich Friedel Bürger und Bäcker kauft dieses Haus von Johanna Rosina verwitwete Mehnert ∞ Johann Samuel Götze Bürger Zeug- und Leineweber wie von Christian Gottlob Mehnert am 4. 1. 1781 (!) in Lehn erhalten[206] auf der hintern Gasse sub No: 71 samt Schuppen und Gärtchen zwischen Ernst Gotthilf Wolf (Gaststätte ›Zum Grauen Wolf‹, später ›Stadt Chemnitz‹, genannt Kästl) und der Strumpfwirkergasse um 610 Gulden ab 2. 9. 1803[207], wobei auf dem Haus einige Schulden stehen.

Die Erben des Johann Georg Leuschel sind Christiana Sophia ∞ David Friedrich Krauß Bürger Zeug- und Leineweber in Hohenstein, Johanna Christiana Concordia verehelichte Friedel, Christiane Friedericke ∞ Friedrich Leberecht Mothes Bürger Zeug- und Leineweber, Carl Heinrich Leuschel Bürger und Strumpfwirker, Johann Samuel Friedrich Leuschel Bürger und Leineweber gemäß einem Verzicht wegen bezahlter Meyerscher Schulden 16. 3. 1822[208] (Laut einem Verzicht vom 8. 11. 1832 ist die mit Krause verheiratete Tochter inzwischen gestorben). Wie wir weiter oben gesehen haben, hat Christian Friedrich Layritzs einziger Sohn bei den angeheirateten Verwandten seines Cousins Schulden aufgenommen.

Samuel Friedrich Leuschel kauft als Bürger, Leinewebergeselle und jüngster Sohn seinem Vater Johann Georg Leuschel Bürger und Müller dessen Haus neben Barths Haus am Markt an der Ecke des sogenannten Leichenwegs sub No: 195 (neu 222) mit Garten, das bis an Engewalds Garten geht, wie von den Richterschen Geschwistern (Kinder des Christian Ernst Richter Organist und Stadtgerichtsassessor) erkauft und am 15. 11. 1785 in Lehn erhalten, samt allen Hausgeräten um 700 Gulden ab. Verkäufers Eheweib Christiane Friedericke geborene Hillmann († 4. 9. 1813[209]) kann das Haus nach  Verkäufers Tod weiter nutzen. Geschehen vor den Stadtgerichten 6. 2. 1809[210].

Ein direkter Bezug zu Karl Mays Vorfahren hat sich aus dieser Darstellung scheinbar nicht ergeben, doch ist hier die soziale und familiäre Vernetzung der Familie Friedel, in die eine Schwester einer Vorfahrin einheiratete, aufgehellt worden. Zudem ist dieses Gebäude vor 1861 in den Besitz von Friedrich Wilhelm Layritz übergegangen und dadurch quasi das neue Layritzsche Stammhaus bis heute geworden.

Carl Gottlob Friedrich Friedel Bürger und Weißbäcker verkauft an seinen zweiten Sohn Ernst Heinrich Friedel Bürger und Leineweber sein Haus sub No: 97 (neu 107) am unteren Markt zwischen Krause und Krüger um 500 Gulden, Dere Verkäufer und sein Eheweib erhalten den Auszug 19. 11. 1810[211]. Bei der Confirmation lässt sich der Vater von (seinem Sohn) Carl Friedrich Friedel Bürger und Weißbäcker vertreten. Sie bezeichnet Ernst Heinrich als den jüngsten (!) Sohn am 5. 12. 1810.

Dieses Haus wurde zuerst verkauft an die älteste Tochter Christiana Rosina, 21 Jahre alt, mit Vormund Adam Salomon Barth um 385 Gulden 2. 1. 1787[212]. Carl Gottlob Friedrich Friedel Bürger und Bäcker kauft von Andreas Ebersbachs gewesener Stadtgerichtsassessor Witwe und Erben als Witwe Johanna Christiana mit Curator Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer, Tochter Christiana Elisabeth mit ehelichem Vormund Friedrich Wilhelm Wolf Bürger Zeug- und Leineweber, Friedrich Wilhelm Ebersbach Bürger Zeug- und Leineweber, Johanna Christiana Böhm, 8 Jahre, Johanna Elisabeth Böhm, 4 Jahre, deren Mutter eine geborene Ebersbach gewesen, mit Curator Christian Ehrenfried Winkelmann Bürger Zeug- und Leineweber das hinterlassene Haus samt Garten in der untern Gasse zwischen Herrn Johann Gottfried Krauße und dem Martinischen sonst Richterschen Häusern, um 315 Gulden, Datum verkleckst, laut Confirmation  ist die Käuferin Christiana Rosina, 18 Jahre alt, des genannten Friedel Tochter 6. 3. 1783. Der Name des Vaters der Böhm-Kinder, ein Georg …, ist unter zerlaufener Tinte nicht mehr zu lesen, lautet wahrscheinlich Georg Gottfried.

Genannter Friedel verkauft an seinen jüngsten Sohn Friedrich Ludwig Friedel Bürger und Weißbäcker (* 30. 10. 1783 Ernstthal laut Bürgerbuch) sein Haus auf der Niedergasse zwischen Wolf und Andrä sub No: 147 (neu 164) samt Hofraum wie am 29. 7. 1767[213] in Lehn erhalten um 412 Thaler 17. 10. 1811[214]. Der Sohn wird seinen Vater und seine Mutter auf Lebenszeit frei beköstigen und sie im Krankheitsfall pflegen und warten laut Confirmation am 31. 10. 1811.. Das 1767 erworbene Haus nebst Hintergebäude ist Rosina, Witwe des Bäckermeisters Johann Gabriel Bernhard, Karl Mays Vorfahren (und seine Schwiegermutter), am 22. 12. 1762 in Lehn gegangen, lokalisiert auf der niederen Gasse zwischen Christian Weißpflog und Johann Gottfried Aurig, um 310 Gulden abgekauft worden[215].

Friedrich Ludwig Friedel gestattet als Eigentümer des Hauses sub No: 164 für sich und alle Nachbesitzer dem hiesigen Apotheker Herrn Hermann Anton Horn und seinen Nachbesitzern das Recht, »das Zweigefenster, welches dermalen in der linken Giebelseite seines Hauses etwa fünf Ellen von der Erde sich befindet, mit Eisengitter versehen ist und in meinen Hof geht, für jetzt und alle späteren Zeiten zu haben und zu und zu unterhalten, indem ich mich mit der mir gewährten Entschädigung vollkommen zufrieden und abgefunden erkläre und allen weiteren Ansprüchen« entsagt. Horn verspricht, dieses Fenster nicht zu vergrößern oder an einer anderen Stelle durchzubrechen. Er behält sich aber vor, falls nötig, das Fenster gänzlich wegnehmen zu lassen. Geschehen Ernstthal 23. 2. 1843.

Ein weiterer relevanter Kaufvertrag kann derzeit nicht im Internet abgerufen werden, liegt mir aber von früheren Einsichten am Mikrofilm-Readerprinter her vor: Des Hanns Gabriel Bernhard Erben, als Tochter Johanna Sophia ∞ Bürger, Zeug- und Leineweber Christian Friedrich Bäumler, Tochter Maria Rosina ∞ Bürger, Zeug- und Leineweber Johann Gottfried Forckel, Tochter Christiana Rosina, 19 Jahre alt, mit Curator Johann Georg Wolff, Bürger, Zeug- und Leineweber, † Tochter Johanna Elisabeth ∞ Bürger, Zeug- und Lei­neweber Christian Gottlob Thüring samt Sohn Christian Gabriel Thüring, 10½ Jahre alt, und dessen Curator Johann Gottlieb Teuchert, Bürger, Zeug- und Leineweber, verkaufen die Hälfte neben Weißflog  eines hinterlassenen zusammengebauten unterdes verschuldeten Hau­ses samt halbem Hintergebäude und Garten auf der Niedergasse zwischen ihrem ein­stigen früher landgrafschen, jetzt Christian Friedrich Aurigschem, und Chri­stian Weißflogs Haus um 350 fl an die Witwe Rosina, die nicht mehr haushalten und das Weißbäckerhandwerk auch nicht weiterführen will, mit Curator Johann Gottfried Heinrich, Bürger, Zeug- und Leineweber, während die andere Hälfte an den Weißbäcker Johann Friedrich Aurich verkauft worden ist, 13. 9. 1762, später von ihr verkauft an Johann Gottlob Friedrich Friedel üm 310 Gulden 20. 7. 1765. – Christian Gabriel, wie der eine oben genannte Sohn heißt, ist eine deutliche Referenz an den Großvater.

 
36. Friedelsche Nachbarhäuser

Die Erben des Herrn Stadtrichters Johann Ernst Richter als Christiane Rosine Richter ∞ Herr Gotthold Leberecht Martius Kauf- und Handelsmann mit Curator Dr. Gottlob Heinrich Trenkmann und Herr Carl Friedrich Richter der Rechte Beflissener beim Amt Lichtenstein haben das Wohnhaus ihres Herrn Vaters am Markt neben Adam Heinrich Meusel und der Straße gelegen, das er von Johann Georg Meyer um 300 Gulden erworben und am 29. 6. 1757 in Lehn erhalten hatte, an ihre leibliche Mutter Frau Johanna Christiane Richter um die laut der Erbteilung vom 15. 10. 1780 angesetzten 290 Gulden verkauft, wofür sie der Mutter und ihrem Curator Herrn Vicestadtrichter Christian Friedrich Richter quittiert haben, geschehen vor den Stadtgerichten 4. 12. 1783[216] (Weiterverkauft an Herrn Adam Gotthold Leberecht Martius um 500 Gulden 20. 5. 1791[217], Standort jetzt definiert als zwischen Adam Heinrich Meusel und Johanna Christiana Vodisch). Ebenso verkaufen sie das Haus vom Markt rein unten an der Ecke zwischen des Becken Friedels Tochter vorhin Selbmanns nachher Ebersbachs Haus und der niedern Gasse samt Garten, wie vom Vater Johann Richter am 1. 3. 1745 um 250 Gulden erkauft und am 24. 5. 1745 in Lehn erhalten, um 345 Gulden an ihre Schwester. Geschehen am 3. 12. 1783[218].

Dieses Haus wird verkauft an Herrn M. Christian Gottlob Friedrich Kuntze »Ministeri Candidatus in Hohenstein privatisierend« um 770 Reichsthaler, jetzt lokalisiert auf der niedern Gasse an der Ecke zwischen den Friedelschen und Weißschen Häusern 25. 6. 1790[219]. Weiterverkauf an Christiana Dorothea ∞ Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer bei gleicher Einordnung des Hauses um 600 Reichsthaler 10. 2. 1792[220].

Oben genannter Nachbar Johann Gottlob Weiß Bürger Zeug- und Leineweber mit Beistand Johann Michael Pöhlmann ebenfalls Bürger Zeug- und Leineweber kauft der einzigen hinterlassenen Tochter des Andreas Zeitler Bürger Zeug- und Leineweber namens Christiane Dorothea Meynolt geborene Zeitler ∞ Johann Hermann Meynolt Bürger Zeug- und Leineweber in Hohenstein das von ihrem Vater ererbte und am 13. 6. 1760 in Lehn erhaltene Haus samt Gärtchen auf der niedern Gasse zwischen Johann Georg Bley und Herrn Stadtrichters Christian Ernst Richters Garten um 108 Gulden ab 23. 11. 1778[221]. Der Vater ist vor ungefähr 13 Jahren gestorben und die Mutter Maria Elisabeth vor ungefähr 6 Jahren. Die vordere Breite des Hauses beträgt 12 ¾  Ellen, wäre eigentlich 13 ¼ Ellen gewesen, doch verbleibt eine Elle Breite dem am Haus vorbeigehende Graben, »allwo das wilde Wasser aus den obern Gärten« (wo haben diese sich befunden? Auf der späteren Vordergasse?) seinen Wasserlauf hat liegen. Die hintere Breite von Johann Georg Bleys Garten bis an Herrn Stadtrichters Garten beträgt 14 ½ Ellen, die Länge im Durchschnitt mit Inbegriff des Gartens 20 ¼ Ellen.

Die spätere Hausnummer im Altcataster ist die 99 (neu 109), und beim Hausverkauf der Erben an den aus Limbach stammenden Böttcher Gottlob Friedrich Fuchs ist der Graben ausdrücklich mit aufgeführt worden 31. 7. 1810[222], letztmalig bei Fuchsens Verkauf an den Fleischhauergesellen Christian Friedrich Haase 20. 2. 1812[223], laut Bürgerbuch geboren am 11. 5. 1792 in Schwarzenberg. Dieser verkauft das Haus weiter an  den Bürger und Strumpfwirker Gottlieb Friedrich Großer um 230 Thaler am 24. 5. 1813[224] und ist identisch mit dem bereits Genannten, Confirmation erst 12. 11. 1818! –

 
37. Etliche Paten mit Besitz und Familien

Nun aber zurück zu den Taufpaten und Verwandten! Die weiteren Paten bei der Taufe der ersten Tochter des August Heinrich nebst dem Tischler Schubert 1837 sind des Kindes Großmutter Johanne Christiane verwitwete Vogel und deren Schwägerin Johanna Rosina Gattin des Webermeisters Carl Friedrich Kretzschmar, eine gebürtige Richter aus Hohenstein, demzufolge sind von der Weise-Seite keine Paten gebeten worden. War man dort mit der Ehe nicht einverstanden? Oder wollte niemand wegen des Handelns des Christian Friedrich Weise mit der Familie seiner Tochter etwas zu schaffen haben? Allerdings lebte die Witwe noch. Ist bei den Patenschaften nicht die Großmutter mütterlicherseits in Erscheinung getreten? Überhaupt überwiegen bei den Paten der Kinder des Heinrich August in den frühen Jahren die väterlichen Beziehungen. Zu bedenken ist außerdem: auch die so genannte Hohensteiner Großmutter ist in Ernstthal geboren und wohl auch aufgewachsen. Ihre Mutter wurde die zweite Frau des Ernstthaler Zimmermanns und Hausbesitzers Kraft. Sein Name wird uns weiter unten begegnen. Karl Mays Urgroßvater Christian Friedrich Weise ist aus Callnberg gekommen und heiratete in Hohenstein ein, und der Großvater der Ehefrau, Christoph Uhle, stammt aus Altendorf beiChemnitz und heiratete ebenfalls ein.

Ein männlicher Pate des gleichnamigen Sohnes des Heinrich August 1836, der Tuchscherermeister Christian Friedrich Reinhold (laut Bürgerbuch * 12. 7. 1806 in Wiesenburg südlich von Zwickau, † 3. 7. 1844 Ernstthal, gemäß ihrem Kauf des hinterlassenen Hauses ∞ Friedericke Wilhelmine Schiffner, was kein Ernstthaler Familienname ist, von den unmündigen Kindern Friedericke Wilhelmine, Christian Friedrich, Auguste Pauline und Eleonore Pauline um 540 Thaler in Anwesenheit ihres Vormunds Christian Gottlob Beier Bürgermeister (!) und Fabricant 22. 10. 1844[225]), erwarb vom Witwer Carl Heinrich der Sophia Rosina Hauck, in erster Ehe ∞  Friedrich, deren hinterlassenes Haus in der Obergasse alte Nummer 217, spätere Nummer 226, zwischen Schäfer und Oppelt, am 27. 3. 1824 in Lehn erhalten, sowie den Mitverkäufern, ihrer Tochter erster Ehe, jetzt ∞  Lässig, und dem gemeinsamen Sohn der Haugks, Carl Heinrich, 13 Jahre alt, das schuldenbelastete Haus um 540 Gulden am 28. 2. 1829[226] bei Übernahme des Auszugs der Vorbesitzerswitwe Wagner: Obere Kammer hinten hinaus, Kammer auf dem Hausboden forne heraus, das kleine Stübchen daneben, eine Kammer auf dem Oberboden bei der Treppe zu Holz, einen Platz auf dem Hintergebäude zum Waren…arten, den dritten Teil Platz im Keller zur Aufbewahrung der Erdäpfel und Victualien, den dritten Teil des alljährlich zu erbauenden Obstes. Eine Verwandtschaft zu Heinrich August ist nicht zu erkennen. Der Sohn Reinhold hat dieselben Vornamen wie der Vater. Nach alter Nummerierung ist das Haus das vierte nach dem Bäumlerschen Haus gewesen. Kannten sich Reinhold und Heinrich August als zeitweilige Nachbarn? Oder arbeiteten sie beruflich zusammen?

Der zweite männliche Pate ist Christian Friedrich Wilhelm Sohn des † Webers Christian Friedrich Kretzschmar. Er ist als Friedrich Wilhelm mündiger Mitverkäufer des väterlichen Hauses samt Gärtchen Brandcatasternummer alt 249 (also eine der Nachnummerierungen nach der Erstcatastrierung, neu 148) zwischen Johann Gotthilf Kretzschmar und der Hohensteiner Grenze nebst seinen Brüdern Christian Gottlob und Carl Friedrich an den Bruder David Friedrich Kretzschmar um 600 Thaler am 7. 9. 1826[227]. Der Familienname Kretzschmar war seinerzeit in Ernstthal also nicht gerade selten. Familiäre Zusammenhänge sind nicht zu erkennen.

Bei der Neunummerierung des Brandcatasters um 1840 ergaben sich einige drastische Verschiebungen. So wurde aus der 192 die 217, aus der 197 die 246, aus der 198 die 245, aus der 201 die 242, aus der 213 die 230, aus der 221 dann aber die 251, aus der 223 die 253, aus der 235 die 265, so dass im Einzelfall aus einer fortlaufenden eine weit auseinanderliegende Nummerierung, aus einer bisherigen Entfernung von vier Hausnummern eine neue von 25 (!) werden kann. Die beiden Gebäude am Markt in kirchlichem Besitz waren im alten Brandcataster nicht in die Zählung einbezogen.

 
38. Zu Vormundschaften

Bis heute nicht bekannt ist auch, wo Johanne Christiane, die Mutter des Heinrich August, um 1809 regulär wohnte. Vieles spricht dafür, dass eine gemeinsame Wohnung mit Christian Friedrich May höchstens noch nominell existierte, ansonsten sie ja nicht hätte in Ernstthal taufen lassen. Auch als Ehefrau befand sich Johanne Christiane noch in der so genannten väterlichen Gewalt (Siehe oben: Im Jahre 1770 entlässt anlässlich des Hausverkaufs Daniel Wolf seinen ältesten Sohn Johann Christian aus väterlicher Gewalt. Dieser ist nicht etwa jung, sondern verkauft anderthalb Jahre später eben dieses Haus an seinen Eidam), zumal in einer desolaten Ehe, die vielleicht vom Vater nicht gebilligt (vielleicht sogar von Johanne Christiane nicht begeistert gewünscht?) war. Johanne Christiane musste am 1. 5. 1803, da schwanger, in erster Ehe heiraten, und ebenfalls an einem 1. 5. mit geschwängerter Braut heiratete 1836 ihr einziger Sohn. Väter, die die Heirat hätten erlauben oder verbieten können, waren 1836 beiderseits nicht mehr vorhanden, Heinrich August zudem mündig, wohl aber musste Christiane Wilhelmine einen Geschlechtsvormund haben. Auch eine so genannte Obervormundschaft war vorhanden und scheint den Stadtgerichten oblegen zu haben.

Der Vater der Johanne Christiane, Carl Friedrich Kretzschmar, der am 13. 12. 1760 in Mülsen St. Jacob vorehelich geboren wurde (Vater: Johann Gottfried Kretzschmar, Zeug-, Lein- und Wollwebermeister in Mülsen St. Jacob, * 1731, in erster ∞ 18. 11. 1751 Maria Susanna Geßner, * 1728 Stangendorf, in zweiter 20. 2. 1762 Gesau Maria Rosina Geßner, * 1742 als vierzehntes Kind, beide Töchter des Georg Geßner, in dritter 15. 1. 1786 Mülsen St. Jacob Maria Christina Schwalbe, * 1750; der Vater der beiden Schwestern beging 1746, als er Richter in seinem Dorfe war, einen Ehebruch), war bekanntermaßen gichtkrank. Er kann unabhängig von bestehender Ehe weiterhin als so genannter Geschlechtsvormund agiert haben, denn bei Rechtsgeschäften aller Art oder auch Differenzen zwischen Eheleuten konnte der Ehemann als Beteiligter natürlich nicht Vormund sein. In Freiberg durfte die Frau ihren Vormund in solchen Fällen frei wählen, musste ihn aber, falls nicht naher Verwandter, vom Amt confirmieren lassen.

Die Altersangabe des Carl Friedrich Kretzschmar beim Tode im Ernstthaler Kirchenbuch 1825 »60 Jahre 3 Monate 1 Woche 2 Tage« ist allerdings definitiv falsch, passt nicht zur Heirat am 27. 7. 1780 im Alter von noch nicht einmal 20 Jahren und der Geburt seiner Tochter am 15. 9. 1780. Also musste auch er heiraten, und ebenso sein Vater und seine Tochter! Und genau wie der Sohn der Johanne Christiane musste auch die verkrüppelte Tochter der Johanne Christiane, Christiane Wilhelmine, wegen Schwangerschaft die Ehe eingehen, und gebar dann 1850 im Alter von 46 Jahren ihr einziges Kind, einen Sohn. Ihr Ehemann Carl Friedrich Heidner, ein Witwer, wurde laut Bürgerbuch am 24. 12. 1801 in Ernstthal geboren und Bürger am 3. 10. 1842.

 
39. »Zu warten und zu pflegen«

Häusliche Pflege von Schwerkranken war seinerzeit normal, selbstverständlich, und ist auch in einer Unzahl von Hauskaufverträgen nicht nur in Ernstthal und auch nicht nur in Chursachsen festgesetzt und geregelt worden (siehe oben einer der Kaufverträge innerhalb der Familie Friedel), jeweils mit bei längerer Erkrankung Pflegebett in der Stube.

Normalerweise war der Sohn oder Schwiegersohn, wenn Hausbesitzer, samt Gattin in den ersten 14 Tagen verpflichtet, bei längerer Dauer mussten auch die weiteren Kinder aktiv werden, manchmal sogar gemäß Kaufvertrag unentgeltlich. Das scheint allgemein Konsens gewesen zu sein. Auffällig ist jedoch, dass sich die Hausverkäufer nicht in den Erdgeschossbereich, sondern in eine Oberstube oder auf den Oberboden zurückzogen, oft in pure Kammern; seinerzeit wurde bei Wohnräumen noch zwischen Stube und Kammer unterschieden.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit schon vor 1810 wäre der am 22. 6. 1791 geborene Bruder der Johanne Christiane noch nicht einmal verheiratet oder damit beschäftigt gewesen, das Meisterrecht zu erlangen. Dessen Vornamen lauten ebenfalls Carl Friedrich, Karl May erwähnt ihn jedoch nie. Also achtete man auch bei den Kretzschmar bei der Vornamengebung auf Traditionen!

 
40. Wandernde Gassennamen

Wahrscheinlich lebte Kretzschmar senior, der ohne eigenen Grundbesitz war, mit bei den Bäumlers und wechselte, nachdem der Verkauf des alten Hauses unumgänglich war, spätestens dann in das vom anderen Schwager gekaufte, vielleicht aber auch schon 1797, denn dieses war ja größer. Die Mitteilungen der Oberbodengroßmutter, am Leichenweg gewohnt zu haben, und ihr Fenster habe nur den Gottesacker gezeigt, stimmen in beiden möglichen Versionen, da die Lokalisation des Gassennamens »Obre Gasse« sich verschob, dann für den Leichenweg galt, der auch Gottesackergasse hieß, aber zeitweise auch jene Gasse beinhaltete, die in Karl Mays ersten Jahrzehnten dann offiziell Obergasse hie0. Da Ernstthal nach Norden wuchs, südlich des Friedhofs immer mehr Häuser hinzukamen, war die zeitherige Obre Gasse eben nicht mehr die obere, währen die Niedergasse bei Namen und Funktion blieb, nur kurze nach Süden abbiegende Seitengässchen entstanden. Erst die Parzellierung der Bleichen erforderte ab etwa 1848 neue Straßennamen (Am Plan = Am Bleichplan).

Das Haus, das 1803 von Witwe und Kindern des gestorbenen Sohnes Samuel Friedrich Bäumler unter Lossagung überschuldet aufgegeben werden musste, befindet sich am Leichenweg, das vom Sohn Christian Friedrich Bäumler Ende 1796 erworbene Haus auf der Obergasse. Regesten der Bäumlerschen Verkaufshandlungen folgen weiter unten. In den Gerichtsbüchern befinden sich ja auch noch um 1840 Verträge, die die Obergasse mit dem Leichenweg alias zeitweise auch Gottesackergasse gleichsetzen. Die Neudefinition der seitherigen Obergasse war aber auch nicht einheitlich, die Bezeichnungen Großegasse, Herrengasse, auch Markt für die diesem nächsten Häuser in Vorder- und Hintergasse können Ortsunkundige sehr verwirren. Auch bei der Lokalisierung der Neuen Sorge wurde nicht einheitlich vorgegangen.

 
41. Neues Bäumlersches Stammhaus in der Obergasse

Christian Friedrich Bäumler war der erste Sohn seines Vaters und hat dessen Vornamen erhalten, also war das in der Familie auf jeden Fall althergebrachte Sitte. Ihm folgten Carl Gottlob, Samuel Friedrich und Carl Friedrich. Samuel ist der Bruder seiner Großmutter Johanna, Tochter des Webermeisters Andreas Stephan. Die Bäumler haben eine nur einmal, als alle drei bekannten Brüder Ölmüller in Nordhausen waren, unterbrochene berufliche Tradition als Weber in vier von fünf bekannten Generationen als Karl Mays Vorfahren, und Johanne Christianes Onkel und dessen Söhne wahrten die Tradition.

Meister Georg Friedrich Weißpflug Bürger Huf- und Waffenschmied verkauft an Meister Christian Friedrich Bäumler Bürger Zeug- und Leineweber sein am 8. 1. 1755 in Lehn erhaltenes Haus (Das Grundstück war laut Kaufbuch einige Jahre zuvor von der Herrschaft der Commun geschenkt worden und ursprünglich mit dem Totengräberhaus zu bebauen vorgesehen, ist dann aber, nachdem das Totengräberhaus auf dem Pfarrgut errichtet wurde, um »die CommunCasse zu erleichtern«, nichtsdestotrotz ohne Kaufsumme eingetragen, am 12. 7. 1729[228] dem Leineweber Johann Dürrbeck zum Hausbau überlassen worden) auf der Obergasse zwischen Meister Gottlob Ott und der Lichtensteiner Grenze innen gelegenes, im Brandcataster (alte) Nummer 221 mit 300 Gulden assecurirtes Haus, nebst dem am 6. 3. 1766 von Meister Johann Bernhard Kiesewetter erkauften Garten zwischen Johann (= Johann Ernst) Layritz, Otte und Hillmann, samt allen Nutzen und Beschwerungen, herrschaftlichen, geistlichen und Communabgaben und Diensten, insbesondere 8 Groschen jährliche Abgaben, da hiesiges Commungrundstück gewesen, 3 Groschen jährlich Erbzins und 4 Groschen jährlich Äquivalent, vom Garten zu entrichten, Kaufpreis 400 Gulden, davon 201 Gulden bei der Lehnsreichung, wenn das an Sattler(?) erborgte Consenscapital bezahlt ist, 5 Gulden an hiesige Kirche, 94 Gulden bar bei Christian Friedrich Schubert Bürger Huf- und Waffenschmied in Hohenstein oder bei längerer Gestundung mit 5 p. c. (= Prozent) jährlich zu verzinsen, 100 Gulden auf jährliche Tagzeiten zu 10 Gulden, beginnend Johannis 1798, bis 1808. Der Verkäufer bedingt sich freie Herberge aus und zu seiner Handreichung die Schmiede samt dem hierzu nötigen Raum im Hause, die Oberstube nebst der daran befindlichen Kammer, einen Platz auf dem Oberboden neben der großen Kammer zum Holz oder sonstigem Gebrauch, den dritten Teil des Obsts und zwei Grätzbeete oben am Hintergebäude. Sollten sich Käufer und Verkäufer nicht vertragen, so soll Käufer für den jährlichen Auszug 10 Gulden zahlen. Falls der Verkäufer eher als sein Eheweib Christiane Gottliebe (seine zweite Ehe, denn seiner ersten Gattin Regina, eine geborene Landgraf, kauft er deren Gerade um 2 Gulden ab 14. 7. 1787[229], folglich hatten sie keine Töchter. Die Gerade bezeichnet weibliches Eigentum, Heergereth männliches, und Verkauf deutet stets auf fehlende Nachkommen gleichen Geschlechts hin) stirbt, soll ihr ebenfalls der Auszug bis auf das Schmiedezeug zustehen, solange sie sich nicht wieder verheiratet. Sollte sich der Käufer mit der Witwe nicht vertragen, stehen ihr dann jährlich 4 Gulden zur anderweitigen Herberge zu. Der Käufer zahlt 2 Groschen an das Gotteshaus und 2 Groschen an die Armencasse. Der Verkäufer reserviert sich die Hypothek. Amts- und Gerichtskosten hat der Käufer allein zu tragen übernommen. Geschehen im Breistein des Herrn Vicestadtrichters Johann Christian Friedrich Uhlich und der Assessores Christian Friedrich Richter und Christian Gottlob Layritz 23. 12. 1796. Als Stadtrichter zeichnet Gottlob Leberecht Martius. Bei der Confirmatio Judicalis haben sich die Parteien nach Wiedervorlesen zum Kauf bekannt, jedoch mit der Erläuterung, dass Verkäufer Weißpflog von sothanem Kaufgeld 100 Gulden an Carl Friedrich Friedel Bürger und Weißbecker zu Ernstthal, 5 Gulden der Kirche und 94 Gulden dem Schmied Schubert in Hohenstein bei jährlicher Verzinsung von 5 p. c. abtrete. 101 Gulden hat Verkäufer bar empfangen, 100 Gulden erfolgen in Tagzeiten. Der Käufer erhält den Lehnschein 22. 12, 1796[230].

Johann Bernhard Kiesewetter Bürger und Strumpfwirker verkauft an Georg Friedrich Weißfloh Bürger Huf- und Waffenschmied ein Stück von seinem Garten, in der Länge 52 Ellen[231], der völlige Garten zwischen Läritz und zwischen Verkäufers und Käufers Garten innen liegend, um 100 Gulden, davon 50 Gulden bat. Die übrigen 50 Gulden verspricht Käufer anstatt Verkäufer an das Hospital zu Glauchau zu bezahlen. Der Herrschaft sind 2 Groschen jährlich Erbzins und 8 Groschen jährlich Äquivalent zu entrichten. Geschehen im Beisein der Herren Stadtgerichtsassessoren Andreas Ebersbach und Nicolai Marsteller und Johann Georg Abendroth dem Stadtrichter dem Stadtrichter 5. 3. 1766, Confirmation 5. 3. 1766. Vermerk am Blattrand: »aus dem Gunstbuch de Ao 1741 fol  260: Obiges Capital ist den  17. Aug. 1774 durch Georg Friedrich Weißpflug bezahlet und der alte Consens cassirt worden Daniel Friedrich Theil Not jur:« Geschehen vor den Stadtgerichten 5. 3. 1766[232] (Dieses Gunstbuch ist, falls noch existent, im Internet nicht vorhanden).

Christian Friedrich Bäumler verkauft an Meister Carl Friedrich Kretzschmar, nicht identisch mit seinem Schwager (gleichzeitig lebten zwei Weber dieses Namens in Ernstthal; dieser Käufer hieß aber eigentlich David Friedrich Kretzschmar), auch Bürger und Leineweber, ein Stückchen, 16 Ellen lang und 27 Ellen breit (9, 07 Meter lang und 15,30 Meter breit; Definition von Länge und Breite also genau umgekehrt zu heute) von seinem hinter seinem Wohnhaus auf der Obergasse befindlichen Garten, gegen Morgen an der Lichtensteiner Grenze, oder Layritzens Garten, gegen Mittag an Käufers, gegen Abend an B…ers (Beyer?), gegen Mitternacht an Verkäufers Garten grenzend, so wie einst von Georg Friedrich Weißpflug erkauft, um 50 Thaler (Grund könnten Probleme bei den Tagzeiten-Zahlungsverpflichtungen gewesen sein; wahrscheinlich, dass er darauf angewiesen war, feste Mieteinnahmen zu haben). Der Käufer akzeptiert, dass Meister Friedel 180 (!) Gulden zustehen. Geschehen vor den Stadtgerichten 19. 6. 1818[233].

Weißpflogs Kaufvertrag befindet sich in einem der beiden aktuell (Februar 2023) nicht im Internet abrufbaren Handelsbücher, doch konnte ich diesem Vorgang schon vor vielen Jahren am Readerprinter als Kopie ziehen und einen Regest verfassen: Johann Dürbecks Erben, als Witwe Maria Regina mit Curator Christoph Meyer, Sohn Christian Friedrich, Zeug- und Leineweber, Tochter Anna Rosina, 20 Jahre alt, mit Curator Johann Gottfried Heinrich, verkaufen das hinterlassene Haus auf der Obergasse zwischen Christoph Krafft und der Lichtensteiner Grenze samt dem Garten um 140 Gulden an den Schmied Georg Friedrich Weißpflug 8. 1. 1755, wobei sich die Witwe die Oberstube nebst einer Kammer auf dem Boden nach der Lichtensteiner Grenze zu und ein verschlagenes Kämmerlein von zwei Sparren auf dem Oberboden in der Schmiege zu ihrer freien Herberge vorbehält.

Vor dem Weiterverkauf des Vaters Christian Friedrich Bäumler an den ältesten Sohn Friedrich Gottlob (*laut Bürgerbuch 21. 1. 1788), hier lokalisiert auf der Obergasse zwischen Dünnebier und der Lichtensteiner Grenze weiterhin unter der alten Brandcatasternummer 221 samt Zubehör und Gärtchen um 400 Thaler, wobei er für sich und sein Weib auf Lebenszeit die Oberstube samt der Kammer daran und für Holz einen Platz auf dem Oberboden sowie den dritten Teil des Obstes ausbedingt, am 17. 8. 1827[234], Confirmation bereits einen Tag später (an diesem Tag stirbt die Ehefrau, der Verkäufer am 8. 6. 1831), quittiert Friedel die Bezahlung der Schulden. Solche Vorgänge waren bei weiteren Grundstücksverkäufen üblich, und ihr Fehlen deutet auf ein Fortbestehen von Schulden hin; in den älteren Kaufbüchern sind sie oft nicht eingetragen worden oder aber ganz hinten, ohne nach dem Vorgang darauf zu verweisen.

Nach dem Tode des Vaters berechnen sich am 4. 8. 1831 dessen andere Kinder mit dem Hausbesitzer wegen ausstehender Tagzeiten. Seine Geschwister sind die Webermeister Carl Friedrich, Christian Friedrich und Friedrich Wilhelm Bäumler (gab er als des Vaters Cousin dem gleichnamigen Sohn des Heinrich August seinen in Ernstthal allerdings sehr häufigen Vornamen?), Tochter Christiana Rosina ∞ Carl Friedrich Lauwald (nicht als Hausbesitzer in Ernstthal nachzuweisen), Tochter Christiane Friederike ∞ NN Morgenstern (Ein Weber Karl Traugott Morgenstern, * 27. 2. 1811 in Oederan, wird am 9. 6. 1835 Bürger in Ernstthal. Zuvor ist dieser Familienname in Ernstthal lange nicht nachzuweisen), Kinder Gottlob Friedrich und Christiane Bäumler, die beide einen Altersvormund haben, Tochter Christiane Wilhelmine ∞ Friedrich Heinrich Leopold Wuth (laut der genealogischen Datenbank gedbas ein Zuwanderer aus Nowawes = Babelsberg, ∞ 5. 10. 1824, auch hier musste geheiratet werden, und der erste Sohn Johann Friedrich, * am 9. 1. 1825, ist nach seinem Großvater väterlicherseits benannt worden, die erste Tochter am 9. 1. 1826 nach der Mutter Christiane Wilhelmine, diese * 19. 8. 1801. Der Einreicher der Daten könnte ein direkter Nachfahr der Wuth zu sein). Mit wem Friedrich Gottlob Bäumler verheiratet war, scheinen die Akten nicht zu enthalten. Das Volkszählungsregister 1871 meldet ihren Vornamen Dorothea, ihren Jahrgang 1798 und als Geburtsort Ernstthal, somit kommt eine Heirat vor 1816 kaum infrage; laut Volkszählungsregister 1861 heißt sie Christiana Dorothea. Das Haus bleibt, später mit der neuen Brandcatasternummer 251, somit bis mindestens 1871 in Familienbesitz.

Nun fragt sich: lebte Johanne Christiane, eventuell samt Sohn oder beiden Kindern, bis zum Tode des bisherigen Hausbesitzers im Hause und musste danach ausziehen? Die Volkszählungslisten vom 3. 12. 1861 und 27. 7. 1871, die ins Detail gehen, führen in diesem Haus drei Mietparteien auf, davon eine definitiv aus der Familie. Die Liste vom 27. 7. 1871 ist allerdings fehlerbehaftet, denn sie nennt für Wilhelmine May als Geburtsort Ernstthal und als Geburtsjahr 1816! Mit in ihrer Wohnung hat die Witwe Dorothea einen Hermann Bäumler (nicht vorhanden 1861!), in einer weiteren lebt Wilhelm Bäumler, auch Jahrgang 1822 (laut Bürgerbuch Friedrich Wilhelm Sohn des Friedrich Gottlob, Weber, * 21. 6. 1822 Ernstthal), mit Frau Caroline, Jahrgang 1826, und den Kindern Wilhelm, * 1858, und Anna, * 1865. Die zweite Mietpartei ist eine Witwe Drescher mit drei Kindern. Der weitere Mieter ist ein Solist: Heinrich Semmler, geboren 1813 (laut Bürgerbuch Karl Heinrich Ferdinand Semmler, Strumpfwirker, * 19. 9. 1815 Ernstthal, vielleicht ein Sohn des im Zusammenhang mit der Apotheke genannten Strumpfwirkers und Hausbesitzers Semmler). Das Volkszählungsregister 1861 meldet nur summarisch. Bäumler 3 Mannspersonen, 4 Weibspersonen, Drescher 4 und 2, Semmler 1 und 1. Dem teils stark verblichenen Register für 1858 ist zu entnehmen: Bäumler 3/2, Bäumler 2/1, Semmler 1/1, Drescher 2/2. Heißt das, dass im Haus eine ganz kleine Wohnung vorhanden war, die nur einer Familie mit wenigen Personen Platz bieten konnte, oder ist sie identisch mit dem Weißpflogschen Auszug auf dem Oberboden? Interessanterweise wird in Ernstthal der Auszug häufig in der Oberstube oder auf dem Oberboden genommen. Im Jahre 1889 ist das Haus nicht mehr Bäumlerscher Besitz; das Adressbuch nennt eine Witwe Auguste Reuther als Hausbesitzerin. Die Bäumlers haben das Haus komplett verlassen.

 
42. Klemm – Barth – Schüler – Claus

Ein Verzeichnis der Bürger von Ernstthal samt den Häusern, in denen sie wohnten, führt Heinrich August angeblich 1834 (!) im Haus mit der alten Nummer 111[235]! Wo lernten Heinrich August und Christiane Wilhelmine einander kennen? War sie gar, im Wissen, als nächste Verwandte deren Haus zu erben, Pflegerin der Witwe Klemm, die dabei automatisch dem Mieter Heinrich August begegnen musste? Wohnten sie also als junges Paar mit dort, bevor Wilhelmine das Haus erbte? Wilhelmine war 1832 im Alter von gerade einmal 15 Jahren Halbwaisin geworden. Für ihren Vater ist in Hohenstein kein Wohneigentum nachgewiesen. Ist er etwa Mieter im früheren Elternhaus gewesen? Die Mutter der Christiane Wilhelmine Weise stammt aus Ernstthal, ist unehelich geboren, wobei sich der Vater allerdings entweder dazu bekennt oder ohne seinen Widerspruch benannt wird (»bekennt auf« war seinerzeit eine der gängigen Formulierungen), und deren Mutter wiederum, Johanna Sophia Claus verheiratete Kraft, hat eine Schwester Maria Rosina, kinderlos verheiratet mit Johann Gottlieb Klemm, dessen Vater Johann Georg Klemm durch die Heirat mit Rosina geborene Barth der Schwager jenes Christlieb Schüler ist, dieser verheiratet mit Rahel Barth, dem er dessen Haus abkauft und der seinerseits, siehe unten, das Barthsche Elternhaus erwirbt. Adam Salomon Barth, der Stiefbruder der Schwestern, hat im Klemmschen Haus noch lange Gelder stehen. Er ist verheiratet mit Rosina Dorothea Hercht, einer Tochter des Christian Hercht, des langjährigen Besitzers der Carlmühle. Er ist in den Kaufbüchern etliche Male als Vormund genannt worden oder weil Verkäufer Schulden bei ihm haben.

Der Kaufvertrag von Klemm an sein Eheweib von 1808 nennt nebst den der Karl-May-Forschung schon lange bekannten Geldern, die dem seit 26 Jahren ortsabwesenden Bruder zustehen, auch Schulden beim Vetter, oben genannten Adam Salomon Barth. Dieser stirbt vor 1815, hinterlässt die Witwe Rosina Dorothea geborene Hercht mit Curator Johann Christian Hercht Bürger und Leineweber und die Töchter Christiana Dorothea ∞ Gottlob Friedrich Scheer Bürget und Weißbäcker mit Curator Adam Gottlieb Zahn Bürger und Leineweber, Christiana Dorothea (!, laut Confirmation Christiana Rosina) ∞ Christian Friedrich Hillmann Bürger und Leineweber mit Curator Adam Gotthilf Horn Bürger und Leineweber, Johanna Friedericke ∞ Bachmann, Curator der Vorige, Christiane Wilhelmine ∞  Johann Gottlob Krüger Bürger und Leineweber mit Curator Horn, die das Haus am Markt sub No: 194 (neu 221) zwischen Leuschel und Andrä um 1050 Thaler an den Schwiegersohn und Schwager Johann Gottlob Bachmann verkaufen. Einige Schulden sind zu bezahlen. Die Mutter bedingt sich zum Auszug die kleine Oberstube »forne heraus«, die daran befindliche Kammer, das Recht eine einzelne Person zu Mitbewohnung Warte und Pflege in genannter Stube zu haben, eine Kammer zu Holz auf dem Oberboden, einen Platz im Gewölbe zu Erdäpfeln und anderen Victualien, den dritten Teil des alljährlich zu erbauenden Obstes, das Recht des Aus- und Eingangs in den Garten um ihre Wäsche dort zu bleichen und trocknen zu können, aus 19. 8. 1815[236]. Sein einziger Sohn ist lange vor ihm ohne Erben gestorben. Barth wird mit dem von Johann Hieronimus Lange Kauf- und Handelsmann in Chemnitz um 800 Reichsthaler erkauften Wohnhaus mit Garten am Markt zwischen Christian Ernst Richters Erben und Christian Friedrich Andrä, wie am 25. 9. 1776 in Lehn erhalten, am 13. 12. 1781[237] belehnt.

Über das Röhrwasser unter dem Haus war ein Vergleich mit den Herren Christian Friedrich Oelsner und Johann Friedrich Reichelt, beide Kauf-und Handelsleute in Hohenstein, geschlossen worden. Diese hatten einen Kauf mit David Friedrich Vogel Bürger und Mahlmüller in Hohenstein durchgeführt und sämtliche aus dem St. Annastolln kommenden Wässer erkauft. Sie überlassen Herrn Johann Gottlob Lange Kauf- und Handelsherr in Chemnitz und dessen Erben einen Anteil zum Nutzen. Dafür hält er den Stolln sauber und trägt den vierten Teil der Kosten. Sollte das Wasser an einem beiden Teilen gelegenen Ort geteilt und geröhrt werden, sollen drei Teile auf die den Herren Oelsner und Reichel gehörende Bleiche geleitet werden und wird das Wasser in vier gleiche Teile geteilt, dann kann Lange seinen Teil nach Belieben weiter röhren, und sie teilen sich die Kosten zu dreien. Lange verspricht sein Anteil so zu leiten, dass dieser nicht wieder in den obern oder unteren Graben auf dem Markt zu Ernstthal falle, jedoch ohne zu bestimmen, wo das Wasser in den Graben falle, was Herrn Langes Willkür überlassen sein soll. Sollte Lange gesonnen sein, seinen Anteil zu verkaufen, muss er ihn zuerst den Herren Oelsner und Reichel anbieten. Der Handschlag ist mit Herrn Bergmeister Fischer abgestattet worden 17. 7. 1776.

Am 25. 8. 1785  schließt Adam Salomon Barth einen Vergleich mit der Commun Ernsthhal wegen des Röhrwassers. Die Mitglieder der brauenden Bürgerschaft, insgesamt 173 Mann, haben sich zu einer Bierverlosung zusammengefunden. De beiden damaligen hiesigen Viertelsmeister tragen der Bürgerschaft vor, dass es wegen der Bahrdischen (!) Wässer nicht wenige und für die Commun oft schädliche Verwirrung gebe, wenn die Sache weiter in der Verfassung bleibe, dass die Commun für die Erhaltung derselben 2/3 und der Barthische Hausbesitzer 1/3 beitrage. Man möchte lieber sehen, des Wassers wegen mit dem Hausbesitzer auf einen anderen Fuß zu kommen, damit Streit und Verwirrung bei diesem Wasserbau ein Ende nehme. Nach verschiedenem Hin und Her ist die löbliche Commun schließlich mit Adam Salomon Barth einig geworden: 1) tritt Adam Salomon Barth diesen Wasseranteil, der vom St. Annastolln durch sein Haus und seinen Garten geleitet ist und vor seiner Türe alhier auf dem Markt in den Röhrkasten läuft, für immer und ewig ganz an die hiesige Commun ab und überlässt ihr, mit »sothanem« Wasser als wohlerlangtem Eigentum zu schalten, zu walten und zu gebaren, es nach ihrem freien Willen zu leiten und zu legen durch und außerhalb sein Haus und Garten. 2) begibt sich Barth aller An- und Zusprüche an die löbliche Commun, wenn sothanes Wasser durch den Bergbau verlustig gehen sollte, oder auf einen anderen Weg oder eine andere Gasse geführt werden sollte. 3) verspricht Barth, wegen der dabei gemachten erspr…sen Baukosten einer löblichen Commun zu ihrer Entschädigung ein »Aversionalquantum« von 100 Thalern halb zu Michaelis und halb zu Ostern nächstfolgenden Jahres zu geben. 4) »löbliche Commun« Barth, solange das Wasser durch sein Haus und Garten fließt, einen jährlichen Zins von 4 Groschen zu bezahlen, und gestattet 5) ihm, jedoch nicht als Gerechtigkeit, sondern wenn es entbehrt werden kann und nicht nötig gebraucht wird, auf der Commun jedesmal selbst beliebig Wasser auf eine Spülerstärke in seinem Hof zu behalten. Beide Teile sind mit der Vereinbarung zufrieden und haben die Registratura eigenhändig unterschrieben: Johann Christian Lange Stadtrichter, Adam Salomon Barth, Christian Friedrich Reuter und Christian Friedrich Lorentz Viertelsmeister. Danach ist noch übereingekommen worden, dass 1) der Vertrag dem Amt vorgelegt wird und die Kosten dazu aus der Communcasse getragen werden, 2) die 100 Thaler zur Abtragung des Capitals verwendet werden, das einst von den Koberischen Erben in Zwickau zur Erbauung des Pfarrhauses erborgt worden. Confirmation des Vertrages im Amte, nachdem dieser Barth als Eigentümer des einst Abendrothischen Hauses verlesen wurde 29. 6. 1785[238].

Die Kinder und Erben des Meister Christian Barth Bürger Zeug- und Leineweber als Tochter Regina ∞ Johann Georg Klemm Bürger Zeug- und Leineweber, Rahel ∞ Christlieb Schüler Bürger und Schuhmacher mit Curator Schwager Klemm verkaufen an ihren Stiefbruder Adam Salomon Barth Bürger Zeug- und Leineweber ein Stück aus dem Garten des Vaters zu einer Baustelle zwischen des Vaters Haus und Johann Gottfried Heinrichs Baustelle auf der Gasse 40 Ellen breit 26 Ellen lang und im Garten 18 Ellen breit um 30 Gulden 24. 1. 1767[239]. Laut Verkauf hat das Haus dann die No: 121 (neu 132) zwischen Christlieb Schüler und Christian Ehrenfried Spindler, und wird verkauft an Sohn Christian Gottlob Barth um 260 Gulden 1. 6. 1795[240]. Dieser stirbt am 28. 7. 1799[241] ohne Leibeserben, und so geht das Haus an den Vater und dessen Eheweib Regina Dorothea zurück; Weiterverkauf an Adam Salomon Barths Enkel Carl Gottlob Scheer Bürger Zeug- und Leineweber um 400 Thaler 28. 8. 1804[242].

Ein Nachbesitzer durch Kauf von Meister Carl Gottlob Wolf Bürger Zeug- und Leineweber in Ernstthal wird am 22. 4. 1829[243] um 400 Thaler der oben erwähnte Friedrich Heinrich Leopold Wuth, einer der Christian Friedrich Bäumlerschen Schwiegersöhne. Christian Schüler wiederum kauft den genannten Barthschen Erben das Elternhaus auf der Niedergasse zwischen Adam Salomon Barths Baustelle und dem Mühlsteig um 500 Gulden ab 24. 1. 1767[244].

 
43. Die Weißpflogs und ihre Häuser

Der Vater des Karl-May-Paten Weißpflog, Christian Friedrich (* 8. 4. 1789 – sehr viele der in die aufgezählten Vorgänge involvierten Ernstthaler um 1800 haben die Vornamen Christian Friedrich oder Carl Friedrich, und sehr viele Frauen Johanne Christiane oder Christiane Wilhelmine), erwirbt sein Anwesen Markt alte Nummer 94 (neu 104) zwischen Schenck und Layritz von Herrn Georg Reinheckel Stadtwachtmeister in Glauchau durch dessen Schwiegersohn Samuel Friedrich Uhlig Bürger und Leineweber in Hohenstein um 200 Thaler 4. 3. 1816[245] (Zur Hausgeschichte: Beim Hauskauf ist Georg Reinheckel Fleischer in Ernstthal und Schwiegersohn der Verkäuferin Johanna Rosina Witwe des Johann Georg Heilmann Bürger und Fleischer, das Haus, in Lehn erhalten 2. 5. 1768, lokalisiert am Markt zwischen David Schenck und Johann Gottlob Schindler, Kaufpreis 150 Gulden 4. 3. 1777[246]. Dieses wiederum kauft sie Christian Götze Bürger Zeug- und Leineweber, seinerzeit gelegen am Markt zwischen Daniel Wolf und Johann Gottlob Spindler, in Lehn erhalten 11. 8. 1761, um 195 Gulden ab 7. 3. 1768[247]).

Sein Vater Christian Friedrich Weißpflug, Bürger Zeug- und Waffenschmied, kauft den Kindern des Christoph Friedrich Zapf Bürger Zeug- und Leineweber deren Haus zwischen Christian Gottlob Stöhr und August Friedrich Löffler sub No: 183 um 530 Gulden ab 19. 9. 1800[248] (Der Unterschied in der Kaufsumme dürfte sich auch durch den Wechsel der Währung erklären. Das Haus des Friedrich August Löffler wird bei dessen Kauf vom Vater Gottlieb, beide Strumpfwirker, lokalisiert auf der fördern Gasse zwischen Johann Friedrich Zapf und Johann Sylvester Gottfried Koch um 200 Gulden 6. 11. 1795[249]). Er stirbt bereits am 1. 11. 1801. Die Kinder des Christian Friedrich Weißpflug verkaufen an die Witwe Johanne Rosine Weißpflug geborene Lindner ∞  11. Tr. 1783 als Tochter des Andreas Lindner Gärtner und Handarbeiter in Niederwinkel) mit Curator Christian Friedrich Layritz Bürger Zeug- und Leineweber das hinterlassene Haus auf der Vordergasse zwischen Stephan und Löffler sub No: 183 (neu 208) um 625 Reichsthaler. Die 6 Kinder sind Christiana Sophia, 18 Jahre, Christiana Friedericke, 15 Jahre, Christian Friedrich, 13 Jahre (und wieder heißt der älteste Sohn genauso wie der Vater!), Carl Gottlob, 10 Jahre, Friedrich August, 4 Jahre, Carl Friedrich, 1 Jahr, am 29. 5. 1802[250]. Das hochverschuldete Haus muss von der Witwe am 2. 11. 1807[251] bei Wohnrecht für sie bis zum 2. 11. 1816 um 550 Thaler an den Strumpfwirkermeister Johann Gottlob Winter weiterverkauft werden.

Christian Friedrich Weißpflug verkauft sein von Eva Rosina Baumgärtelin (geborene Hercht, Witwe des Johann Adam Baumgärtel  – war sie eine Tochter des oben erwähnten Müllers Hercht oder eines seiner Söhne?) am 1. 4. 1783[252] erkauftes Haus auf der Vordergasse sub No: 178 zwischen dem Communbrauhaus und der Neubertischen Bleiche an Johann Christian Neubert um 300 Thaler, durch dessen Vater Johann Gottlieb Neubert bar ausgezahlt am 14. 3. 1801[253]. Bei diesem Kauf sind sämtliche Stadtgerichtsassessoren anwesend: Herr Vicestadtrichter Johann Christian Friedrich Uhlig, Herr Christian Friedrich Georgi, Herr Christian Gottlob Layritz, Herr Christian Friedrich Ehrig, auch Gottlob Leberecht Martius der Stadtrichter.

An dieser Stelle erfolgt ein Einschub zur Geschichte der Nachbarhäuser des langjährig Weißflogschen Hauses am Markt: Herr David Schenck erwirbt von Johann Daniel Wolf »Bürger und Gastwirth zum Dannenbaum« seinen Gasthof, den dieser am 23. 5.1770 in Lehn erhalten hatte, nebst Scheune, Seitengebäude und Garten gelegen am Markt zwischen Friedrich Bernhard Lässig und Johanna Rosina Heilmann um 610 Gulden 12. 2. 1778[254]. Beim Verkauf an die Ehefrau Maria Rosina geborene Weller mit ihrem vom Ehemann bestätigten Geschlechtsvormund Stadtrichter Johann Christian Friedrich Uhlich wegen seines bösartigen Augenschadens um 1000 Gulden sind die Nachbarn Lässig und Reinheckel, wobei auf dem Haus auch Salzschenk- und Branntweinzinsen liegen, und seinem Sohn Carl Gottlieb, jetzt 7 Jahre alt, wenn er das 21. Lebensjahr erfüllt hat, Gelder zustehen, ebenso seiner Tochter Caroline Wilhelmine, jetzt 12 Jahre alt, 4. 9. 1798[255]. Beim Weiterverkauf des am 23. 9. 1747[256] durch Friedrich Bernhard Lässig erkauften Hauses an den wahrscheinlichen Sohn Friedrich Gottlob ist dieses gelegen am Markt zwischen Adam Heinrich Meusel und David Schenck 2. 9. 1785[257]; zu genanntem Datum 1747 ist Lässig verlobt mit Maria Rosina Pätzold, und die Nachbarn sind Gabriel Meusel und Daniel Wolf.

Das Stammhaus der Weißpflog befindet sich in der Nähe. Christian Weißpflogs Bürger Huf und Waffenschmied Erben als Witwe Sophia mit Curator Johann Martin Zapf, Herr Michael Wolf in aufhabender Vormundschaft des abwesenden ältesten Sohnes Johann Christian Zeug- Lein- und Wollwebergeselle, ungefähr 40 Jahre alt und vor 28 Jahren (!, Zahlen können nicht stimmen, da man mit 12 Jahren kein Webergeselle sein konnte) als Leinwebergeselle in die Fremde gegangen (Sohn erster Ehe), Johann Gottlob Leuschel in aufhabender Vormundschaft der Kinder der Weißpflogischen Tochter Johanna Rosina des Johann Christoph Heinrich vor zwei Jahren gestorbene Ehefrau, namens Johanna Rosina Heinrich 12 Jahre alt, Johann Gottlob Heinrich 6 Jahre alt, Christiana Sophia Heinrich 2 ½ Jahre, ebenso Georg Friedrich Weißpflog Bürger Huf- und Nagelschmied, Christian Weißpflog Bürger Huf und Nagelschmied (* 24. 11. 1737) als Verkäufer am einen und der andere Sohn Gottlob Friedrich Weißpflog, ein Nagelschmiedgeselle, 18 Jahre alt, mit Curator Herr Michael Wolff als Käufer um das hinterlassene Wohnhaus auf der niederen Gasse zwischen den Bernhardischen und den Mehnerischen Erben um 250 Gulden am 21. 2. 1763[258]. Demzufolge ist Georg Friedrich Weißpflog, der Verkäufer an Christian Friedrich Bäumler, ein Urgroßonkel des Karl-May-Paten, denn Christian Friedrich Bäumler (* 7. 2. 1756 Ernstthal, † 8. 6. 1831 Ernstthal), der Onkel mütterlicherseits der Johanne Christiane ?, wie bereits angesprochen, am 20. 6. 1781 Christiane Rosine, * 1. 11. 1760, Tochter des Christian Weißpflog (dieser * 24. 11. 1737, † 1. 2. 1796, ∞  Septuagesimä 1760 Rosina älteste Tochter des † Samuel Löbel Bauer und Kirchenvorsteher in Leukersdorf), ein Bruder des Georg Friedrich, und steht somit in verwandtschaftlicher Beziehung (auch zum Verkäufer) zu den Weißpflog als via Heirat des Karl-May-Paten Urgroßcousin.

Christian Weißpflog (* 1737) verkauft sein (siehe oben) am 1. 9. 1760 in Lehn erhaltenes Haus auf der niedern Gasse zwischen Christian Gottlieb Reichelt und Christian Gottlieb Wilde sub No: 143 samt Handwerkszeug als Blasebalg, Amboss, Schraubenstöcke, zwei Sperrhaken, Hammer und Zangen, überhaupt alles was zum Schmiedehandwerk gehört, an seinen zweiten Sohn Gottlob Friedrich Weißpflog (benannt nach dem Vatersbruder) Bürger Huf- und Waffenschmied um 300 Gulden. Davon stehen 10 Gulden Johanne Christiane verehelichte Reichelt tu ihrer Ausstattung zu, 20 Gulden David Friedrich Weißpflog (ohne Altersangabe) so wie seine vorigen Brüder dss Geld auch zum Meisterrecht erhalten haben, 10 Gulden Carl Friedrich Weißpflog, 13 Jahre alt, zur Erlernung des Handwerks und Meisterrechts, doch sollen weitere 40 Gulden vorerst stehen bleiben, Insgesamt sind 6 Kinder vorhanden. Der Verkäufer und sein Eheweib Christiana Rosina erhalten auf Lebenszeit freie Herberge in der jetzigen Oberstube nebst der daran befindlichen Kammer, den halben Oberboden und den dritten Teil des Obstes zum Auszug. Geschehen vor den Stadtgerichten 12. 9. 1795[259]. Direkt danach wird im Kaufbuch der Verkauf des Nachbarhauses No: 144 eingetragen, hier heißt der Verkäufer Johann Gottlieb Freytag, der Käufer Johann Gottlieb Reichelt, und Christian Weißpflog plötzlich Johann Christian am 26. 8. 1795.

Gottlob Friedrich Weißpflog verkauft das unterdes verschuldetes Haus (neu 160) samt einem Stück von Stoltze dazugekauften Garten, 18 ½ Ellen breit und 27 ¾ Ellen lang, an seinen Sohn Carl Gottlob, gleichen Handwerks, wobei Legate an den zweiten Sohn Leinewebergeselle August Friedrich, 21 ½ Jahre (verzichtet als Carl Friedrich August, in Berlin lebend, 14. 7. 1829), den dritten Sohn, Leinewebergeselle David Friedrich, 18 Jahre alt, den vierten Sohn Christian Friedrich, 12 Jahre, zur Erlernung des Handwerks, die älteste Tochter Johanne Wilhelmine, 9 Jahre alt, zur Erziehung, die jüngste Tochter Wilhelmine Christiane, 3 Jahre alt, ebenfalls zur Erziehung, ausgesetzt werden, um 600 Thaler. Der Verkäufer behält sich die Benutzung von Grundstück und Handwerkszeug vor. Nach seinem Tode steht der Witwe Johanne Rosine auf Lebenszeit freie Herberge in der oberen Stube rechter Hand und Kammer sowie Platz zu Holz auf dem Oberboden zu, Raum für Erdäpfel im Keller und die Viehzucht mit zwei Kühen auf drei Jahre betreiben zu können. So geschehen vor den Stadtgerichten am 31. 1. 1824[260].

Die Schmiede Weißpflog, deren obiger Stammvater selbst aus Lößnitz nach Ernstthal zuwanderte und 1719 in erster Ehe heiratete, holten in der direkten Abstammungslinie zu Karl Mays Patenonkel ihre Bräute allesamt von außerhalb – könnte also der Patenonkel der Ausgangspunkt für die von Karl May in erster Ehe ignorierte Warnung sein, keine Frau aus der Heimat zur Gattin zu nehmen?

Die Reihenfolge der Nummerierungen im alten Brandcataster entspricht nicht der im neuen, sondern erfolgte im Bereich der Obergasse teils umgedreht. In beiden Bäumlerschen Häusern kann Johanne Christiane ein Stübchen mit Blick zum Friedhof bewohnt haben, doch stufe ich das zeitweilige Weißpflog-Haus als wahrscheinlicher ein. Der Leichenweg ist nicht nur seinerzeit lediglich auf der Ostseite, abgesehen von den Einmündungen in Obergasse und Markt, bebaut gewesen. Gegenüber dem Weißpflog-Bäumler-Haus befand sich damals auf der Obergasse ausschließlich das Friedhofsgelände. Die Beschreibungen der Lokalitäten in der ›Rose von Ernstthal‹ besagen, dass Karl May letzteres Haus von innen gekannt haben dürfte. Und von den dortigen Fenstern zur Gasse hin aus konnte man eben nur auf den Friedhof sehen, günstigenfalls zu den Nachbarhäusern.

Nun fragt sich, wer so unauffällig in das Haus (mit einem nicht sehr breiten, aber damals 52 Ellen langen Garten!) gehen konnte, dass er Heinrich August im Dezember 1809 zeugen konnte – oder ist die Zeugung nicht in der Obergasse erfolgt, sondern im Hause des Vaters? War Johanne Christiane vielleicht sogar mehrfach mit fertigen Webereien zu jemandem geschickt worden? Die Weber werden nicht Einzelverkäufer gewesen sein können, sondern an einen so genannten Webereiverleger geliefert haben. Laut mindestens einem seinerzeitigen Kaufbucheintrag war der Stadtrichter Christian Gottlob Layritz auch Zeug- und Leineweberfabricant.

Die vermögendsten Ernstthaler, so der Stadtgerichtsassessor Handelsmann und Strumpfwirker Johann Christian Friedrich Uhlig bei seiner Nachlassregelung 1812, hatten sogar Messebuden zum Beispiel in Frankfurt an der Oder und Leipzig. Angesichts der seinerzeitigen strengen Moralvorstellungen kamen als nicht auffallende Besucher vor allem Nachbarn sowie Verwandte oder mit dem Hausbesitzer oder Mietern in wirtschaftlicher Beziehung Stehende infrage. Interessant sind auch einige Details des familieninternen Bäumlerschen Hausverkaufsvertrags von 1796 und des Weiterverkaufs 1803.

 
44. Weitere Kaufverträge der Bäumlers

Die Witwe des Christian Friedrich Bäumler, Johanna Sophia, mit Curator Meister Christian Friedrich Landrock Bürger und Tischler, Kinder Christiana Maria Riedel geborene Bäumler mit ehelichem Curator Meister Christian Gottlob Riedel Bürger und Weißbäcker (nicht als Hausbesitzer nachweisbar), Meister Christian Friedrich Bäumler Bürger Zeug- und Leineweber, Maria Rosina Kretzschmar geborene Bäumler mit Curator und Ehemann Meister Carl Friedrich Kretzschmar[261] Bürger Zeug- und Leineweber, verkaufen an den jüngsten Sohn Meister Samuel Friedrich Bäumler Bürger Zeug- und Leineweber das hinterlassene und am 21. 5. 1756 in Lehn erhaltene Haus samt Gärtchen am Leichenweg Brandcatasternummer (alt) 232 zwischen Meister Seifert und Meister Horn samt allen Erbzinsen um 170 Meißnische Gulden (Das Volkszählungsregister für 1858 nennt in diesem Haus keine Mieter, das für 1861 einen). Vom Angeld zu Ostern 1797 in Höhe von 110 Gulden hat laut Amtsconsens vom 25. 9. 1792 der Priesterwitwenfiscus (auch eine geldverleihende Institution)  in Glauchau 75 Gulden zu empfangen, 9 Gulden hiesige Kirche, 2 Gulden 6 Groschen der Förster Fritsche, 3 Gulden 9 Groschen Gerichtsassessor Richter, 6 Groschen Communschuld, 10 Gulden die Mutter und Mitverkäuferin wegen ihres eingebrachten Capitals, weitere 60 Gulden sollen in Tagzeiten zu je 5 Gulden bis Ostern 1808 bezahlt werden. Von der Tagzeit zu Pfingsten 1797 stehen Meister Gottlob Friedrich Krüger senior (der vielfach erwähnte Töpfer) 2 Gulden 14 Groschen zu, Pfingsten 1798 Meister Gottlob Friedrich Friedel 2 Gulden 6 Groschen, 1798 Gottlob Greser in Erlbach 14 Groschen und Meister Christian Friedrich Lorenz 1 Gulden 6 Groschen, Pfingsten 1799 bis 1802 jeweils 2 Gulden 5 Groschen Meister Friedel, zu Pfingsten 1803 Meister David Friedrich Kretzschmar 4 Gulden 11 Groschen, erst danach erhält die Tagzeiten nur die Witwe. Diese behält sich zum Auszug vor die Oberstube nebst der daran befindlichen Kammer und einen Platz zum Holz auf dem Oberboden. Geschehen am 5. 1. 1796, confirmiert im Amte, wobei festgelegt wird, dass die Mutter bei Krankheit 14 Tage unentgeltlich zu pflegen ist, bei längerer Krankheit gegen Vergütung aus ihrem Nachlass, am 18. 2. 1796[262].

Die Witwe des Samuel Friedrich Bäumler, Christiane Friederike geborene Baumgärtel mit Curator Meister Adam Gottlob Baumgärtel Bürger Zeug- und Leineweber (in der Confirmation ist weder ihr Vormund genannt noch ihr Mädchenname; Adam Gottlob Baumgärtel * laut Bürgerbuch 23. 12. 1767 und † 26. 5. 1845 jeweils in Ernstthal) und ihre drei unmündigen Kinder Christiane Friedericke, Christiane Wilhelmine und Friedrich Wilhelm Bäumler (auch er kommt als Vornamengeber eines Sohnes des Heinrich August May infrage), deren Vormund Meister Carl Friedrich Kretzschmar Bürger Zeug- und Leineweber ist, wohl Karl Mays Urgroßvater, müssen am 18. 5. 1803 (wenige Tage nach der Hochzeit der Johanne Christiane) das überschuldete Haus an Meister Johann David Sonntag Bürger Zeug- und Leineweber (laut einem Linßerschen Verkauf ∞ mit Johanna Christiana Tochter des † Johann Georg Linßer), jetzt lokalisiert auf dem Leichenweg No: 232 zwischen Mongß und Wagner, um 220 Gulden verkaufen, darunter 120 Gulden zur Bezahlung der Bäumlerischen Schulden und 100 Gulden an den Priesterwitwenfiscus in Glauchau, Confirmation 18. 7. 1803[263]. Die Verkäufer sehen sich genötigt, sich vom Nachlass gänzlich loszusagen. Die junge Witwe erhält in den auch 1796 genannten Räumen auf fünf Jahre den Auszug. Laut Verkauf von 1796 wären bis Pfingsten 1803 noch Schulden zu tilgen gewesen, und aus den 75 Gulden an den Priesterwitwenfiscus von 1796 sind 1803 dann 100 geworden, unklar ist, ob die alten Schulden bezahlt oder zusätzlich neue aufgenommen wurden.

Verzichte von Privatpersonen nach erfolgten Zahlungen sind 1796 und später nicht eingetragen, sodass sich die Frage stellt, ob der wahre Grund für den Aufenthalt der Johanne Christiane im einsamen Forsthaus darin bestand, alte Schulden der Familie abzuarbeiten? Dann musste auch der Vater beziehungsweise zu einem späteren Zeitraum der Ehemann mit dem Aufenthalt einverstanden gewesen sein (oder ist er kraft väterlicher Gewalt erst gar nicht gefragt worden?), und dieser muss sich absolut nicht rund um den Dezember 1809 ereignet haben. Zu erinnern ist daran, dass das frühere Bäumlersche Haus 1803 so hoch überschuldet war, dass die Erben kein Geld mehr empfingen.

Der Kaufpreis für das neue Bäumlersche Haus belegt, dass dieses doppelt so groß wie das 1803 verkaufte Elternhaus gewesen sein muss und darin auch mehr Leute Platz hatten, außerdem, dass der Käufer zu diesem Zeitpunkt finanziell genügend ausgestattet war, um sein eigenes Haus zu erwerben und die Tagzeiten pünktlich zu entrichten, das dann mindestens 75 Jahre im Familienbesitz verblieb ungeachtet zwischenzeitlicher finanzieller Schwierigkeiten.

Regest des Kaufvertrags von 1756, zuständiges Gerichtsbuch derzeit (Februar 2023) nicht im Internet vorhanden (ob Christian Friedrich der erste Sohn ist, konnte noch nicht geklärt werden): Christian Friedrich Bäumler kauft seinem Vater Johann Mattheus Bäumler dessen Haus nebst Gärtchen am Leichenweg zwischen Christian Gottlieb Wolf und Adam Otte um 140 Gulden ab, wobei die El­tern und die Schwestern Johanna Rosina und Christiana Dorothea (später ∞ Leineweber Samuel Möbis) Wohnrecht in der Stube und der vordersten Kammer behalten und wovon die beiden Schwestern je 20 Gulden zu ihrer Aussteuer erhalten, 17. 1. 1756.

 
45. Andere Kinder des Heinrich August und ihre Paten

Die weiteren Söhne des Heinrich August hießen Friedrich Wilhelm, getauft 18. 11. 1840, zu dessen Paten ein Bürger und Webermeister Friedrich Wilhelm Hermann Heinrich (laut Bürgerbuch * 23. 12. 1816 in Ernstthal) und ein Schulknabe Julius Hermann Sohn des Meister Friedrich Wilhelm Baumgärtel Bürger und Bäckermeister, zählen sowie Auguste Wilhelmine, Schulmädchen, Tochter des Töpfers Carl Hermann Ludwig Krüger (deren Urgroßvater in erster Ehe mit einer Marsteller verheiratet und somit Schwager des Vaters des Carl August Knobloch beziehungsweise dessen angeheirateter Onkel war), Sohn Heinrich Wilhelm am 24. 4. 1851 hat unter anderem die Ehegattin Friederica Wilhelmine Concordia des Cantors Strauch zur Patin (eine geborene Layritz, entweder Tochter des Stadtrichters Christian Gottlob oder des Johann Ernst), Sohn Carl Hermann am 9. 5. 1854 Herrn Christian Friedrich Engelhardt Lotteriecollector und Schankwirth in Hohenstein (in seinem Lokal war der junge Karl May Kegelaufsetzer – schon vorher, oder ist diese Arbeit an jenem Tag ausgemacht worden?), Sohn Carl Heinrich am 17. 7. 1855 Herrn Carl Gottlob Held, Bürger Webermeister und Fabricant (Er besitzt das Haus Nummer 138 im Jahre 1861). Zu den Paten der Mädchen gehören unter anderem die Ehefrau Henriette des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Layritz und Adele Henriette, Ehefrau des Pfarrers Schmidt, eine geborene Goldberg. Keiner der Söhne hat den Namensbestandteil Christian, der doch eine Hälfte des Vornamens des Christian Friedrich May und des Stiefvaters Christian Traugott Vogel, ebenso aber auch des Christian Friedrich Weise, ist (Nebenbei: Christian Friedrich Bäumler hatte eine Schwester Christiane Friedericke, also war der Vorname nicht einfach eine Ausweiche für einen erhofften Sohn)!

Noch völlig unklar sind die Zusammenhänge der Mays mit den Paten ihrer Tochter Christiane Wilhelmine am 30. 5. 1844: Amalie Wilhelmine ∞ Herr Friedrich August Hauser Bürger Kunst- und Schönfärber, Herr Wilhelm Eduard Weber Bürger Kauf- und Handelsmann in Hohenstein, Johanna Sophia ∞ Herr Friedrich Wilhelm Weber Kauf- und Handelsmann in Hohenstein. Hauser wurde laut Bürgerbuch Ernstthal am 20. 10. 1807 in Goldentraum in Schlesien geboren. Er dürfte einheimisch geheiratet haben. Friedrich Wilhelm Weber soll aus Rochlitz stammen. Er  scheint vor 1810 die Tochter der Hohensteiners Samuel Friedrich Uhlich geheiratet zu haben und sehr vermögend gewesen zu sein. Allein schon von der sozialen Schicht her dürfte keine familiäre Verbindung zu den May, Weise und Kretzschmar bestanden haben. Der einzige Sohn des Christian Friedrich Layritz, des Bruders des Stadtrichters, war verehelicht mit einer geborenen Weber. Friedrich Wilhelm Weber könnte allerdings jemand gewesen sein, bei dem August Heinrich Arbeit ablieferte. Die Ehefrauen der beiden Vermögenden stellen die nötigen beiden Patinnen dar. Das geschah genau in jener Zeit, als die Mays schlimm unter Armut litten. Konnten die obligatorischen Patengeschenke die finanzielle Lage der Familie etwas aufbessern, mindestens die Kosten der Taufe auffangen? Hat darin auch eine versteckte Botschaft an gewisse Ernstthaler Kreise gesteckt? Erst danach kann das Angebot an die junge Mutter gekommen sein, sich zur Hebamme zu qualifizieren. Dieses dürfte nicht nit dem vorgeblichen Fund eines ledernen Beutels samt interessantem Inhalt, von dem Karl May erzählt, in Verbindung stehen.

Der Vater des Paten Baumgärtel, Friedrich Wilhelm, Bürger und Weißbäcker, der auch zwei Feldkäufe tätigt, die bestätigen, dass er vermögend war, kauft seinem Vater Johann Daniel Baumgärtel, Bürger und Weißbäcker in Ernstthal auch Mühlengutsbesitzer in Pleißa, dessen Haus am Markt neben Krüger sub No: 155 (neu 172), mit Zubehör, Seitengebäude und Hofraum, ein Eckhaus, wie von Meister (Johann) Gottfried Aurich erkauft und am 20. 10. 1784[264] in Lehn erhalten, um 600 Thaler ab, die aber komplett an Herrn Heinrich Gottlob Herold Postmeister zu Oberlungwitz, zu entrichten sind, bei dem noch weitere Ernstthaler verschuldet waren, so auch Carl August Knobloch. Der Verkäufer und seine Ehefrau erhalten auf Lebenszeit freie Herberge in der kleinen Oberstube über der Brodkammer sowie die Kammer daneben, Holzplatz und Platz im Keller für die Erdäpfel. Geschehen in Ernstthal am 9. 9. 1814. Postmeister Herold quittiert am 1. 12. 1826[265]. Am 14. 4. 1840 erscheinen an Amtsstelle Johanne Christiane Wilhelmine Baumgärtel, Wilhelmine Ernestine geborene Baumgärtel verehelichte Heinrich durch ihren Ehemann Meister Wilhelm Leonhard Heinrich, Weber alhier (* laut Bürgerbuch 1. 9. 1816 Hohenstein; eine Urgroßmutter entstammt der Schmiedefamilie Weißpflog), da sie wegen »kürzlich erfolgter Niederkunft« nicht selbst kommen kann, sowie Meister Friedrich Wilhelm Baumgärtel Bürger und Weißbäcker. Die Erstgenamten haben ihre mütterlichen Erbteile je 46 Gulden 16 Groschen 5 Pfennige als auch ihre Anteile aus Jacob Gräfs Nachlass in Gößnitz, den auf sie und ihre jüngere Schwester gefallenen Erbteile von 44 Gulden 4 Groschen 6 Pfennige, jede 14 Gulden 1 Groschen  6 Pfennige, von ihrem hierbei gegenwärtigen Vater am 5. 12. 1832 erhalten. Die Hypothek wird cassiert und gelöscht. Christiane Ernestine geborene Baumgärtel verehelichte Friedrich Gotthilf Horn bekennt, ihre 46 Gulden 16 Groschen 5 Pfennige vom Vater Friedrich Wilhelm Baumgärtel erhalten zu haben 17. 7 1845. Der Vater war wohl zweimal verheiratet, denn ansonsten müsste der junge Pate von Friedrich Wilhelm May bei den Verkäufen und Verzichten mit genannt worden sein.

Johann Gottfried Aurich ist laut Kaufvertrag Johann Daniel Baumgärtels Schwiegervater, auch Meister, Bürger und Weißbäcker, und er hat das Haus zwischen Johann Gottlob Schönland und Johann Gottfried Krauße, am 4. 8. 1768 (?, nichts im Register des Kauf- und Handelsbuchs 4) in Lehn erhalten, Kaufpreis 300 Gulden; das Backzeug und die Bäckergeräte verkauft er an seinen Schwiegersohn Johann Daniel Bäumler[266] um 15 Thaler. Die Witwe Johanna Sophia, die Tochter Johanna Sophia ∞  Johann Christian Hauck Bürger und Schneider, die Tochter Regina Dorothea ∞ Johann Immanuel Grabner Bürger und Weißbäcker berechnen sich mit dem Käufer 12. 4. 1785, Sohn Ernst Friedrich Aurig Bürger und Weißbäcker am 20. 7. 1797.

Carl Heinrich Ludwig Krüger Bürger und Töpfer kauft als jüngster Sohn seiner Mutter Christiana Dorothea Krüger, verheiratet mit Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Töpfer, geborene Wolf mit Curator Stadtgerichtsschreiber Christian Gottlob Beyer, ihr Haus auf der Niedergasse zwischen Friedel und Fuchs sub No: 98 (neu 108) samt Garten wie am 10. 2. 1792 in Lehn erhalten um 600 Gulden ab, wobei etliche Schulden bezahlt werden müssen, 30. 1. 1812[267]. Die Mutter verkauft ihre Gerade (hat also selbst keine Töchter) an ihre 6 Söhne Friedrich Gottlob Krüger Bürger und Seifensieder, Johann Gottlob Krüger Bürger Zeug- und Leineweber, Heinrich Gotthilf Krüger Bürger Zeug- und Leineweber in Berlin mit Mandat für Christian Gottlob Schönland Bürger und Fleischer in Ernstthal, Carl Friedrich Krüger Töpfergeselle alhier, Carl Heinrich Ludwig Krüger, 20 Jahre alt 1807, ebenfalls Töpfergeselle, beide unter Vormundschaft des Christian Ernst Matthes Bürger Zeug- und Leineweber, um 5 Gulden 20. 5. 1803, Confirmation 29. 6. 1807[268].

Seitdem Karl Mays Mutter Hebamme war, konnte sie wegen der Verbesserung ihrer sozialen Stellung unabhängig von der finanziellen Armut der Familie Höhergestellte als Paten zu ihren eigenen Taufen bitten. Und wem stand in der Familie das Recht zur Vornamensvergabe zu? Allein dem Vater, oder hatte die Mutter dort jenseits familiärer Traditionen ein Wörtchen mitzureden? Die Vornamen der später geborenen Töchter deuten eher auf einen Bruch mit Traditionen hin und könnten eine Folge der rein sozialen Standeserhöhung sein.

 
46. Spurenlesen

Wer nun könnte Vater des Heinrich August sein? Dieser ließ als Vater keinen Sohn Christian Friedrich taufen, obgleich, wie bereits erwähnt, auch sein Schwiegervater diesen Vornamen hat! Glaubte er vielleicht, dass diese Namensgebung ihren Trägern ähnliche Lebenswege bescheren könnten wie Christian Friedrich, May und Weise? Keiner seiner Söhne wurde auf Traugott getauft. Auffällig ist ebenfalls, dass der als Vater von Plaul postulierte Christian Traugott Vogel in bestehender legaler Ehe mit Johanne Christiane oder gar knapp davor keine Kinder zeugte, obwohl sie Anfang 1822 mit 41 Jahren noch nicht über die gebärfähigen Jahre hinaus war (und er zweieinhalb Jahre jünger als sie). Erinnert sei: ihre körperlich behinderte Tochter musste im Alter von 46 Jahren schwanger heiraten.

Infrage kommen genealogisch gesehen als Heinrich Augusts Vater nicht nur Männer, die mit Vornamen Heinrich August oder in umgedrehter Reihenfolge August Heinrich (so wie er in der Volkszählungsliste 1861 benannt wurde!) hießen, was den gehörnten Christian Friedrich May aber auf eine Spur gebracht hätte, wobei er jedoch im Falle eines Höhergestellten eher nicht laut geworden wäre, sondern auch welche, die mit Nachnamen Heinrich hießen, und in Ernstthal existierten, wie wir oben gesehen haben, definitiv Namensträger Heinrich, so der erwähnte 1821 wohl jung gestorbene Weber Carl August Heinrich.

Ebenfalls nachgewiesen ist aber auch ein Kürschnermeister namens August Heinrich Kühn. Eine Familie Heinrich lebte in der Obergasse in kleiner Entfernung zu den Bäumlerschen Häusern, und als der Vater Johann Gottlob »Blahner« von Karl Mays Pate Carl Gottlob Planer sein Haus an diesen als seinen einzigen Sohn, das Wohngebäude mit der alten Brandcatasternummer 140 (neu 157) auf der Niedergasse zwischen Oertel und Schüler gelegen, wie am 24. 2. 178[269] aus des Vaters Nachlass erkauft in Lehn erhalten, zum Kaufpreis von 200 Thalern veräußert, wobei nach Verkäufers Tode 100 Thaler seiner Witwe Magdalena, weitere Gelder der Witwe Regina Dorothea Grabner und Meister Christoph Ernst Kretzschmar Bürger und Leineweber, zustehen am 3. 4. 1817[270], schickt am 5. 4. 1817 der Verkäufer den Kürschner August Heinrich Kühn mit Legitimation zum Amt, um ihn bei der Confirmation seines Hausverkaufs zu vertreten; laut Verzicht der Schwester waren Carl Gottlob und sie, Johanne Christiane Wilhelmine ∞  Friedrich Gottlob Thiele Leineweber in Hohenstein, die einzigen Erben 28. 8. 1827[271]. Planer verkauft dieses Haus mit Gärtchen zwischen Örtel und Wilhelm um 285 Thaler am 21. 5., Confirmation 8. 8. 1828[272], an Johann Jäckel  und zählt um 1842 nicht zu den Hausbesitzern. Wenn Kühn nicht mit Planer verwandt ist und auch nicht zu den Honoratioren gehört – warum schickt er ihn dann zur Conformation? Nur als zwei Häuser weiter wohnenden Nachbarn? Diese Frage bedarf der Klärung.

Johann Jäckel ist später als Weberfabricant nachgewiesen, * laut Bürgerbuch am 3. 10. 1806 Roßbach bei Asch; korrekt laut Kirchenbuch Roßbach, einsehbar aktuell bei portafontium[273], *1. 10. Im Haus Nr. 117, und getauft 2. 10. 1806, † 13. 2. 1863 Ernstthal (der Nachtrag des Sterbedatums von späterer Hand im Kirchenbuch Roßbach behauptet sachlich falsch: Sterbeort Hohenstein-Ernstthal), Vater Johannes Jäckel Einwohner und Maurer in Roßbach, Mutter Johanna Maria Tochter des Johannes Zapf Einwohner alhier in No 99 aus der Herrschaft Neuburg, die Mutter Gertraud geborene Miller aus Neuburg, einziger Pate Johannes Müller Schuhmachergesell des Johann Adam Müller Einwohner und Schuhmacher alhier ehelich zweiter Sohn. – Jäckel besitzt das Haus Nr. 175 im Jahre 1861 und zusätzlich das Nr. 91.

August Heinrich Kühn ist Hauskäufer 1827 und vor 1842 gestorben, lebt jedoch 1832 noch, Carl August Heinrich stirbt 1821, noch bevor sein Hauskauf confirmiert werden kann, und hinterlässt seine Witwe sowie einen kleinen Sohn, der uns vorhin als junger Vater begegnete. Ob hingegen ein etwa 1768 geborener August Friedrich Heinrich, der nicht aus obiger Familie kam, alt genug werden konnte, um Johanne Christiane zu becircen, muss noch geklärt werden,  ist aber eher fraglich.

Altersunterschiede spielen weniger eine Rolle als man denkt; ich erinnere an das Beispiel namens Macron, immerhin aktuell (Februar 2023) Staatspräsident Frankreichs. In meiner genealogischen Arbeit begegnete mir in Hormersdorf, heute Ortsteil der Stadt Zwönitz im Erzgebirgskreis, einmal der Fall, dass ein Ehemann Hans Lieberwirth (zudem einer von fünf Bauern dieses Nachnamens gleichzeitig) nachweislich 38 Jahre (!) jünger war als seine erste Gattin, jüngst bei der Erstellung einer Teil-Ahnenliste im Main-Taunus-Kreis ein Dorfschultheiß (also Bürgermeister) in Soden, heute Bad Soden, geboren 1699, der in erster Ehe 1719 eine Witwe heiratete. Deren Tauf- und Sterbedaten sind im Kirchenbuch nicht zu finden, wohl aber ihre erste Ehe; diese wurde 1701 (!) geschlossen. Also ist die Braut, da Mädchen dort mit 16 Jahren verheiratet werden konnten, auf jeden Fall mindestens 14 Jahre älter als ihr zweiter Ehemann gewesen. In dieser Ehe sind 1720 und 1724 zwei Kinder geboren worden.

 
47. Familien namens Heinrich

Die interfamiliären Erbverkäufe der Heinrich 1783 nennen interessante Namen: Nachdem Meister Johann Gottfried Heinrich Bürger Zeug- und Leineweber (er war unter anderem 1762 Curator der Witwe Rosina des Bürgers und Bäckermeisters Hanns Gabriel Bernhard, der Schwiegermutter des Christian Friedrich Bäumler und des Bäckers Friedel) am 29. 9. vergangenen Jahres gestorben ist, lassen sich Witwe und Kinder mit dem Ererbten belehnen. Die Witwe Christiana Elisabeth hat zum Vormund Gottlob Heinrich Trenkmann vornehmer Rechtsconsulent, Tochter Johanne Elisabethe ∞ NN Schmidt hat zum Curator Gottlob Heinrich Arnold Bürger Zeug- und Leineweber, Herr Johann Friedrich Heinrich Kauf- und Handelsmann in Leipzig gibt Mandat Herrn Trenkmann, Johanne Christiana Heinrich ∞ Schindler hat zum ehelichen Vormund Meister Johann Gottlob Schindler Bürger und Strumpfwirker, Meister Friedrich Gottlob Heinrich Bürger Zeug- und Leineweber ist mündig, Christiana Friedericka Heinrich ∞ Johann Christian Friedrich Uhlig (er gehört dem Stadtgericht als Assessor an) samt vom Ehemann genehmigten Curator Johann Gottlob Schindler, unmündiger Sohn August Friedrich Heinrich, 15 Jahre, mit Vormund Christian Friedrich Scheer Bürger und Weißbäcker, mit dem hinterlassenen Feldgrundstück am mittleren Weg beim Schießplatz, das der Erblasser aus dem Preßlerschen Erbe am 14. 6. 1751 in Lehn erhalten und um 25 Gulden erkauft hatte. Dieses wird verkauft an Stadtgerichtsassessor und Handelsmann Uhlig (obiger Schwiegersohn). Sie verkaufen das Feld, das ehemals ein Steinbruch gewesen ist (noch ein weiterer nebst dem sehr nahe Ernstthal gelegenen bekannten ehemaligen – wo war damals der Schießplatz?), gelegen zwischen Christian Friedrich Wolfs und Hans Heilmanns Feldern am mittleren Weg beim Schießplatz um 48 Gulden. Geschehen vor den Stadtgerichten 1. 4. 1783, Confirmation 1.5. 1783[274]. Obige Erben, Witwe jetzt mit Curator Uhlig, verkaufen an den Consulenten mit Lehnsträger Adam Friedrich Meusel die ererbte Baustelle samt Garten und Scheune, die zum ehemals Frenzelischen jetzt Spindlerischen Haus gehörte, am 17. 9. 1754 in Lehn erhalten, das Haus am 13. 2. 1759 nebst einem Stück Garten, 17 ½ Ellen breit und 24 Ellen lang, an (Johann Georg) Layritz verkauft, gelegen auf der Niedergasse oben zwischen Christian Ehrenfried Spindler und Adam Salomon Barth, unten zwischen Johann Gottfried Wolf und Christian Schüler, um 300 Gulden, nachdem Herr D. Gottlob Heinrich krank geworden. Schulden bestehen bei Christian Friedrich Gränitzs Witwe in Oberlungwitz, weitere bei Herrn Gottlob Heinrich Dietrich Bürger und Schwarzfärber. Geschehen vor den Stadtgerichten 28. 2. 1783, Confirmation 2. 3. 1783[275]. Diese Familie bewegte sich sozial eindeutig in besser gestellten Kreisen. Die Dietrich oder Dittrich waren eine Färbersippe in Chemnitz.

Der Consulent verkauft die Hälfte der ihm gestern verschriebenen Heinrichschen Baustelle samt Garten an Christian Ehrenfried Spindler Bürger und Leineweber um 120 Gulden 1. 3. 1783. Die andere Hälfte der Baustelle samt einer Scheune, lokalisiert auf der niedern Gasse oberhalb zwischen Christian Schüler und dem Käufer, verkauft Trenkmann an Spindler um 200 Gulden 10. 9. 1783[276]. Das Stammhaus darauf war vom Vorbesitzer Heinrich im Jahre 1759 abgerissen worden. Christian Ehrenfried Spindler kauft als Eidam von Rosina Witwe des Schmieds Gottfried Frenzel mit Curator Herr Nicolaus Marsteller deren am 26. 1. 1761 in Lehn erhaltenes Haus mit Garten auf der niedern Gasse zwischen Johann Gottfried Wolfs Haus und Johann Gottfried Heinrichs Baustelle um 70 Gulden ab 24. 4. 1770[277].

Der oben erwähnte Friedrich Gottlob Heinrich erwarb auch Eigentum. Die Erben des Georg Gottlob Lässig Bürger Zeug- und Leineweber als Friedrich Bernhard Lässig Bürger Zeug- und Leineweber auch in Vollmacht seines Bruders Herr Christian Gottlob Lässig Schwarz- und Schönfärber in Pegau, weiterhin Christian Lässig Bürger Zeug- und Leineweber, Christiane Dorothea verwitwete Stang geborene Lässig mit Curator Friedrich Wilhelm Hofmann Bürger Zeug- und Leineweber, Christiane Rosine geborene Lässig ∞ NN Garbe (im Kauf falsch: Martin)  hinterlassene zwei Söhne Christian Gottfried Garbe Bürger und Tischler, Christian Gottlieb Garbe, 23 Jahre, Zeug- und Leinewebergeselle auf Wanderschaft mit Curator Johann Gottlob Mende Bürger Zeug- und Leineweber, verkaufen an Friedrich Gottlob Heinrich Bürger Zeug- und Leineweber mit seinem Vater Johann Gottfried Heinrich als Beistand das von ihrem Vater am 17. 2. 1716 in Lehn erhaltene Wohnhaus mit Garten, das obere Stück Garten ist Lichtensteinisches Lehn, auf der obern Gasse zwischen Christian Friedrich Scheer und Johann Christoph Wunderlich (später zum Markt gerechnet Altcataster No: 9) um 365 Gulden. Die Großerischen Erben haben im Haus Geld zu fordern, Kauf geschehen 14. 7. 1781[278].

Nach der Neunummerierung der Häuser im Brandcataster um 1840 ist das bisher unter Nummer 221 geführte Weißpflogsche, dann Bäumlersche, Haus mit der 251 versehen worden und links des Armenhauses Richtung Leichenweg zu lokalisieren (dieses erstreckt sich um 1842 über zwei Hausnummern, später wird eine der beiden als Totengräberhaus bezeichnet, jedoch 1861 bewohnt vom Nachtwächter), das Bäumlersche »Stammhaus«, dann Sonntag, hatte zuerst die Nummer 232, dann die 262, und das unten genannte Haus im Heinrichschen Besitz ursprünglich die 210, darauf die 233.

Meister Johann Gottlob Heinrich Bürger und Leineweber verkauft an seinen Sohn Meister Carl August Heinrich, ebenfalls Bürger und Leineweber, sein Haus auf der Obergasse zwischen Kreitemeyer und Hofmann mit der Brandcatasternummer 210 samt Gärtchen, wie am 28. 2. 1795[279] in Zuschrift erhalten (Kauf als Sohn I. ∞ des Johann Christoph Heinrich Bürger Zeug- und Leinewebermeister, der das Haus auf der Obergasse zwischen Johann Adam Schäfer und Johann Gottfried Sporer von Christian Ulrich Klärner erworben hatte und am 24. 7. 1769[280] damit belehnt wurde, um 250 Thaler, Klärner wiederum von Johann Christoph Heinrich dessen am 22. 8. 1754 in Lehn erhaltenes Haus auf der Vordergasse zwischen Johann Samuel Spindler und Andreas Wagner um 100 Gulden 22. 5. 1769[281]), um 250 Thaler. Von Kaufpreis stehen 87 Gulden 12 Groschen dem Priesterwitwenfiscus in Glauchau zu. Geschehen vor den Stadtgerichten am 10. 8. 1821[282]. Bei der Confirmation sind die Hauskäufer des Vorgenannten Witwe Christiane Dorothea und der unmündige Sohn Wilhelm Leonhard am 23. 11. 1821. Die Witwe und der Sohn, der am 1. 9. 1823 sieben Jahre alt wird, (laut Bürgerbuch * 1. 9. 1816 in Hohenstein, † 29. 5. 1878 Ernstthal) verkaufen über ihre Vormünder dieses Haus an den jetzigen Ehemann Carl Friedrich Häußler Bürger Zeug- und Leineweber um 275 Thaler am 9. 8. 1823[283] (Ein Weber Karl Friedrich Häußler, *16. 2. 1798 in Ernstthal, wird am 27. 8. 1815 Bürger, also mit gerade einmal 17 Jahren. Ein Weber Karl Gottlob Häusler, * 22. 11. 1823 in Ernstthal, wird am 20. 2. 1845 Bürger, ohne aber auf dessen Vater rückzuverweisen. Der Familienname war in Ernstthal selten). Zu Karl Mays jungen Lebzeiten trug das Haus wie oben erwähnt die neue Brandcatasternummer 233 und war im Besitz eines August Friedrich Herklotz[284], 1861 hieß der Besitzer Carl Heinrich Schobert. Also ist die Witwe knapp zwei Jahre nach dem Tode ihres ersten Ehemannes wieder verheiratet gewesen. Warum soll Johanne Christiane mit dem beim Tode des Ehemannes siebeneinhalbjährigen Sohn zwecks Heirat mit dessen von Plaul gemutmaßten Vater Vogel fast vier Jahre gewartet haben?

Laut der Erbteilung des Johann Michael Hoffmann Bürger und Gerichtsassessor hinterließ dieser die Witwe Susanna Regina geborene Selbmann und die Kinder Christiana Elisabeth ∞ Johann Gottfried Heinrich, Anna Rosina ∞  Johann Gottfried Krauß, Christiana Magdalene ∞ Johann Gottlieb Läßig und Friedrich Wilhelm Hoffmann Bürger Zeug- und Leineweber 12. 10. 1762, Conformation 27. 5. 1763[285]. Der Sohn kauft auch das Elternhaus zwischen Johann Gottreich Mothes und Johann Jacob Richter um 490 Gulden gleichentags. Das Haus in der obern Gasse zwischen Daniel Schäfer und Johann Samuel Reißmann wird verkauft an Läßig um 400 Gulden auch gleichentags. – Soviel zur Aufhellung Heinrichscher Verwandtschaftsbeziehungen.

 
48. Gebhardtsche Erbteilungen und Hauskäufe

Die nachgelassenen Erben des Meister August Friedrich Gebhardt Bürger und Leineweber in Ernstthal als Witwe Sophie Christiane geborene Loos mit ihrem allgemeinen Geschlechtsvormund Meister Carl Gottlieb Teichgräber Bürger und Leineweber, Tochter Christiane Wilhelmine Kühn geborene Gebhardt mit ihrem allgemeinen Geschlechtsvormund und Curator Meister Friedrich Wilhelm Türcke Bürger und Töpfer, Tochter Christiane Friedericke Lindner in Limbach geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann Meister Carl Gottlieb Lindner Strumpfwirker alda und ihrem allgemeinen Geschlechtsvormund Meister Johann Heinrich Wilhelm ein Strumpfwirker in Ernstthal, Johanne Christiane Meier geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann Meister Johann Gottlieb Meier Leineweber in Ernstthal und ihrem speciellen Geschlechtsvormund Johann Heinrich Wilhelm Strumpfwirker in Ernstthal, Caroline Henriette Helldorf geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann Friedrich Wilhelm Helldorf Leineweber in Glauchau und ihrem allgemeinen Geschlechtsvormund Johann Heinrich Wilhelm als Verkäufer und deren Schwiegersohn, Ehemann und Schwager Meister August Heinrich Kühn Bürger und Kürschner in Ernstthal als Käufer am anderen: Die Vorgenannten verkaufen das ererbte Wohnhaus mit Hofraum, das der Erblasser am 20. 12. 1788 in Zuschrift und am 26. 1. 1789[286] in Lehn und Würden erhalten hat, gelegen auf der Niedergasse zwischen Stolze und Wilhelm sub No: 138, in der Brandversicherungscasse mit 150 Thaler assecurirt, mit allen Rechten und Beschwerungen, herrschaftlichen, geistlichen und Communabgaben als 3 Groschen Erbzins halb Walpurgis und halb Michaelis, 4 Groschen Jagdgeld zu Michaelis und 1 Groschen Äquivalent zu Walpurgis, an die Hochgräfliche Renthey zu bezahlen, Folge und Frohn zu leisten, nebst einem Feuerlöscheimer in gutem Zustand zu halten, an genannten Schwiegersohn, Ehemann und Schwager Meister Kühn um 250 Thaler, davon 140 Thaler an die Verkäufer bei Lehnsreichung, 50 Thaler an diese zu Johanni 1831, 60 Gulden an die Mutter für deren Bedürfnisse bis zur Bezahlung ohne Interesse. Die Verkäufer bedingen für die Mutter auf Lebenszeit freie Herberge in der geheizten Wohnstube nebst Wartung und Pflege bei Krankheitsfällen sowie eine Schlafkammer auf dem Boden  aus und reservieren sich die Hypothek. Bei der Lehnreichung sind 16 Groschen in die Armencasse zu zahlen, 4 Groschen an das Gotteshaus. Geschehen vor den Stadtgerichten 14. 5. 1827, unterschrieben von Christian Gottlob Lairitz (!) dem Stadtrichter, Christian Gottlieb Beier Assessor, Ernst Ehregott Läßig Assessor, Christian Ernst Kretzschmar Assessor, Sofie Christiana Gebhardt mit geführter Hand, den weiteren Verkäufern und Vormündern sowie dem Käufer, jedoch mit der Abänderung und Erklärung, dass die zu Johanni 1831 zu zahlenden Gelder nur den 4 Kindern gehören und mit jährlich 14 proCent verzinst werden sollen, die 60 Gulden an die Gebhardtin sollen nach deren Bedürfnissen unzinsbar bar bezahlt werden. Der Verkäufer quittieren Kühn die bar bezahlten 140 Gulden. Der Käufer hat von Herrn D. Johann Friedrich Trummer in Hohenstein zur Bezahlung der Kaufsumme ein Capital von 125 Thalern Conversionsgeld mit jährlich 4 ProCent Verzinsung und vierteljährlicher gegenseitiger freistehender Aufkündigung  aufgenommen. Dafür setzt er sein Wohnhaus mit Hofraum zum ausdrücklichen Unterpfand. Die Mutter hat die Zahlung vor den ihr zustehenden 60 Thalern ausdrücklich eingeräumt. Nach abgelegter Untertanenpflicht ist Kühn das Wohnhaus in Lehn gereicht worden 5. 7. 1827[287]. Am 8. 11. 1832 erscheinen die Witwe mit ihrem Vormund Teichgräber, die ∞ Kühn mit ihrem bestätigten Geschlechtsvormund Lindner, die Lindner mit ihrem Ehemann, die Meier mit ihrem Ehemann, die Helldorf durch ihren Ehemann, und bekennen, dass sie die von Kühn Johanni 1831 zu zahlenden Kaufgelder erhalten haben und quittieren.

Dieses Haus ist unter der neuen Nummer 155 ist um 1842 im Besitz der Witwe des August Heinrich Kühn. Im Jahr 1861 wohnt nebst dem neuen Hausbesitzer samt Familie im Haus nur ein Mieter Johann Gottfried Kölz samt Gattin.

Vormünder und Ehemänner können in Ernstthal mit einigen Hauskäufen nachgewiesen werden. Carl Gottlob Teichgräber Bürger Zeug- und Leineweber kauft sub hasta das »ganz in die Caducität verfallene« Wohnhaus des Ernst Gottlob Schmidt auf der auf der untern Gasse sub No: 145, neu 162, zwischen Frau Wagner und Reinhold um 160 Gulden 10. 11. 1806[288]. Maria Sophia ∞ Johann David Hauck Bürger Zeug- und Leineweber geborene Gräßig verkauft ihr am 14. 6. 1777 in Lehn erhaltenes Haus samt Gärtgen auf der fordern Gasse sub No: 127 zwischen Hohenstein und Ernstthal an der Straße an Herrn Oelsners und Reichels Bleiche sub No: 128 an Friedrich Wilhelm Türcke Bürger und Töpfer um 350 Gulden 26. 3. 1801[289]. Johann Heinrich Wilhelm ein Bürger und Strumpfwirker in Ernstthal, * laut Bürgerbuch 1. 3. 1777 St. Egidien bei Glauchau, wird Bürger ohne Datum 1799[290]. Sein Hauskauf ist weiter unten registriert worden. Johann Gottlieb Meier ein Leineweber * laut Bürgerbuch 19. 6. 1803 Tirschheim bei Waldenburg, Bürger 25. 9. 1824. Für ihn ist kein Hauskauf eingetragen worden.

Johann Gottlieb Gebhardt, Bürger und Uhrmacher, ist am 3. Februar »mit Tod abgegangen«. Die Erben als Witwe Christiana Sophia  mit Curator Johann Gottlieb Bäsler Bürger und Strumpfwirker (keine Kaufhandlung 1763–1787), Christian Friedrich Läritz (!) in väterlicher Gewalt der mit seinem vor fast zwei Jahren † Eheweib Christiana Rosina gebürtige Gebhardt gezeugten unmündigen Kinder Christiana Dorothea, fast 4 Jahre alt, und Christian Gottlob, bald 2 Jahre alt, Gottlob Friedrich Gebhardt, Zeug- und Leinewebergeselle, 18 Jahre alt, mit Curator Christian Gottlieb Mehnert, Bürger Zeug- und Leineweber, (Mehnert stirbt ohne Leibeserben am 30. 11. vorigen Jahres und setzt seine Witwe Johanna Rosina zur  Universalerben ein. Sie wird mit dem Haus auf der Hintergasse zwischen Gottfried Wolf und der »Qvergasse« belehnt, Lehnsträger ist ihr Curator Jacob Opel Bürger Zeug- und Leineweber 4. 1. 1787[291]. Die Erben des Johann Samuel Mehnert Bürger Zeug- und Leineweber als Christiana Dorothea ∞ Ernst Gottlob Wagner Bürger Zeug- und Leineweber, Christian Friedrich Schulize Bürger und Glaser als natürlicher Curator seines mit der Mehnertschen Tochter Susanna Regina gezeugten Töchterleins Johanna Christiana Schultze, 1 ¼ Jahre alt, als Verkäufer und »deßen Bruder« Christian Gottlob Mehnert Bürger Zeug und Leineweber haben einen Erbkauf beschlossen und verabredet. Sie verkaufen das von ihrem Vater hinterlassene Wohnhaus samt Garten auf der Hintergasse zwischen Daniel Wolffs Haus und der »Qveergasse« um 105 Gulden an Christian Gottlob Mehnert 14. 10. 1772[292]. Hierbei ist jedoch »deßen Bruder« ein Sachfehler, denn der Käufer ist nicht Bruder des Erblassers, sondern Sohn; Daniel Wolffs Haus ist der Gasthof Stadt Chemnitz), und dieser auch als Curator der jüngsten Tochter Christiana Dorothea, 14 Jahre alt, verkaufen an den ältesten Sohn und Bruder August Friedrich Gebhardt, Bürger Zeug- und Leineweber, das hinterlassene Haus samt Garten auf der obern Gasse, das »Defunctus« am 31. 1. 1752 in Lehn erhalten hat, um 300 Gulden, wobei die Mutter auf Lebenszeit freie Herberge erhält, Stube und Kammer nach hinten hinaus, auch dass die jüngste Tochter, solange sie noch nicht verehelicht ist und die Mutter noch lebt, sowie der jüngste Sohn, solange er noch nicht verehelicht ist, wenn er krank und lagerhaft werde, von der Mutter in ihrem Quartier aufgenommen werden können, geschehen 1. 4. 1783. Am 20. 12. 1788 erscheinen vor den Stadtgerichten Christian Friedrich Layritz, Bürger Zeug- und Leineweber, für seine beiden unmündigen Kinder, Gottlob Friedrich Gebhardt Leinewebergeselle, Johanna Christiana * Gebhardt mit Curator Christian Friedrich Schultze dem Glaser und ihrem Ehemann Christlieb Bendorf Bürger und Schneider in Hohenstein, August Friedrich Gebhardt Bürger Zeug- und Leineweber, und seine Miterben verzichten wegen ihrer vollständig erhaltenen Gelder[293].

August Friedrich Gebhardt Bürger Zeug- und Leineweber verkauft an Carl Friedrich Anger Bürger und Schneider sein Haus auf der obern Gasse zwischen sonst Herrn Uhlig jetzt Herrn Vodisch und Johann Georg Meyer, am 1. 4. 1783 in Lehn erhalten, samt dem Gärtchen um 300 Gulden, davon 140 Gulden durch Überlassung des bisher von Anger bewohnten Hauses, Rest ist bar bezahlt worden. Den Gebhardtschen Erben stehen noch Tagzeitgelder zu. Die Gebhardtsche Witwe behält den Auszug. Geschehen 20. 12. 1788, Confirmation 26. 1. 1789[294].

Carl Friedrich Anger verkauft an August Friedrich Gebhardt sein Haus mit Hofraum auf der niedern Gasse zwischen der so genannten Carlmühle und dem Schüllerschen Haus, am 10. 2. 1782 in Lehn erhalten, um 140 Gulden 20. 12. 1788, Confirmation 26. 1. 1789[295]. Am 4. 7. 1827 verzichten im Amt die Erben der Christiane Sophie verwitwete Gebhardt als der Christiana Sophia ∞ Layrítz hinterlassene Kinder, Gottlob Friedrich Gebhardt Leineweber, Johanne Christiane verwitwete Bendorf geborene Gebhardt in Obergräfenhain durch ihren Gevollmächtigten Christian Gottlob Layritz, August Friedrich Gebhardts Erben als Witwe Sophie Christiane mit Curator Carl Gottlob Teichgräber Bürger und Leineweber, Christiane Wilhelmine Kühn geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann August Heinrich Kühn Bürger und Kürschner, Christiane Friederike Lindner geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann Carl Gottlob Lindner Strumpfwirker in Limbach, Johane Christiane Meyer geborene Gebhardt mit ihrem Ehemamn Johann Gottlob Meyer Bürger und Leineweber in Ernstthal, Caroline Henriette Helldorf geborene Gebhardt mit ihrem Ehemann Friedrich Wilhelm Helldorf in Glauchau, Christian Friedrich Layritzs Kinder durch ihren Vater[296], Gottlob Friedrich Gebhardt Leineweber in Ernstthal, Johanne Christiane verwitwete Bendorf und verzichten wegen erhaltener Tagzeitgelder.

Obiger August Friedrich Gebhardt, geboren spätestens 1761, ist der Schwager erster Ehe des Christian Friedrich Layritz, also des Schwiegervaters des Tischlermeisters Schubert. Im Communcassenregister von circa 1842 erscheint, siehe oben, unter der neuen Hausnummer 155 die Witwe als Hausbesitzerin, das Volkszählungsregister 1861 nennt einen Carl Friedrich Reinhold. Zur Lokalisierung mag folgender Hinweis dienen: Das Haus alte Nummer 140 ist 1802 als Eckhaus zur Marktnummerierung eingetragen. Dieses Haus gehört bis 1828 dem Weber Carl Gottlob Planer, dem älteren Patenonkel von Karl May. Der Vorbesitzer Carl Friedrich Anger des zweiten Hauses von August Friedrich Gebhardt ist der erste Ehemann der zweiten Ehefrau des Christian Friedrich Layritz.

Christiane Wilhelmine geborene Schüler ∞ Friedrich August Lippold Bürger und Leineweber, 21 Jahre alt, deren Altersvormund Johann Christlieb Schüler Bürger und Schuhmacher ist,  verkauft mit Genehmigung ihres Ehemannes an Johann Heinrich Wilhelm Bürger und Strumpfwirker ihr Wohnhaus mit Gärtchen auf der Niedergasse zwischen Gebhardt und Blahner sub No: 139 wie vom † Vater Christian Gottlob Schüler Bürger und Schuhmacher ererbt und am 21. 4. 1820[297] in Zuschrift erhalten, um 200 Thaler 9. 9. 1824, Confirmation 17. 12. 1824[298]. Laut Lehnschein befindet sich dieses Haus zwischen den Angerischen und Blahnerischen Häusern und war am 24. 11. 1785[299] sub hasta vom Vater um 160 Gulden ersteigert worden. Das Haus ist 12 Ellen lang und 16 Ellen tief. »Im Parterre ist ein geräumiges Wohnhaus, eine Wohnstube 4 ½ Ellen weit und hat einen Ofen mit einem kupfernen Ofenblech versehen«, im Vorhaus ist ein »Kellerloch 6 Stufen tief und hat 2 Ellen im Quadrat«. In dem an das Wohnhaus anstoßenden Hof ist die Miststätte und ein Schweinestall, an dem Hofe ist ein Gärtchen 16 Ellen breit und 7 ½ Ellen lang, ist eingezäunt und enthält junge Apfel- und Birnbäume. Eine Treppe hoch ist eine Oberstube mit zwei Fenstern vorne heraus 8 Ellen tief 6 ¼ Ellen breit, hat einen Ofen mit einer kupfernen Blase und eine gespundete Decke, einen kleinen Vorsaal und eine kleine Kammer. Zwei Treppen hoch sind zwei »wohlverwahrte und gespinnte« Kammern, die eine unterm Dach. Drei Treppen hoch ist ein Oberboden 7 Ellen breit und 9 Ellen tief. Festgelegt den 14. 11. 1785. Die Namen der Nachbarn sind aber nicht beide korrekt, da das einst Angersche Haus schon länger Gebhardtscher Besitz war. Der vorige Eigentümer dieses Hauses war Anna Rosina Plahner.

Der Rückverweis in der Kaufhandlung auf Folio 96 im gleichen Gerichtsbuch ist falsch; der dortige Vorgang bezieht sich auf das Nachbarhaus, denn er erwähnt obige Anna Rosina Planer als Hausbesitzerin nebenan. Der auf dieses Haus zutreffende Kauf lautet: Johann Samuel Plahner Bürger Zeug- und Leineweber verkauft an sein Eheweib Anna Rosina Planer mit Curator Johann Gottfried Andrä Bürger Zeug- und Leineweber sein Wohnhaus samt Garten auf der niedern Gasse zwischen Johann Christoph Planer und Johann Wilhelm Klaus um 150 Gulden bei Übernahme sämtlicher Schulden des Verkäufers. Der Verkäufer erhält lebenslang Warte und Pflege bei allen vorfallenden Krankheiten. Geschehen vor den Stadtgerichten 24. 8.1768. Das Haus hat der Verkäufer als Bauplatz vom Vater Johann Christoph Planer übernommen[300].

Das Wilhelmsche Haus geht am 26. 9. 1835 an den Schneider Johann Joseph Lorenz ∞ Christiane Wilhelmine Wilhelm. Beim Verkauf an die Ehefrau um 300 Thaler befindet sich das verschuldete Haus auf der oberen Reihe der Niederhasse zwischen Kühn (nicht näher definiert, ob Ehemann oder Witwe, das undatierte Hausbesitzerverzeichnis nennt aber den Ehemann Lorenz) und Ranft unter der Nummer 156 und ist ein Wohnhaus mit Gärtgen am 31. 7. 1843[301].

Die Erben des Johann Christoph Planer Bürger Zeug- und Leinewebers als die Witwe Christiana mit Curator Adam Gottlob Zahn Bürger und Schneider, Tochter Johanna Christiana, 20 Jahre alt, mit Curator Christian Gottlob Friedrich ein Bürger Zeug- und Leineweber verkaufen an ihren Sohn und Bruder Johann Gottlob Planer Bürger Zeug- und Leineweber das hinterlassene Wohnhaus samt Gärtchen auf der niederen Gasse zwischen Anna Rosina Plahner und Johann Christoph Friedrich (falsch für Johann Gottlob Friedrich) um 110 Gulden. Die Mutter erhält freie Herberge auf Lebenszeit, die Schwester bis zu ihrer Heirat. Auf dem Haus stehen erhebliche Schulden. Geschehen vor den Stadtgerichten 31. 7. 1780[302].

 
49. Versippungen

Oben genannter Kühn ist Teil eines nachweislichen Verwandtschaftskreises Gebhardt-Layritz-Wagner-Schubert-Kühn-Knobloch, und dann kam 1818 als angeheiratete Cousine in die Layritz-Seite noch eine geborene Friedel hinzu, die ihrerseits zu den Kretzschmar mit verkappt den May im Cousinenrange war. Verwandtschaft ist seinerzeit viel wichtiger als heutzutage gewesen, und allen sind ihre Beziehungen bekannt und bewusst gewesen (mögen sie auch so verwickelt wie die von Hobble-Frank zu Tante Droll sein): Bäckerstochter Bernhard heiratet Friedel, dessen eine Enkelin heiratet Layritz, und jener ist Neffe desjenigen Layritz, der in erster Ehe eine Gebhardt hatte und Schubert zum Schwiegersohn, der drei Brüder Layritz einzige Schwester heiratet Wagner und deren eine Tochter Knobloch, der Bruder der früh gestorbenen Gebhardt verheiratete Layritz hat Kühn zum Schwiegersohn. Die andere Bäckerstochter Bernhard heiratet Bäumler, deren Tochter ist verheiratet mit Kretzschmar, die eine Tochter haben, und deren außerehelicher Sohn Heinrich August 1810 geboren wird … aber da bestanden noch mehr oben dargelegte auffällige Beziehungen.

Um die drei Brüder Layritz und ihre Schwester verheiratete Wagner herum kommt langsam ein regelrechtes Ernstthaler Verwandtschaftsnetzwerk zutage. Außer den Vorgenannten bauen die Layritz durch Heirat noch familiäre Verbindungen zu den Pfefferkorn auf, über die Knobloch ist eine Familie Franke, jene vom Markt, eingebunden, eine Layritz heiratet den Cantor Strauch, eine Hohensteiner Familie, wahrscheinlich die des reichen Friedrich August Weber, ist involviert, über Friedel sowohl die Leuschel mit Eidam Mothes als auch die Bernhardischen Nachfahren einschließlich der Kretzschmar und Bäumler, via Bäumler auch die Weißpflog und somit auch die Heinrich, und wegen der Ehen mit Anger und dann Layritz gehört auch die Familie des Johann Wilhelm Klauß dazu, schließlich noch die angeheirateten Familien der Brüder Layritz als die Reichelt und Böttger.

 
50. May ab wann und warum?

Heinrich August ist bekanntlich ab spätestens 1. 12. 1826 als May geführt worden; jedoch weilte da auch sein Stiefvater nicht mehr unter den Lebenden. Karl May schreibt, sein Vater habe keine Schulbildung genossen. Allerdings hat in Sachsen vor 1837 noch keine Schulpflicht bestanden. Das könnte aber auch bedeuten, dass er gemäß damaligem Brauch mit 12 Jahren in einen Dienst (eine Lehre?) gegeben werden konnte, also wenige Monate nach der zweiten Heirat seiner Mutter 1822. Am 31. 1. 1832 ist für ihn ein Auszug aus dem Taufregister gefertigt worden; zu diesem Zeitpunkt war er volljährig, und wahrscheinlich ist die Beurkundung von ihm selbst angefordert worden. Ist dabei die uneheliche Geburt unter den Tisch gefallen? Auf den Tag genau zwei Jahre später ist er Bürger in Ernstthal geworden. Das Bürgerrecht bedeutete eine soziale Standeserhöhung und erleichterte unter anderem das Erwerben von Grundstücken, und Heinrich August hat erfolgreich den Ehrgeiz entwickelt, dieses nicht kostenlose Recht zu erwerben.

Wer war sein Lehrmeister? Sein Onkel Kretzschmar oder der zwölf Jahre ältere und erfahrenere Carl Gottlob Planer? Man muss bedenken, dass damals Lehrlingen kein Gehalt gezahlt wurde, sondern andersherum, wie der heute noch bestehende Begriff bestätigt, von der Elternseite an den Meister ›Lehrgeld bezahlt‹ werden musste. Möglicherweise war der Stiefvater der erste und unter den obwaltenden Umständen sogar kostenlose Lehrmeister, doch als dieser nicht mehr unter den Lebenden weilte, musste für Heinrich August ein anderer gefunden werden und seine Mutter dafür bezahlen. Ist während der Suche seine Lehre unterbrochen gewesen? Musste er beim neuen Lehrmeister etwa von vorn anfangen? Nach Stand der Dinge ist er ohne jegliche Begeisterung für diesen Beruf Weber gewesen, hat sich vielleicht gar nicht aus eigenem Antrieb dafür entschieden. Allerdings hat die Familie Layritz vorexerziert, was man als gelernter Weber, wenn sehr gut und geschäftstüchtig,  erreichen kann: Kaufmann, Weberfabrikant, höchste städtische Positionen.

War der Tischlermeister und Pate Schubert etwa sein Vormund, der in allen rechtlichen Sachen, so auch Namenszulegung, mit hoher Sicherheit ein Wörtchen mitzureden hatte? Dessen Gattin entstammte ja einer Weberfamilie. Einen so genannten Altersvormund musste Heinrich August wie jeder nicht volljährige vaterlose junge Mann bis zur Mündigkeit, seinerzeit (und für alle noch bis Ende 1974!) für Jungen im Alter von 21 Jahren, haben. Sich um ein vaterlos werdendes Patenkind zu kümmern, gehört eben zu den Aufgaben von Paten, die ihren Status ernst nehmen. Ab wann nannte sich Heinrich August wirklich May? Ist er etwa dazu veranlasst worden, nachdem sein wirklicher Vater nicht mehr unter den Lebenden weilte? Oder ist er beim Abendmahl auf Anordnung seines Vormunds auf May eingetragen worden? Seine Volljährigkeit konnte er ja erst zum 18. 9. 1831 erlangen. Bürger in Ernstthal durfte man aber schon vor der Volljährigkeit werden. Und unter welchem Familiennamen ist er konfirmiert worden? Falls als Vierzehnjähriger zu Ostern, müsste das im Jahre 1825 passiert sein. In diesem Jahr lebte sein Stiefvater noch. War er Vormund oder ein anderer? Heinrich August konnte das nicht eigenständig entscheiden, sondern musste vormundschaftlichen Anordnungen gehorsam sein.

Auch zum Abendmahl am 1. 12. 1826 durfte er sich nicht nach eigener freier Entscheidung als May eintragen – er ist damals 16 Jahre alt gewesen. Und warum wurde entsprechend entschieden? Ist ihm das einfach von der Mutter oder dem Vormund oder beiden als Entscheidung mitgeteilt worden? War seine Mutter, sofern gefragt worden, damit einverstanden? Sie hieß ja damals schon Vogel, und ihre Ehe mit Christian Friedrich May war wohl mehr eine unangenehme Erinnerung.

Ist als Gegengabe für die Annahme des Familiennamens May etwas in Aussicht gestellt worden? Oder so wichtige Angelegenheiten wie Respekt, Achtung, Hilfe bei Problemfällen, gar ein guter Webereiverleger? Das Märchen über den vorgeblichen Tod seines angeblichen Großvaters zur Weihnachtszeit spricht für gezielte Verschleierung. Davon abgesehen kann man einem kleinen Kind nicht erzählen, was für ›Lotterbuben‹ seine Großväter waren (vom psychischen Zustand des Christian Friedrich Weise abgesehen), denn Traumatisierung ist unbedingt zu vermeiden. Zudem war aufgrund des Herrn mit der unordentlichen Lebensweise der Familienname May beschädigt. Wurde dieses Manko dadurch aufgehoben, dass Christian Friedrich Mays Vater und Schwiegergroßvater ehrbare Männer und sogar Hausbesitzer gewesen waren, der Vater sich durch den Inhalt des Verkaufsvertrags seines Hauses vom eigenen Sohn distanziert hatte? Beiden Elternteilen war nicht beschieden, das Ende ihres einzigen Sohnes zu erleben, und ihren dürfte dadurch einiges erspart worden sein. Die Großeltern mütterlicherseits von Heinrich August haben das Ende wohl kommen sehen. Weder Heinrich August noch seine Mutter werden in den letzten Tagen des Lüdrians in dessen Nähe gewesen sein, denn sonst wären ihre Erinnerungen anderweitig geprägt und beeinflusst worden.

Ist diese Zeit etwa gar im einsamen Forsthaus verbracht worden? Sollte Heinrich August so weit wie möglich von seinem ersten Stiefvater, der ja nur ein schlechtes bis abschreckendes Vorbild dargestellt hätte, entfernt sein? Für den leiblichen Vater müssten eventuelle drohende Erfahrungen seines Kindes betreffend das Tun eines Menschen mit »unordentlicher Lebensweise« ein erschreckender Gedanke gewesen sein. Diese Fragen muss man sich stellen. Und wer vermittelte diese Stelle? Die Layritz mit ihren Verbindungen? Der Pate mit seinen Beziehungen? Der Herr Stadtrichter Layritz war immerhin eine Amtsperson; er musste auch dienstlich gute Kontakte haben und pflegen. Wie sollte ein Förster ausgerechnet auf die Ehefrau oder Witwe mit problematischen ehemoralischen Hintergründen aufmerksam werden?[303]

Zwei anscheinend zusammenhanglose Ereignisse fallen bei näherer Betrachtung auf. Im Manuskript von ›Der Mir von Dschinnistan‹ steht, Karls Vater habe für ihn in seinen Kinderjahren zu Weihnachten eine Kuh schnitzen wollen und sei der Detailgetreue wegen zum Stadtrichter Layritz gegangen, um sich ein Buch auszuleihen, das alle Teile der Kuh zeigte und welche Stücke essbar waren. Warum ging er nicht zu einem Fleischer, sondern stracks zu Layritz? Und warum hat der Stadtrichter Layritz genau Christiane Wilhelmine May den Hebammenkurs anempfohlen? Als angeheirateter Verwandter oder weil inoffizielle Verpflichtungen gegenüber Heinrich August bestanden? Warum ist Wilhelmine mit ihren Sorgen wegen des Finanzgebarens des Heinrich August zum Stadtrichter Layritz und nicht zum Pfarrer fast nebenan oder zum eventuellen Beichtvater ihres Mannes gegangen?

Eine Frage stellt sich zusätzlich: Haben Christian Friedrich May senior und dessen Gattin, die geborene Wendebaum, vielleicht eine kleine Summe Geldes, herrührend aus ihrem Hausverkauf, hinterlassen, und nur jemand namens May konnte sie annehmen? Der unterdes gestorbene Lüdrian wäre der einzige legitime Erbe gewesen, dann dessen Nachfahren. Konnte der junge Webergeselle Heinrich August vielleicht auf diese Weise zu einem eigenen Webstuhl kommen, den er ja für sein wenn auch ungeliebtes Handwerk brauchte, oder einen neuen modernen anschaffen?

Der oben regestierte Kaufvertrag des Georg Samuel Ehrlig macht diese Möglichkeit wahrscheinlicher. Nach Abzug der Schulden blieben Christian Friedrich May senior noch 200 Gulden von der Kaufsumme. Hat er einen Teil des Geldes (vielleicht in einem kleinen ledernen Beutel) bis zu seinem Tode auf die hohe Kante legen und die Witwe das Geld zusammenhalten können? Ist verhindert worden, dass der Sohn als Erbe das Geld zum Fenster hinauswarf? Im Falle, dass Geld, Möbel, Heergereth und Gerade übrig blieben, wären Namensträger May automatisch Erben gewesen, die Schwester mit der weiblichen Geraden und der Hälfte von Geld und Möbeln, ein männlicher May mit der anderen Hälfte von Geld und Möbeln und dem Heergereth? Zum erfüllten 14. beziehungsweise 21. Lebensjahr entstanden automatisch Erbberechtigungen, die bei Heinrich August zum 18. 9. 1824 (als er bei Vogel noch im Range eines Stiefsohns war) und 18. 9. 1831 anzusetzen waren, bei seiner Schwester 1817, als allerdings ihr Vater noch lebte, und 1824, als sie Stieftochter war. Ist ihm mit Geld, Möbeln und vielleicht sogar einem übernehmbarem Webstuhl (war der des Christian Friedrich May junior noch vorhanden und brauchbar?) die Annahme des Namens May zusätzlich zu (schriftlichen?) Versprechungen und Zusagen seitens der Verwandtschaft des realen Vaters schmackhaft gemacht worden? Konnte Heinrich August an dem ihm dann von wem auch immer aufoktroyierten Familiennamen Gefallen finden? Konnte ihn dss mit der unausweichlichen Distanz zum wahren Erzeuger aussöhnen? Wurde ruchbar, dass dieser zwar sozial ein Höhergestellter war, aber nicht finanziell? Dieser konnte sich nicht beim Vormund seines unehelichen Sohnes aus dessen eventuellen Mündelgeldern etwas ausleihen[304], denn das wäre pflichtgemäß dem Herrn Stadtrichter mitgeteilt worden.

Hat Heinrich Augusts Mutter das Geld in Verwahrung genommen oder de jure der Vormund? Alle Verpflichtungen aus der Hausüberschreibung an Christiane Wilhelmine May konnten getilgt, dafür der Erbanteil verwendet werden? Eher nein, da Mannesgelder. Außerdem waren für das junge Ehepaar Möbel nebst den ihm Hause vorhandenen vönnöten, denn sie wollten ja auch Kinder haben, diese nähren und kleiden. Mit Sicherheit ist im Haus kein einigermaßen neuer Webstuhl vorhanden gewesen; dieser wäre wohl bei der Verschreibung erwähnt worden. Fünfzig Thaler (beispielsweise) hört sich nach nicht viel an, ist aber angesichts Hauskaufpreisen von mehreren hundert Thaler schon eine interessante Summe, könnte heutzutage einer fünfstelligen Summe in Euro entsprechen. Damit konnte sich der junge Familienvater auch verspekulieren oder aich hereinlegen lassen, und sein Geld ging seine Gattin gar nichts san. Dann jeoch kamen Mißernten, Teuerung und Hunger, die drei Gegner von kleinen Vermögen.

Viele Ernstthaler sind teils mit vollem Nachnamen in Karl Mays Werk gespiegelt worden, aber: keine Karl-May-Figur heißt Kühn, Knobloch oder Bäumler, Gebhardt nur als Vorname.

 
51. Gerüchteküche und Moralbegriffe

Bezüglich der Jugendjahre des Heinrich August liegt vieles im Dunkeln. Wenn er mangels Pflicht dazu keine Schulbildung genoss – wo eignete er sich dann seine außerberuflichen Fertigkeiten an? Als sein Sohn an ›Mein Leben und Streben‹ schrieb, lebten noch genügend alte Ernstthaler, die seine Eltern und seine beiden schon länger gestorbenen Schwestern gekannt hatten. Ein allzu sehr von ihnen Bekanntem zum Leben ihrer Urgroßeltern oder seiner Oberbodengroßmutter, wie er selbst Johanne Christiane nannte, abweichender Bericht hätte schwesterlichen Protest hervorgerufen, den Gerüchtefabrikanten und Stänkerern aller Couleur Material geboten. – Interessant ist auch, dass Johanne Christiane, obwohl ihre Tochter verkrüppelt war, nicht zu ihrer Unterstützung in deren Familie wechselte. Dieser Enkel scheint gesund geboren und auch so aufgewachsen zu sein, hat allerdings die Mutter früh verloren.

War zu Heinrich Augusts Jugendzeit üblich, sich auch Kenntnisse in anderen Handwerken anzueignen? Um zu seinem forstlichen Wissen zu kommen, muss er den Wald in Begleitung eines ausgebildeten Fachmanns durchstreift haben. Sein Wissen hat er eindeutig an seinen Sohn weitergegeben, Spurenlesen eingeschlossen. Der Aufenthalt im einsamen Forsthaus dürfte stattgefunden haben, unklar ist nur das Wann. Er kann aber auch nicht ohne Wissen seines Vaters oder später Vormunds erfolgt sein. Für das Argument Vormund steht, falls Schubert das war, dass Tischler Holz verarbeiten. Für eine intensive Beziehung zu Schubert sprechen auch seine Kenntnisse im Drechseln und Schnitzen. Möbel waren seinerzeit nicht schlicht, sondern hatten gern kunstvolle Verzierungen.

Angesichts der Tatsache, dass Portraitfotos in den ersten Jahrzehnten der Fotografie eher selten und teuer waren, verwundert nicht, dass nur von sehr wenigen Zeitgenossen fotografische so genannte Brustbilder bekannt sind oder die Zeiten überdauert haben. Wir wissen nicht, wie Karl Mays Eltern und Großmutter wirklich ausgesehen haben. Ein Mann muss nicht zwangsläufig seinem Vater ähneln und eine Frau nicht ihrer Mutter. Sollte bei Heinrich August das mütterliche Erbe in der Optik markant durchgeschlagen haben, war die väterliche Abstammung nicht so einfach zu erkennen. Außerdem pflegen sich Gesichter im Laufe der Jahrzehnte zu verändern. Markante Details jedoch wie dicke Augenbrauen, Nase oder große Ohren können sich nicht so einfach verändern. Hinzu kommt, dass Frauen früher sehr häufig in der Öffentlichkeit teils voluminöse Kopfbedeckungen trugen, zum Beispiel die von Karl May mehrfach genannte Flattusenhaube, die aber immer die Haarfarbe erkennen ließen. Und bei Männern sah man mehr wallendes die Ohren bedeckendes Haupthaar als heute und vor allem mehr Bärte – die heute allfällige Krawatte war noch nicht in Mode gekommen. Wenn Heinrich Augusts Gesicht vorrangig dem seiner Mutter ähnelte, konnte die väterliche Herkunft effektiver in den Hintergrund treten. Hinzu kommt, dass Frauengesichter früher schneller alterten, wie wir auf historischen Fotos sehen können. Allerdings mussten Frauen auch körperlich viel härter arbeiten.

Man muss sich immer vergegenwärtigen, dass sich das Leben vor 200 Jahren ganz erheblich vom heutigen unterschied. Frauen standen lebenslang unter Vormundschaft, ihnen wurde angeordnet, gemäß elterlichem Wollen zu heiraten, Liebesheiraten waren selten, außer dass sie freiwillig geschwängert waren, was aber auch als moralischer Makel zählte; voreheliche oder gar außereheliche Beziehungen zu haben, ja sogar pubertäres Verhalten, galt als unchristlich und unmoralisch, politisch herrschten Restauration und Untertanengeist, das schnellste Beförderungsmittel war die Eilkutsche, und auch große Strecken sind zu Fuß zurückgelegt worden, Lehrlinge, nach Lehrzeitende Gesellen, mussten erst einmal drei Jahre meist zu Fuß quer durch Deutschland und noch weiter wandern, die noch nicht überall eingeführte Schulpflicht endete mit vierzehn Jahren, regelmäßiger Gottesdienstbesuch war christliche Pflicht, man arbeitete lange und stets auch an Samstagen, Schulferien wie heute, gar Urlaube, waren unbekannt, und wer beim Militär war, diente viele Jahre. In der normalen Schule war religiöse Unterweisung das Wichtigste, alles andere bestenfalls zweitrangig, da die Trennung von Kirche und Staat nicht vorhanden war, und Lehrer konnten später Pfarrer werden, höhere Bildung am Gymnasium nur die wenigsten Jungen genießen, denn auch das musste bezahlt werden; wohl dem, der ein Stipendium errang oder Sohn gut situierter Eltern war! Frauenkleidung bestand aus bodenlangen meterlangen Stoffbahnen, auch nur den Fußknöchel sehen zu lassen, galt bei Verheirateten als unsittlich im Gegensatz zu oft extremen Ausschnitten im Bereich der Oberweite bei Bällen für die Betuchten. Bei Tanzvergnügen auch auf den Dörfern am Samstagabend saßen die Geschlechter getrennt, und wer mit einer eventuell noch unverheirateten Dame tanzen wollte, musste sich auf ihrer Tanzkarte eintragen (lassen), sie vom Platz holen, sich mit ihr zum Tanze in eine Reihe stellen und danach wieder zum Platz inmitten der anderen Mädchen zurückbringen, was Karl May ja auch beschrieb. Noch Ende des 18. Jahrhunderts schrieben Pfarrer Mütter bei unehelichen Geburten als »Hur« ein, Brautpaare mussten für voreheliche Beziehungen deftige Buße zahlen und öffentlich Abbitte tun, in der Stille heiraten.

Etliche Beteiligte, die die oben regestierten Kaufverträge unterschrieben, mussten das »mit geführter Hand« tun, da sie nicht schreiben konnten (diese Angabe ist bei bei den Mays anlässlich des Hausverkaufs 1845 nicht vorhanden; interessanterweise steht sie als »Main« da, er als »May«[305]), und vieles beruhte auf Auswendiglernen. Hauskäufe mussten selten sofort komplett bezahlt werden, sondern in Form eines Angelds mit nachfolgenden Tagzeiten, andere Bezeichnung Erbgelder, manchmal über Jahre und Jahrzehnte hinweg, aber stets bar in bestimmten Münzsorten; manchmal sind gezielt Laubthaler oder Louisdor ausgehandelt worden. Auch die familiären Beziehungen sind gepflegt worden, ein Dutzend geborene Kinder in einer Ehe war normal, von Zeit zu Zeit musste man unter Kriegsereignissen, Seuchen, Hungersnöten leiden und oft genug verarmen.

Familiäre Bindungen bedeuteten Zusammenhalt, Verwandte zu kennen und zu respektieren. Der soziale Rang war nicht gleichbedeutend mit dem pekuniären. Manche Leute waren zwar hoch angesehen, oft allein ihres ausgeübten Berufes wegen, aber nichtsdestotrotz arm.

Gemäß dem, was Karl May schrieb und seine Schwestern unwidersprochen ließen, muss Heinrich August Choleriker und Hektiker gewesen sein, zwar fleißig, aber in einem von ihm ungeliebten Beruf, den auszuüben er seinem einzigen Sohn, der die ersten Lebensmonate überstanden hatte, nicht aufnötigen wollte. Er ließ sich oft übervorteilen, konnte nicht mit Geld umgehen und eignete sich berufsfremde Tätigkeiten an. Er sah sich eindeutig nicht als Teil einer familiären Webertradition und ist auch sehr spät, wohl zur persönlichen Standeserhöhung, Meister geworden. Als Mann jedoch verharrte er in den alten Traditionen, sah in sich, obwohl er als Ehemann der Hauseigentümerin reiner Lehnsträger war, den Hausbesitzer.

 
52. Weitere Indizien

Nicht nur die Frage stellt sich, ab wann Heinrich August unter May firmierte, sondern auch die nach dem Warum. Eine Möglichkeit führe ich oben an. Christian Friedrich May hat ihn nie anerkannt, Vogel sah in ihm nur das Stiefkind, das er auch nicht zu adoptieren versuchte. Spätestens zur Konfirmation musste er einen festen Zunamen haben. Wenn Heinrich August wie schon damals üblich mit 14 Jahren konfirmiert worden ist, so kommt als Termin Ostern 1825 infrage, ein Zeitpunkt, zu dem sowohl sein Stiefvater als auch sein Großvater mütterlicherseits noch unter den Lebenden weilten. Von Vogel war keine Zustimmung zur Namensverwendung zu erwarten. Der Großvater Kretzschmar hätte sich um seinen Leumund sorgen müssen, wenn er zugestimmt hätte, dass ein, drastisch ausgedrückt, Ehebruchbankert seinen guten Namen trug. Der leibliche Vater konnte sich nicht öffentlich durch die Genehmigung der Namensführung zum wahrscheinlichen Ehebruch oder auch einer vorehelichen Beziehung ohne anschließende Heirat bekennen, ganz abgesehen von möglichen finanziellen und juristischen Folgen – und dem allfälligen böswilligen Tratsch.

Die Vornamengebung des Kindes wäre bei Ehelichkeit der Geburt schon ein völliger Bruch mit familiären Traditionen bei den May und Kretzschmar gewesen. Heinrich und August kommen in beiden Familien bis zu den Urgroßeltern Heinrich Augusts nicht vor, und auch bei den Vogel deutet nichts darauf hin. Die Brüder des Christian Traugott Vogel heißen Friedrich Gottlob und Christian Leberecht. Der Verkauf des elterlichen Wohnhauses an einen Christoph Friedrich Austel in Mülsen St. Jacob um 145 Gulden erfolgte bereits am 27. 4. 1796[306]. Des Vaters Gottlob Vogel Bruder heißt Gotthilf laut Gottlob Vogels Hauskauf von den Lippoldischen Erben um 55 Gulden am 4. 7. 1775[307]. Die Gerichtsbücher für Mülsen St. Jacob wurden für den Zeitraum 1730 bis 1775 durchgesehen, ohne einen Heinrich oder August Vogel vorzufinden, das Register zum Gerichtsbuch 114 von 1760 bis 1775 nennt zweimal Christian Heinrich mit anderen Nachnamen, August ist gar nicht vorhanden.

Mit den Vornamen war schon ein unauffälliger Verweis Richtung Vater vorhanden; das totale Bekenntnis konnte weder moralisch noch familiär oder gar beruflich dem Vater gelegen kommen. Allerdings war bei den Bäumler und den Kretzschmar Usus, dem erstgeborenen Sohn die Vornamen des Vaters zu geben. Wie bereits mehrfach angedeutet, sind die Namen gleich zweier Männer verdächtig. Einer der beiden hatte allerdings erheblich mehr zu verlieren als der andere, zudem ist Carl August Heinrich recht jung gestorben und hätte 1825 nicht mehr um irgendeine Erlaubnis oder Zustimmung gebeten werden können.

 
53. Zweifacher Makel

Ihr erstes, ein voreheliches, Kind hatte Johanne Christiane 1803 im Alter von 23 Jahren zur Welt gebracht, bei der Geburt des außerehelichen Sohnes war sie wenige Tage zuvor 30 Jahre alt geworden. In bestehender Ehe waren der Tochter keine Kinder gefolgt. Im Jahre 1807 verkaufte der Schwiegervater sein Haus in Hohenstein nicht an den einzigen Sohn, sondern an einen wahrscheinlich Fremden mit einem Kaufvertrag, der dem knapp 28 Jahre alten Sohn, ein junger Ehemann mit kleiner Tochter, das kostenlose Wohnrecht im Elternhaus verwehrte. Johanne Christiane ist dieser Vorgang mit Sicherheit nicht entgangen, ebensowenig ihren Eltern. Er bedeutete für den Sohn, wenn er nicht schon vorher das Elternhaus verlassen hatte, eine Wohnungssuche. Ist Johanne Christiane infolge dieses Vorgangs in väterlicher Gewalt ins Elternhaus zurückbeordert worden, vielleicht unter dem nicht ganz falschen Vorwand einer Erkrankung, oder von sich aus zu den Eltern zurückgegangen? Wenige Tage nach der Hochzeit der Johanne Christiane ist ihr Großelternhaus Schulden halber verkauft worden, was ihrem Ehemann eventuell zu einem Vorteil verhalf, den er in den darauffolgenden Jahren komplett verspielte. Andererseits war der Bruder, Johanne Christianes Onkel, Eigentümer eines großen Hauses, in denen er sein Einkommen verbessernd mehrere Wohnungen vermieten konnte.

»Der Schwängerer soll ein Unbekannter gewesen seyn«. »Soll … sein«. Der Zweifel des Eintragenden an dem, was ihm gemeldet wurde, ist eindeutig, ein Eintrag ohne Bedenken hätte kurz und bündig ›unbekannt‹ lauten können. Immerhin ist die Geburt ein vollendeter Ehebruch gewesen und somit automatisch dem Ruf der jungen Mutter abträglich. Zwei Kinder geboren, eines vor der Ehe gezeugt, eines außerhalb derer, aber keines voll ehelich. Und wer wurde 1822 veranlasst, zu ehelichen? Laut Karl May seine Großmutter Johanne Christiane, die ihre beiden nicht in bestehender Ehe gezeugten Kinder ohne Vater erzog (auch die Tochter, so sie weiterhin bei der Mutter wohnte, seinerzeit kein Regelfall, zählte noch keine 21 Jahre), was sicherlich Auswirkungen hatte, oder doch Christian Traugott, der mit 38 Jahren noch immer ohne Weib und Kinder war? Dann heiratete er eine Witwe mit zweifachem Makel. Im Alter Vogels bei der Heirat war Christian Friedrich May schon gestorben. Aus der Ehe sind keine weiteren Kinder entsprossen. Ist Vogel gehorsam (gegenüber Vormund oder Eltern) oder doch aus echter Liebe geheiratet worden? Ist auch Vogel zur Ehe gedrängt und veranlasst worden, um die Hand der Witwe May anzuhalten? Brauchte er vielleicht eine Wohnung und konnte diese nur durch Einheiraten erlangen? Johanne Christiane heiratete als nun zweifache Witwe mit jetzt halbwüchsigem Sohn und erwachsener Tochter nie wieder. Hatte sie genug vom Eheleben?

Selbstverständlich wusste Johanne Christiane genau, wer als Mann an der Zeugung ihres Sohnes beteiligt war, und ganz familientraditionell erhielt ihr erster Sohn mehr oder minder verklausuliert die Vornamen seines Vaters. Ansonsten schwieg sie, wissend, was auf dem Spiel stand, eisern. Und auch ihre Eltern behielten ihr Wissen für sich. Die phantasiebegabte junge Mutter verschleierte gegenüber ihren Enkeln und breitete vor ihnen eine für Kinder glaubhafte Erzählung aus, denn sie konnten ja nicht damit geschockt werden, welche Lüdriane die Herren May und Weise gewesen waren (Desolate Familienbeziehungen mitzuerleben scheint nur in den sozial und charakterlich untersten Schichten vorgekommen zu sein und das später so genannte Industrieproletariat seinerseits abseits der größten Städte noch nicht vorhanden). Das beweist auch den Willen der Johanne Christiane, zugunsten des Rufs des leiblichen Vaters ihres Sohnes verschwiegen zu sein und damit Charakterstärke zu zeigen. Und im Gegensatz zum Lüdrian May waren dessen Eltern ja Hausbesitzer in Hohenstein und dürften in gutem Ruf gestanden haben.

Johanne Christiane hatte einen Geliebten, vielleicht über einen ordentlichen Zeitraum. Aber sie verzichtete. Auf die Namensnennung, nachdem sie beide in der Weihnachtszeit unvorsichtig geworden waren und ihr Beisammensein Folgen hatte? Sie wollte nur dem Vater gehören. Ihrem? Oder meinte sie doppeldeutig, das ihren Enkelkindern erzählend, deren Vater? War sich Heinrich Augusts Vater dessen bewusst, was er riskierte? Oder wollte er sich selbst nachweisen, zur Zeugung eines gesunden Sohnes imstande zu sein? War er ›etwas Höheres‹, wenn vielleicht auch nur beruflich, und die eventuell nicht einmal freiwillige Gattin eines gelernten aber faulen Webers begeistert von seinem Intellekt, seiner sozialen Stellung in der Stadt, seinem Können, seinem Fleiß, seinem Wissen?

Für einen Vater, der nicht Weber war, spricht, dass dessen Sohn seinen eigenen einzigen die ersten Monate überlebenden Sohn nicht vorgeblicher Tradition gemäß auch Weber werden lassen wollte. Die Bäumler und Bernhard waren zwar alte Weberfamilien, doch beide in je einer Generation unterbrochen, alle Bäumlers Ölmüller geworden, der Bernhard in Ernstthal Bäcker. Die Kretzschmarische Webertradition endete schon mit Johanne Christianes Großvater.

Einer Frage kann man nicht ausweichen: War Heinrich August vielleicht doch ein Wunschkind, in dem Johanne Christiane den Geliebten wiedererkennen, dem sie auch eigene Charakterzüge mitgeben konnte? Wie viel von seinem Vater stak in Heinrich August und wie viel von seiner Mutter? War sie die von einigen postulierte einfache Frau, oder war sie der damaligen Zeit gemäß als Frau gezwungen, ihre Talente zu verschwenden? Sie scheint mit reicher Phantasie ausgestattet und eine gute Erzählerin gewesen zu sein. Immerhin gehören zu ihren Vorfahren nicht nur der Sage nach Gelehrte. Zwar stammt, wie bereits länger bekannt ist, ihr Urgroßvater, der Bäcker Bernhard, seinerseits aus einer Leinewebersippe, doch in diese heiratete, was wir auch schon länger wissen, die Tochter eines Schulmeisters ein. Über die Lindner in Freiberg werden wir in einer weiteren Abhandlung mehr erfahren, denn sie haben bis heute fassbare Spuren hinterlassen.

Zur Taufe ihres Sohnes erschien, zweifellos aus gutem Grund gebeten, ein zugezogener aber dank seiner Einheirat in Ernstthal bestens vernetzter Tischlermeister als Pate, der natürlich dazu gebeten war und der Bitte entsprochen hatte. Der Bruder seines Schwiegervaters aktueller Stadtrichter, eine angeheiratete Nichte von Seiten der früh gestorbenen Ehefrau und Mutter der Tischlersgattin verheiratet mit einem Kürschner, der Herr Stadtrichter im Hauptberuf Webereifabricant, die einzige Schwester der drei Brüder Layritz verheiratet mit dem übernächsten Hausnachbarn des Onkels Bäumler (bei dem die Kretzschmars wahrscheinlich wohnten). Der Tischlermeister Schubert ist nicht einfach als Bekannter der Mutter oder von deren Eltern gebeten worden. Warum sollte ausgerechnet der Schwiegerneffe des Stadtrichters bei der Taufe eines außerehelichen also unmoralisch entstandenen Sohnes, vielleicht sogar aus vorgeblichem Mitleid, Pate werden?

Die Auswahl der Paten kann keine kurzfristige Entscheidung gewesen sein, denn die künftige Mutter wusste ja schon Wochen vorher, dass ihr eine Geburt bevorstand, nur nicht, ob Junge oder Mädchen. Das heißt, dass vier Paten bereitstehen mussten, am besten unter ihnen ein Ehepaar, eine und einer pro Geschlecht und einmal entweder oder, je nachdem ob ein Junge oder ein Mädchen zur Welt kam, mit einem Mann als qiasi Chefpate. Die junge Mutter musste sich fragen, an wen sie herantreten konnte, was durch die Unehelichkeit erschwert wurde. Die Frau aus Hohenstein muss die Johanne Christiane gut gekannt haben, mit Sicherheit auch den Leineweber May – und gewusst haben, dass er – zur Zeugung nicht mehr imstande war? Müller war seit einigen Monaten liebender  junger Vater, und seinem Sohn würden zwei weitere folgen. Johanne Christiane konnte seinerzeit unter viel weiblicher Kleidung noch länger als Schwangeren heute möglich ihren Zustand verbergen. Carl August Müller war zugezogen, seine Frau stammte aus einen Dorf in der Nähe seiner Heimatstadt. Ob sie wohl schon einen größeren Bekanntenkreis hatten, fragt sich sehr. Der Pate Schubert hingegen war in Ernstthal bestens vernetzt mit exzellenten familiären Verbindungen bis hin zum Herrn Stadtrichter.

Mit entsprechenden Beziehungen konnte man effektiv über einen werdenden außerehelichen Vater aus seinen Kreisen den Mantel des Schweigens ziehen, ohne zugleich auf die werdende Mutter mit Fingern zu zeigen. Der werdende Vater hatte, falls selbst schon verheiratet, in Familie und Verwandtschaft fortan eine schwache Position. Man stand zu ihm, zeigte ihm aber unter Umständen die kalte Schulter. Christian Gottlob Layritz konnte sich in der Verwandtschaft Geld borgen, Knobloch zu einem Oberlungwitzer gehen, bei dem etliche Ernstthaler in der Kreide standen, Kühn begab sich in die Gegenrichtung nach Hohenstein, und der Herr Stadtrichter, ob Vater oder Sohn, musste dienstlich davon wissen.

Man kann nicht davon ausgehen, da sich in Ernstthal alle einig waren, mag sein, der Herr Stadtrichter und seine vier Assessores haben vielleicht fünf Verwandtschaftskreise vertreten. Die Stichworte Lügenschmiede und Batzendorf lassen durchklingen, dass auch in Ernstthal etliches Gegeneinander vorhanden war. Bedeutete das aber, möglichst adäquat zu heiraten und den Einfluss durch familiäre Beziehungen zu sichern und zu erweitern? Bei den Ehrig zum Beispiel konnten keine auf der Hand liegenden Beziehungen zu den Layritz festgestellt werden.

Bestimmt nicht ohne Überlegung und Hintergedanken ist die nur zehn Tage vor dem Ende des Christian Friedrich May geschlossene Ehe des Stadtrichtersohnes mit der Tochter des reichen Bäckers vereinbart worden, wobei noch zusätzlich Geld zu Geld kam, denn die Ehefrau des nichtsnutzigen Hallodris May war immerhin die direkte Verwandte des Bäckers Friedel – die Großmutter der unehelichen Mutter war die Mutterschwester des Bäckers.

 
54. Nachbarschaft und Verwandtschaftskreise

Ganz in den sozialen Niederungen (wohl etwas anders als die finanziellen) war die familiäre Stellung der Johanne Christiane nicht einzuordnen. Die wohl noch immer attraktive junge Frau, die ihre Zöpfe (die Karl May später Marah Durimeh zuschrieb) hegte und pflegte, war eben, wie mancher Mann seinerzeit wohl zu denken pflegte,  in typisch weiblicher Naivität einem Blender oder gar nach heutigen Begriffen selbstsüchtigem Macho aufgesessen, der man zeigen konnte, wie sich ein Mann von Charakter wirklich benahm – und dass sie familiär, in ihrem Denken und charakterlich eigentlich in höhere Sphären gehörte, bewies sie nach der Geburt durch eisernes Schweigen, für das sich involvierte Stadtobere in ihrer Weise bedankten, indem sie die spätere Ehefrau des Bankert in den Status einer Kandidatin für das Städtische Hebammenamt versetzten und sie ihr Vertrauen auch nicht enttäuschte. Das war aufgrund ihrer Herkunft und der ihres Ehemannes eher nicht selbstverständlich. Die Schwiegertochter der Johanne Christiane musste ihr Wohneigentum aufgeben – aber suchte sie lange nach einer Wohnung, oder wurde ihr eine angeboten, an deren Hausfassade dann ohne großen Aufwand die Hebammenklingel versetzt werden konnte? Sie hatte den Ehrgeiz und den Willen, ihre Ausbildung mit der Bestnote abzuschlie0en und somit Vertrauen zu bestätigen. Sie starb übrigens auf den Tag genau vierzig Jahre nach dem Hausverkauf, und merkwürdigerweise gleich ihrer Schwiegermutter vier Tage nach dem Geburtstag.

Ihr Vermieter Knobloch ist ein Schwiegersohn der übernächsten Bäumler-Nachbarn Wagner und somit jemand, den die Johanne Christiane mit Sicherheit schon etliche Zeit kannte, und er war genauso ein angeheirateter Layritz-Neffe wie Schubert und ein gewisser Kühn. Dieser wohnt zwei Häuser entfernt von Karl Mays älterem Paten Planer. Die Weißpflog hingegen sind mit einer Familie Heinrich familiär verbunden, zu denen auch ein jung gestorbener Ehemann und Vater mit den Vornamen Carl August und einem Elternhaus auf der Obergasse zählt.

Auch die in oder nach den Kaufhandlungen eingetragenen finanziellen Pflichten oder Vermerke über kredithalber aufgenommene Gelder erlauben interessante Schlussfolgerungen. Zwei Brüder Layritz waren laut ihren Käufen hoch verschuldet, konnten aber im Laufe der Zeit alles zurückzahlen, Knobloch geriet wegen Tagzeitenzahlungen in Finanzprobleme und musste wie etliche andere Ernstthaler beim Posthalter Herold in Oberlungwitz Geld borgen (und war wohl auf die Mietzinse mit angewiesen), Kühn musste zur Bezahlung seines Kaufs 125 Thaler aufnehmen, tat das aber weder in Ernstthal noch bei Herold, sondern ging nach Hohenstein, seine Schwiegermutter stand bei ihren Geldforderungen freiwillig zurück, während er und Knobloch bei ihren Geldverleihern ihre Häuser zu Pfande setzten (und ihr Geld zurückzahlten, sonst wären sie sub hasta gegangen). Die beiden Layritz, Vater und Sohn, wussten, wie vorhin angemerkt, als nacheinander Stadtrichter dienstlich von allen Leihgeschäften. Schubert brauchte kein Geld zu leihen. Sein Schwager hingegen ging zum Stadtrichter, zum Schwiegervater seines Cousins Layritz und zu dessen angeheiratetem Schwager.

Interessant ist auch, dass mindestens eine angeheiratete Layritz, eine ausgeheiratete Layritz und ein mit einer Layritz Verheirateter Pate bei Heinrich Augusts Kindern standen, nach Stand der Dinge jedoch kein männlicher Layritz. Man kann daraus schlussfolgern, dass die Layritz genau Bescheid wussten, zwar keinen Layritz-Mann, da derart nicht direkt involviert, als Paten zu stellen bereit waren, aber die sehr inoffizielle Verbindung von angeheirateter Seite her bestätigten.

Bei diversen Vorgängen wird Adam Gotthilf Horn genannt, * ungefähr 1759. Der Mädchenname seiner Gattin konnte noch nicht ermittelt werden. Unter anderem ist er Vorbesitzer des Hauses des Gebhardtschen Schwiegersohns Johann Gotthilf Meier; dieser kauft das Haus Neue Sorge alte Nummer 247, neu 72, von Adam Gotthilf Horn um 150 Thaler; Horn und sein Weib Johanne Christiane erhalten den Auszug 28. 4. 1826[308].

Horn erwirbt die seinerzeitige Baustelle aus dem Garten des Johann Abraham Richter auf der Neuen Sorge, den Richter nebst Haus am 13. 11. 1786 in Lehn erhalten, gelegen zwischen Verkäufers und Gottfried Herchts Häusern, Länge vorne auf der Gasse an Herchts Seite 10 Ellen, in der Mitte ist die Länge 12 Ellen, an Verkäufers Seite ist die Länge 10 ¾ Ellen, hinten ist die Breite 7 Ellen, was aber auf Verkäufers Seite auf 6 Ellen schräg zuläuft, um 5 Gulden. Der Käufer ist gehalten, das wilde Wasser sowohl vom Verkäufer als auch Christoph Spindlers sonst[309] Johann Spindlers Haus zu übernehmen und durch eine Anzucht auf die Gasse zu führen. Zur Unterhaltung, Besserung und Beschwerung dieser Anzucht soll er jedesmal Verkäufer ein Drittel und Christoph Spindlers Erben als jetzigen Besitzern des sonst Johann Spindlerschen Hauses ein Drittel, und endlich Käufer Horn den dritten Teil bezahlen und Zuschuss geben. Ferner soll Käufer gehalten sein, den Zaun zu Ende des erkauften Plätzchens an Verkäufers Garten zu machen und zu halten. Geschehen vor den Stadtgerichten 27. 4. 1787, Confirmation 15. 7. 1787[310]. Johann Gottlob Anger Bürger und Posamentierer in Ernstthal verkauft sein Haus auf der Neuen Sorge zwischen Horn und Gebhardt sub No: 64 an Adam Gotthilf Horn um 170 Gulden 11. 4. 1804[311].

Horn ist, siehe unten, auch Gevollmächtigter des Zimmermanns Kraft beim Hausverkauf an dessen Sohn 1810, Vormund einer verheirateten Tochter des Adam Salomon Barth, außerdem Gevollmächtigter des Christian Friedrich Etzold als dessen Schwager beim Hausverkauf an dessen Sohn Gottlob Friedrich 1815, und wiederum Gottlob Friedrich Etzolds Tochter ist Patin von Heinrich Augusts Halbschwester.

 
55. Der Wollteufel-Franke

Am Markt neben der Apotheke wohnt laut Karl Mays Humoreske ›Im Wollteufel‹ der Weber Franke. Das ist auch im realen Leben so, allerdings hatte er mindestens einen Sohn, so dass das Haus Frankescher Besitz bleibt. Die Apotheke hat die Hausnummer 180, das Frankesche Haus die 176. Und jener Franke ist in die Layritzschen Verwandtenkreise involviert, da Schwiegersohn der Tante des Carl August Knobloch. Im Rahmen der Erzählung tritt auch Polizeidiener Eberhardt in Erscheinung, der in Heinrich Augusts Jugendjahren genau dieses Amtes waltete (jedoch eher nicht mehr während der Froschteich-Episode), und die Layritz sind schon damals reich. Auch Namensträger Krause und Himmelreich waren vorhanden.

Der schon erwähnte Adam Salomon Barth, dessen einziger Sohn jung gestorben war, ist mehrfach als Vormund benannt, und einer seiner Schwiegersöhne heißt Hillmann (den einen Vornamen seiner Ehefrau, Rosina, kann man durchaus zum Kosenamen Röschen umgestalten). Der Familienname Rosenbaum ist im Erzgebirge nachgewiesen, zum Beispiel in Hundshübel. Die Ehefrau ist in der Erzählung Hebamme und deren Sohn ein unehrlicher Hallodri. Ob wohl der Erzähler einen gewissen Karl May karikiert?  Und wie viel Wollteufel steckt im Hobble-Frank? Wenn man die Erzählung genau liest, kommt man auf die Idee, der junge wissbegierige Karl May müsse seinem Vater auch mal länger bei der Arbeit zugeschaut haben.

 
56. Ein Arzt und Geburtshelfer

Jahrzehnte nach obigem August Heinrich Kühn kommt ein weiterer Träger dieses Familiennamens nach Ernstthal, lässt sich in der Stadt nieder und heiratet in eine einheimische Familie ein. Pauline Friedericke geborene Läßig verheiratete praktischer Arzt Herr Constantin Ottomar Kühn wird mit einem ererbten Hausgrundstück belehnt. Die Stadtgerichte begeben sich in die Wohnung des praktischen Arztes Doctor Kühn, wo sie in deren »obren Zimmer« diesen und seine genannte Ehefrau, jene nach einer Entbindung zwar krank, aber bei völlig gesunden Geisteskräften, antreffen. Sie bringt mit Zustimmung ihres Herrn Gemahls vor, ihre am 6. 5 dieses Jahres gestorbene Großmutter mütterlicherseits Julie Sophia verwitwete Köhler geborene Burgy habe ihr im am 2. Januar dieses Jahres aufgerichteten Testament ein Hausgrundstück hinterlassen, das sie am 21. 4. 1814 von Karl Friedrich Schlick erkauft und in Zuschrift und am 29. 4. 1814 in Lehn erhalten habe. Dieses Haus befindet sich in der oberen Reihe der Herrengasse sub No: 216 (früher 190) zwischen Christiane Schubert und Christian Ludwig Ernst Kretzschmar. Das Haus wird ihr überschrieben 13. 6. 1848[312]. Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritz wird Lehnsträger.

Laut Verkauf ist Juliane Sophie Köhler geborene Burgy (kein Ernstthaler Familienname) verheiratet mit Carl Gottfried Köhler Bürger und Chirurgus in Ernstthal, und sie kauft das Haus in der Großegasse zwischen Schubert (ein Maurer) und Steinbach sub No: 190 wie dieses sein Schwiegervater Meister Drescher in Glauchau aus dem Looseschen Creditwesen erstanden und am 20. 2. 1812 in Zuschrift erhalten hat, Carl Friedrich Schick (!) Bürger und Weißbäcker um 600 Thaler ab 21. 4. 1814[313].

Im Jahre 1861 ist der Arzt Kühn Eigentümer, hat einen Sohn und fünf Töchter. Laut Bürgerbuch Ernstthal ist er Med. Pract., Wundarzt und Geburtshelfer,* 23. 2. 1813 in Olbersleben, Bürger 21. 2. 1842. Sein Vater ist laut dortigem Taufbuch[314] Herr Johann Gottfried Wilhelm Kühn Nachbar und Chirurgus, seine Mutter Johanna Elisabetha geborene Schwarze aus Olbersleben (auch er hat drei Paten, davon zwei männlich, einer der beiden ist Carl Constantin Vogel Botanicus in Großneuhausen, der andere hat als alleinigen Vornamen Christoph). Laut dessen Traueintrag ebenda ∞  der Vater im Alter von 30 Jahren als Chirurgus in Olbersleben und zweiter Sohn des Herrn Martin Friedrich Kühn gewesener Cantor und zweiter Lehrer an der Knabenschule zu Artern Johanne Elisabethe Schwarze jüngste Tochter des gewesenen Chirurgus und Nachbarn Herrn Johann Friedrich Schwarze in Olbersleben am 16. 6. 1807. Unbekannt ist allerdings, ob zwischen dem Kürschner und dem Chirurgus Kühn familiäre Zusammenhänge bestehen. Ist Doctor Kühn etwa einer jener, denen Karl May sein Augenleiden zu Kindertagen betreffend verderbliche Medikasterei bescheinigte? Ist er in Karl Mays Werk irgendwie gespiegelt worden? Zwei weitere Söhne des Chirurgus erhalten ebenfalls damals recht ungewöhnliche Vornamen: Carl Edmund und Gustav Alexander. Die Ehefrau des Botanicus mit dem ungewöhnlichen Vornamen, der Pate steht, ist keine geborene Kühn; deren Traueintrag wurde von mir im zuständigen Kirchenbuch nachgesehen.

 
57. Belauschen

Wusste Karl May von der in Wahrheit außerehelichen Herkunft seines Vaters? Seine Kindheitserinnerungen in ›Mein Leben und Streben‹ beinhalten Kindern gemachte Mitteilungen der Großmutter. Jedoch kann sich der Wissensstand seiner Schwestern, den er in seiner Autobiographie referierte, genauer gesagt, referieren musste, um seine geschwisterlichen Familien ebenso wie die eigene aufgrund der seinerzeitigen Moralvorstellungen nicht unnötig zu schockieren oder zu blamieren, sehr von seinem eigenen unterscheiden.

Zudem musste er stets mit weiterer Neugier, weiteren Herabsetzungsversuchen, seitens seines unversöhnlichen Feindes Lebius rechnen, der schon intensiv im Ernstthaler Sumpf und dessen Gerüchteküche und Fabeleien gewühlt, Herabsetzendes ebenso wie pure Unwahrheiten breitgetreten hatte. Die uneheliche Herkunft von Heinrich August wäre willkommene Munition für diesen Feind gewesen, um auch die Familie zu diskreditieren. Zum Glück für Karl May und seine Familie ist Lebius nicht auf die Idee gekommen, die bis 1875 für Personenstandsbeurkundungen in Sachsen allein maßgeblichen Kirchenbücher einzusehen. Auch die Wochenzettel in Dresden, die der Magistrat anlegte, beruhen auf den Meldungen der Kirchen.

Belauschte Karl in seinen Jugendjahren oder Anfang der 1860er Jahre ein Gespräch zwischen Vater und Großmutter, in dem unerfreuliche Wahrheiten zur Sprache kamen? In seinem literarischen Werk finden sich nicht nur überreichlich Lauschszenen, sondern auch Motive, die die folgenreiche Becircung redlicher junger Frauen durch Höhergestellte beinhalten.

 
58. ›Die Rose von Ernstthal‹

Karl Mays sehr frühe Erzählung ›Die Rose von Ernstthal‹ (1874) beinhaltet einige Merkwürdigkeiten. Der einzige nachnamentlich Genannte aus dem Städtchen ist der Schmied Weißpflog, der in der Realität aber 1745 noch nicht in der Obergasse wohnte und arbeitete. Er hat Mieter (Verwandte?) bei sich aufgenommen, die auch in der Oberstube wohnen, eine Frau unbekannten Nachnamens mit unehelicher Tochter, diese mit einem Augenleiden, deren Vater soll ein Studiosus der Medizin gewesen sein. Die Mutter heißt Anna wie eine abgekürzte Johanna Christiane, die Tochter Auguste wie Heinrich August, diese beide mit Zweitnamen, und die Tochter hat ein Augenproblem wie Heinrich Augusts Sohn. Der Liebhaber, auf und davon gegangen, kommt als kühn-er fertiger Arzt wieder und kann das (auch unter seiner unbekannten Herkunft) leidende uneheliche Kind heilen. Goldschmidt war ein Familienname in Hohenstein, in Ernstthal hingegen das ähnlich klingende Goldschadt vorhanden. Auch der Jägerbursche als eine Art Unterförster zählt zu den verkappten Signalen. Hier könnten, bewusst oder unbewusst, Anspielungen vorliegen.

 
59. Arm aber nicht Bodensatz geworden

Karl May entstammt einer armen Weberfamilie. Selbst wenn Heinrich August und Christiane Wilhelmine jede/r für sich in bescheidenem Maße Geld gehabt haben sollten – Missernte, Hungersnot und Teuerung in den 1840er Jahren zehrten das auf, unabhängig davon, dass Heinrich August bei seinen vorgeblich günstigen Gelegenheitskäufen mehrfach hereingelegt wurde. Trotzdem gelang ihnen, schuldenfrei zu leben. Manch Besitz eines scheinbar Vermögenden musste nach dessen Tod subhastiert werden. Auch ein Layritz, Christian Friedrich der Jüngere, gehörte zu jenen, deren Erbe nach ihrem Ableben zwangsversteigert werden musste, andere, die als reich galten, hatten hohe Schulden, lebten in einer Art von Potemkinschem Dorf. Das Kauf- und Handelsbuch offenbart in vielen Fällen die bitteren Wahrheiten. Zu vielen Hausverkäufen gehören ausführliche Schuldenaufstellungen mit Zahlungsterminen. Bei dem der Christiane Wilhelmine May sind keine aufgezählt worden. Wir dürfen nicht vergessen, dass damals im Gegensatz zu heute alles in gültigen Münzen bezahlt wurde, Geldscheine mit Misstrauen betrachtet wurden, ideelle Geldsummen als Kontobewegungen unbekannt waren, und der Reichsthaler war keine Dezimalwährung, sondern zweifach unterteilt in Groschen und Pfennige. Das Dreimarkstück im Kaiserreich hieß auch und galt für einen Thaler. Der Gulden ist zu Karl Mays Zeiten nicht mehr verwendet worden.

Mehrfach ist in den Kaufbüchern die Rede davon, dass Gelder cediert wurden. Das funktionierte, wenn Lorentz bei Engelmann Schulden hatte, aber auch Krüger bei Lorentz. Um seine Schulden mindestens teilweise loszuwerden, trat Lorentz seine Forderung an Krüger dem Engelmann ab. Erb- oder Tagzeitgeldforderungen konnten zu einem geringeren Satz als das zu erwartende Geld verkauft werden, zum Beispiel solche im Wert von 10 Thaler für 8 Thaler, wenn Geld benötigt wurde.

In der Obergasse befand sich in der Nähe des zweiten Bäumler-Hauses das Armenhaus. Dort konnte man schwerkrank, verwaist, invalid oder auch als Pleitier eingewiesen werden. Bei jedem Hausverkauf waren einige Groschen an die Armencasse zu entrichten. Zur Volkszählung von 1861 gehört auch eine detaillierte Liste der Armenhäusler. Ein kleiner Teil der Liste sieht um die Spaltenüberschriften gekürzt so aus:

»Unterstützt aus der Armencasse 37 Männer/59 Frauen, davon mit Geld 23/40, unterstützt durch Beschäftigung gegen Lohn 3/0, freie oder billige Wohnung im Armenhaus 19/21, im Armenhaus auf Kosten der Armencasse untergebracht 15 Kinder.«

»Armenhäuser und 3 Leineweber: Arnold, Ernst, 57, gelähmt, hat Reißen, beschäftigt als Weber, Geselle, aus Ernstthal, Aufnahme 1856, Ursache Krankheit – Arnold, Wilhelmine, 59, Waschen, Ehefrau, Spülen, 1856, – Stoll, Christiane, 36, Dienstbote, Waschen, 1856 – Schmidt, Marie, 13, Schulkind, Nähen, 1856 – Manige, Anna, 8, Schulkind, Nähen, 1856 – Jung, Wilhelmine, 36, Strumpfnähweib, Ehefrau, Nähen, Juli 1861 – Haase, Hermann, 8, Nähen, aus Reichenbrand, Juni 1861 – Schreier, Auguste, 5, Ernstthal, Juni 1861 – Büchner, Wilhelmine, 42, spült, 1857 – Büchner, Wilhelm, 40, stark ausgewachsen, Fabrikarbeit, Webergeselle, 1857 – Büchner, Auguste, 10, näht Strümpfe, 1856 – Büchner, Marie, 9, näht Strümpfe, 1856 – Büchner, August, 7, taubstumm, näht Strümpfe, 1856 – Schobert, Wilhelmine, 45, lahm, spült, näht Strümpfe, 1859.« – Die Liste geht erheblich weiter, umfasst noch über zwei Dutzend schwere Schicksale.

Schon diese Teilaufstellung spiegelt viel Krankheit, Armut und Elend wider, auch kleine Kinder, die arbeiten mussten, teils Waisen, Schwerbehinderte und extrem Arme, Jahrzehnte vor der Einführung von Sozialversicherungsmaßnahmen. Die Ernstthaler wussten, welches Schicksal ihnen blühte, wenn sie den Boden unter den Füßen komplett verloren. Die Mays waren arm aber ohne Schulden, Christiane Wilhelmine ab 1846 als Hebamme automatisch angesehen. Das brachte der Familie natürlich keinen Geldsegen, aber vermehrte Achtung und soziale Besserstellung.

Als Hebamme hat Christiane Wilhelmine Reichtum und Elend gesehen und berichtete Heinrich August bestimmt vertraulich von ihren Erlebnissen. Hat das zu seinem Entschluss beigetragen, Geld in die Hand nehmen und das Meisterrecht zu erlangen, um mehr für die eigene Arbeit zu erhalten? Später ist er ja sogar Armenpfleger geworden. Also muss er Verantwortung tragen und vor allem mit Geld umzugehen gelernt haben. Hat er den Charakterzug, einen problematischen Umgang niit Geld gehabt zu haben, von seinem leiblichen Vater übernommen? Faulheit kann man ihm definitiv nicht nachsagen. Seine Mutter war bis zuletzt in der Familie – wachte sie über ihn und sein Finanzgebaren? Was der Ruh-i-Kuljan Kara Ben Nemsi gut eingeschlagen nach ihrem langen Gespräch mitgibt, lässt tief blicken.

 
60. Zu den Pfefferkorn

Johann Carl Pfefferkorn Bürger und Chirurgus in Ernstthal kauft den Wittigschen Erben, deren Mutter eine geborene Pölitz ist (Ihr Vater ist Christian Leberecht Wittich Pfarrer in Grünstädtel), ein Haus in der Hintergasse sub No: 175 um 400 Thaler ab 18. 11. 1795[315]. Selbiger kauft Johann Ernst Layritz dessen Haus auf der obern Gasse zwischen Mothes und Rehm sub No 88 um 700 Thaler ab 13. 4. 1804[316]. Christian Gottlob Pfefferkorn Bürger Leineweber und Handelsmann ersteigert das sub hasta gegangene Haus seiner Mutter Johanna Sophia zwischen Beyer und Reuter auf der Vordergasse sub No 172, am 3. 9. 1772 in Lehn ergangen, am 8. 12. 1818[317] am 570 Gulden. Dieses Haus kauft Johanna Sophia mit Genehmigung ihres Ehemanns Johann Carl Pfefferkorn, Bürger und Barbier, und Curator Johann Gottfried Heinrich, von Johann Friedrich Völckel, seinerzeit lokalisiert auf der obern Gasse zwischen Johann Georg Müller und Christian Friedrich Reuther, um 70 Gulden 23. 9. 1772[318]. Von diesem Ehepaar stammen alle Pfefferkorn in Ernstthal ab. Johann Gottlob Pfefferkorns einzige Tochter und Universalerbin Henriette heiratet vor 1847 Johann Gotthilf Layritz. Andere Pfefferkorn-Angelegenheiten finden wir weiter oben.

 
61. Hohensteiner Verwandte

Schlussendlich noch Neuigkeiten zu Karl Mays weiteren Vorfahren in Ernstthal und Hohenstein. Zwar beginnen die Kirchenbücher für Hohenstein leider erst 1709, geschuldet diversen Bränden, doch setzt die Gerichtsbuchschreibung schon 1520 ein. Für Grundbesitz in Oberlungwitzer Flur sind separate Gerichtsbücher vorhanden; mittels dieser konnte Karl Mays Vorfahrenschaft im frühen Hohenstein weiter erforscht werden. Einige stammen aus besser situierten Kreisen.

Das Woher des Webers Andreas Stephan, den schon Wollschläger in seiner Karl-May-Biographie erwähnt, konnte noch immer nicht geklärt werden, allerdings dokumentiert eine Erbteilung die Herkunft von dessen Gattin aus Hohenstein. Er heiratet nach 1687 nicht in Ernstthal Susanna Helbig, Tochter des Caspar Helbig und Enkelin des Hieronimus Helbig ∞ Maria Großer in Hohenstein. Hieronimus wird tituliert als Herr und ist Rathsassessor in Hohenstein; er ist nachgewiesen ab 1609. Die Teucher kommen auch aus Hohenstein; der Tischler Matthes Teucher ist ebenda ab 1642 mit etlichen Käufen und Verkäufen belegt, jedoch unbekannt, woher er kommt.

Karl Mays Urgroßvater Christian Friedrich Weise kauft in Hohenstein Johann Gottfried Schnabel dessen Haus in der Unteren Neustadt neben Verkäufers Waldplatzgrundstück um 400 Gulden ab 22. 12. 1800[319], muss anscheinend sein gesamtes Geld bar hingeben und deswegen Schulden machen, bei Johann Gottfried Friedrich ein Bürger und Böttger in Waldenburg ein Capital in Höhe von 200 Laubthalern bar (eine Münzsorte, die auch einer Kurzerzählung von Karl May zu einem ihrer Titel verhalf!) aufnehmen und dafür sein neu erkauftes Wohnhaus in der Niedern Neustadt zwischen Johann Gottfried Schnabel und Johann Gottlieb Nar?ser zu Pfande setzen. Seine Ehefrau Regina Dorothea Weise geborene Uhle mit Vormund Christian August Friedrich, Bürger und Böttger in Hohenstein, muss ihres Eingebrachten entsagen, sich selbstschuldnerisch verbürgen am 20. 2. 1801[320] und das beeiden. Weise stirbt wenige Jahre darauf am 8. 5. 1805, doch aus dessen Nachlass ersteigert der Böttchermeister Christian August Friedrich in Hohenstein (der bei der Verbürgung genannte Vormund der Ehefrau, siehe oben) das Haus in der so genannten Schnabelgasse 418 in Hohenstein um 230 Thaler sub hasta, Angeld 76 Thaler 16 Groschen am 20. 4. 1812[321]. Vom Kaufpreis waren 153 Gulden 8 Groschen noch nicht entrichtet worden. Nach Rückzahlung ist die Hypothek am 11. 3. 1815 cassiert worden. Führte das Schuldenwesen letztendlich zu Trunkenheit und Verzweiflung (= Depression?), in welchem Zustand der Sohn Christian Friedrich Weise sich 1832 selbst entleibte?

War Karl May vielleicht in gewisser Weise dadurch in Ernstthal stigmatisiert, dass der leibliche und der angenommene Großvater (beide in Hohenstein!) unter problematischen Umständen ihr Leben beendeten? Sind die dem Heinrich August nachgesagten alkoholischen Exzesse (er solle »alles durch die Kehle gejagt« haben), für die wenig spricht, eher bei dessen Schwiegervater und bei Christian Friedrich May vorgefallen? Karl Mays Vater war auch Armenpfleger. Das passt mit Sauferei nicht zusammen, viel wahrscheinlicher ist, dass er mit Geld nicht durchdacht umgehen konnte und definitiv Choleriker war.

 
62. Ein Zimmermann

In Ernstthal konnte ein Überblick über die teils sehr zahlreichen weiteren Grundstücksgeschäfte von Karl Mays Vorfahren gewonnen werden, die oft besseren Kreisen angehörten, indem sie Besitzer eines Hauses, teils sogar zusätzlich von Feldern, waren. Bei der Auswertung zu berücksichtigen war, dass zwei Linien Bäumler, die andere ausgehend von einem Bruder des Vorfahrs von Karl May, vorhanden waren. Die Bäckerfamilie Bernhard existierte in Ernstthal nur kurz, während das Haus in der Obergasse, das einst den Weißpflog gehörte (nicht aber 1745, dem Handlungsjahr der ›Rose von Ernstthal‹), noch bis mindestens 1871 Bäumlerscher Besitz war. Die im Internet einsehbaren Kaufbücher für Ernstthal enden Anfang 1849.

Karl Mays Urgroßmutter Johanna Sophia Claus war mit Johann Gottlob Günther aus Hartha, der sie 1788 schwängerte, nie verheiratet, sondern mit Johann Gottlob Kraft, einem Meister, Bürger und Zimmermann. Dieser bittet bei guter geistiger Gesundheit, jedoch körperlich schwach und zu Bette liegend, die Gerichte zu sich, um sein Haus samt Zubehör und Gärtchen auf der Neuen Sorge sub No: 56 (neue Nummer 62) zwischen Hentschel und Wolf gelegen, aus dem Seifertschen Nachlass am 28. 6. 1774 erworben, an seinen jüngsten Sohn Friedrich Wilhelm Kraft Bürger und Leineweber um 160 Gulden, davon 20 Gulden an Verkäufers Ehefrau ¼ Jahr nach Verkäufers Tode, zu verkaufen. Der Verkäufer setzt für seine Ehefrau Johanne Sophie (nicht als Käufers Mutter bezeichnet) zeitlebens zum Auszug die obere Wohnstube, eine Kammer auf dem Oberboden, einen Platz im Keller für die Erdäpfel sowie den dritten Teil des zu erwartenden Obstes fest. Geschehen vor den Stadtgerichten 4. 10. 1810. Zur Confirmation schickt Kraft seinen Bevollmächtigten Adam Gotthilf Horn Bürger und Leineweber. Auf dem Haus stehen einige Schulden. Der Sohn gesteht dem Vater zu, solange er noch möchte, zu wirtschaften 5. 10. 1810[322]. Am 21. 8. 1814 berechnen sich Meister Carl Gottlob Kraft Bürger Zeug- und Leineweber in Chemnitz und Tochter Johanna Sophia ∞ Gottlob Friedrich Thüring Bürger Zeug- und Leineweber in Burgstädt, mit dem Käufer wegen der nach dem Tode des Verkäufers und Vaters erhaltenen Gelder. – Sehr für Kraft spricht, dass er die Mutter eines unehelichen Kindes zum Weibe nahm und auch noch für die Zeit nach seinem Tode ihr die Behausung sicherte. Zu Karl Mays Kindertagen war das Haus auch weiterhin Kraftsches Eigentum. Auch 1861 war noch ein Friedrich Wilhelm Kraft, jetzt jedoch Mieter, im Hause vorhanden.

 
63. Im Register nicht vorhanden

Manchmal lohnt sich das komplette Durchblättern von Gerichtsbüchern. Das zeigte sich wieder, als ich etliche jener Gerichtsbücher sichtete, die Käufe von Ernstthalern und Hohensteinern auf Oberlungwitzer Flur beinhalten. Auf diese Weise stellte sich heraus, dass ein Verkauf innerhalb der Familie Knobloch im Register zum GB Hohenstein-Ernstthal 103 nicht enthalten ist. Dieser gehört zu jenen, die im Wortlaut oder Inhalt nicht mindestens ähnlich zu sein scheinen. Anfänglich verwunderten auch mich die scheinbar doppelten Laufzeiten, bis ich herausfand, was leider nicht im Titelbildbereich erkennbar ist: die eine Reihe enthält die Vorgänge vor den Stadtgerichten von Ernstthal und Hohenstein, die andere die Eintragungen im Amt Lichtenstein. Nebenbei konnten  einem Mieter im Bäumlerschen Hause, der oben benannt wurde, die Eltern zugeordnet werden. Weiterhin sind interessante Kaufverträge die Layritz und Schubert betreffend vorhanden, die bestätigen, dass diese Familien zur Oberschicht in Ernstthal gehörten.

Johann Gottlob Semmler Bürger und Strumpffabrikant in Ernstthal verkauft ein Stücklein wüsten »Holzboden«, das er am 18. 7. 1809 von † Johann Samuel Wolfs anietzo Carl Friedrich Leberecht Richters Handfrohngut erkauft hat, gegen Morgen an Carl Traugott Metzler, gegen Mitternacht an Johann Gottlob Winkelmann, gegen Abend an das Hohensteiner Gemeindeguth, gegen Mittag an Gottlob Friedrich Heinrichs Grundstücke rainend, an Meister Carl August Knobelloch (!) Bürger Zeug- Lein- und Wollenweber in Ernstthal um 50 Gulden. Geschehen vor den Landgerichten 18. 7. 1815, bestätigt im Justizamt Lichtenstein 1. 11. 1815[323].

Johann Gottlob Semmler Bürger und Strumpfwirker in Ernstthal verkauft ein Stück wüsten Holzboden, den er am 18. 7. 1809 von † Johann Samuel Wolfs jetzt Carl Friedrich Leberecht Richters Gut erkauft hat, gegen Morgen mit Christian Traugott Metzner, gegen Mitternacht mit Johann Gottlob Winkelmann, gegen Abend an das Hohensteiner Gemeindegut, gegen Mittag an Gottlob Friedrich Heinrichs Grundstück rainend, an Carl August Knobloch Bürger Zeug-. Lein- und Wollenweber in Ernstthal, um 50 Gulden. Bei künftigen Verkäufen hat der Besitzer des Stammguts den ersten Anbot vor einem Fremden. Geschehen vor den Landgerichten 18. 7. 1815, amtliche Bestätigung 1. 11. 1815[324].

Carl August Knobloch Bürger und Webermeister verkauft an dessen Ehefrau Johanne Christiane geborene Wagner, 63 Jahre alt,  gemäss Kaufvertrag vom 18. 7. 1848, mit der Hand an der Feder, und dem ausdrücklichen Bemerk, dass das ihren Kindern Christiane Wilhelmine, Christiane Friedericke und Hanna Christiane Knobloch in substitute das zugestanene Vorkaufsrecht von ihnen dermaßen ausgeübt werden solle, dass die ältere Schwester en jüngeren vorgeht. Geschehen im Schönburgischen Justizamt Lichtenstein 28. 6. 1850[325]. Knobloch hat eigenhändig unterschrieben. – Anscheinend sind alle drei Schwestern unverheiratet. Waren sie eventuell Vorbild für die drei Schwestern von Helbig mit den Spitznamen Schreia, Zanka, Brülla in ›Die Juweleninsel‹?

Johanne Christiane ∞ Knobloch * Wagner, 63 Jahre alt, Ehefrau des Webermeisters Karl August Knobloch in Ernstthal, kauft ihrem Ehemann dessen am 18. 7. 1815 von Johann Gottlieb Semmler erkauftes Feldgrundstück, am 13. 11. 1815 in Lehn erhalten, in Oberlungwitzer Flur am südlichen Abhang des Pfaffenbergs, mit 191 Quadratruthen vermessen, gegen Morgen mit Metzner in Oberlungwitz, gegen Mittag an Himmelreich in Ernstthal, gegen Abend an die Hohensteiner Gemeinde und gegen Mitternacht an Fechners in Hohenstein Grundstück grenzend um 50 Thaler ab. Geschehen vor den Stadtgerichten in Ernstthal 13. 7. 1847[326].

Der Lehnschein für Christiane Dorothea verwitwete Semmler für ein Grundstück auf Oberlungwitzer Flur besagt, dass Johann Gottlob Semmler am 7. 2. dieses Jahres mit Tod abgegangen sei und nebst der Ehefrau 6 Kinder hinterlassen habe, als Christiane Friedericke ∞ Wetzel, Christiane Caroline ∞ Schröder, Johann David Friedrich, Johann Gottlob, Carl Heinrich Ferdinand und Friedrich Wilhelm, die vier letzteren sind noch minderjährig, ohne ein Testament zu hinterlassen. Geschlechtsvormund der Witwe ist Carl Gottlob Franke Bürger und Webermeister in Ernstthal, jener der Wetzel ist deren Ehemann Carl Friedrich Wetzel, jener dfer Schröder ihr Ehemann Johann Friedrich Schröder. Altersvormund der vier Kinder ist Friedrich Wilhelm Roscher Hausbesitzer und Strumpfwirker in Ernstthal. Das Grundstück ist der Witwe in Sterbelehn gereicht 18. 6. 1831[327].

Herr Christian Gottlob Layritz wohlbestalter Stadtrichter verkauft an seinen Sohn Friedrich Wilhelm Stadtrichteradjunct und Handelsmann ein Feld- und Wiesengrundstück nebst darauf erbauter Scheune auf Oberlungwitzer Flur, gegen Morgen an der verwitweten Nestler, gegen Mittag mit der verwitweten Heinrich, gegen Abend an Scheers und Böhmes, gegen Mitternacht an Scheers Grundstück grenzend, die Scheune im Oberlungwitzer Brandcataster mit der Nummer 52 bezeichnet, um 300 Thaler, die der Käufer bar bezahlt hat 25 11. 1833. Drei Tage später berichtet Herr Stadtrichter Friedrich Wilhelm Layritzm dass sein Vater derzeit erkrankt sei, und so geht der Unterzeichnete zur Aushändigung der Quittungen mit den Stadtgerichten zum Verkäufer und trifft ihn im Parterre linkerhand in der mit zwei Fenstern versehenen Stube an, zwar krank, aber bei vollkommenem Bewusstsein, und die Quittungsüberreichung samt Lehnseinlassung wird zu Protocoll gegeben von Dr. Friedrich Wilhelm Uhlig Protocollant des Amts sowie den Assessores Christian Friedrich Ehrig und David Frierich Pöhlmann. Dem folgt die Berainung: Angefangen von der Morgen- und Mittagsseite wurde an der Straße ein alter Rainstein gefunden, von da gegen Mitternacht über die Mittelstraße hinüber und der Witwe Nestler Grundstück hinaus  119 Ellen (= 67,45 Meter) ein alter Eckstein, bis an Scheers Grundstück, gegen Abend 58 ½ Ellen hinunter ein alter Stein, 70 Ellen ein alter Eckstein bis an Scheers Grundstück, von da gegen Mittag 88 Ellen (= 49,88 Meter) ein alter Stein, von da über die Mittelstraße hinweg bis an Böhmes Grundstück 12 Ellen, von da 47 ½ Ellen ein alter Stein, 49 ½ Ellen ein alter Eckstein, bis an der Heinrich Grundstück dann mit demselben gegen Morgen hinauf 60 Ellen ein alter Stein, 64 ½ Ellen (= 36,56 Meter) ein alter Stein bis da wo angefangen wurde. Die Berainung ist am 23. 6. 1834 von dem Landgerichten unterzeichnet worden. Urkunde mit Siegel ausgefertigt 31. 1. 1835[328].

Gottlob Friedrich Layritz und Carl Gottlob Layritz beide Weber zu Ernstthal sind beide Erben des Christian Gottlob Layritz wegen dieses ihrer Vaters und seiner Schwester Johanne Christiane * Layritz ∞ Schubert und haben den Sterbelehnschein am 25. 9. 1830 für das auf Oberlungwitzer Flur gelegene Wiesengrundstück Nummer 448 empfangen. Die Brüder verkaufen das Grundstück an ihre Schwester um 10 Thaler. Das Grundstück raint gen Morgen mit Carl Heinrich Ludwig Scheers Garten, gegen Mittag und Abend an die Ernstthaler Flur, gegen Mitternacht an die Mittelstraße 26. 11. 1846[329].

Hiermit endet mein Streifzug durch Ernstthals alte Gassen und Gärten und die Schicksale einiger, die in ihren Häusern lebten.

 
64. Zum guten Schlusse

Vor unserem geistigen Auge ist ein Bild eines Teils von Ernstthal, seiner Häuser und deren Bewohner mit ihren familiären Verbindungen und ihren Finanzproblemen manchmal über mehrere Generationen hinweg, teils vom Beginn des 18. Jahrhunderts an, bis in das Jahr 1848 und sporadisch darüber hinaus entstanden.

Der geographische Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich östliche Obergasse – Leichenweg – Markt – westliche Niedergasse. Die Grundstücke auf der Obergasse zeigen sich in den alten Katasterplänen zwar quasi handtuchschmal, dafür aber ausgesprochen lang bis fast zum Markt und der Hintergasse. In der Südwestecke des Markts und dahinter waren große aber sehr unregelmäßig geschnittene Fluren vorhanden und etliche Teiche, die teils zu den Mühlen, teils zu den Färben und Bleichen gehört haben. Wir lernen viele Bewohner, deren Familien und Verwandtschaftskreise kennen. Mehrere Verträge verraten uns etwas über Wasserzufluss und Abwasserentsorgung nach damaligen Kenntnissen.

Die meisten der genannten Bürger sind Leineweber, danach folgen zahlenmäßig die Strumpfwirker. Viele Häuser beherbergen eine Mietpartei oder mehrere und dazu mietfreie Auszügler, die oft Vorbesitzer waren.

Etliche Karl-May-Stätten vor allem am Markt existieren leider seit nun (Februar 2023) bald 125 Jahren nicht mehr und haben fast alle Nachfolgebauten. Deren heutige Grundstücke stimmen nicht mehr mit den seinerzeitigen überein. Wo ist im Bereich Markt oder dahinter die tiefste Stelle vorhanden? Ist sie inzwischen aufgefüllt worden?

Unter den Straßen von Ernstthal befanden sich nicht nur Wasserstolln der Bergwerke, sondern auch Gänge, durch die Hausbesitzer von den Gebäuden gegenüber her an ihre so genannte Anzucht gelangen konnten, und manche Häuser waren in den Kellern derentwegen miteinander verbunden.

So sah Ernstthal in den Jugendjahren des Karl May und zur großen Zeit des Lebens seines Vaters Heinrich August aus, der nicht als May getauft wurde. Als sein Vater infrage kommen, wie sich im Verlaufe meiner Arbeiten in den letzten Monaten herauskristallisiert hat, ohne jedoch Anlass und Ziel dieses Beitrags gewesen zu sein, aus genealogischer Sicht drei Männer. Einen stufe ich als wenig wahrscheinlich ein, einer ist vom gesamten Namen her verdächtig, ein anderer wegen seiner auffälligen Vornamen und seiner Verwandtschaftskreise.

Wer einen anderen Ansatz wählt, um sich mit diesem Problem zu beschäftigen, mag zu anderen Ergebnissen kommen, genealogisch jedoch bieten sich mir keine alternativen an. Christian Traugott Vogel ist nicht mehr als der Stiefvater gewesen. Hier bin ich zu den oben mitgeteilten Puzzleteilen gekommen und musste aus ihnen Schlüsse ziehen.

Einer meiner Lehrmeister sagte zu mir, als ich zu Beginn der 1990er Jahre noch am Anfang meiner genealogischen Tätigkeit war: »Sie dürfen die Paten nicht vergessen, müssen sich um die kümmern, nicht nur einfach Einträge in Kirchenbüchern abschreiben.« Als ich viele Jahre später ihm Berichtigungen zu einer seiner Vorfahrenfamilien mitteilte, war er glücklich über die Wirkung seiner Ratschläge. Die Korrekturen waren über Patenschaften, die selten in Kirchenbüchern vermerkten Trauzeugen und Erbteilungen in Gerichtsbüchern zustande gekommen. Außerdem hatte ich ihm seine Ahnengemeinschaften mit Karl May im Erzgebirge nachweisen können.

Christian Friedrich May dürfte als möglicher Vater des Heinrich August ausscheiden, nichtsdestotrotz hatte er einen hausbesitzenden Vater in Hohenstein mit wohl gutem Ruf, dessen Hinterlassenschaften männlichen Erben namens May zustanden. Ob andere als Namensgeber infrage kommende Familien vom Namen her finanziell oder lediglich per Ansehen besser gestellt waren, ist eher offen. Die Annahme eines dieser Familiennamen ist dem, drastisch ausgedrückt, Bankert jedoch versagt geblieben, ebenso der des Großvaters mütterlicherseits. Ein Einverständnis von diesen Seiten zu erreichen, konnten weder Heinrich August noch seine Mutter erwarten, denn hier wäre ein honoriger Mann öffentlich bloßgestellt worden mit möglicherweise deftigen Folgen.

Der genealogische Schwerpunkt von Karl Mays Vorfahren in diesem Gemeinwesen befindet sich, obwohl viel später gegründet, in Ernstthal, denn auch die so genannte Hohensteiner Großmutter ist aus Ernstthal gekommen. Etliche von ihnen waren Hausbesitzer, dem Stadtgericht als höchster kommunaler Instanz gehörte nach Stand der Dinge jedoch keiner an. Das erste Kaufbuch nennt jedoch oft nicht die Stadtgerichtsassessoren.

Viele Kaufverträge verraten für sich allein nichts über das Alter zentral Beteiligter; manches steht in den vorangegangenen Käufen. Man kann nicht davon ausgehen, dass, außer nach manchen Todesfällen, alle Verkäufer und deren Familienmitglieder jung waren, da viele ältere Leute zu Lebzeiten verkauften, um sich und der Ehefrau ihr Altenteil sowie Betreuung bei Krankheit zu sichern[330]. Ein Kaufvertrag verrät uns viel über die so genannte Entlassung aus väterlicher Gewalt, die in Karl Mays Romanen mit ›Vaterrechte‹ umschrieben wird. Ein aus dieser entlassener Käufer veräußert das Haus knapp anderthalb Jahre später an seinen Schwiegersohn.

Mitten im Stadtgebiet befanden sich zwei Mühlen, die aber beide schon vor 1800 eingingen, und zeitweise drei Bleichen, die auffallend oft in Konkurs gingen und Besitzwechsel erlebten, bis sie aufgegeben und parzelliert wurden. Ein Bleichhaus ist zur Schule umgebaut worden. Zu Mühlen und Bleichen gehören Teiche.

Möglicherweise lassen sich aus den Beschreibungen in den Kaufbüchern Verläufe von oder Zugänge zu bekannten oder vergessenen Wasserstolln rekonstruieren. Dazu eine kleine Hintergrundgeschichte: Als in den 1990er Jahren in Lößnitz im Erzgebirge der Sammlerbau begonnen wurde, kippte der Bagger mehrfach in Stolln des Altbergbaus, deren pure Existenz oder gar Verläufe niemand mehr kannte, und die Unterlagen dazu im Rathaus waren in roter Zeit einfach weggeworfen worden. Doch dann rief ein geistig sehr reger Neunzigjähriger im Rathaus an, denn direkt vor dem Abtransport in die Papiermühle hatte einer seiner inzwischen gestorbenen Freunde heimlich zugegriffen und ihm die Pläne weitergegeben. Die Unterlagen kamen zur rechten Zeit, denn aus einem stark frequentierten Straßenzug war eine mehr als knietiefe Schlammwüste geworden, nur mit Gummistiefeln zu bewältigen. Ein anderes Problem musste auf eine rüde Weise gelöst werden: Leitungen und Rohre an- oder durchhacken und dann auf stattfindende oder ausbleibende Proteste von Strom- und Wasserkunden warten. –

Mancher Ernstthaler wird in dieser Abhandlung Neues über seine Vorfahren und deren Heiratskreise erfahren haben. Andere begegnen der Bedeutung von Gerade und Heergereth, damaligen Vererbungssitten, aber auch dem Rang der Frauen und seinerzeitigen Moralvorstellungen. Die Raumaufteilung zweier Häuser ist auch in diesen Beitrag eingeflossen sowie Beschreibungen von Grundstücksgrenzen; diese wurden im Längenmaß Elle gemessen und sind von den Herren Stadtgerichtsassessoren bei etlichen Verkäufen sorgfältig mit Protokoll, so der seinerzeitige Sprachgebrauch, verraint und versteint worden.

Karl May entstammt einer kinderreichen Familie, und seine Eltern zeugten insgesamt 14 Kinder. Umso kinderärmer waren die Familien, aus denen das Ehepaar stammte. Eine vor ihr geborene Schwester von Christiane Wilhelmine starb früh, Heinrich August hatte nur eine Halbschwester. Wir wissen nicht, ob Christian Friedrich May ein typischer Vertreter der seinerzeitigen die Weiblichkeit herabsetzenden Gesellschaft war. Seinerzeit und noch bis vor wenigen Jahrzehnten dominierte aber das Stammhalter-Denken. Ob wohl an Christian Friedrich Mays damals typischem männlichem Selbstbewusstsein nagte, vorehelich nur eine Tochter gezeugt zu haben, in der Ehe aber keine Kinder – und kaum bricht Johanne Christiane die Ehe, kommt ein Junge zur Welt! Johanne Christianes Bruder ist elf Jahre nach ihr gezeugt worden, aber immerhin brachte die Ehe den seinerzeit ersehnten Stammhalter hervor, und er war auch kräftig genug, die ersten Monate zu überstehen. Ob sich Heinrich August wohl gedacht hat: Ich habe dem Herrn, dessen Namen ich tragen muss, gezeigt, wie fruchtbar ich bin? Christiane Wilhelmine erfüllte sich ihren Kindeswunsch mit dem zu ihr passenden Partner. Sie starb nach fast 49 Ehejahren und konnte noch den Namen ihres Sohnes auf Buchrücken stehen sehen.

Für Jetztlebende ist die damalige Stellung der Frau sehr gewöhnungsbedürftig, vor allem, dass sie in Rechtssachen zwar vor Gericht zu erscheinen hatte, aber nicht selbst reden durfte, einen so genannten Geschlechtsvormund hatte, oft den Ehemann, manchmal, war dieser involviert, einen Fremden, der, auch wenn nur Formalie, ihr Handeln zu genehmigen hatte, und das lebenslang.

Hausverkäufer, vielfach samt Ehefrau, sicherten sich oft den Auszug, also kostenfreies Wohnen, gern beheizt oder mit Platz für Holz und im Falle der kurzen oder langen Bettlägerigkeit Wartung und Pflege samt Bett in der geheizten Stube. Im Gegensatz zu heute zogen sie sich auf den Oberboden oder in die Oberstube zurück. Sie waren ihr Leben lang mobiler als wir heute, haben mit Glück in einer Kutsche oder unbequem auf einem Fuhrwerk sitzen können, liefen große Strecken, sind als Fabrikarbeiter sind sie klaglos morgens eine Stunde zur Arbeit und abends wieder zurück gelaufen. Viele Hausverkäufer sicherten sich im Auszug ihren Anteil am zu erbauenden Obst und einen Platz im Keller oder Gewölbe für ihre Erdäpfel. Das Wort Kartoffeln habe ich nirgendwo gelesen.

Eine weitere Ausarbeitung wird uns nach Mittelsachsen führen. Die Freiberger Vorfahren betreffend schrieb Hainer Plaul schon vor Jahrzehnten von »ererbter Imagination« Karl Mays. Das trifft wirklich zu. Die Digitalisierungen im Internet erbrachten neue Erkenntnisse. Seine dortigen Vorfahren haben teils sehr besondere schriftliche Zeugnisse hinterlassen, die sich heute in erstrangigen seit Jahrhunderten bestehenden Bibliotheken befinden, und ihre Verwandtenkreise durften oder mussten quasi täglich damit rechnen, dem Landesherrn gegenüberzustehen, denn Freiberg war damals gleichrangig mit Dresden. Das galt auch für einige seiner Vorfahren persönlich. Der Camerarius, also das Kräuterbuch, in Karl Mays Bibliothek kann zuerst durchaus im Bücherregal eines seiner gelehrten Freiberger Vorfahren gestanden haben.

Interessant ist, dass viele Ernstthaler Namen auch schon vor Karl Mays Lebzeiten in seinen Romanen genannt werden. Beispielsweise könnte Adam Salomon Barth in Samuel Barth aus ›Deutsche Herzen, deutsche Helden‹ nachhallen. Und auffällig ist, welche eben nicht in seinem Werk vorkommen, obgleich sie teils nachweislich zu seinen Verwandtenkreisen zählen.

 


 

Anhang: Hausnummern 1889 zugeordnet den Straßennamen im Katasterplan 1898

Die Ernstthaler Häuser sind zweimal durchnummeriert worden, einmal um 1790, dann um 1840, während spätere Teilungen und Parzellierungen in der Geltungsdauer der zweiten Zählung mit kleinen Zusatzbuchstaben (36k) markiert werden. Bis auf eine Abweichung verlaufen beide nach demselben Schema. Die Zählung setzt am Markt östlich der Einmündung des Leichenwegs ein, erfasst nach Osten die obere Reihe der Hintergasse, wechselt auf deren niedere Reihe, bezieht nacheinander Neue Sorge und Strumpfwirkergasse mit ein, erreicht die Ostseite des Markts, zu dem auch die beiden Gässchen Richtung Niedergasse zählten, läuft in deren östlicher die Reihe entlang, um dann die Nummerierung der oberen Reihe der Niedergasse Richtung Osten schräg gegenüber dem heutigen Karl-May-Haus zu beginnen bis zum Ende der Bebauung, wechselt dann auf die untere Reihe, erfasst sie samt kurzer Seitengässchen. dann auch in der oberen Reihe, kommt via östliches Gässchen zum Markt zurück, macht nach dessen Südseite einen Schlenker über die westliche Seitengasse, die Westseite des Markts hinauf, wechselt in die untere und dann in die obere Reihe der Vordergasse, schließt ein Haus am Markt westlich des Leichenwegs ein. Ein lokaler Sprung erfolgt, denn die Häuser in der Obergasse waren die erste Stadterweiterung. Diese Gasse wird erfasst, hat nur eine untere Reihe, dann zuletzt der Leichenweg. Bei der zweiten Nummerierung ist die Reihenfolge im westlichen Teil der Obergasse jenseits des Leichenwegs teilweise umgedreht worden. Bei der ersten Nummerierung waren die geistlichen Gebäude nicht einbezogen.

Markt 1, 2, 3, 4 (= Nordseite), 99, 100, 101, 102, 104 (= Ostseite, 102 = Rathaus, 103 = Budenhaus um 1842, existierte eventuell nicht mehr), 172, 173, 174, 175, 176 (= Südseite), 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187 (= Westseite), 222 (= Nordseite links Einmündung Bergstraße)

Chemnitzerstraße 5, 6, 7, 8, 9 (gehörten bis mindestens 1871 zum Markt), 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 32, 33, 34, 35a, 35b, 35c, 35d, 36, 37, 38, 39, 40, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 79, 80, 93, 94, 95, 96, 97, 98

Actienstraße 36b, 36c, 36d, 36e, 36f, 36g, 36h, 37a, 37b, 37c, 37d

Oststraße 35e, 36k, 36l, 36m, 57, 58a, 58b, 59b, 59c, 59d, 59e, 59f

Feldstraße 61, 62,  63, 64, 65, 66, 67, 68a, 68b, 69 (Feldstraße und Aue zählten beide bis mindestens 1871 zur Neuen Sorge)

Aue 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78

Wiesenstraße 81, 82, 83, 84, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92 (= bis mindestens 1871 Strumpfwirkergasse, einige Häuser auch Großegasse)

Mittelstraße 105, 107, 108, 171 (gehörten bis mindestens 1871 zum Markt)

Bahnstraße 109, 110, 111a, 111b, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 136, 137, 137a, 137aa, 137b, 137c, 137d, 137f, 137g, 137h, 137l, 148a, 148b, 148c, 151a, 151b, 151c, 151d, 151e, 151f, 151g, 151h, 151i, 152, 156/157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170

Oberlungwitzerstraße 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147

Plan 149

Büttnerstraße 150a, 150b, 150h

Gartenstraße 150d, 150e, 150f, 150g, 150i, 150k, 150l, 159c

Brauhausstraße 153, 154, 197, 198

Marktstraße (gehörte bis mindestens 1871 zum Markt) 177, 178, 179a, 179b, 180

Centralstraße 188, 189, 190, 191, 192, 193/194, 195, 196, 201,  202, 203, 207, 208. 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 217, 218, 219, 220, 221

Badegäßchen 204, 205, 247, 247b

Hohe Straße 223, 224, 226, 227, 229, 231, 232, 233, 234, 235, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247c, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254

Bergstraße 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 265b.

Nummern mit vielen Zusatzbuchstaben deuten auf die Parzellierung vor allem der Bleichen hin!

Bei der Volkszählung 1861 hatte die Schule die Hausnummer 150, und folgende Häuser sind unbewohnt gewesen: 56, 58, 103 (Budenhaus), 151c, 196b, 199, 200.

 




Anmerkungen
  

[1 www.archiv.sachsen.de


[2] Original im Pfarramt Döbeln; eine Vollkopie gelangte auf verschlungenen Wegen in das Archiv der ›Arbeitsgemeinschaft für Mitteldeutsche Familienforschung‹ (AMF), im Gebäude des Sächsischen Staatsarchiv Leipzig (Stand Februar 2023).


[3] Für die Karl-May-Forschung ist das ausnahmsweise bequemer. Die 251 war im Besitz eines Neffen einer Karl-May-Vorfahrin, die 104 gehörte Karl Mays Patenonkel Weißpflog!


[4] Bei geneanet hat der ortsansässige Genealoge Jörg Vogel seine Ermittlungsergebnisse eingestellt, die ich soweit möglich überprüft habe, ergänzen und zum Teil korrigieren konnte.
 

[5] Folgende in der Genealogie übliche Zeichen finden Verwendung: * = geboren, ∞ = Heirat (mit), † = gestorben. Da für ›getauft‹ und ›begraben‹ kein Konsens besteht, habe ich den Einsatz diesbezüglicher Zeichen unterlassen. NN = Nomen Nescio, also unbekannte Vornamen.
 

[6] Katholische Kirchenbücher und damit zusammenhängende Quellen findet man, Stand Februar 2023, vornehmlich bei matricula-online.eu
 

[7] Vgl. Hainer Plaul: »Der Schwängerer soll ein Unbekannter gewesen seyn«. Über Karl Mays Großvater väterlicherseits. In: Karl-May-Haus-Information, Nr. 37, Hohenstein-Ernstthal 2022, S. 29–44.
 

[8] Man kann sich nicht darauf verlassen, dass Kirchenbucheinträge vor 1800 detaillierte Auskünfte geben. Sie sind besonders in Seuchenzeiten oft geradezu lakonisch kurz gehalten: Das Weib des Hans Günther gestorben. Und wehe, im Ort waren gleichzeitig vier Hans Günther vorhanden! Ebenso können Taufeinträge gestaltet sein: Dem Hans Günther ein Kindlein geboren. Oft ist die junge Mutter nicht erwähnt worden: Gott der Herr beschenkte Hans Günther mit einem jungen Söhnlein. In Seuchenzeiten kann man sogar lesen: Hans Günther aufgeboten (nichts zur Braut vorhanden).
 

[9] Stadtarchiv Hohenstein-Ernstthal, Bürgerbuch Ernstthal, IX-I-4. Mir ist allerdings unbekannt, ob die Archivtektonik inzwischen nach neuesten Kriterien geändert wurde.


[10] Manche frühere Genealogen hielten allerdings für nötig, die von ihnen erstellten Namenslisten zu alphabetisieren, wodurch Zusammenhänge verlustig gingen und interfamiliäre Gutsübergänge verschwanden – ob ein Vorbesitzer des Hans Günther der Oswald oder der Nicol Günther oder gar der Conrad Wetzel war, ist durchaus wichtig. Und wenn jemand Matts zum seinerzeit ungebräuchlichen Max verunstaltet oder jemand meint, Hans und Johann seien zwei Namen, ist das schon deftig! Zu DDR-Zeiten bezahlten die Latter Days Saints jeden gelieferten Namen, sodass plötzlich völlig obskure wie Paulus Thomas Auerswald, geboren in einer Zeit, in der selbst im Hochadel zwei Vornamen rar waren, an 2. 6. 1400 in Grünhain, wo die Kirchenbücher 1643 einsetzen, in Dateien auftauchten; das sind willentliche Totalfälschungen. Ähnliches gilt für Schwarzenberg um 1575, wo Namen gemeldet wurden, die nirgendwo belegt werden können, zum Beispiel Adamietz. Zum Glück ist der ganze Unfug in den unterdes von den Latter Days Saints kontrollierten Dateien nicht mehr vorhanden!


[11] Erst 1771 wurde nach einem dänischen Ukas das Patronymikum aufgegeben: Großvater Tade Mommensen, Vater Edlef Tadsen, Sohn Ocke Edlefsen.


[12] Bis 1878 gehörten die Schönburgischen Lande, mit ihnen Ernstthal, juristisch nicht vollumfänglich zu Sachsen!


[13] www.archion.de


[14] Stadtarchiv Hohenstein-Ernstthal, II – I – 1 I Volkszählung Stadt Ernstthal 1848–1871, wobei alle Zählungen vor 1858 fehlen.


[15] Im Folgenden verwende ich grundsätzlich die alten Ernstthaler Gassennamen, die bis nach 1871 in Gebrauch waren, und weise wo möglich auf die alte und die neue Nummerierung hin, welch letztere auch noch 1889 Bestand hatte. Irgendwann nach 1871 wurden aus heimeligen Gassen unter radikalem Bruch mit den meisten tradierten Gassennamen arrogante Straßen (Obergasse => Hohe Straße, Leichenweg => Bergstraße, Vordergasse => Centralstraße), deren Namen 1898 oft neuerlich geändert wurden. Allerdings habe ich einmal im ersten Kauf- und Handelsbuch »Obere Straße« für die neu entstehende Gasse am Gottesacker gelesen.


[16] Ganz allgemein sei darauf hingewiesen, dass ich den Titel Meister nicht durchgehend erwähne, und bei der Aufzählung ›Bürger, Zeug- und Leineweber‹ stets das Komma weglasse, um eine Invasion von Kommata zu vermeiden.


[17] Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 12613 Gerichtsbücher, Gerichtsbücher Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal 004 Kauf- und Handelsbuch Ernstthal 4, F. 139b ff. – Künftige Abkürzung: KHBE mit Nummer und Blatt (F. = Folio). – Die Inhalte von Kaufhandlung und Lehnreichung, der so genannten Confirmatio Judicalis, sind nicht immer getrennt regestiert, sondern öfter zusammengefasst worden, obwohl sie sich gern inhaltlich nicht komplett gleichen.


[18] KHBE 6 F. 418 ff.


[19] KHBE 7 F. 61b ff.


[20] KHBE 8 F. 399 ff.


[21] KHBE 5 F. 126 ff.


[22] KHBE 6, F. 73ff.


[23] Vgl. Ralf Harder / Hartmut Bauer:  Die Taschenuhr-Affäre – Diebstahl oder Intrige? Eine Rekonstruktion der Ereignisse zur Weihnachtszeit 1861


[24] GB Hohenstein-Ernstthal, Gerichtshandelsbuch Hohenstein 038, F. 219 ff.


[25] GB Hohenstein-Ernstthal, Gerichtshandelsbuch Hohenstein 039, F. 244 ff.


[26] KHBE 8 F. 532 ff.


[27] KHBE 6 F. 612ff.


[28] KHBE 7 F. 74ff.


[29] KHBE 11 F. 89bff.


[30] Die Volkszählungen 1858 und 1861 sind jeweils datiert auf den 3. 12., die von 1871 auf den 27. 7.


[31] de.geneanet.org


[32] KHBE 7, F. 206ff.


[33] KHBE 8, F. 273ff.


[34] KHBE 9, F. 401b ff.


[35] Ebda, F. 466ff.


[36] Einsehbar bei www.familysearch.org – Kostenlos, nur Anmeldung erforderlich.


[37] KHBE 8, F. 480ff.


[38] KHBE 11 F. 76ff.


[39] Er ist der Schwager der verwitweten Friedel; beide Ehefrauen sind geborene Leuschel.


[40] Und das bedeutet, dass er Schulden hatte beim Cousin Stadtrichter, bei dessen Schwiegermutter und beim Schwager der Schwiegermutter!


[41] KHBE 7, F. 303ff.


[42] Eigentlich: Confirmatio Judicalis. Diese ist identisch mit der Lehnreichung und enthält oft Informationen, die im eigentlichen Kaufvertrag fehlen. Die Gerichtsbücher Hohenstein und die Kauf- und Handelsbücher Ernstthal unterscheiden sich bei den Vertragstexten in markanter Weise: In Hohenstein, Grafschaft Forderglauchau, wurde fast schon penetrant mit allen Namen und Titeln des Fürsten darauf hingewiesen, dass dieser nominell alleiniger Grundeigentümer war und seinen Untertanen ihren Besitz nur lieh, in Ernstthal, das zu Hinterglauchau gehörte, sind solche Belehrungen unterblieben.


[43] KHBE 7, F. 59ff.


[44] Ebenda, F. 307b ff.


[45] KHBE 4, F. 463ff.


[46] KHBE 6, F. 579ff.


[47] KHBE 5, F. 65ff.


[48] KHBE 4, F. 125ff.


[49] KHBE 7, F. 475b ff.


[50] KHBE 8, F. 13b f. und 14b ff.


[51] Ebenda, F. 549b ff.


[52] KHBE 9. F. 468b ff.


[53] Ebenda, F. 493ff.


[54] KHBE 11, F. 128ff.


[55] KHBE 9, F. 218ff.


[56] KHBE 7, F. 274ff.


[57] KHBE 7, F. 170ff.


[58] KHBE 7, F. 39ff.


[59] KHBE 8, F. 2ff.


[60] KHBE 8, F. 543ff.


[61] KHBE 8, F. 536ff,


[62] KHBE 11, F. 347b ff.


[63] Adressbuch für Ernstthal 1889, ebenfalls bei familysearch zu finden


[64] KHBE 6, F. 619ff.


[65] KHBE 7, F. 582ff.


[66] KHBE 7, F. 649f.


[67] KHBE 6, F. 508b ff., F. 512b ff.


[68] KHBE 9, F, 73ff.


[69] KHBE 8, F. 269b ff.


[70] KHBE 9, F. 239ff.


[71] KHBE 9, F. 239ff.


[72] Wie eine weiter unten regestierte Erbteilung belegt, ist das seine zweite Gattin und diese Ehe ohne überlebende Kinder gewesen.
 

[73] GB Hohenstein 037 Kaufbuch F. 230b, auch 345 ff. – Ein Vorgang im selben Gerichtsbuch F. 360 ff betrifft den Kauf einer Christiane Caroline ∞  Johann Gottlieb Selbmann Bürger und Leineweber in Hohenstein 16. 4. 1804.
 

[74] GB Hohenstein 036 Gerichtshandelsbuch F. 338ff.


[75] GB Hohenstein-Ernstthal 035 Gerichtshandelsbuch Hohenstein F. 326ff.


[76] KHBE 7, F. 632ff.


[77] KHBE 8, F. 23b ff.


[78] KHBE 2, F. 398ff.


[79] KHBE 2, F. 449b


[80] KHBE 6, F. 57ff.


[81] KHBE 8, F. 606 b; laut F. 611b ist ihre Mutter die Vorbesitzerin


[82] KHBE 8, F, 477ff.


[83] KHBE 8, F. 519 ff.


[84] KHBE 8, F. 541b ff.


[85] KHBE 11, F. 71ff.


[86] Hierfür sind separate Gerichtsbücher vorhanden, die auch im Internet bei genannter Adresse eingesehen werden können.


[87] KHBE 11, F. 367ff.


[88] KHBE 9, F. 244ff.


[89] KHBE 11, F. 86ff.


[90] KHBE 11, F. 177 ff.


[91] KHBE 11, F. 306b ff.


[92] KHBE 5, F. 512b ff.


[93] KHBE 2, F. 294b ff.


[94] KHBE 2, F. 307b ff.


[95] KHBE 6, F. 116ff.


[96] Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 30044 Generalrisse, Archivaliensignatur 1-C18119


[97] Vgl. Gerhard Klußmeier / Hainer Plaul: Karl May und seine Zeit. Bilder, Texte, Dokumente. Eine Bildbiographie, Bamberg/Radebeul 2007, S. 170.


[98] KHBE 8, F. 76b ff.


[99] KHBE 8, F. 529 ff.


[100] KHBE 11, F. 136ff.


[101] KHBE 5, F. 675 ff.


[102] Ebenda, F. 686ff.


[103] KHBE 6, F. 262ff.


[104] Eintreibbare Schulden, die der Berechtigte abtrat oder verkaufte


[105] KHBE 5, 593b ff.


[106] Ebenda, F. 396ff.


[107] KHBE 4, F. 60b ff. Im Register unter C !


[108] KHBE 6, F. 157ff.


[109] KHBE 5 F. 266ff.


[110] KHBE 4, F. 265ff.


[111] KHBE 4, F. 46b ff.


[112] KHBE 4, F. 479b ff.


[113] KHBE 4, F. 398b ff.


[114] KHBE 4, F. 475b ff.


[115] KHBE 4, F. 457ff.


[116] KHBE 2, F. 334ff.


[117] KHBE 1, F. 277ff.


[118] KHBE 2, F. 161ff.


[119] KHBE 6, F. 229ff.


[120] KHBE 4, F. 72ff.


[121] KHBE 1, F. 250ff.


[122] Keine Kaufhandlung des Vaters vorhanden, also vor 1707 geschehen.


[123] KHBE 7, F. 145ff. Der Vertrag ist nachträglich eingeschrieben worden!


[124] KHBE 7, F. 349ff.


[125] Nicht ins KHBE 6 eingetragen!


[126] Grafen- oder Gräfenstolln; merkwürdig, eine Bergbauanlage als Wiesengrund zu bezeichnen!


[127] KHBE 1, F. 77f.


[128] KHBE 1, F. 82f.


[129] Hohensteiner Namen!


[130] KHBE 1, F. 332b ff.


[131] KNBE 7, F. 349ff.


[132] KHBE 7, F. 113ff.


[133] KHBE 7, F. 468b ff.


[134] KHBE 8, F. 497ff.


[135] KHBE 6, F. 616ff.


[136] KHBE 7, F. 428ff.


[137] KHBE 4, F. 405ff.


[138] Das scheint gewisse Gemüsesorten zu betreffen, die ohne zusätzliche fließende Bewässerung unter Umständen nur im Keller gezüchtet werden konnten. In zwei Verträgen, die für dieses Thema nicht relevant sind, wird vermerkt, dass ein Hausbesitzer in der oberen Reihe der Niedergasse zu gewährleisten hat, dass ein Hausbesitzer auf der unteren Reihe, der auf anderen Wegen seine Anzucht im Keller nicht erreichen kann, jederzeit Zugang zum Keller hat, um durch einen Gang unterhalb des Gassenniveaus zu seiner Anzucht im eigenen Keller zu gelangen.


[139] Also hat im Keller zwischen beiden Häusern eine Verbindung bestanden. Das dürfte in Ernstthal, siehe oben, jedoch öfter vorgekommen sein.


[140] KHBE 5, F. 211ff.


[141] KHBE 8, F. 243b ff.


[142] KHBE 11, F. 382ff.


[143] KHBE 2, F. 395b f.


[144] In Ernstthal nicht nachzuweisen!


[145] KHBE 4, F. 355ff.


[146] KHBE 4, F. 341b ff.


[147] KHBE 4, F. 470b ff.


[148] KHBE 8, F. 130ff.


[149] KHBE 8, F. 535ff.


[150] KHBE 8, F. 530b ff.


[151] KHBE 5, F. 697ff.


[152] KHBE 6. F. 300ff.


[153] KHBE 5, F. 369ff.


[154] Vgl. Wolfgang Hallmann: Apotheker Horn bei Karl May und im realen Leben


[155] KHBE 4, F. 442ff und 444ff.


[156] KHBE 4, F. 446ff.


[157] KHBE 6, F. 111b ff.


[158] KHBE 7, F. 224ff.


[159] KHBE 5, F. 616ff.


[160] KHBE 7, F. 428ff.


[161] KHBE 7, F. 429ff.


[162] KHBE 8, F. 485ff.


[163] KHBE 11, F. 121ff.


[164] Der Familienname wird in den Kaufbüchern sehr unterschiedlich geschrieben.


[165] KHBE 4, F. 397ff.


[166] KHBE 5, F. 714ff.


[167] KHBE 6, F. 1ff.


[168] KHBE 6, F. 622ff.


[169] KHBE 7, F. 142ff.


[170] KHB 7, F. 150ff.


[171] KHBE 8, F. 481b ff.


[172] KHBE 8, F. 258b ff.


[173] KHBE 8, F, 483ff.


[174] KHBE 9, F. 399ff.


[175] KHBE 6, F. 91ff


[176] KHBE 5, F. 739ff.


[177] KHBE 6, F. 336ff.


[178] KHBE 7, F. 329ff.


[179] KHBE 5, F. 296ff.


[180] KHBE 6, F. 322ff.


[181] KHBE 5, F. 439ff.


[182] KHBE 8, F. 531b ff.


[183] KHBE 9, F. 498ff.


[184] KHBE 9, F. 147b ff.


[185] KHBE 9, F. 247b ff.


[186] KHBE 11, F, 100b ff.


[187] KHBE 7, F. 233ff.


[188] KHBE 8, F. 392ff.


[189]  Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 40014 Bergamt Scheibenberg 266


[190] KHBE 1, F. 288ff.


[191] KHBE 2, F. 215ff.


[192] KHBE 3, F. 363, zitiert nach Eintrag beim Kauf, denn dieses Kaufbuch ist, Stand Februar 2023, noch nicht ins Internet gestellt worden.


[193] KHBE 2, F. 290ff.


[194] KHBE 6, F. 86ff.


[195] KHBE 6, F. 304ff


[196] KHBE 7, F. 515b ff.


[197] KHBE 11, F. 360b ff.


[198] KHBE 6, F. 237ff.


[199] KHBE 4, F. 416ff.


[200] KHBE 9, F. 471ff.


[201] KHBE 9, F. 270ff-


[202] KHBE 9, F. 471 – 479.


[203] KHBE 7, F. 339ff.


[204] KHBE 4, F. 278ff.


[205] KHBE 11, F. 96ff.


[206] Regest dazu weiter unten im Zusammenhang mit den Vormunden eines Gehhardtischen Kaufs.


[207] KHBE 7, F. 614ff.


[208] KHBE 8, F. 126b ff.


[209] KHBE 8, F. 274b


[210] KHBE 8, F. 125ff.


[211] KHBE 8, F. 192b ff.

 
[212] KHBE 6, F. 313b ff.


[213] KHBE 4, F. 126b ff.


[214] KHBE 8, F. 208b ff.


[215] Zwei der drei Brüder Friedel haben männliche Nachfahren, die auch Bürger in Ernstthal werden.

 
[216] KHBE 7, F. 310ff.

 
[217] KHBE 7, F. 175ff.


[218] KHBE 6, F. 316ff.


[219] KHBE 6, F. 645ff.


[220] KHBE 7, F. 145ff.


[221] KHBE 6, F. 7ff.


[222] KHBE 8, F. 186b ff.


[223] KHBE 8, F. 243b ff.


[224] KHBE 8, F. 242ff.


[225] KHBE 11. F. 240b ff.


[226] KHBE 9. F. 448ff. und 133ff.


[227] KHBE 9, F. 390b ff.


[228] KHBE 1, F. 274ff., Blattzahl abgerissen


[229] KHBE 6, F. 473b ff.


[230] KHBE 7, F, 258b ff. Der Vertrag ist in aller Ausführlichkeit, Abgaben eingeschlossen, regestiert worden; dieses Haus dürfte das zweitwichtigste Gebäude in Familienbesitz während Karl Mays Kindheit und Jugend gewesen sein.


[231] Läritz ist in den Kaufbüchern die anfängliche Schreibweise des Familiennamens Layritz. – 52 Ellen: fast 30 Meter.


[232] KHBE 4, F. 144ff.


[233] KHBE 8, F. 492ff.


[234] KHBE 9. F. 329ff.


[235] Laut einem Hinweis auf Stadtarchiv Hohenstein-Ernstthal, Bestand Ernstthal, IX/I/7 oder 8. In diesem Jahr 1834 ist Heinrich August erst Bürger geworden. Diese Frage gehört zu den noch zu klärenden!


[236] KHBE 8, F. 422b ff.


[237] KHBE 5, F. 208ff.


[238] KHBE 6 F, 358ff.


[239] KHBE 4, F. 186ff.


[240] KHBE 7, F. 180b ff.


[241] KHBE 7, F. 395ff.


[242] KHBE 8, F. 131ff.


[243] KHBE 9, F. 431b ff.


[244] KHBE 4, F. 189b ff.


[245] KHBE 8, F. 446b ff.


[246] KHBE 5, F. 532b ff.


[247] KHBE 4, F. 229b ff.


[248] KHBE 7, F. 447ff.


[249] KHB 7, F. 208ff.


[250] KHBE 7, F. 560 ff. – Sehr dunkle Kopie.


[251] KHBE 8, F. 135b ff.


[252] KHBE 6, F. 261ff.


[253] KHBE 7, F. 505b ff.


[254] KHBE 5, F. 216ff.


[255] KHBE 7, F. 357ff.


[256] KHBE 1, F. 448ff.


[257] KHBE 6, F. 380ff-


[258] KHBE 4, F. 13b ff.


[259] KHBE 7, F. 193b ff.


[260] KHBE 9, F.111b


[261] Auch er ist im Bürgerbuch nicht vorhanden!


[262] KHBE 7, F. 229b ff.


[263] KHBE 7, F. 596ff


[264] KHBE 6, F. 325ff.


[265] KHBE 8, F. 271b ff.


[266] Er gehört auf jeden Fall zu den Nachkömmlingen des Johann Georg Bäumler.


[267] KHBE 8, F. 216b ff.


[268] KHBE 8, F. 90b f.


[269] KHBE 6, F. 96ff.


[270] KHBE 8, F. 463b ff.


[271] KHBE 9, F. 403ff.


[272] KHBE 9, F. 407ff.


[273] www.portafontium.eu – eine tschechisch-deutsche Archivalienseite.


[274] KHBE 6, F, 242ff.


[275] KHBE 6, F. 248ff.


[276] KHBE 6, F. 366 ff. – beide Käufe!


[277] KHBE 4, F 365ff.


[278] KGBE 6, F. 143b ff.


[279] KHBE 7, F. 168ff.


[280] KHBE 4, F. 304ff.


[281] KHBE 4, F. 307ff.


[282] KHBE 8, F. 512b ff.


[283] KHBE 9, F. 198b ff.


[284] KHBE 10, Vorgang kann derzeit (Februar 2023, nicht per Internet eingesehen werden.


[285] KHBE 4. F. 23ff.


[286] KHBE 6, F. 527ff.


[287] KHBE 9, F. 326ff.


[288] KHBE 8. F. 118f.


[289] KHBE 7, F. 522ff.


[290] Ob er in verwandtschaftlicher Beziehung zu den Gebhardt oder Schüler steht, ist unklar.


[291] KHBE 7, F. 446f.


[292] KHBE 5, F. 56ff.


[293] KHBE 6, F. 256 ff.


[294] KHBE 6, F. 523ff.


[295] KHBE 6, F. 527ff.


[296] Eigentlich müssten sie persönlich verzichten, denn beide sind verheiratet und haben Kinder! Überhaupt ist der Vorgang sehr schlampig eingetragen worden!


[297] KHBE 8, F. 553b ff.


[298] KHBE 9, F. 211 FF.


[299] KHBE 6, F. 394ff.


[300] KHBE 4, F. 265ff.


[301] KHBE 11, F. 183ff.


[302] KHBE 6, F. 96ff.


[303] Oder ist seinerzeit in einem Periodikum eine Suchanzeige geschaltet und wohl Kretzschmar oder alternativ Schubert diese vorgelegt worden?


[304] Das war tatsächlich möglich; die Mündelgelder waren das vom Vormund verwaltete Vermögen Unmündiger, und er war berechtigt, daraus zu verleihen!


[305] KHBE 11 F. 288ff, hier speziell: F. 288b


[306] Gerichtsbuch Lichtenstein-Callnberg 116, F. 549ff.


[307] Gerichtsbuch Lichtenstein-Callnberg 115, F. 64ff.


[308] KHBE 9, F. 274ff.


[309] In solchen Zusammenhängen = vorher!


[310] KHBE 6, F. 491ff.


[311] KHBE 8 F. 17ff.


[312] KHBE 11, F. 444ff.


[313] KHBE 8, F. 266b ff.


[314] Einzusehen bei www.archion.de


[315] KHBE 7, F. 212ff.


[316] KHBE 8, F. 13ff.


[317] KHBE 8, F. 518b ff.


[318] KHBE 4, F. 532b ff.


[319] GB Hohenstein-Ernstthal 037, F. 170f.


[320] GB Hohenstein-Ernstthal 056, F. 44ff. – In dieses GB ist auch der Consens eines Thiebault eingetragen worden.


[321] GB Hohenstein 039, F. 278ff.


[322] KHBE 8, F. 189ff.


[323] GB Hohenstein-Ernstthal 101, F. 83ff.


[324] GB Hohenstein-Ernstthal 104, F. 278b ff.


[325] GB Hohenstein-Ernstthal 103, F. 266b ff.


[326] GB Hohenstein-Ernstthal 107, F. 176f.


[327] GB Hohenstein-Ernstthal 102, F. 112ff.


[328] GB Hohenstein-Ernstthal 102, F 227ff.


[329] GB Hohenstein-Ernstthal 107, F. 58ff.


[330] Um Grundstücksgeschäfte jeglicher Art selbst tätigen zu können, musste man als Mann volljährig sein, also das 21. Lebensjahr erfüllt haben. Für Ehrenämter galten Altersgrenzen; man musste 25, teils sogar 30 Jahre alt sein. Im Auftrag von Verkäufern im Amte Agierende können nicht unter 25 Jahre, eher nicht unter 30 Jahre, alt gewesen sein.

 


 

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